Ausgabe 
(9.11.1915) 264. Zweites Blatt
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wurde geräumt, der Negotiner Kreis nach Möglichkeit fre ge⸗ macht und von der bulgarischen Front rollten Divisionen auf der Bahn über Cuprfie in das Moravatal. Von jener Front etwas Erhebliches wegzunehmen, dazu war es jetzt zu spät geworden.

Am 14. Oktober hatte der Zar der Bulgaren dem Fönig Pete: den Krieg erklärt. rgeblich wandten sich die serbischen Blicke ngch dem ersehnten Vormarsch aus Saloniki, dem erhofften italie⸗ nischen Durchmarsch durch Montenegro, dem versprochenen russi⸗ schen Expeditionskorps. Der Serbe sollte auf sich selbst angewiesen bleiben. Selbst sein bester Bundesgenosse, der unaufhaltsam nieder⸗ strömende Regen, und das miserable Wegenetz seines Landes ver⸗ mochten den Vormarsch seiner Feinde nicht aufzuhalten.

Im Timoktal Plang es allerdings starken serbischen Kräf⸗ ten, der bulgarischen Offensive 9 Zajecar und Knjazevac Einhalt zu gebieten. Dafür rückte aber ein starkes bulgarisches Heer von Südosten unaufhaltsam vorwärts. In den Tagen vom 20. bis 22. wurden die Bahnen bei Paljevo und Veles, der Lebens⸗ nerv für die serbische Armee vom Meer her, in Besitz genommen, am 23. Oktober zog ein bulgarischer Königssohn in Uesküb ein.

Während so die Heere der Verbündeten schon tief im Innern der serbischen Monarchie standen, bereitete sich an der rumänisch⸗ österreichischen Grenze gegenüber dem Eisernen Tor die letzte 3 zur Herbeiführung des ersten großen Erfolges auf diesem

egsschauplatz vor. Dort erzwangen Truppen der Verbündeten den Uebergang gegenüber der noch vom Feinde besetzten Donau⸗ strecke und säuberten den mit Minen und Ketten verlegten Donau⸗ weg. Am 30. Oktober fuhr das erste Munitionsschiff nach Lom, der Weg zum Reiche des Halbmondes war erzwungen. Drei ver⸗ bündete Mächte reichten sich auf serbischem Boden die Hand.

Aus dem Reiche.

Tagung der Nationalliberalen Reichstagsfraktion in Eisenach.

f Die Nationalliberale Reichstagsfraktion, die am 6. und 7. No⸗ vember nahezu vollzählig in Eisenach versammelt war, hat fol⸗ 5 nde Entschließung gefaßt: Die Fraktion erblickt in der Be⸗ ämpfung der Lebensmitteltenerung die wichtigste der⸗ zeitige innerpolitische Aufgabe. Sie verkennt nicht, daß durch die in allerletzter Zeit getroffenen Maßnahmen ein wirksamer Anfang zur Beseitigung der schweren Notstände in der Lebens⸗ mittelversorgung gemacht wurde, erwartet jedoch den unver⸗ züglichen Ausbau dieser Verordnungen, namentlich in der

Ridaß die durch die Zeitwerhältnisse gebotene Sparsam⸗ keit mit Lebensmitteln von allen Kreisen beachtet werde. Zu 5 Zwecke hält sie die Einführung von Fleischkarten und eine auf derselben Grundlage beruhende Verteilung von Fett und Butter in größeren Städten für unbedingt erforderlich.

Die Fraktion bedauert aufs lebhafteste, daß die Widerstände innerhalb und außerhalb der Reichsleitung, die sich einer Rege⸗ lung der Lebensmittelfrage entgegenstellen, erst dann überwunden werden konnten, als eine Notlage weiter Volkskreise infolge Unter⸗ lassung solcher Maßnahmen eingetreten war. Im Zusammen⸗ hang mit der Regelung der Lebensmittelfrage muß auch verlangt werden, daß die Versorgung der unter dem Mangel an Futter⸗ mitteln schwer leidenden Landwirte und kleinen Viehhalter als der Hauptträger der Viehzucht, vor allem der Schweinezucht, mit 175. zur erträglichen Preisen schleunigst sicherge⸗ N t wird. . Zur Aufrechlerhaltung der Produktion in Landwirtschaft, In⸗ daustrie und Gewerbe muß eine planmäßige Organisation der Be⸗ urlaubung von Mannschaften in die Wege geleitet werden, um die Versorgung des Volkes und Heeres mit allen benötigten Er⸗ FBebugnissen sicherzustellen. . Die Fraktion verurteilt den Lebensmittelwucher in jeder Form und in allen Kreisen, in denen er sich etwa geltend gemacht hat.

Sie fordert deshalb die schärfste Handhabung der Be⸗ stimmungen gegen den Lebensmittelwucher wober sie auch für notwendig erachtet, daß ermöglicht wird, die Ausnützung der Not des Volkes durch Zurückhaltung notwendiger Lebens⸗ mittel zur Erzielung höherer Preise mit dem Verlust der bürger⸗ lichen Ehrenrechte zu bestrafen. Endlich hält die Fraktion die sofortige Einbringung der Vor⸗ lage einer Kriegsgewinnstener mit gestaffelten Steuer⸗ säßen, namentlich für den reinen Spekulationsgewinn, für drin⸗ gend geboten. 8 Die Beschlagnahme von Decken.

Berlin, 8. Nov.(WTB. Nichtamtlich.) ImReichsanzei⸗ ger wird die Freigabebewilligung zu der Bekannt⸗ machung betreffend die Beschlagnahme von Schlafdecken, Haardecken, Pferdedecken(Woilachs) veröffentlicht. Da⸗ nach sind alle Decken und Deckenstoffe, die mindestens zu 25 Prozent aus Kamelhaar bestohen, freigegeben, gleichgültig, in welchen Men⸗ gen sie vorhanden find, jedoch nicht sogenannte Kamelhaarimitate. Ferner sind ue Ve die Vorräte eines und desselben Eigen⸗

tümers, die unter U

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Decken: 50 Stück von eimer einzigen Qualstät, gleichmltig wie groß die Gesamtbestände sind, b) bei Deckenstoffen: 100 Meter Deckenstoff einer einzigen Qualität, gleichzültig, welche Breite die Stücke haben. Unterschiede in der Farbe, Größe und Gewicht be⸗ gründen filr 12 allein eine Verschiedenheit der Qualität. Jede Teilung der äte, durch welche sie der Beschlagnahme entzogen werden, ist verboten und strafbar.

Der Verkehr mit Stroh und Häcksel.

Berlin, 8. Nov. WTB. Amtlich.) J. der heutigen Bundes⸗ ratssitzung wurde die Verordnung über den Verkehr mit Stroh und Häcksel verabschiedet. Die Verordnung verfolgt den Zweck, dem Kriegsausschuß für Ersatzfutter durch Vermittlung der Be⸗ zugsvereinigung der deutschen Landwirte diejenigen Strohmengen zu angemessenen Preisen zu sichern, die er zur erstellung seiner Futtermittel braucht. Es handelt sich dabei hauptsächlich um Me lassefuttermittel und um ee Strohkraft⸗ futter. Demnach wird durch die Verordnung der Bezugsver⸗ einigung das Vorkaufsrecht für diejenigen Strohmengen ein⸗ geräumt, die jemand absetzen will, sofern diese Mengen 4 Tonnen bis zum 1. August 1916 übersteigen. Um die daraus

herzustellenden Ersatzfutter den Landwirten und sonstigen Verbrauchern zu angemessenem Preise darbieten zu kön⸗ nen, werden Höchstpreise für Stroh festgesetzt

und zwar 45 Mark für ungepreßtes Maschinendruschstroh, 47,50 Mark für gepreßtes Stroh und 50 Mark für Flegeldrusch⸗ stroh für die Tonne. Einbezogen in die Verordnung ist Stroh von Roggen, Weizen, Dinkel Hafer und Gerste, nicht aber Streu von diesen Getreidesorten. Das zum Absatz gestellte Stroh, das die Bezugsvereinigung für die oben angegebenen Zwecke sowie für gewisse besonders dringliche Ausnahmefälle(zum Beispiel zur Versorgung ungünstig gelegener städlischer oder industr el er Ver⸗ brauchszentren) nicht braucht, wird dem Verkehr wieder frei⸗ gegeben; es gelten dann die obigen Höchstpreise als Verkaufs⸗ preis für den Erzeuger. Beim Verkauf von Häcksel durch den Hersteller darf ein Preis von 60 Mark für die Tonne ohne Sack nicht überschritten werden. 5

Berlin, 8. Nov.(WTB. Nilhtamtlich.) Der Bundes rat beschloß in der heutigen Sitzung eine Verordnung über Oele und Fette. Sie hat den Zweck, die tierischen und pflanzlichen Sele und Fette, die für die menschliche Ernäh⸗ rung verwendbar sind, für diese sicherzustellen und eine Grundlage für eine angemessene Preisgestaltung zu geben. Die 3 setzt die Anzeigepflicht fest, eine Absatz⸗ beschränkung und die Verpflichtung, Vorräte an Oelen und Fetten dem Kriegsausschuß für Pen und tierische Oele und Fette G. m. b. H., Berlin, auf Abruf zu bestimmt vorgeschriebenen Preisen zu überlassen. Dem Kriegsausschuß liegt die Verteilung der Rohstoffe und der von ihnen hergestellten e an die beteiligten Industrien ob. Der Reichskanzler erläßt die näheren Bestimmungen hier⸗ über. Er bestimmt insbesondere, an welchen Stellen und zu welchen Preisen die Waren abzugeben sind.

Berlin, 8. Nov.(WTB. Nichtamtlich.) In der heutigen Sitzung des Bundesrats gelangten zur Annahme: Der Entwurf einer Verordnung über Oele und Fette, der Entwurf einer Verordnung über den Verkehr mit Stroh, die Vorlage betreffend anderweitige Verteilung der Prägungen von Fünf⸗ Pfennig⸗Stücken aus Eisen auf die einzelnen Münzstätten.

Berlin, 9. Nov. Als ein gutes Zeichen betrachten die Blätter, daß bei der Berliner Sparkasse seit Anfang dieses Jahres rund 102,6 Millionen Mark eingezahlt wur⸗ den, zurückgezahlt sind 77,2 Millionen, darunter 34,8 Mil⸗ lionen Mark von Sparern gezeichnete Kriegsanleihe. Auch die Arbeitsnachweise, die steigenden Ver⸗ kehrsziffern und die erhöhte Abgabe von Gas und elektrischen Mengen bestätigen die Besserung der gesamten Geschäftslage in Berlin.

Karlsruhe, 8. Nov.(WTB. Nichtamtlich.) Prinz Max von Baden macht in derKarlsruher Zeitung die Mitteilung, daß die von ihm durch die Unterstützung von Vertrauensmännern veranstaltete Privatsammlung für die gefangenen Deutschen in Rußland den Betrag von 200 000 Mk. 5 hat. Der nach Deckung der ein⸗ maligen Ausgaben der Liebesgabensendung nach Rußland noch verbleibende Rest von 100 000 Mk. soll für Unterstützun⸗ gen deutscher 7 85 in Rußland und unsere in Frank⸗ reich gefangenen badischen Landsleute aufgebraucht werden.

Dresden, 8. Nov.(WTB. Nichtamtlich.) Der König von Sachsen stistete zur Anerkennung besonderer vaterländi⸗ cher Betätigung während des gegenwärtigen Krieges einen Orden, der den Namen

Heer und Flotte. e

Der kleine KreuzerUndine gesunken. Berlin, 8. Nov(WTB. Amtlich.) Am 7. No⸗ vember nachmittags wurde der kleine KreuzerUndine bei einer Patrouillenfahrt südwestlich der schwedischen Küste durch zwei Torpedoschüsse eines Unterseeb-otes zum Sinken gebracht. Fast die ganze Besatzung ist gerettet. i Der Chef des Admiralstabes der Marine. Der kleine, dreizehn Jahre alte Kreuzer, der eine Besatzung von 281 Mann trug, verdrängte 2100 Tonnen und war bei einer Armierung von zehn 10,5 Zentimeter-Kanonen nur leicht gepanzert. DieUndine ist einer der ältesten und(mit 21 Seemeilen⸗Fahrt) langsamster unserer kleinen Kreuzer.

Märkte.

Gießen, 9. Nov. Marktbericht. Auf dem heutigen Wochenmarkte kostete: Butter das Pd. 2,00 2,10, Hühnereier das Stück 17.20 Pfg., Käse das Stück 79 Pig, Käsematte 1 Stück 30 Pig. Kartoffeln der Zentner 3,75 bis 0,00 Mark, Milch das Litec 26 Pfg.: Aepfel der Zentner 6 bis 8 Mk., Spinat 20 2 Pfg. das Pfund; Wirsing 1015 Pig. das Stück, Gelbe⸗ rüben 1012 Piennig das Pfund, Rotkraut 1525 Pfennig das Stück, Rosenkohl 20- 25 Pig. das Pfund, Kohlrabi 6 bis 8 Pfa. das Stück, Weißkraut 15 25 Pfg. das Stiick, Birnen 7 bis 15 Pfa., bessere(000 Pfennig das Vfund, rote Rüben 78 Vfg., röwisch Kohl 68 Pfennig. Zwiebeln der Zentner 2723 Mk. Nüsse 100 Stück 40-50 Pig. Blumenkohl 20-5 eg Tomaten d. Pd. 25 9 Pfa. Sellerie 610 Pig. d. St. Endivien 10 12 Pig. Marktzeit von 8 bis 2 Uhr.

se. Franffurt a. M. Viehhofmarktberlcht vom 8. Nov. Auftrieb: Rinder 2869(Ochsen 297, Bullen 39, Kühe und Färsen 253%, Kälber 406, Schafe 14, Schweine 80.

Marlktverlauf: In allen Viehgattungen langsamer Handel;

Rinder Uebersand. Preise für 100 Pfd. 0 Lebend Schlacht⸗ Ochsen. gewicht Vollfleischige, ausgemästete, höchsten Schlacht- Mk. Mk. wertes, 47 Jahre alt.. 36974 132136 Junge fleischige, nicht ausgemästete und ältere ausgemäste tee Mäßig genährte junge und gut genährte ältere 5862 1101185 Bullen. f Vollfleischige, jün green46670 115120 Mäßig genaährte junge und gut genährte ältere 60-64 110115 Färsen, Kühe. Vollfleischige ausgem. Färsen höchst. Schlachtw. 61-67 115 125 Vollfleischige ausgem. Kühe höchsten Schlacht- 5 wertes bis zu 7 Jahren. 60-66 110 120 Wenig qut entwickelte Färsen.. 51-60 108120 Aellere ausgemäsiete Kühe.. 4653 82 106 Mäßig genährte Kühe und Färsen.. 33-44 76-88 Gering genährte i Färsen. 30-36 68 80 ber. Mittlere Mast⸗ und beste Saugkälber.. 72-76 120127 Geringere Mast- und gute Saugkälber. 6872 115-122 Geringe Saugkälber. 6266 105112 Schafe. 1 Weidemasischafe ö Mastlämmer und Masthammel 60-00 130-00 Geringere Masthammel und Schafe.. 50-00 120-00

Schweine.

Vollfleischige Schweine von 80 bis

100 kg Lebendgewicht... 12 00-125.00 140.00 155.00 Vollfleischige Schweine unter 80 kg

Lebengewi ht.. 110.00 120.0) 130 140.00 Vollfleischige Schweine von 100 bis

120 k Lebendgewicht.. 2.00-125.00 140.001 55.00 Vollfleischige Schweme von 120 bis l

150 kg Lebendgewicht.... 12.00-12.00 140.00 155.00

10. Frautfurt a. M., 8. Nov. Frucht- und Futtermittel. markt. Da Käufer und Verkäufer sehr zurückhaltend, war überall ein äußerst ruhtaes Geschält. Das Angebot in Futtermitteln etwas besser bei behaupteten Preisen und kleinem Geschäst Kokosluchen 2 bis 75,00 Mk., Leinkuchen 8081 Mk., Rapskuchen 6062 Mk., Sesamkuchen 7074 Mt., Spelzspreu 113 Mk. Alles für 100 Kg.

deen Sekreergrfeer

sichtigung der am Tage der Beschlagnahme (1. Oktober 1915) vor

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Krämer, Großh. Pfandmeister.

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Bullen⸗Verkauf.

Die Gemeinde Münster beabsichtigt, Donners⸗ tag, den 11. d. Mts., nachmittags Uhr, einen erstklassigen fetten Bullen öffentlich zu ver⸗ steigern. Die Bedingungen werden bei der Ver⸗ steigerung bekannt gegeben. 0

Münster, den 8. November 1915.

Großh. Bürgermeisterei Münster. Gontrum Amtliche Bekanntmachungen der i Stadt Gießen. ie im Oktober 1898. 1 eden müßen, A eee

d. Is,, vormittags von 812 Uhr und nachmittags von 20 Ubr im Rathaus am Marktplatz zur Landsturmrolle

melden. 5 Auswärts Geborene haben ihren Geburtsschein 87755

2

vorzulegen. Gießen, den 8 November 1915. Der Oberbürgermeister. Keller.

Alus der Echternach⸗Strob⸗ und der Loufs Labrossse⸗ Stistung kommen demnächst etwa 140 Ztr. Kohlen an Gießener Stadtarme zur Vexteilung. a

Meldungen nimmt das Städtische Armenamt, Aster⸗ weg 9, bis 20. November d. Js, entgegen 186638

Aus der Friedrsch Bücking⸗Süftung sind um Wesh⸗ nachten d. J. 1500 Mk. in Gaben von se 150 Mk. an be⸗ dürftige und würdige Bewohner Gießens Famillenhäupter oder einzelstehende Personen, zu vergeben. 8766

Anmeldungen sind bis spätestens 30. November 1915 Asterweg 9, Erdgeschoß, Zimmer Nr. 3, einzureichen.

Es sind drei lebenslängliche Pfründen aus der Plockischen Stiftung an geborene Gießenerinnen zu vergeben.

Die Bedachten sind gehalten, Siechenanstalt hier einzutreten.

Meldungen nimmt das städt. Armenamt, Asterwegg ptr. bis zum 30. November d. J. entgegen. 8767

Aus der Minna Keil-Vogt⸗ Sissung sind sssr das Fahr 1915 drei Gaben von se 70 Mk. an drei in Gießen wohn⸗ bafte, würdige und bedürftige Handwerksmeister oder Witwen von Handwerksmeistern, evangelischer Konsession, zu vergeben. f 5 5

Nur selbständige Handwerker oder Witwen selbst⸗

in die Provinzlal

i nimmt das städtische Arme weg h,

bis 30. November d. Js. entgegen. * 1