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bracht/ oder daß sich die Leute freiwillig in DtepuMiquen zusammen begeben/ um vor sich unter einander und vor andern sicher zu seyn; so legte in einem Falle und im an« dem/ doch in jedem auf eine besondre Weise / der Misbrauch der Freyheit den Grund zu dem ersten Ursprung der Republiquen.
Diese nun können ohne Besitze nicht bestehen / und wer mit andern it> eü nem Staate leben will / der muß sich gefallen lassen / daß er sich eben diesen Gesetzen desselben unterwerfe/ und ihnen einen Theil feiner natürlichen Freyheit aufopsre. A so ist es nothivend'g/ daß von der durch die Natur gegebenen Herrschaft über sich selbst ein Theil/ auch wohl em grosser Theil darauf gehe/ wenn aus einem bissen Menschen em Bürger wird. Und was ist billiger/ als daß man mit einem so kostbaren Preise die noch weit kostbarere Ruhe und Sicherheit vor den unbändigen freuen Geistern bezahle ? Aber was ist auch unverständiger/ als wenn man sich überreden will/ man habe in einer Oiepublique die Erlaubniß dieses oder jenes zu tbun/ weil einem die Natur die Frcyheit zugestehet/ es nach seinem Belieben auszuführen - .. , Die Obrigkeit giebt in ihrem Lande Gesetze / wie diesilbe der Zustand jenes/
die Ruhe und Sicherheit der Untertanen und der Vorteil der diepuMiquen eifer« bett. Sie verstärket also die natütlichen Gesetzen mit neuen Verbindungen' twn sie emiiebet/ daß diesilbe ohne Schaden des Staates nicht können übertreffen tferhenrnnb Tie Menschen den Grad der Bosheit besitzen/ daß sie durch die pure natürliche ^>ev- bmriitfeir sich nicht bändigen lassn. Die Beobachtung des Gesetzes der Natur an und vor sich selbst/ stellet sie eines jeden Gewissen anheim/ und lasset ihn davor sorgen/ wie er feine dahin ghörende Handlungen vor GOtt verantworten werde So fern aber das Recht der Natur auch solche Gestze votschreibet/ die einen Em'siußm Den Staat haben / so fern überläßt die Obrigkeit den Gehorsam gegen dieselben nicht eines jeden gutem Willen/ sondern fordert denselbigen/ gcbi ihn und setztStra. fen auf die Uebertreftung. Man sicher also daß em Mensch / ein purer Mensch betrachtet/ manche Handlung zu vollziehen nicht die Freyheit habe er/ als ein Burger betrachtet, ohngestraft vollbringen darf. Da aber die Obrigkeit/ wiewohl sie gewisse Handlungen nicht strafet/ dennoch niemand von der natürlichen Bstitsit/ dieselbe zu unterlassen / los spricht / auch nicht ohne Misbrauch ihrer Freyheit davon los sprechen kann: so flehet man/ daß em Bürger dadurch/ daß er manches dem Ge. setz der Natur zuwider laufendes ungestraft tbun kann/ nicht die Freyheit bekommt es zu thun Man kann in der Rede des Barbcyracs/ deren Uebersitzung im Anfänge unsers Wochenblatts geliefert worden/ von dieser Sache viele und schöne fL kanken lesen/ und wir lassen uns deswegen darein nicht weiter ein. Gäm'ich kom ttn wir sie aber allhier sowohl deö Zusammenhangs halber nicht vorbcy gehen/ als auch deswegen/ weil man täglich wahrnimmt/ daß Leute/ deren Verstand und Wü- len ganz nach der bürgerlichen Rechtsgelehrsamkeit gebildet ist/ in der Meinung sich- / sie hatten die Freyheit gegen einen andern sich nach ihrem Wohlgefallen zu betet-wn so lgnge sie ihm nur keine Gelegenheit geben eine Ad.on L sie anMellm/ dmKt
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