2,41 Gresser Wochenblatt/ Num. xxxi.
oder eine vernünftig angegebene Ursache von unfern Traten ist; denn es kommt darauf an/ ob man sich aus ein richtiges/ oder aus ein irriges Gewissen berufet.-
Aus eben den Gränzen unsrer Einsicht folget auch dieses/ daß wir selten unsrer Meinung gewiS sind/ öfters uns an bloss Wahrscheinlichkeit halten/ meistens aber gar im Zweifel bangen bleiben. Davon kommt ein neuer Unterscheid des Gewissens her. Denn cs ist alsdenn nur gewis/ wepn wir von der Richtigkeit unsers Unheils völlig und de>gestalt überführet sind/ daß ww so deutlich wissen/ diese Handlung sei) gut/ und jene bös/ als wir wissen / daß zweymal zwei- vier ist. Es ist aber dagegen nur wahrscheinlich / wenn wir zwar Gründe vor uns haben unser Unheil zu behaupten / aber doch nicht unumstößliche. Endlich ist es gar zweifelhaft/ wann wir bey uns anstehen/ und nicht einsehen/ ob etwas wohl oder übel gethan fei). Wer demnach Ich vor der Sünde hüten und den im folgenden zu erklärenden beschwerlichen Gewissensbissen entgehen will; muß bey zweifelhaften Umständen nichts unternehmen/ Damit es ihn nicht mit der Zeit gtreue / oder/ wenn es auch gut ausgienge/ et vor feiner ehemaligen Verwegenheit künftig erschrecke. Ja er muß selbst gegen die Wahrscheinlichkeit mißtrauisch scyn/ und nur bey dringender Noch derselben nachgeben/ damit er nicht zu spät mit Äei-druß esfahre/ daß das glaublichste/ so lange es nicht ganz gewis ist/falsch seyn könne. . ,
Bey dem Gewissen ist also em jeder sein eigner Richter; er muß wissen/ ob er recht oder unrecht/ mit Gewisheit oder Ungewisheit urtbciler/ und Niemand kann dem andern seine Meinung aufbringen. Das Gewissen lasset sich also nicht zwingen seiner eigenen Natur nach / wiewohl man so viel von andern erhalten kann / daß sie um zn Gefallen/oder vielmehr auS Furcht vor uns/ äusserlich bekennen / sie halten «ins vor gut/ und das andre vor bös/ davon sie in ihren Herzen ganz anders denken. Derowegen maßet man sich eine eingebildete und durch keine Gewalt zu erbat? tenbe Macht an/ wenn man dem Gewissen befehlen will/ es fei) denn daß man etwa dieses darunter verstehe/ daß man einen dazu anhalten wolle wider fein Gewissen >U ^’gßenn ein jedes Urtheil über feine eigne Handlungen zum Gewissen gehört/so verstehet sich gar leicht/ daß dieses in ein vorhergehendes und nachfolgendes emzuthei- len fty. Denn man fallet einen Spruch über seine Thaten / so wohl vorhero / ehe man sie beuchet; als nachgchends/ wenn man sie vollendet hat. Daß aber ein gegründeter und wichtiger Umei scheib hierzwischen gemacht werde/ i|t daraus zu ersessen/ daß zwar manchmal das nachfolgende mit dem vorhergehenden ubereinftimmet/ manchmal aber auch ihm widerspricht. Jenes geschiehst/ wenn wir em richtiges und gewisses Gewissen haben; denn in diesem Umstande ist es nicht möglich/ daß wir/ so lange wir bey Sinnen sind / unsre Meinung im Ernst andern sollten / z. E> daß ich finge / bete und GOtt diene / kann mich nimmermehr reuen/ wie es auch ms künftige kommen möge/ weil ich von der Güte dieser Hebungen so versichert bin/ daß mich nichts darin irre machen kann. Das letzte aber widerspricht dem ersten/ wenn d,e-


