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Gresser w-chen-Blatd/ Num. XI.VI.

allerhand Tätlichkeiten an auszubrechen. Alle Vorstellvngen non Neuenstelnischer agnatischen Linie wurden verlacht/ bis endlich 1744. die Sache mit der Osterftyer dngieng / da man den -Orimngischen gemeinschaftlichen Stiftsprediger 8. Tage vor Ostern eine viertel Stunde eH ftüre sogenannte Amtsvrrdigc angieng ein Decret pri­vative zuschickte / er sollte fub poena caflationis in Ochrrngen/ als einem gemeinschaft- lichen Ott/ auf der Eanzel verkündigen/ die Osterftyer würde und müsse mit der catholischen Kirche uno also 8. Tage später gehalten werden/ und dieses solle kein Eingriff in die Ecclefuftica feyn / weil ein Landesherr die Feyertage anordnen dürft» Da man aber solches nicht nach einseikigem Verlangen geschehen lassen konnte / und so wohl der gemeinschaftliche Stistsprediger/ als der Consistorialis Meyer ("bann der Präsident war damals auf demCrayötag zu Nürnberg) vargegen Vorstellung thaten/ so wurden beyde fufpendirt/ das nach Oehringen ge'egte Consistorium wurde nach Pfedelbach gezogen und alle Consistorial-Fälle zur weltlichen Eanzley nach Pfedelbach und Waldenburg verwiesen. Ja die Waldenburgische Regierung gieng so weit/ daß sie nicht nur alle voihenge Obfervanz bey Vustägen und Dankftsten umstieß/ son­dern auch die evangelische Kirchengebete cenfirte tmD impertinente Vorschriften gab. Viele andere Gravamina sind bereits im Druck erschienen.

Alles dieses verursachte einen Proceß bey dem höchsten Reichsgerichte. Der Reichshofrach stellte auch auf den Receß von 1710. ein so favorabel Conclufum und approbirte also denselben / ja es wurde bereits 1748. im Monath Septembris ein« Executiom-Commiflion erkannt/ aber von den Herren Catholicken/ sonderlich Bam­berg/ immer fiftirt Endlich wendete sich der Prinz Carl von Schillingssürst an sämtliche seine Glaubensgenossen zu Regenspurg / stellete ihnen unter allerhand fal­schen Vorspiegelungen der Gefahr/ worinne sich die catholische Religion befände / sei­ne Noth für und erhielte gegen seine Herrn Agnaten und Reichsmitstände einen- mermonath. Dieses Gesuch und die Verwilligung der catholischen Stände muste nochwendig das Corpus Evangclicum in Gegeiiberathschlagimg setzen / wodurch dam, geschah / daß Mail nicht nur an die allerhöchst«, Priiicipalen berichtete/ sondern auch Jhro Kayser'. Majestät selbst die triffrigste Vorstellung von Regenspurg austhat. Bey so weit amstcheigen Unternebmuiigei, aber wurden die Herren Abgesandten von dcro hohen Principaleii/ die zu Garants von dem Testamente des Graf Ludwig Gottfrieds zu Pfedelbach smd/ dahin inftruirt/ daß das wiederholte Reich-hosraths» Conc'ufum nach dessen Jiiiihalk / samt und sonders/ von den Zränkilcheit Kreisansschreibamee/wenn sich gleich Bamberg deisen weigerte/ solte cxequir« werden. DieceS war al'o der Anlass zu der lm Monath Junius eiiigerückkei, Z)ochfürstl. Brandenburgischen Executions-Commirtioo.

Diesen allen ohngeachret vernimmt man qauz neuen ch ans den yoh<i,.obischen daß die Am spachischen Trouppen iriifad) in die Barlensteinischo Lande gerückt/ weil sich t,eser»GrafOe wie die beyten andern Prinz«, dieses Hances geben w-ll.

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