994 Gresser Wachen-- Blatt/ Num. L
ten darf/ sich zu achten verbunden ist; in so fern werden der kaum erklärten Freiheit Schranken gesetzt: lind derjenige/ der m den Schranken sich nicht halten will / der sich ein Recht anmasset sein Beliebender Schuldigkeit voizuziehcn/ und nach seinem Gefallen sich vor nicht verbunden zu erkennen / der verfallt in den Mrsbrauch seiner Freiheit und meine unbändige Gesetzlosigkeit. V-n diesen d,ey unterschiebt nen Begriffen sind wir entschloffen in gegenwärtigem Blatte zu band ln/ und denjenigen einen Dienst zu thun/ Die sich durch einen falschen Begr ff einer eingebildeten Frcybeit verleiten lassen/ ihrem Gewissen eine Last aufzulegen/ die sie mit der Zeit/ wenn sich die Reue einstellt/ davon nicht werden abschütteln können.
Von Natur ist kein Mensch des andern Willen unterworfen/ und keiner hat das Recht dem andern das geringste vorzuschreiben/ sondern er muß ihn gewähren und seinem Gewissen überlassen/ was er thut und läßt; von Natur ist also der Mensch völlig frcy/ gegen andre zu rechnen. In so fern eS aber unmöglich ist/ daß er nicht unter der Bottmasigkeit Gottes siehe/ und demselben Gehorsam zu leisten schuldig sey; insofern ist ihm auch in seinem natürlichen Zustande die Freyheit durch das Gesetz Gottes eingeschränkt; ob er aber dasselbe in acht nimmt »der nicht/ darüber ist Niemand/ als GOtt und er selbst/ ab«rr kein dritter/ Richtt, Diese Freyheitaber/ die dem Menschen in seinem natürlichen Zustande zukommA bringt vor sich selbst mit/ daß er das Recht nicht habe' dem andern in seine Recht, ^nzug eiffen/ oder ihn/ es sei) aufeine Art/ wie es wolje-tPi beleidigen. Denn vermöge siineizFreyheit darfdaS ein andrer ihm nicht thun. andre aber ist gerade so frei)/ wie er selbli/ weil im natürlichen Zustande alles gleich ist. Folglich hat er nicht die Erlaubn-ß/ das dem andern zu thun/ was er von dem andern hinwiederum nicht zu leiden, ein Recht besitzet. Da diese Bedingung aus dem Begriffe der Freyheit selbjt erfolget / so kann davon niemand bcfreyet werden / er mag auch seyn/ wer er will. Wenn wir uns also gleich zwcy unumschränkte Könige vorstellen/ die in der Welt keinen Obern erkennen/ und folglich in dem beschriebenen natürlichen Zustande dxr völligen und ununterworfenen Gleichheit mit einander stehen; so vergönnet dennoch keinem seine Freyheit / die Rechte des andern im Mindesten zu kränken/ und der es etwa lhut/ der zeiget durch diesen Mißbrauch/ daß er nicht nach seiner wahren/ sondern nach einer eingebildeten Frev- heit handle.
Eben dieser Misbrauch der Freyheit machte/ daß die Menschen/ als ihreAn- 4«bl wuchs/in dem natürlichen Zustande nicht bleiben konnten. Denn wenn cS einem etwa einfiel/ jene weiter zu treiben/ als die Gleichheit mit dem andern ihm erlaubet; so war diesen nichts übrig als das gefährliche Recht/ sich zu widersetzen. Ein Recht/ das wir deswegen gefährlich genannt haben/ weil es sich verhielte/ wie heut zu tage die Processen; weil in jenes Ausführung die überlegene Macht, so wie bey diesen die Gunst des Richters/ mehr vermochte/ als der Sachen Billigkeit; weil das Spiel mit Würfeln nicht ungewisser ist/ als der Ausschlag/ den die Gewalt geben soll. Es sey nun also/ daß einer aus Herrschsucht die andre unter das Joch gebracht/


