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Jahre anbelaMt/ welche in dem Fnedmstractat zu dieser Hülfe bestimmet sind; st» »si derselbe seit dem Jahre >7^4. da diese Zwistigkeiten anji?ßangcn/ Nieitö doppelt verfloss«!'. Das Evangelische CorpuS hat sich hiemächst beflissen/ daß man bry die» fem ganzer, Geschaffte m keinem Stücke von der Ehrerbietigkeit abweiche / die man Jem höchsten Haupte des Römischen Reichs schuldig ist/ und daß man den Rechten Jhro Kayserüchen Majestät nicht den geringsten Eintrag thue. Die Absicht ihre» VomehmenS gründet,»ch alleine auf die Schlüsse des Reichshofralhö/ weiche deck Kaysers Aussprüche sind. Nachdem man alles diese- reiflich übeUegt und den genaue, sten Unterricht davon einqezogen/ hat sich das Evanqelische Coipuö vereinigeit und ent. schlossen / krafftdeS Kayseri. Executionedicrü vom Jahr 1648. wodurch alle und jede Kraisdirectona von dem Kayser die Macht der Vollziehung empfangen haben/ dem Evangelischen Fränkischen KraiSdireccor aufzutragen/daß er in dem Hohenlohischer, Geschafft diejenige RestiNlüonscommißion/ welche den iz-Sept. 1743 durch ei» nm Reichshofrathsschluß heraus gekommen/ in Erfüllung bringen/ und alles auf Unkosten Der Unterdrückenden in den vorigen Stand setzen möchte. Man wird diesem Begehren an das Direktorium beyfügm / daß wenn wider Verhoffm ein und an« derer Catholischer Stand einer so gerechten Wiederherstellung durch Gemalt dec Waffen sich zu widersetzen suchte/ der Durchs Director versichert seyn könne/ daß man ihm auf das erste Begehren von Seiten aller Evangelischen Churfchsten/ Prin« -en und Stande bis zur völligen Erfüllung dieser Reaüution an die Hand gehen werde.
Hierauswurde von dem Evangelischen Corpore ein Schreiben vom 1 ?. May an das höchste Obei Haupt des Reichs abgelassen/ darinnen Ihrs Kaystrl. Majestät von dem gefasten Schluß desselben Nachricht ertheilet/ und zugleich der vornehmste Inhalt dieses Schlusses wiedei bohlet wird. Zu gleicher Zeit ergiengen die gewöhnlicher, Requisitionsschreiben so wohl an den Evangelischen Kraisdirector / Sr. Durch! den Herrn Marggrafen von Anspach/ als auch an Se- Durchs den Herrn Margqrasen von Bayreuth als Capitain des Fränkischen Kraises. Nachdem beede Herrn Mara, grafm diesen Antrag willig übernommen hatten; so wurde den rr. May von Anspach em Secretair nebst einem Normio nach Schillingfürst abgeschicket/ um daselbst den, ältesten hohenlohischen Fürsten die von dem Evarrgelischen Corpore gefaste Entschliessung bekannt zu machen/ mit der Erklärung/ wenn binnen 10. Tagen die so lange vergebens gesuchte RcHitution, und besonders die Herstellung des Consistorii zu-Oeh. ringen und des Pfarrer YelingS zu Sindringen in der Güte nicht erfolgte/ daß die tu diesem Geschaffte bestellte Commißion ohne fernem Anstand ihr Amt verrichten würde
Von dem Erfolg dieser Expedition theilet ein Schreiben aus Regensburg folgende Nachricht mit; Am zp May sollte der Hochfürstl. Anspachrsche Reqierungs- Secretair Herr Nacker/ das in dreier Sache ausgefertigte Ermahnungsschreiben Sr. Durchs dem Herrn Fürsten zu Schillingsfürst Überreichen. Alleine man liess ihm Wissen/ Se- Durchs befänden sich unpaß/ und könten ihn daher nicht vor sich lassen
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