Einzelbild herunterladen

<tt «Sh'efltr NAdchm-- 25Utt7 Num. XXIV.

liar- Erbschaft x$i. fl. 10. Alb. Pf. ausgesetzt und einem Den davon bev seiner Verheyrathung fl« x s« Alb. gegeben werden / ihnen auch Vorbehalten seyn solle/ da sich eines verheyrathen würde / bey die Eltern ins Hauß zu ziehen.

Nachdem nun darauf 1757« das älteste von denen Dichlischen Kindern/ Angelica sich an Peter Klein verheyrathet und dieser sich mit seinem Stiefschwieger- Mtfer zwar dahin verglichen / daß er bey ihm in dem Hause bleiben/ waö aber Pe­ter Klein mit seinem Handwerk verdienen würde/ mit dem Schwiegervatter zur Helft« gekheilet werden solle; so ist jedoch nachmals unter ihnen vielerlei), Mishelligkeit ent­standen/ so daß zu Vermeidung weiteren Uebelstands auch Unglücks dem Schwieger­sohn befohlen werden müssen / aus dem Dielischen Hause zu ziehen.

Dieser hat sodann seinen Schwiegervatter bey der Regierung zu S. belanget und gebetten / daß seine Schwiegereltern ihme seiner Frauen vätterliches / der aufge- richteten wiederrechtlichen Einkindschaft ohngeachtet herauSzugeben auch dre davon ge­zogene Nutzungen nebst verursachten Kosten wieder zu erstatten möchten angehalten werden. Worauf nach geendigtem Schriftwechsel die Acten zu Abfassung eines in Rechten gegründeten Urthels nebst beygefügren Zweifels und Entscheidungsgründcn an auswärtige Rechtslchrer / so sich folgender Gestalt vernehmen lassen/ verschickt wor­den.

Obwohlm 1) auf Seiten der Beklagten angefükret wird/ daß bey der errichteten Einkindschaft nicht nüchjg gewesen/ daß denen unmündigen Dielischen Kin­dern Vormünder bestellet worden ; gestalten ihr« leibliche Mutter und vier von den nächsten Blutsverwandten vätterlicher Seils die Eheberedung/ worinnen der Kinder Vergleich/ oder die Emkindschaft enthalten/ unterschrieben hätten.

Auch z) in Der Conftitucione Moguntina Friderici III. de anno «4/0. wor­aus / alö eine Regel und Richtschnur derer Einkindschaften an dem Cammergericht ge­sprochen wird (a)

keine Meldung davon geschiehet / daß die nahen Blutsverwandten / so zu Er­richtung der Emkindschaft gezogen werden sollen / zu Vormündern richterlich bestel­let werden müssen:

Hiernächst auch ?) die übrige erforderliche Stücke einer zu errichtenden ®tr> kindschaft bey r ein vorher erzehlten Fürfall nicht ermanglen dörsten ; allermaffen nicht nur denen Kindern erster Ehe ein gewisses zum Voraus auügeworfen worden / wel­ches einem jeden bey seiner Verehligung zu z?«fl. i r.Alb abgrreichet werden foöen/

sondern auch 4) daß eine hinlängliche Untersuchung der Sache von Dem Richter vorgenommen worden / von eben demselben durch die beygefügte Unterschrift SMUgsäM Mit diesen Worten bezeuget wird:

Auf beschehene Untersuchung ratificirt/ nomio# Cancclla- riae 8.dM Uten Fcbr. 17z!,

Uebri- (a) Tcfte Hab* dc jure rcrum Cond. 4z. n. 2. &; fybc» in dcft# feudi c» b 7.