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8 e 7 9
Mie Verteilung der bei der Stadt hestellten FJͤheisekartoffeln
soll Samstag, den 6. ds. Mts. beginnen. Bei den Anmeldungen sind nur die für den eigenen Bedarf in Betracht kommenden Mengen anerkannt worden, alle weitere Meldungen für gewerbliche und sonstige Zwecke mußten gestrichen werden. Die Kartoffeln müssen an den städtischen Kellern abgeholt werden und kosten ab Keller 7 Mks die 100 Klgr. Auf Wunsch werden die Kartoffeln auch in die Häuser gebracht, doch erhöht sich der Preis dann auf 7.50 Mk. die 100 Klgr.— Für die einzelnen Bezirke erfolgt die Abgabe:
Bezirk I, U und I
Samstag, den 6. und Montag, den 8. ds. Mts., vormittags 812 und nachmittags 1-6 Uhr, im Keller der alten Gewerbeschule, Asterweg Nr. 25
Bezirk IV, V und l
Dienstag, den 9. und Mittwoch, den 10. ds. Mts., vormittags 8—12 und nachmittags 1—6 Uhr, im Keller des Real⸗ gymnasiums, Ludwigstraße
Bezirk Ul und inn
Donnerstag, den 11. ds. Mts., vorm. 8— 12 und nachm. 1-6 Uhr im Keller des Realgymnasiums, Ludwigstraße
Bezirk IX und X
Freitag, den 12. ds. Mts., vorm. 8— 12 und nachm. 16 Uhr im Keller der Bezirksschule, West⸗Anlage
Bezirk XI und XII
Samstag, den 13. ds. Mts., vorm. 8 12 und nachm. 1 6 Uhr
im Keller der alten Gewerbeschule, Asterweg 25. Diejenigen Besteller, die die Kartoffeln ins Haus gebracht haben wollen, müssen dies mündlich oder schriftlich dem städtischen Tief⸗ bauamt, Asterweg g, mitteilen. Die Bezahlung hat bei Abgabe bezw. Empfang der Kar⸗ dtoffeln zu erfolgen. f Diejenigen, die bei der Bestellung Ratenzahlung beantragt haben, erhalten gegen Zahlung jeder Nate die entsprechende Menge Kartoffeln.
Gießen, den 4. November 1915. Der Oberbürgermeister.
Kriegssammlung
des Oberhessischen Museums zu Gießen.
Die im redaktionellen Teil erwähnte Kriegssammlung soll etwa folgende Sammlungsgegenstände umfassen, und man bittet um Unterstützung.
1. Bekanntmachungen aller Art betr. den Krieg. Anschläge der deutschen Behörden und der der feindlichen Länder. Vorschriften betr. Einberufungen, Transporte, Milit. Fahrpläne, Landkarten, Beschlagnahme von Metallen, Wollstoffen, Depotverordnungen u. s. w. 5 2. Formulare des Verkehrs der
1
8680
5 Feldpost, der Telegraphie und der Eeisenbahnen. Umschläge von Postsachen, mit Stempel der Kontrollstellen „ Zensur“ u. s. w. Pässe, Requisitionskarten, Notgeld.
3. Sanitätswesen, Rotes Kreuz, Lazarettzüge, anderem Arbeiten aus den Kriegsgefangenlagern.
. 4. Alles, was zur Ausrüstung und Bewaffnung der Feinde gehört, soweit das Sammeln desselben erlaubt ist. Geschosse, persönliche Erimne⸗ ungen an das Feld aller Art. 5. Bilder und Porträts von Heerführern, Bilder der Kampfplätze, Garnisonen, Schlachtszenen, allgemeine Schilderungen des Lebens im Felde, insbesondere alles dessen, was auf die Oberhessen berührenden Truppenteile irgendwie Bezug hat. Karikaturen, Postkarten, Postkarten mit Bildern aus Feindesland. 5 6. Kriegszeitungen für die Truppen im Felde, oder im Felde selbst erschienene Zeitungen(Lazarettzeitungen), Programme von Feiern und Auf⸗ führungen im Feld oder in der Heimat, die Bezug auf den Krieg haben. Dichtungen, Kriegshumor, Reden, Predigten, fremdländische Zeitschriften mit Aeußerungen über den Krieg. Musikalisches. 7. Medaillen und plastische Darstellungen, Kriegsorden. 8 8. Zeitungsausschnitte mit Berichten von Oberhessen aus dem Feld. Privatbriefe mit allgemeinen Schilderungen.
9. Luftschiffsachen und Marine Betreffendes.
10. Und zuletzt, aber an erster Stelle, Bilder von gefallenen Gießener Helden, denen zu Ehren eine„Heldentafel“ errichtet werden soll. Photo- n und Bilder bittet man auf der Rückseite mit dem Namen, das Geburtsdatum, den Truppenteil, Stand, Ort und Datum des gefallenen teuren Angehörigen versehen zu wollen. Wer kein Bild besitzt, wolle wenigstens einen Zettel mit der betreffenden Angabe abgeben.
Zuwendungen an das Museum werden Sonntags von 11—1 Uhr im Berwaltungszimmer entgegengenommen. Im übrigen sind auch Herr Direktor gsplatz 10, Herr Kommerzienrat Emmelius, Ost⸗ Anlage 21 oder Herr Hofbuchdrucker Kindt, Johannesstraße 4, jederzeit bereit, Geschenke an das Museum zu vermitteln bezw. jede gewünschte Aus⸗ kunft zu erteilen. 8001 D
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Nachstehende Beranntmachung bringe ich biermtt zun
öffentlichen Kenntnis.
Gießen, den. November 1918. Der Oberbürgermeister: Keller.
Bekanntmachung
betreffend Erganzung der Verordnung über den Verkehr mit Gerste aus dem Erntejahr 1915 vom 29. Juni 1915 (Reichsgesetblatt S. 380. Vom. Oktober 1915.
Der Bundesrat bat auf Grund des 8 3 des Gesetzes über die Ermächtigung des Bundesrats zu wirtschaft⸗ lichen Maßnahmen usw. vom 4. Auguft 1914 Reichs Gesetzbl. S. 327) folgende Verordnung erlassen:
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dem dritten Abschnitte obliegenden Lieferungen anzurechnen.
9 erhält folgenden Satz 2: 5 Unzurechnen sind ferner die nach 8 11 Abs. 3 Satz 2 freigelassenen Mengen.
Jun 8.20 sst binser den Worten Ferausgegangen 4 885 einzufügen: wieviel Gerste nach§ 11 Abs. 3 Satz 2 freigelassen ist. g
10
Artikel II. 11 5 Verordnung tritt mit dem Tage der Verkündung raft.
Berlin, den 21. Oktober 1915. Der Stellvertreter des Reichskanzlers. f Delbrück.
in
Alle diejenigen, die glauben, daß die Verginstigung doenämlich die ihnen zux Verffigung stehende Gersunhäljfte bis zum Betrag von ih Doppel zennern zu erhöhen— auf J, unzuwenden sei, haben un er genauer Darleaun ibrer Verhaltnisse entsprechenden Antrag zu stellen. Der Aitrag bat zu enthalten:
Name des Gerstenbesitzers,
2 Gesamternte aus dem Erntejahr 1915 in Dorpel⸗ zeninern,.
3. bereits erfolate Verkäuse bie raus in Doppelzentnern, 1
4 wettere, noch beabsichtinte Verkäufe von Kontingents · 01 bieraus in Doppelzenimern,
3. bereits verfüttert in Doopelzeninern, 8
6. weiterer Bedarf an Fultergerste in Boppelzentnert,
7. 100 der Tiere, an die Gerste verfütlert werder
oll:
a. Pferde, b. Nindvieb, c. e. Gänse, f. Hühner, g. T 8. etwaiger Zukauf von in Doppelzentnern. , Es wird von der landwirtschaftlichen Bevölkerung be⸗ stimmt erwartet, daß sie nunmehr, da es sich um eine ihr zugedachte See bandelt, in allen vorerwähnten Punkten Mutane e Angaben macht. Die Anträge sind bis spälestens 20. November 1915 einzureichen.
465, Nachstebende Bekanntmachung bringe öffentlichen Kenntnis. Gießen, den 4. Nopember 1915. Der Otzen meier eller.
Bekanntmachung betreffend Aenderung der
ing der Verordnung vom 2. August 1913 über den Verkehr mit Hülsenfrüchten(Reichs⸗Gesetzbl. S. 520 vom 21. Oktober 1915.
Der Bundesrat bal auf Grund des 8 3 des 1 über die Ermächtiaung des Bundes rates zu wirtschaftl chen Maßnahmen usw. vom 4 August 1914(Reichs⸗Gesetzbl. S. 327) folgende e 1 3
5 Fikelt
In der Verordnung über den Verkehr mit Hülsen⸗ früchten vom 28. August 1915 Meichs⸗Gesetzbl. S. 520) fällt 8 1 Absatz 3 fort..
Artikel II.
3 Verordnung tritt mit dem 25 Oktober 1915 in a
von Kontingentsgerste
Schweine, d. Ziegen auben, FJuttergerste in früheren Jahren
ich hiermit zur
8676
Berlin, den 21. Oktober 1915. er Stellvertreter des Reichskanzlers Delbrück.
Der Wortlaut der nunmehr in Wegfall gekommenen Stelle in folgender:
„Besiter von Hülsenfrüchten dürsen aus ihren Vor⸗ räten insgesamt 1 Doppelzentner eber Art obne Ver⸗ mittelung der Zentral⸗Einkaufsgesellschaft absetzen“.
Aus der Echte rnach⸗Stroh⸗ und der Louls Fabroisse⸗ Stiftung kommen demnächst etwa 140 Ztr. Kohlen an Gießener Stadtarme zur Verteilung. a
Meldungen nimmt das Städlische Armenamt, Aster⸗ weg 9, bis 29. November d. Js, entgegen. 18663 B
zahl! werden. Diesenigen, im Rlüickstande sind, bis zum 13. November an die 18 November an gelangt
des g kale zu entrichte as 8. wodurch Pfändunagskosten entstehen. Bankverkehr müssen am 13. November ds. Js. ebenfalls bel der Stadikgsse gurgeschrieben sein, andernfalls die vor⸗ geschriebenen Beitreibungskosten erhoben werden. 8306 B
ds. Js. fällig gewesene
teleg noch ie Abgabe
n. Vom Stel zur Beitreibung, Ueberweisungen im
die 1915 werden sür den der Stadt Gießen solgende für das ka, 2. bet Abgabe für 100 kg f
Nach der gilt als Klei
rei Keller des nbandel der Ve
stand hat.
Für den Verkauf von durch andere Personen als Preis von höchstens 6,70 Mar erklärt.
Gießen, den 4. November
Oberhessisches Geschichtsmuseum.
Preisstellung für den Wefterverkauf vom 28. Kleiubandel mit Kartoffeln in
Diese Anordnungen treten Gießen, den. Nopember 1 a Der e
e
Bekanntmachung.
Großhandel mit Kartoffeln, d. h. für den Raritan in größeren Mengen als 500 leg
Preisprüfungsstelle N Lei
Höchstpreise für Kartoffeln.
Auf Grund der Bundesratsverordnung über die Rege⸗ lung der Kartofselpreise vom 28 Otiober 1915 und der Bekanntmachung des Stellvertreters liber die Festsetzung der Höchstpreise
des Reichskanzlers für Kartoffeln und Oktober
Ha chstf reise festgefetzt:
1. bei Abgabe in Mengen bis 10 kg einschließlich 8 Pfg. in Mengen von mehr als 10 kg 7,50 Mark
Verbrau ers.
Bundesratsvexordnung vom W. Oktober 1915
rkauf an den Verbraucher,
soweit er nicht Mengen von mehr als 500 Kg zum Gegen-
sofort in Kraft. 915. 18665
Er.
wird ein kg als angemessen
dem Erzeuger, k für 100
1915. 15 Stadt Gießen.
Amtliche Bekanntmachungen der 0 Stadt Gießen.
Mahnung des 3. Zieles Gemeindesteuern und
Kanalgebühren für das Rechnungsjahr 1915. Das im Monat September 3. Ziel Gemeindesteuer und Kanalgebühren kann noch bis zum 13. November ds. Js. einschließlich ohne Kosten be⸗
die mit der Zahlung dieses werden hiermit gemahnt,
Aus der Siftung der Ludwig Theodor Felsing Ebeleute sind am 7. Januar 1916 180 Mk. an zehn in eßen geborene, würdige Arme und 90,2 Mk. an fünf würdige Wüwen in gleichen Teilen zu verteilen.
Meldungen nimmt das Städtische Armenamt, Aster⸗ weg 9, bis 20. November d. Js., entgegen. 8662 B
Die Besitzer von Obstbäumen der Gemarkung Gießen werden hiermit aufgefordert, zur Bekämpfung der Obst⸗ baumschädlinge sämtliche Obstbäume bis Mitte November gehörig abkraten und mit Kaltmilch(gelöschtem Kalk, der mit viel Wasser verrührt isth, bestreichen zu lassen. 18604
Städt. Wohnungsnachweis Gießen, Asterweg 9.
Es sind zu vermieten: 8667 B
Haus zum Alleinbewobnen(10 Zimmer, Bad, Küche
und Zubehör, 1 herrschafrliche Wohnung von? Zimmern
mit, Zentralheizung, 1 berrschaftliche Wohnung von
2Himmern, 4 herrschaftliche Wohnungen von 6 Zimmern,
6 Wohnungen v. 5 Zimmern, 13 Wobnungen von 1—5 Zim-
mern, 3 Wohnungen von 3 Zimmern, f Wohnung von
3 Himmern, mit oder ohne Laden. 1 Wohnung von
Kimmern, möbliert, 4 Wohnungen von 2 Zimmern.
3 Wohnungen von 1 Zimmer, 2 Ladenräume mit je
1 immer, 1 Lager, oder Fabrikraum, 5 Lagerräune
mit 1 Arbeitsraum, 12 möblierte Zimmer, davon 2 neben⸗
einanderliegende, 2 leere Zimmer, 2 Stallräume mit Buxschenstube.
Zu mieten gesucht: 20 Wobnungen von 15 Zimmern.
Sidd:. Arbeisongehibeis Sesgen.
Asterweg 9. 8666 Es können elngestellt werden: a. bet klesigen Arbeitgebern: 5 Dreber, 5 Installateuxe, 5 Bauschlosser. 5 Elektro- montenre, 10 Güterbodenarbeiter, 2 Schuhmacher, 5 Bauhilfsarbeiter, 2 Koblenarbelter, 2 Hilfsurheiler, 13 Hotelbaus diener, 2 Arbeiter, 1 Heizer für Heil⸗ und ficgeqe al 10 Frauen für Fabrikarbelten. bei auswärtigen Ar beingeber g: 2 Dlehfützerer, 1 Dreber als Meister. 7 Schlosser, Schmiede, 8 Maschinenschlosser, 5 Fabrikarbeiter, 2 Spengler, 1 Müller, 1. Friseur s Maurer, 1 Zimmer⸗ mann, 5, Baubilfsarbeter, 10 Wärter für Heil⸗ und Pflegeanstalt, 1 Heizer für eine Heilanstalt, 10 Zigarren⸗ arbeiter und einige Kaufleute. Es suchen Arbeit: 2 Lehrlinge für Feinmechanik, 2 Schreiner, 1 kaufm. Lehrling, 1 Buregugehllfe⸗ 4 Pußg⸗ und Lauffrauen,
Eetennersehelpeg Nellnerlehrlin 1 If 3 Arbeiter, 1 Haus bälterin. Lehrmädchen fir Schubgeschafte, 3 Dien 1. und Taumfamdcheg 1 Verkäuferin, 1 Lehrling für Polster⸗ apezier- oder Sattlerarbeit, der nahesu ausgelernt hat


