siten im Felde stehen. Wir können den Steuerboten doch nicht in den Schützengraben schicken!(Heiter⸗ keit.) Wir sind uns vollständig klar darüber, daß das deutsche Volk nach dem Kriege steuerliche Lasten übernehmen muß, die weit über Bisherige hinausgehen. Dabei wird das Reich auf direkte Einkommensteuern und Vermögenssteuern nicht verzichten können. Die bundesstaatliche Verfassung des Reiches verbietet einen direkten Vergleich mit England. Nicht nur das Reich hat unge⸗ heure Lasten, sondern auch die Einzelstaaten und namentlich die Kommunen. In Zukunft wird das Steuerzahlen etwas viel Tiefergehenderes sein. Die Steuern werden auf 30 Prozent und mehr des Einkommens steigen. länger dauern als bei den Einzel auch die direkten Steuern in Anspruch nehmen: einer einheitlichen, einfachen or Steuerwesens in Deutschland fü esse der Einzelstaaten liegen. unsere Lebenshaltung vereinfachen müssen. auch über die schweren Zeiten nach dem Kriege hinwegkommen
hren.
es wieder müssen!(Beifall.) glücklichen wirtschaftlichen und kulturellen Lage kommen!
(Lebh Beifall.) Abg. v. Brockhausen(Kons.):
mißbraucht werden. einen vermögenskonfiskatoris. anleihen haben es nicht die durchzuhalten. die sie in dem Ausschuß erhalten hat, zu. Den sozialdemokratischen Antrag auf Erhebung eines neuen Wehrbeitrages lehnen wir ab, schon aus rein technischen Gründen. Besonders schwierig gestaltet sich die Bemessung der Gewinne der Einkaufsgenossenschaften und Konsumvereine.
Reichsschatzsekretär Dr. Helfferich: sondere Behandlung der GSinkaufs⸗ und Ver⸗ kaufsgenossenschaften ist in der Vorlage nicht enthalten, wird aber in den Ausführungsbestimmungen in folgendem Sinne erfolgen: Die Beträge, die den Genossenschaften auf Grund ihres Umsatzes vergütet werden, gelten nicht als Gewinne der Ge⸗ nossenschaft. Was dagegen als Gewinne nach dem Verhältnisse der Geschäftsanteile der Genossenschafter ausgeschüttet wird, wird zur Steuer herangezogen nach denselben Grundsätzen wie die bei den Aktiengesellschaften.
Abg. Merten(Reichsp.):
Unsere Kriegsgewinne bleiben im Lande und schwimmen nicht wie bei unseren Gegnern nach dem„neutralen“ Amerika. Daher schreien sie ordentlich nach einer besonderen Besteuerung. Die Vorlage ist notwendig und hat große Eile, denn wer schnell nimmt, nimmt doppelt!“ Gegen den Antrag der Sogialdemokroten stimmen wir aus den gleichen Gründen wie meine Vorredner.
Abg. Frhr. Heyl zu Herrnsheim(b. k. Fraktion):
Die Schweiz hat nach deutschem Muster einen Wehrbeitrag erhoben, aber ausdrücklich in der Verfassung bestimmt, daß er nur einmal erhoben werden darf. Trotzdem sind die Finanzen der Bundesstaaten durchaus notleidend geworden. Das sollte uns doch eine Warnung sein! Die juristischen Personen sind bei der Besitzsteuer einfach vergessen worden, die jetzige Heranziehung ist dankenswert, nur darf man die häufige Doppelbesteuerung
nicht übersehen.
Abg. Schiffer(ntl.)! empfiehlt die Entschließung des Hauptausschusses, die sich gegen die übermäßigen und unlauteren Gewinne bei Kriegslieferungen richtet. Diese Entschließung ist aus einem Initiativantrag Schiffer hervorgegangen. Der Redner hebt hervor, daß diese unreellen Kriegsgewinne scharf erfaßt wer⸗ den müssen. Moralische und unmoralische Gewinne dürfen nicht gleich behandelt werden.
Die in unseren Gesetzen über Wucher, unlauteren Weltbewerb usw. schon enthaltenen Begriffe sollen hier speziell auf übermäßige oder unlautere Gewinne bei Kriegslieferungen zugeschnitten wer⸗ den. Das Volk darf nicht zur Ansicht kommen, daß man die kleinen Diebe hängt, die großen aber laufen Jäßt. Die Auswüchse müssen aus dem gesunden Körper unseres Wirtschaftslebens herausgeschnitten werden. Wir stimmen aber nicht ein in das Geschrei gegen alle hohen Preise und hohen Ge⸗ winne. Hohe Preise können vielfach begründet sein. Der Unter⸗ nehmerwagemut braucht oft den Anreiz lockender Gewinne. Un⸗ berechtigten Vorwürfen, Verallgemeinerungen gegen ganze Be⸗ rufsstände treten wir entgegen. Den wirtscha ftlichen Kriegsfreibeutern wollen wir dagegen ihre
Beute abjagen. Das entspricht dem Rechtsempfinden des Volkes.(Beifall.)
Staatssekretär des Reichsjustizamts Dr. Lisco:
Gegen den Gedanken, übermäßige oder un⸗ lautere Kriegsgewinne durch Erzwingung der Heraus⸗ gabe oder Geltendmachung eines Schadenersatzes für die Reichs⸗ finanzen nutzbar zu machen, ergeben sich bei näherer Prüfung sehr erhebliche Bedenken. Wahrscheinlich wäre eine übergroße Zahl von Anzeigen zu erwarten. Dadurch würde der geschäftliche Wagemut entschieden gehemmt. Wir haben allen Anlaß, auf die Leistungen von Landwirtschaft, Handel und In⸗ dustrie stolg zu sein.(Beifall) Und sie weiter anzuspornen, als sie jetzt etwa zu hindern. Es sind unzweifelhaft hohe Gewinne gemacht worden, die wohlverdient waren. Wo liegt die Uebermäßigkeit? Wer soll sie bestimmen? Nach den Umständen mögen sie gerecht gewesen sein und doch wird der eine unlauter nennen, was der andere als gerechtfertigt ansieht. Die Anstellung der Untersuchungen würde unausführbar sein. Je wei⸗ ter man sich in das Problem vertieft, desto größer erschei⸗ nen die Schwierigkeiten. Bei aller Sympathie für den Antrag erscheint es mir zweifelhaft, ob man diesen Gedanken gesetzgeber 55 ch erfassen kenn. Würde sich ein Gesetzent⸗ wurf aus ühren lassen, so werden sich vielleicht ganz andere Folge⸗
Eine be
Die Belastung des Reiches wird staaten, deshalb muß das Reich Das muß zu ganischen Reform des gesamten Das wird auch im Inter⸗ Nach dem Kriege werden wir alle Dann werden wir
(Beifall.) Preußen hat sich schon einmal großgehungert, wir werden Dann werden wir wieder zu einer
Diese Gesetzes⸗ und Finanzfragen müssen ein⸗ gehend beraten werden, dürfen also nicht g ur Agitation Die neuen Steuern dürfen nicht eine chen Charakter tragen. Bei den Kriegs⸗ 5 Prozent gemacht, sondern der Wille, (Beifall.) Der Vorlage stimmen wir in der Form,
Stellvertr. preußischer Kriegsminister v. Wandel:
oder K
haben sich mit durchaus angemessenen Preisen bei den Lieferungen
ten des Krieges, als der Bedarf ungeahnt groß war und sehr schnell gedeckt werden mußte, blieb uns nichts anderes übrig, als recht hohe Preise zu bewilligen, damit wir die notwendige Aus⸗ rüstung des Heeres überhaupt rechtzeitig bekamen. Nach und nach haben wir die Preise immer mehr heruntersetzen können und sind den Fällen nachgegangen, in denen anscheinend zu hohe Preise gefordert worden waren. Auf diesem Gebiete sind gute Erfolge erzielt und eine erhebliche Zahl von Millionen sind dem Reiche erspart worden.
Was als übermäßiger Gewinn zu bezeichnen ist, ist schwer festzulegen. Ein Fabrikant verdient eben mehr an derselben Ware als ein anderer, weil er bessere Maschinen hat, die Rohstoffe billiger gekauft hat usw. Diesen Mehrgewinn kann man doch aber unmöglich als unreell oder unlauter bezeichnen. Aehnliche Ge⸗ sichtspunkte werden sich, wenn man den Tausenden und Abertausen⸗ den von Lieferungen auf den Grund gehen wollte, herausstellen. Zu bestimmten Resultaten gu kommen, wird außerordentlich schwierig sein. Außerdem erscheint es mir auch recht zweifelhaft, ob überhaupt erhebliche Beträge herauskommen werden. Man kann doch nicht verlangen, daß alle die vielen Stellen, die über⸗ haupt mit Lieferungen betraut worden sind, Listen über diese Liefe⸗ rungen aufstellen, und daß dann jede einzelne Lieferung geprüft wird, ob die Preise angemessen gewesen sind oder nicht. Das würde Dutzende von Jahren erfordern. Wo uns be⸗ sonders eklatante Fälle zur Kenntnis gekommen sind, muß ihnen nachaegangen werden. Wir dürfen bei Industrie und Handel nicht den Einbruck erwecken, daß jeder, der mit einem ge⸗ wissen Risiko die Lieferungen übernommen hat, nachträglich vor ein Forum geschleppt und zur Verantwortung für die Höhe seiner Preise gezogen wird. Sonst würde sich niemand mehr entschließen, sich bei Heereslieferungen zu beteiligen. Daher möchte ich dringend bitten, bei den Maßnahmen, die hier beschlossen werden sollen, vorsichtig zu sein.
Abg. Gröber(Zentr.):
Mit dem Strafverfahren werden wir nicht zum Ziele kommen. Während der ganzen Kriegszeit haben wir mit ihm schlechte Erfah⸗ rungen gemacht. Wo sind denn die vielen Wucher fälle in der Nahrungsmittelfrage? Wenn wir als Ziel eines Straf⸗ verfahrens die Konfiskation einführten, kommen wir in Zustände, wie in den schlimmsten Zeiten des sip kenden römischen Reiches. Die Vermögenseinziehung muß aus ethischen Gründen Nebenstrafe bleiben. Wie kann man nachträglich eine Handlung für strafbar erklären die zurzeit ihrer Begehung straflos war?! Da sich das Deutsche Reich durch den Weltkrieg in eine Notlage gestellt sah, war wegen des Wucherparagraphen eigentlich jedes Geschäft mit ihm gefährlich(Heiterkeit und Beifall).
Abg. Hoch(Soz.): Wem sollen die materiellen Kriegskosten auferlegt werden? Dem arbeitenden Volk darf auf keinen Fall noch etwas aufgebürdet werden, darüber muß sich der Reichsschatzsekretär bereits klar sein.
Schatzsekretär Dr. Helfferich:
Der Vorredner hat zwar sehr eindringlich und überzeugend gesprochen, aber nur für solche, die meine Ausführungen nicht gehört haben. Als ich seine Ausführungen hörte, hätte ich fast angenommen, er verwechsle mich mit einem anderen. Mit allem, was er gesagt hat, hat er an dem, was ich gesagt habe, vorbeige⸗ redet. Nach seinen Ausführungen schfen es, als ob ich die größte Beunruhigung unter die Arbeiter ge⸗ tragen hätte. Nein, Herr Abgeordneter, Ihre Ausführungen sind es, die die Beunruhigung wachrufen müssen, als ob die not⸗ wendigsten Lebensmittel durch indirekte Steuern belastet werden sollen.(Sehr richtig!) Mit keinem Wort habe ich davon ge⸗ sprochen. Das einzige, was bisher feststeht, die sogenannte Kriegsgewinnsteuer, bedeutet auf Grund des Programms, wie ich es bisher entwickelt habe, im Grunde doch nichts anderes, als eine oußerordentlich erweiterte, verschär fte Reichs ver⸗ mögenszuwachssteuer. Es ist nicht eine indirekte, son⸗ dern eine Besitzsteuer kat exochen, eine sehr scharfe Besitzsteuer, wie sie in dieser Ausdehnund als Kriegssteuer in keinem der krieg⸗ führenden Länder bisher durchgeführt worden ist. Von den Steuern, die kommen werden, ist eine ganz gewaltige, aus⸗ edehnte, mit scharfen Steuersätzen versehene direkte 7 das einzige, was heute vor dem Plenum steht.
Im übrigen ist es sicher, daß wir sowohl während des Krieges, wie erst recht nach dem Kriege, nicht aus einer einzigen Steuer- quelle alles das befriedigen können, was befriedigt werden muß. Und ich habe auch zum deutschen Arbeiter das Ver- trauen, das der Abg. Hoch nicht zu haben scheint, daß er sich diesen Staatsnotwendigkeiten nicht entziehen wird, daß er ebenso, wie er mitgekämpft hat im Schützengraben, neben seinem Unter⸗ offizier und Leutnant, auch auf finanziellem Gebiet mitkämpfen wird für das Vaterland.(Lebh. Beifall.) Die Versicherung kann ich Ihnen allerdings geben: an die notwendigen Lebensmittel werden wir nicht herangehen, zumal nicht während des Krieges. So klug sind wir selber. Wir haben bisher gerade diejenigen Abgaben, die den Unter⸗ halt des armen Mannes belasten, aufgehoben, aber keine neuen Lasten dieser Art eingeführt. Auch England hat nicht nur direkte Steuern eingeführt. Der englischen Regierung ist von den Ar⸗ beiterführern doch gerade vorgeworfen, daß sie den Unterhalt des armen Mannes in bisher ganz unerhörter Weise belastet hat. Sie hat den Tee höher besteuerk, sie hat für das Bier Sätze eingeführt, die nach unseren Grundsätzen gerabezu phantastisch sind. Der Zucker, der auch in England ohnehin schon sehr teuer ist, ist mit außerordentlich hohen Steuersätzen getroffen worden. Auch Tabak, Kakao, Kaffee, Kaffeeerfatzmittel, getrocknete Früchte, Marmeladen usw. werden hoch besteuert. Ich erkenne allerdings an, daß England in sehr großem Umfange die direkten Steuern herangeholt hat. Aber es hat mit direkten Steuern allein nicht auskommen können und solche indirekten herbeigeführt, von denen ich hoffe, daß wir sie werden vermeiden können. Sorgen Sie da⸗ für, daß man draußen in der Oeffentlichkeit dem, was wir brin⸗
rungen ergeben, als wie sie erwartet werden
Die Militärverwaltung ist durchaus nicht etwa der An⸗ sicht, daß die Zahl der unreellen Industriellen aufleute, die an Heereslieferungen beteiligt gewesen sind, besonders groß gewesen sei. Industrie und Handel
betätigt. Es kann sich daher immer nur um Ausnahmefälle handeln. Ben der Vergebung der Lieferungen in den ersten Mona⸗
Abg. Graf Westarp(Kons.): Auf die juristischen Schwierigkeiten, die sich der Konstruktion
des zu erwartenden Gesetzes über die übermäßigen und unlauteren Kriegsgewinne entgegenstellen, will ich nicht weiter eingehen, er⸗ kenne aber gern an, daß sie nicht leicht zu lösen sein werden. In der Begründung des Antrages muß von Anfang an ein Gesichts⸗ punkt ganz besonders in den Vordergrund gerückt werden, der. bei Ausarbeitung des Gesetzes nicht unberücksichtigt bleiben darf: wir müssen alles vermeiden, was den Eindruck hervorrufen könnte, als wollten wir gegen In⸗ dustrie, Hande! und Landwirtschaft als solche einen Vorwurf erheben. Davon kann keine Rede sein. Unsere Unternehmer in Industrie, Handel und Landwirtschaft haben sich ungeheure Verdienste auch während der Kriegszeit er⸗ worben, Verdienste, die darauf beruhen, daß die Betriebe mit großer organisatorischer Kraft und Entschlossenheit auf die Erfor⸗ dernisse des Krieges eingerichtet worden sind. Dazu gehört eine ungeheure wirtschaftliche Gewandtheit, aber auch Unternehmersinn und Unternehmermut. Das Gesetz muß scharf hervorheben, daß es sich nur gegen Ausnahmefälle wenden will.
Abg. Mumm(Wirtsch. Vgg.):
Der Schatzsekrteär kann mit der Aufnahme des Gesetzes zu⸗
frieden sein. Es war eine allgemeine Harmonie, die sogar dit Herren Gothein und v. Brockhausen umschloß.(Heiterkeit.)
Abg. Dr. David(Soz.) tritt nochmals für den sozialdemokratischen Antrag ein. Schlach⸗ ten wollen wir die goldene Henne nicht, aber Federn muß si⸗ lassen! Tüchtig rupfen wollen wir sie!(Heiterkeit.)
g Reichsschatzsekretär Dr. Helfferich:
Die einzige Steuervoclage, die bisher feststeht, ist die Krit gewinnsteuer, und das ist eine sehr scharfe direkte Steuer. uf Steuerdiskussionen über Gesetze, denen die Verbündeten Regie⸗ rungen noch nicht zugestiment haben, kann ich mich nicht ei (Sehr richtig.) Mit allem Nachdruck muß ich aber nochmals be⸗ tonen, daß wir die notwendigen Bedürfnisse des Volkes nicht weiter belasten wollen. Es ist ein Irr⸗ tum, anzunehmen, daß der Ertrag des Kriegsgewinnsteuergesetzes nicht mehr in dem Etat für 1916/17 zum Ausdruck kommen könne, weil die Veranlagung erst am 31. Dezember des kommenden Jahres erfolgen soll. Ich mache darauf aufmerksam, daß der Wehrbeitrag gleichfalls am 31. Dezember 1913 veranlagt wurde, daß aber das erste Drittel des Wehrbeitrages schon in dem Etal für 1913/14 verrechnet worden ist..
Die gegenwärtige Situation macht es notwendig, Bebölkerung klar gemacht wird, daß große sie herantreten, und daß es unmöglich sein wird, alle diese An⸗ sprüche aus einer einzigen Steuerquelle zu befriedigen. Wir haben nicht nur mit dem Reich zu tur sondern auch mit den Einzelstaaten und Kommunen. Alle diese Körperschaften müssen auch über den Krieg hinaus am Leben erhalten bleiben. Deshalb bitte ich die Herren, die Vorlagen, die kommen werden, als ein Ganzes zu betrachten und mit dem in Zusammenhang zu setzen, fta in den Einzelstagten gescheben ist oder noch geschieht. Eine gerechte Würdigung ist, wie ich annehme, auch Ihr Wunsch und liegt auch Ihnen am Herzen.(Lebh. Beifall.)
Damit schließt die Aussprache. Paragraph 1 wird unverändert angenommen, ebenso die Paragraphen 2 bis 7.
Auf eine Anfrage des Abg. Schiffer⸗Magdeburg(Natl.)
erklärt der Reichsschatzsekretär Dr. Helfferich:
Die Bedeutung der von dem Ausschuß eingeführten Be⸗ stimmung des Paragraphen 8, daß die Sonderrücklage der freien Verfügung der Gesellschaften entzogen ist, muß in den Aus⸗ führungsbestimmungen noch klargelegt werden. Die Reserve soll jedenfalls niemals mehr als die Hälfte des gesamten Mehr, gewinns betragen. g Nach weiteren Ausführungen der Abgg. Dove(Pp.), Schiffer ⸗ Magdeburg(Natl.), Dr. Südekum(Soz.), Mer⸗ tin(Rp.) und Blunck(Vp.) wird§ 8 in der Fassung der Kommission angenommen, ebenso der Rest des Gesetzes sowie die Resolutionen des Ausschusses; der Antrag der Sozialdemokraten wird abgelehnt.
Darauf wird das Ge einstimmig angen om m
„
daß unserer finanzielle Ansprüche an
setz auch in dritter Lesung e n.
Die Kriegsabgabe der Reichsbank.
Nach dem Beschluß des Ausschusses fallen Dreivierter des Gewinnes an das Reich. Die Sozialdemokraten beantra⸗ gen, den ganzen Gewinn dem Reich zu überlassen.
Abg. Keil(Soz.) begründet diesen Antrag.
Reichsbankpräsident Havenstein bittet dringend um Ablehnung. Der Staat erhält vom Gewinn der Reichsbank, der 1915 rund 220 Millionen beträgt, nicht weni⸗ ger als 199 Millionen. Davon sind vorweg 165 Millionen Kriegs. steuer. Das ist eine genügende Belastung.
Abg. Dr. Arndt(Rp.): Ich bin immer für Uebernahme der Anteile der Reichsbank auf Rechnung des Reichs eingetreten. Unter den gegenwärtigen Verhältnissen kann ich aber für den sozialdemokratischen Antrag nicht stimmen.
* „
Abg. Dove(Fortschr. Vpt.)
spricht sich ebenfalls gegen den sozialdemokratischen Antrag aus
Die Reichsbank hat Ausgezeichnetes geleistet. Sie hat ein un⸗
geheures Risiko auf sich genommen zu Anfang des Krieges.
Der sozialdemokratische Antrag wird abgelehnt, die Vor⸗
lage in der Fassung des Ausschusses in zweiter und so⸗
gleich auch in dritter Lesung angenommen. Dienstag 11 Uhr: Kleine Anfragen, Kreditvorlage,
Familienunterstützungen. 5
Der Präsident teilt mit, da
seine Anfrage abgeändert und da
geänderten An
ordnung.
ß der Abg. Dr. Liebknech! mit zurückgezogen hat. Die ab⸗ fragen kommen nach den Ferien auf die Tages,
gen werden, ein unbefangenes und ruhiges Urteil entgegenbringt. (Beifall.)
Schluß 6 Uhr.


