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Rechenfehler gewesen ist. Diese Ansicht ist teilweise durch den zeitweiligen Rückzug der russischen Truppen verursacht worden, deren strategische und militärische Wirkung die Bulgaren völlig mißverstanden und falsch eingesetzt haben.(Anmerkung: Dies ist die einzige Stelle, wo die Banlettredner Rußland erwähnten.) Balfour wandte sich zum Schluß gegen die Kritik in der Presse und sagte: Gegen die Kritik ist nichts einzuwenden, so lange sie nicht über die Landesgrenzen geht. Aber die Lage ist jetzt so, daß die Deutschen Artikel der großen Blätter übersetzen und massen⸗ haft in den neutralen Ländern verbreiten. Hier liegt ein Miß⸗ brauch der Pressefreiheit vor, die von der hochorganisierten und mächtigen deutschen Regierung zu den gefährlichsten Zwecken be⸗ nutzt wird, indem sie die Welt nicht nur durch Waffen zu erobern, sondern auch mit Lügen zu überschwemmen sucht. Balfour schloß: Ich weiß nicht, ob der Krieg noch längere oder kürzere Zeit dauern und ob er sich im Osten, Westen oder Süden entscheiden wird. 8 Aber ich erwarte den Sieg mit ungetrübter Zupersicht. 5 Asquith rühmte in seiner Rede die Loyalität der Presse 5 mit Ausnahme von zwei oder drei notorisch gleichgültigen Aus⸗ nahmen. Er sprach sich scharf über den„Globes“ aus, der in einem ziemlich kritischen Augenblick eine boshafte und heillose Lüge erfunden hat und verbreitete. Es sei eine lächerliche Ver⸗ drehung der Tatsachen, in diesem Falle von einer Verletzung der Pressefreiheit zu reden. Asquith versprach eine Reform der 5 Zen sur und fuhr fort: Seit meiner letzten Rede im Unterhaus 5 hat ein bedeutender Zwischenfall stattgefunden. Kitchener be⸗ 8 gab sich zunächst nach Paris und sodann, was soll ich sagen? 0 etzte er seine Rede fort.(Heiterkeit und Beifall.) Er ist abgereist, N um, wie wir alle zuversichtlich hoffen, für kurze Zeit an Ort und Stelle im innigen Einvernehmen mit den Allierten die 5 Gesamtlage auf dem östlichen Kriegsschauplatz zu über⸗ 5 schauen. Asqutith klagte dann über die unreife Kritik, die an 15 der Diplomatie und Strategie der Alliierten geübt werde. N rühmte die Tapferkeit der Serben und die Erfolge der Italiener, die die Oesterreicher schrittweise zurückdrängten und sich so Woche
für Woche ihrem Ziel näherten. Er erwähnte Rußland nicht, obwohl der Großfürst Michael anwesend war. 2 Lord Reading erwähnte seine Reise nach Amerika in
Verbindung mit der Anleihe und teilte mit, daß er an Bord eines amerikanischen Kriegsschiffes reiste, weil er sonst vierzehn Tage später hätte fahren müssen. Das Schiff ist auf einer bestimmten Strecke von britischen Kriegsschiffen begleitet worden, deren Er⸗ scheinen von den
Universität und technische Hochschule Warschau.
Am 2. November hat der Generalgouverneur in Warschau die Statuten der Universität und der Technischen Hochschule War⸗ schau und die Ernennungsurkunden für die Rektoren dieser Anstal⸗ ten vollzogen. Die Anstalten selbst sollen am 15. November feierlich eröffnet werden. Eröffnet werden an der Universität eine rechts⸗ und staatswissenschaftliche, eine philosophisch⸗historische und eine mathematisch⸗naturwissenschaftliche Fakultät— letztere mit medi⸗ zinisch⸗propädeutischer Abteilung. Die Eröffnung einer theologischen Fakultät an der Universität ist in Vorbereitung. 5
Dem provisorischen Charakter der Verhältnisse entsprechend haben keine förmlichen Ernennungen von Professoren stattgefunden, g vielmehr sind für Jahresdauer Lehraufträge erteilt, und zwar
zum weit überwiegenden Teil an wissenschaftlich tätige Persön⸗ N lichkeiten aus Warschau selbst, insbesondere an Mitglieder der War⸗ schauer wissenschaftlichen Gesellschaft, neben die eine Anzahl Hoch⸗ 5 schullehrer aus Deutschland und Oesterreich treten werden. 3 Ein neues türtisches U⸗Boot.
Konstantinopel, 11. Nov.(WTB. Nichtamtlich.) Heute nachmittag fand am Goldenen Horn vor dem Marineministerium die feierliche Indienststellung des in den Dardanellen kampfunfähig 7 15 und wieder hergestellten französischen Un⸗ terseebootes„Turquoise“ in die türkische Flotte statt. Der Vizegeneralissimus Enver Pascha und der Flottenchef Sou⸗ chon nahmen die Parade der Marinemannschaften ab, worauf unter dem Jubel der anwesenden Militär⸗ und Zivilbevölkerung e“, geschmückt mit der osmanischen Flagge über der fuhr. Das Unterseeboot trägt den neuen Namen „Mustedjii Ombaschi“, dessen Schuß die„Turquoise“ kampf⸗ unfähig gemacht hatte. Ermordung eines chinesischen Admirals. Schanghai, 11. Nov.(WTB Nichtamtlich.) Meldung des Reuters Bureaus. Der Militärgouverneur Admiral Tseng Ju Tseng ist, als er nach dem japanischen Kon⸗ sulate zum Krönungsempfange fuhr, von zwei Gegnern der Monarchie ermordet worden, die zehn Revolverschüsse auf ihn abfeuerten. Der Sekretär des Admirals wurde
schwer verwundet. 1 Der Seekrieg. Die Torpedierung der„Ancona“.
Paris, 11. Nov.(WTB. Nichtamtlich.) Die Agence Havas meldet vom Cap Bon folgende Einzelheiten über die Tor pe⸗ dierung der„Ancona“: Gegen 12 Uhr mittags bemerkte das Schiff zwei Unterseeboote, die, vom Lärm der Sirene und durch den dichten Nebel und die verminderte Geschwindigkeit des Schiffes begünstigt, die„Ancona“ hatten entdecken und sich ihr nähern können. Das Unterseebvot, das am besten zu sehen war, maß etwa 100 Meter Länge und trug am Vorderteil ein 76 Millimeter⸗ ae ein anderes am Hinterteil. Das zweite Unterseeboot stellte sich quer vor die Fahrstraße der„Ancona“, die zu fliehen versuchte. offen, als der Kapitän die Rettungsboote aussetzen ließ. Sofort, nachdem das achte Rettungsboot zu Wasser gelassen war, ging die„Ancona“ unter, indem sich das Heck hoch aufrichtete. Die Reisenden und die Besatzung, die an Bord blieben, flüchteten auf das Hinterdeck und wurden mit dem Schiff in die Tiefe gerissen. Die acht Rettungsboote fuhren sodann nach Süden. Gegen 6 Uhr be⸗ merkten sie ein Schiff, dessen Lichter gelöscht waren und dem sie mit Hilfe bengalischer Beleuchtung Feuerzeichen machten. Das Schiff näherte sich, aber als die Unterseeboote, die den Schiff⸗ brüchigen folgten, die Scheinwerfer, womit sie den Horizont ab⸗ suchten, aufleuchten ließen, änderte das Schiff seinen Kurs und perschwand in der Nacht. Jedes Rettungsboot setzte sodann einzeln seinen Weg fort. Eines davon, das den Leutnant Solvemini und 26 Personen an Bord hatte, landete Dienstag vormittag 9 Uhr am Strande von Sidi Dooud auf der Halbinsel von Cap Bon, wo die Ueberlebenden von der europäischen Bevölkerung aufgenom⸗ men wurden. Solvemini glaubt, daß acht Rettungsboote mit 240 Personen und der Rest der Besatzung verloren gegangen sind. Ein anderes Rettungsboot mit dem Kapitän der„Ancona“ und 28 Personen wurde am Mittwoch von einem aus Sidi Doound kommenden Schiffe auf der Insel Zembra aufgefunden, das die Reisenden aufnahm. Von einem anderen Schiffe unterstützt, stellte es in der Nähe von Cap Bon Nachforschungen an und kehrte sodann nach dem Hafen zurück. 0 l 5 5
Rom, 11. Nov.(WTB. Nichtamtlich.) Die„Tribuna“ meldet aus Neapel, daß sich unter den Passagieren der „Ancona“ Sir Cecil Greh und 24 Amerikaner befunden haben.
London, 11. Nov.(WTB. Nichtamtlich.) Lloyds mel⸗ det: 41 Mann der Besatzung und 40 Passagiere der„An⸗ cona“ kamen in Malta an; 300 Personen von der „Ancona“ sind ertrunken, meistens Frauen und Kinder. Es befanden sich auch einige Amerikaner an Bord.
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Kaum war die„Ancona“
Lyon, 11. Nov.(WTB. Nichtamtlich.)„Progress“ meldet aus Madrid: Ein amtlicher Bericht des Generalresidenten von Marvkko vom 8. November meldet, daß ein Rettungsboot des japanischen Transportschiffes„Hasikuni Maru“ am Vormittag des 5. No⸗ vember in Melilla eingetroffen ist. An Bord des Rettungsbootes befand sich der Kapitän des„Pasikuni Maru“, der erklärte, daß das Schiff durch ein deutsches Unterseeboot versenkt worden sei. Die
Er Gewerkschaften
Fahrgästen mit großer Freude begrüßt worden ist. z
FTC
Rom, 11. Nov.(WTB. Nichkamtlich.) Meldung der Agence Havas. Das„Giornale d'Italia“ erfährt aus Cagliari, daß ein deutsches Unterseeboot am Sonntag vormittag den französischen Postdampfer„France“ torpedierte und versenkte; die Besatzung ist gerettet und in Cagliari gelandet.
London, 11. Nov.(WB. Nichtamtlich.) Meldung des Reuterschen Bureaus. Der britische Dampfer„Caria“ ist ver gent worden; die Besatzung ist gerettet. 5
London, 11. Nov.(WTB. Nichtamtlich) Meldung des Reuterschen Bureaus. Das auf der Ausreise begriffene Transport⸗ schiff„Mercian“ wurde im Mittelländischen Meer durch ein feindliches Unterseebodt beschossen, sank aber nicht, sondern erreichte den Hafen. 23 Personen an Bord wurden ge⸗ tötet, 50 verwundet, 30 werden vermißt.
Aus dem Reiche. Unterstützung der Kriegerfamilien.
Berlin, 11. Nov.(WTB. Nichtamtlich.) Auf Einladung des Staatssekretärs des Innern fand am 11. November vormittags im Reichstagsgebäude eine Besprechung über die Handhabung des Gesetzes betreffend Unter⸗ stützung von Familien in den Dienst eingetretener Mannschaften vom 28. Februar 1888 resp. 4. August 1914 zwischen Vertretern der Reichsbehörden und schloß sich Bun⸗ desregierungen statt. An diese Besprechung schloß sich nach⸗ mittags 5 Uhr eine weitere Verhandlung, zu der außerdem der Deutsche Städtetag, der Reichsverband deutscher Städte, der Verband der größeren Landgemeinden, der Kriegsaus⸗ schuß der deutschen Industrie, der Bund der Landwirte, sowie aller Richtungen Einladungen erhalten hatten. Nach Begrüßung der Erschienenen teilte Ministerial⸗ direktor Dr. Lewald als Vorsitzender mit, daß in Aussicht genommen sei, unter Fortfall der bisherigen Beschränkungen die Familienunterstützungen zukünftig auch den Angehörigen sämtlicher aktiven Mannschaften zu gewähren. Die eingehen⸗ den Mitteilungen, die über die Durchführung des Gesetzes in zahlreichen städtischen und ländlichen Lieferungsverbän⸗ den von den hierbei tätigen Herren gemacht wurden, führten u einem Austausch von Erfahrungen, der, wie zu hoffen ist, mit zu dem Ziele beitragen wird, etwa noch bestehende Mängel und Ungleichheiten zum Wohle unserer Krieger⸗ familien zu beheben. l 5
Vom Reichstag. 5
Berlin, 11. Nov.(WTB. Nichtamtlich.) Auf der Tagesordnung der am 30. November nachmittags 2 Uhr stattfindenden Plenarsitzung des Reichstages stehen zwei Gegenstände: die erste Beratung der Bemerkun⸗ gen des Rechnungshofes zur Reichshaushaltsrechnung 1911 und die dritte Beratung des Antrages Schiffer-Magdeburg und Genossen betreffend Aenderung des Gesetzes über den Belagerungszustand vom 4. Juni 1851.
Berlin, 11. Nov.(WTB. Nichtamtlich.) Die preuß i⸗ sche Ausführungsanweisung zur Verordnung über die Preisregelung für Schlachtschweine und Schweinefleisch ist den Behörden zugegangen. Sie enthält u. a. die wichtige Bestimmung, daß die Gemeinden fortan verpflichtet sind, Höchstpreise für Fleisch und Fleisch⸗ waren festzusetzen. Auch bei verschiedenen Preisen für die einzelnen Fleischsorten darf der Preis für keine Sorte die vorgeschriebenen Preisgrenzen überschreiten. Die Preise für zubereitetes Fleisch, gepökeltes und geräuchertes Schweine⸗ eisch, gesalzenen und geräucherten Speck, ausgelassenes Schweinefett und Wurstwaren sind im Verhältnis zur Preis⸗ grenze für frisches Schweinefleisch und rohes Schweinefett sestzusetzen. a 5
Berlin, 11. Nov.(WT. Nichtamtlich.) Der öster⸗ reichisch⸗ungarische Minister des Aeußern, Freiherr von Burian, hat die Besprechungen mit maßgebenden Persön⸗ lichkeiten fortgesetzt. Das Frühstück nahm der Minister beim Staatssekretär v. Jagow ein. Abends fährt der Minister nach Wien zurück. Berlin, 12. Nov. Der österreichisch⸗ungarische Mi⸗ nister des Aeußern, Frhr. v. Burian, ist nach Beendigun seiner Unterredungen in Berlin gestern abend 8 Uhr 1 7 Wien zurückgereist. f l Berlin, 11. Nov.(WTB. Nichtamtlich.) Der kaiser⸗ liche außerordentliche Gesandte und bevollmächtigte Minister Reinhold Klehmet starb gestern im Alter von 57 Jahren in Berlin. Er war bis zum Jahre 1908 im Aus⸗ wärtigen Amt tätig. 1906 war er zur Marokkokonferenz in Algeciras delegiert gewesen, 1907 erhielt er den Titel eines Wirklichen Geheimen Legationsrates, war dann von 1908 bis 1911 Generalkonsul in Athen und vertrat später das Deutsche Reich bei der internationalen Finanzkommission in Athen. Im Jahre 1914 trat er endgültig in den Ruhestand. Nach Kriegsausbruch stellte er sich dem Vaterlande nochmals zur Verfügung und war in der letzten Zeit im Reichsamt des Innern tätig. Die„Norddeutsche Allgemeine Zeitung“ widmet ihm einen ehrenden Nachruf. Köln, 11. Nov.(WTB. Nichtamtlich.) Die„Kölnische Volkszeitung“ meldet: Der Kaiser hat nach einem bei dem Erzbischof von Köln, Kardinal v. Hartmann, eingegangenen Telegramm die gegen die Gräfin Belleville, Fräulein Thulier und Louis Serverin in Brüssel erkannte Todesstrafe auf die Fürbitte des Papstes hin im Gnadenwege in lebens längliche Zuchthausstrafe umgewandelt.
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Aus Stadt und Cand. Gießen, 12. November 1915. Promotion des Reichskanzlers
u m D. theol. von Gießen. Die Theologische Fakultät der Landes⸗Universität hat an den Reichskanzler am 29. Oktober d. J. folgendes Schreiben gerichtet:
„Ew. Exzellenz haben wir bereits telegraphisch von der Ehrung Mitteilung gemacht, die wir Ihnen darzubringen gewagt haben. Es ist uns längst ein stiller Wunsch gewesen, in der Form, die akademische Sitte vorschreibt und gestaltet, dem verantwortlichen Leiter deutscher Politik in dieser großen Zeit den Dank auszu⸗ sprechen, den wir aus tiefstem Herzen ihm schuldig zu sein glauben.
ir meinen, nicht e wenn wir den Kern des staats⸗ männischen Handelns Ew. Exzellenz im sittlichen Willen finden. Seine Kräfte haben sich von alters in deutscher Geschichte bewährt. 25 wir ihres Waltens auch in dieser Gegenwart gewiß sein durften, hat uns über viele Sorgen und Schmerzen hinaus⸗ gehoben, läßt uns an Sieg und Zukunft fröhlich glauben. Dieser Glaube, so verankert, steht auf dem Boden evangelischen Christen⸗ tums. Ihm Ausdruck zu geben ist Pflicht und Recht einer evan⸗ gelisch⸗theologischen Fakultät. Auf die gefahrvollen Wege hoher Politik wagt sie sich nicht heraus. Aber sie feiert dankbar— wie die Worte unseres Elogismus lauten—
„den Staatsmann, der dem Kriege ehrlich zu wehren strebte, i auf reines Gewissen in deutschem Handeln hält, in erzwungenem Kampfe der sittlichen Kraft des Volkes fest vertraut, in starkem Glauben deutscher Zukunft die Wege bahnt.“
Vor Jahren hat unsere Fakultät den ersten Kanzler des neuen Deutschen Reiches unter ihre Ehrendoktoren aufnehmen dürfen. Wir bitten herzlich, dieselbe Ehrung, welche die gegenwärtige
satzung hat sich in zwei Rettungsbooten gerettet.
Generation derselben Körperschaft Ew. Exzellenz anträgt, aus⸗
sprechen zu dürfen. Gott aber walte ferner über Ew. Exzelleng weltgeschichtlichem Handeln!
Am 6. November hat der Reichskanzler darauf, folgendes Schreiben 15 den Dekan der logischen Ja 5 5 gerichtet: Anschluß 8
er lgebor ige ich im uß an mein e⸗ gramm vont 1 we Ats, dufrichgen Dent für dag feu he
Schreiben vom 29. v. M. in dem Sie mir als Dekan von der hohen Ehre Mitteilung machen, die mir die theologische Fakultät der Univerfität Gießen erwiesen hat. Die Begründung, die die Fakultät diesem Schritte gibt, vertieft die Freude, die ich über diese Ehre empfinde.
Der Schild des deutschen Volkes ist rein und soll rein erhalten bleiben. Dies Bewußtsein, das die ungeheure Leistung der Gegenwart ermöglicht, wollen wir unseren Kindern und Enkeln vererben können. f
Ehrendoktoren. Die Theologische Fakul⸗ tät der Landes⸗Universität hat am 10. November dem Ge⸗ dächtnistage Luthers, den außerordentlichen Professor Lic. theol. Dr. phil. August Freiherrn von Gall in Gießen sowie den Direktor des Evangelischen Bundes Lic. theol. Otto Everling in Berlin⸗Nicolassee zu Doktoren der Theologie ernannt..
* Friegskinderspende deutscher Frauen. Vor einiger Zeit erließ die Kronprinzessin bekannt⸗ lich folgenden Aufruf:„Es liegt mir am Herzen, nach⸗ dem mir in der Geburt meines Kriegstöchterchens ein heller Sonnenschein durch Gottes Gnade beschert wurde, unbe⸗ mittelten Frauen, die während der Dauer des Krieges einem Kinde das Leben geben und deren Männer zurzeit im Heeresdienst stehen, zu helfen und ihre Not zu lindern. Ich fordere deshalb durch diesen Aufruf all diejenigen deutschen Frauen auf, welche ebenfalls durch ein Kriegskind gesegnet wurden und denen es ihre Mittel erlauben, sich mir in diesem Werk der Nächstenliebe anzuschließen.“ Mit 9 auf vorstehenden Aufruf der Kronprinzessin ist mit ilen, daß die Vorprüfung und Begutachtung der Unterstütz⸗ ungsgesuche aus Hessen dem Alice⸗Frauen⸗ verein(Hessischen Landes⸗Frauenverein vom Roten Kreuz) übertragen worden ist. Die Be ng wird durch die Vertrauensdamen dieses Vereins erfolgen. Unterstützungs⸗ gesuche sind entweder an die Privatkanzlei der 1 zessin zu Potsdam, Neuer Garten, oder direkt oder ch Vermittelung eines Zweigvereins oder einer Vertrauens⸗ dame des Alice⸗Frauenvereins an den Hauptvorstand des Alice-Frauenvereins zu Darmstadt, Mathildenplatz 20, zu richten. Zuwendungen für die Kriegskinderspende werden bei der Diskontogesellschaft zu Potsdam, Nauener Straße Nr. 34a, für das Konto„Kriegskinderspende deutscher Frauen“ angenommen. Jeder gütigen Geberin wird durch Vermittelung der Privatkanzlei der Frau Kronprinzessin der Dank Ihrer Kaiserlichen Hoheit sowie eine Bestätigung über den Eingang der Spende zugehen. 5
n Kunstgegenstände aus Kupfer. Es dürfte unseren Lesern vielleicht willkommen sein, zu erfahren, daß den freiwilligen Ablieferern von Kunstgegenständen und alten Familienerbstücken aus Kupfer, Messing usw. 1 geboten ist, die Gegenstände von denen sie sich nur schweren Herzens und in der Meinung, sie müßten dem Vaterlande ein Opfer. e hatten, . 4 1 9 5 9 be F die im
tigen Kreisblatt gegebene Regelung dieser 3 und empfehlen allen, die den Wunsch haben, die Sachen wieder in ihren Besitz zu bringen, schleunigst eine entspre⸗ Eingabe an die zuständige Bürgermeisterei zu richten.
** Höchstpreise für den Kleinhandel mit Butter in der Stadt Gießen setzt der Oberhürgermeister in einer Bekannt⸗ machung fest. Danach betragen die Preise für ein Pfund Süßrahm⸗ butter(Handelsware I) 2,20 Mk., für ein Pfund utter(Han⸗ delsware III) 1,90 Mk., für ein Pfund Auslandsbutter 2,55 Mk. Als Kleinhandel gilt der Verkauf an den Verbraucher, soweit er nicht Mengen von mehr als 10 Pfund zum Gegenstand hat.
** Die Auszahlung der Reichs⸗ und Kreis⸗ unterstützung für 16. bis Ende November 1915 an die Fa⸗ milien der zum Hecresdienst Einberufenen findet statt: An die⸗ jenigen, deren Namen beginnen mit A—K Dienstag, 16. Novem⸗ ber, O. Mittwoch, 17. November. Zahlstelle: Stadthaus, Zim⸗ mer Nr. 16. Zahlstunden von 8—1 Uhr vormittags. Die Unter⸗ stützungen dürfen nur an den vorgenannten Tagen abgeholt werden.
* Früherer Ladenschluß. Der Ausschuß zur Durchführung eines früheren Ladenschlusses in Gießen teilt uns mit, daß in einer Sitzung vom 10. November 1915 den anwesenden Vertretern von 12 Geschäftszweigen die persön⸗ liche Besprechung mit den in ihrer Brauche in Frage kom⸗ menden Firmeninhabern, die an dem seitherigen Ladenschluß festhalten wollen, empfohlen wurde. Die dazu bestimmten Herren haben diesen Vorschlag angenommen und hoffen, auf diese Weise die Zustimmung zu früherem Ladenschluß zu er⸗ halten.— Wiewohl nur einzelne Firmen und insbesondere solche mit weiblichem Hilfspersonal in Frage kommen, wird doch wohl eine allgemeine Verständigung herbeizuführen sein. Es wird uns auch von anderer Seite mitgeteilt, daß ge⸗ rade die weiblichen Hilfskräfte einen früheren Ladenschluß zum rechtzeitigen Besuch der um 8 Uhr abends be⸗ ginnenden kaufmännischen Fortbildungsschule gut ge⸗ brauchen können, um Gelegenheit zu haben, vor dem Schulbesuch das Nachtessen einnehmen zu können. Unter diesem Hinweis und aus wirtschaftlichen Gründen wurde der Ausschuß um Schritte bei der Behörde ersucht; diese wur⸗ den aber zurückgestellt, da es für zweckdienlicher gehalten wird, die freie Einführung des Wochentags⸗7⸗Uhr⸗ Ladenschlusses mit Ausnahme des Samstags, unter Bei⸗ behaltung der bisherigen Verkaufszeiten im Dezember und aller gesetzlich n Ausnahmetage, herbeizuführen, ein Zustand, welcher nach Bedürfnis nach der hoffentlich bal⸗ digen Beendigung des Krieges leicht beliebig wieder ge⸗ ändert werden könnte. Fast 2/ aller chäfte außer der Kolonialwaren⸗ und Lebensmittelbranche sind, wie wir hören, für den Uhr⸗Ladenschluß. 1
** Mehr Licht in den Häusern. Das Polizeiamt ersucht uns, unseren Lesern folgende Bekanntmachung zur Kenntnis zu bringen: Wiederholt hat das Reichsgericht die Verpflichtung der Eigentümer von Grund⸗ stücken festgestellt, die Toreinfahrten, Höfe, Haus⸗ flure, Gänge und Treppen, sofern und solange dieselben jedermann zugänglich sind, während der Dunkelheit so ausreichend zu beleuchten, daß die daselbst verkehren⸗ den Personen der Gefahr der Beschädigung nicht ausgesetzt sind. Die gleiche Verpflichtung liegt namentlich auch den In⸗ habern von Fabriken, gewerblichen Anstalten und Arbefts⸗ stätten, von Vergnügungs⸗, Versammlungs⸗ und Schank⸗ stätten(bei letzteren insbesondere auch hinsichtlich der Be⸗ dürfnisanstalten) ob. Pflichtwidrige Unterlassung der Be⸗ leuchtung würde, falls hierdurch jemand zu Schaden kommen sollte, die Entschädigungspflicht sowie die straf⸗ rechtliche Verantwortlichkeit begründen. 5
Po stnachrichten. Für die deutschen Kriegsge⸗
fangenen, die im Kriegsgebiete des franzöfi n Heeres festgehalten oder dort in Lazaretten eee


