z»4 Gresser Wochen-Blatt/ Num. XLI.
gernreister. Liv.7.DiesemusicnjenesseincBefehle erkennen.Liv. 8. Fabius Maximus/ Der Diktator / ließ dem Vmgemeister C. Servilius/ Der ihm mit Dem Kriegsheere begegnete/ sagen / daß er ohne Häscher als eins Privatperson zu ihm kommen solle/ und er gehorchete. Plut.rrch. in Fabio p. 313 Liv. 22.11. Zu Den ersten Zeiten hatten die Diktator Das Vorrecht/ daß von ihnen nicht konnte appellieret werden. Nachher aber wurde es ihnen entzogen. Ftftut voce Optima lex. Wenn dieses eigentlich geschehen/ ist nicht wohl auszumachen/ indem das/ waS man aus dem Livius $. 5 s. von dem andern Gesetze des V. Valerius und Dcö M. Horatius schliessen könnte / sich mit dem/ waS er L. 4. c.i-, meldet/ nicht reimen laßt. DaS Epempel/ daß wirklich in der Stadt Rom von dem Diktator ?. Papirms Cuisor/ welcher den Obei befehlshaber der Neuterey Q. Fabius Rulli- anus/ der wider seinen Befehl die Feinde angegriffen und gcscl lagen hatte/ wolte hinrichten lassen/ an das Volk appellieret worden/ erzählt Lwiuo s.
18) Die Macht über alles war allein bei) dem aanzen römischen Volke. (Cuer. de Ha- rtisp refp. § n. Poiyb. l. 6, p. 46z.) und blieb auch bei) ihm unter den Dictatorn. Liv.. 8. r;. Diese erhielten nur die Gewalt über alles / was zu Ausführung der Geschäften gehörte/ weswegen sie bestellet wurden. Die Verrichtungen aber / wozu inan sie erwählte/ waren verschieden/ als a) das Obergebi.tb im Kriege zu führen; Liv. 2. 18. & 19. L.3.C.Z6. u.f.to. b) Ünt rsuchungen wegen niedriger Verbrechen aiizusiellen; Liv. 4. IL. 9. c. 26, c) oder dieser bevden Samen halber; Liv 6. 11. d) den innerlicher, Unruhen von veiscdicdenerArt ju ftcuren; Liv. 6. 3 8. L. 7. c.; 9. Liv. Epitom. L. 11. cum not. Sigomi. e) einen Nagel in einem Tempel ein zuschlagen; Liv- 7.3*. L 8 c. 18. L.y. c. 2g. f) Der Versammlung des ganzen Volks vorzustehen; Liv. 7.1.1. L. 8. c. «6. & Z5.L.27.C. 5. g) diese und die Spiele zu halten; Liv. 27.h) Feverlage anzuordnen; Liv. 7.28. i) den Rath zuergänzen Liv. z3.13. Die Dc'akor/ welche den Krieg zu fuhren gemacht wurden/ und derer über dreysig in den Geschichten Vorkommen / hatten in Kriegssachen die größte Gewalt/ und da Die Bürgermeister in Den Feldzügen tausend Schritte von der Smdt die Schuldigen ohne Appellation verurtbeilen und strafen konnten; (P»- lyb. L. 6. p.461. Liv. 20.) so kam ihnen dieses Recht noch vielmehr zu. Von
diesen Dictatorn / wovon ich haupksächlieh handele/wird daher gejagt/ daß ihr Befehl allizeit/ als der Wille eines Gottes beobachtet worden/ und daß kein anderer Ralh gewesen/als ihnen zu gehorchen. Liv. g. 34. L.z.c. ig.
19) Länger dorfte ein Diktator ohne Verordnung des Raths seine Stelle nicht behalten. cic. dc Legg. L. 3. c.;. Dig. §: ig. d< Orig. iur. Auf dessen Begehren aber blieb M- Furius Campus bei) seiner zwevtm Diktatur über Die Zeit. Phaarch. in Camillo p, 2f6. Die meisten legten diese hohe Würde vor Der Zeit und wenn sie ihre Verrichtungen zu Ende gebracht hatten / nieder. L. Quintius Cincinnatus und Maniercus Amrilius thaten es den seu szehenden/ und Q. Servilius Priscus den achten Tag/ nachdem sie in solcher Zeit Die Feinde völlig überwunden hatten. Liv. 3.29. L. 4. c. $4- & 47. Ich beobachte noch/ daß Wolf Iur. nac. pan, 8. §, 2f7. not.
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