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Gresser w-chen^Blat-t/ Num. XXXII.

orndessen wollten sie diesen Vorfall an dero Fürstliche Herrn Agnaten berichten/ und ikm freystellen / ob er die Antwort derselben erwarten wolle oder nicht. Den folgen» den Tag lieS sich Herr Nacker bey dem ältesten Fürst!. Rath/ Herrn D. Hafner/ melden/ um in Begleitung eines Notarii und zweyer Zeugen ihm das Ermahnung-» schreiben vorzulesen. Allenie Herr D. Hafner gieng mit der Erklärung/ daß er keins Notiz davon nehme aus dem Ziminer. Und als ihm die abgeordneten auf dem nachfolgten und mit kurzen Wort« meldeten/ daß die Excculionscommißion in io. t^Qn(n einrücken würde; protestirte er nochmals / daß ihn die Sache nichts angienge/ daß von seinem gnädigsten Fürsten dem Herrn Sccretario die Resolution bereits er- theilet/ die Fürstliche Regierung aber zu Waldenburg sey/ welche er weder reprasen- tire/ noch der älteste Rath sey. Andere Nachrichten setzen noch dieses hinzu; gedach» der Fürst habe das Schreiben nicht annebmen wollen/ weil er Alters wegen die Re- oierung niedergeleger habe und das Schreiben an die sämtliche Herren Fürsten gerich­tet sey; Der Anspachische Secretarius habe sich hierauf zu der gememschaffclichen Re- «iernng nach Waldenburg begeben und daselbst das Schreiben eingehändigtt/ welche aber / nachdem sie vernommen / was es betreffe solches unerbrochen zuruck gesendet. Der Secretarius habe hierauf den Jnnhalt verlesen/ welchen man aber nicht ange» Lrct batte, lieber diese Ausrichtung sey ein Notariatinstrument verfertiget worden.

Se. Durch! der Fürst Philipp Ernst von Schillingsfürst faßte hierauf den Entschluß / so wohl für sich als auch im Namen seiner Herren Vettern Fürst Carl Philipp zu Bartenstein und Fürst Josephs zu Pedrlbach Durch!, sich vermittelst eine» Schreibens von *7. May an die hohe Reichsversammlung zu wenden/welches auch den 10. Jun. zur Dicratur gebracht wurde. v

D'ese Art und Weise/ wie man dieses Epecutionsgeschaffte angefangen, die Folgen/^die es haben kann / und die Natur der Sache/ zeigen von sich selbst/daß sie nicht so wohl die Fürst!. Hohmlohisch Cathol.schen Häuser/ als vielmehr Sr.Kayserl. Maicst als das Oberhaupt das Reichs und obersten Beschützer des Reichsfriedens/ des Bischoffs von Bamberg Hockssürstl. Gnaden als ersten D'rcctorndcS Krasses in» Sonderheit/ und überhaupt alle Churfürsten/ Fürsten. und ^^lssche Stande/j» selbst rvenn man auf alle Folgen davon stehet, die Stands der Augspmgffchen ton» Ljon angehe. Se. Kavserl. Majestät hätten in dieser Sache das Rcvi-

GÄniqtt/ und die Ettcntion suspcndiret/ die dem Dnector.o des Krasses uber- iragen worden. Diese Verfügung des höchsten Oberhaupts blechet noch biS auf diese Stunde in ihrer Dauer und muffe um so vielmehr tNihre Krafft ergehen / weil mau von Seiten der Gegner noch zu keinem ordentlichen Mittel gegriffen / weil noch M ts gegenseitiges bey dem Reichshoftath ausgesproäM worden; w«l mani nicht m Reichstage seine Zuflucht genommen; wer! von Seiten der Evangelischen kein

Vorschlag gelhan wsrden ; weil man keinen Vertrag geschlossen/ welches doch unum» Länglich nöttig ist/ ehe ein Reichsstand andern Mit der Epecut,on drohen oder^darzu schrMnkM. Unsere Nchmständeg/ Heist e5 ferner/ mögen also mchesten/^°b