Ausgabe 
(5.11.1915) 261. Erstes Blatt
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Aus Stadt und Cand. Gießen,& Nompember 1915.

Dad Generalfommaudo zur Sicherstellung Dar Dolkservährnng.

Im Hünblik unf die nenen en des Bundes⸗ rats richtet das Stellvertretende Generalkommando des 18. Armeekorps folgende ernste Mahnungen an die Bevölkerung seines Bezirks:

Nachdem durch die letzten Verordnungen des Bundes⸗ rats erneute Maßnahmen getroffen worden sind, die ein Durchhalten mit unseren Lebensmitteln sicherstellen, er⸗ warte ich von der Einsicht und dem patriotischen Empfinden der Bevölkerung des Korpsbereiches, insbesondere der be⸗ mittelten Kreise, daß sie im Interesse der All⸗

emeinheit und im Gedenken an unser vor dem Fern de stehendes Heer sich den getroffenen Anord⸗ nungen willig fügen und sie auf das genaueste be⸗ folgen werden. Feber, der dies tut, kann das Bewußtsein haben, für seinen Teil zu dem endlichen Erfolg beigetragen zu haben.

Wenn die Verordnung des Bundesrats vom 28. Oktober d. J. verbietet, Dienstags und Freitags Fleisch zu verab⸗ folgen, 15 bezweckt diese Anordnung, eine Einschränkung

Verbrauches herbeizuführen. Es bedeutet daher ein Entgegenarbeiten gegen die im allgemeinen Interesse ge⸗ troffenen staatlichen Maßnahmen und stellt sich als eine

emeinschädliche und gewissenlose Hand⸗

ungsweise dar, wenn Einzelne dazu übergehen, sich 1 für die genannten Tage mit Fleisch zu versehen oder wenn Metzger diese Handlungsweise fördern oder gar dazu anregen. Metzger, die in dieser Weise dazu beitragen, daß die Anordnungen der Behörden vereitelt werden, haben die unnachsichtliche Schließung ihres Geschäfts zu erwarten. Auch von allen Privathaushaltungen muß erwartet werden, daß sie entsprechend den ergangenen weiteren Vorschriften das Braten von Fleisch usw. an den Montagen und Donnerstagen, sowie die Verwendung von Schweinefleisch an Samstagen unter lassen.

Außerdem weise ich nachdrücklichst auf die schweren Strafen hin, die jede Uebertretung der ergangenen Vor⸗ schriften für diejenigen nach sich zieht, die in gewissenloser Weise aus Selbstsucht oder Mangel an Opfer⸗ . sich den getroffenen 1 nicht fügen wollen. Hohe Geld⸗ und Gefängnisstrafen, Verlust der bür⸗ gerlichen Ehrenrechte und en u Bekanntgabe seiner ehrlosen Handlungsweise drohen insbesondere jedem, der sich einer Ueberschreitung der festgesetzten Höchst⸗ preise schuldig macht, und zwar 8 ber diese Strafen nicht nur den Verkäufer, sondern jeden, der einen anderen auch nur zum Abschlusse eines Vertrages auffordert, durch den die Höchstpreise überschritten werden oder sich zu einem olchen Vertrage erbietet. Auch alle diejenigen Machen⸗ chaften, die darauf abzielen, in verschleierter Form die festgesetzten Höchstpreise zu umgehen, indem z. B. für bisher unentgeltlich besorgte Nebenleistungen, wie das Bringen der Waren ins Haus besondere Vergütungen von den Einkaufenden Hausfrauen, Köchinnen usw. ver⸗ sprochen oder von den Verkäufern verlangt werden, unter⸗ liegen der Bestrafung in gleicher Weise wie direkte Ueber⸗ schreitungen der Höchstpreise.

Die Behörden, denen durch die Verordnungen des Bundesrats weitgehende Kontrollbesugnisse gegeben wor⸗ den sind, werden jeden Fall einer Zuwiderhandlung gegen die ergangenen Bestimmungen unnachsichtlich zur Bestra⸗ fung bringen.

Der Kommandierende General:

Freiherr von Gall, General der Infanterie.

Fünfundzwanzig Jahre neue Kliniken.

In diesen Tagen sind 25 Jahre verflossen, seitdem die neuen Universitätskliniken, wie man lange Jahre diese Bauten zum Unterschied von den alten Anstalten in Gießen nannte, in Betrieb genommen wurden. Zwar waren die neuen Krankenanstalten bereits am 28. Juli 1890 gleichzeitig mit der Enthüllung des Liebigdenkmals durch einen großen

tlichen Akt eingeweiht worden, doch begann der Lehr⸗ etrieb, für den die Anlagen erbaut sind, erst Ende Oktober 1890 mit dem Beginn des Semesters. Mit den Kliniken be⸗ 2210 in unserer damals erster 10 000 Einwohner zählen⸗ Universitätsstadt eine neue Zeit. Mit der Schaffun

der ersten modernen Bauten für den Kliniksbetrieb

zusammen der Beginn einer neuen Entwicklung unserer Stadt, die in den verflossenen 25 Jahren sich aus einer

Kleinstadt zu einer Mittelstadt mit allen Errungenschaften

des modernen 5 7 entwickelt hat. Während dieser 17 ist auf der Höhe des Seltersbergs ein vollständiges tadtviertel entstanden, welches jene ganze Reihe von Kliniken und Instituten der Universität umsaßt, die in ihrer äußeren Gruppierung und Erscheinung das Interesse jedes Fremden erregen, der in unserer Stadt weilt. Noch sind die Universitätsbauten in jenem Kliniksviertel nicht abgeschlos⸗ fen. Die jener Gebäude, die unserer Universität und leidenden Menschheit dienen, dürfte sich nach dem Kriege weiter vermehren, hat man doch von dahingehenden Plänen in den letzten Jahren manches verlauten hören.

* Personalnachricht. Der Vorsteher der bhiesigen Fahrkarten-Ausgabe und Gepäckabsertigung Crößmann wurde unter Beförderung zum Ober⸗Gütervorsteher nach Königsberg in Preußen versetzt.

* Dem Gedächtnis unserer Gefallenen. Das Großherzogliche Oberkonsistorium hat angeordnet, daß am diesjährigen Totengedächtnistag dem letzten Sonntag im Kirchenjahr in den evangelischen Kirchen des Landes eine gemeinsame Feier des Ge⸗ dächtnisses an unsere Gefallenen oder infolge des Krie⸗ ges Verstorbenen stattfindet. Die Feier ist in Uebereinstim⸗ mung mit den übrigen evangelischen Kirchengebieten Deutsch⸗ lands angeordnet worden. In dem Ausschreiben Großh. Oberkonsistoriums heißt es u. a.:Wenn auch Reich und Land, Gemeinde und Vereine das Ihre zu tun haben und tun werden, um in zweckmäßiger Organisation die Wunden des Krieges zu heilen, so kann und 0 dadurch die Pflicht persönlicher Hilfeleistung und tatkräftiger Handreichung gegenüber den in seinem Lebenskreis stehenden hilfsbedürf⸗ tigen Hinterbliebenen keinem abgenommen werden. Hieran mögen sich unsere Gemeinden, zumal am Totenfest, erinnern und jeder Einzelne das Seine tun, um der Trauer und Not, die dieser Krieg über unser Volk ge⸗ bracht, eine fühlbare und wirksame Macht des Trostes und der Bruderhilfe entgegenzusetzen. Zugunsten der Na⸗ tionalstiftung für die Hinterbliebenen der im Kriege Ge⸗ fallenen wird am Totenfest eine Kirchen⸗Kollekte 7

Die Kollekte wird nur in Hessen Verwendung finden.

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* Kriegssammlung des Oderhessischen Muse nmz. den rrichrn Bestünden des Oberhessischen Musenms find zahlreiche Zeugen vergangenen Zeiten zusam⸗ ntengetragen, die für die Kenntuis der Kultur früherer Jahr⸗ hunderte von grundlegender Wichtigkeit sind. Ihrer ganzen Entwicklung nach ist die Arbeit der Museen früher rück⸗ schauender, wiederherstellender Art gewesen. Aus dem, was sie sammelten und ordneten, ergab sich in erster Linie das Bild grauer eee Die Sammeltätigkeit, die aus den Dingen der Gegenwart weitschauend für kommende Ge⸗ schlechter eine Geschichte zusammenstellte, ist so alt noch nicht. Ihr bietet sich mitten im Krieg die dankbarste und umfang⸗ reichste Aufgabe. Die Zeugen unserer großen Zeit der Nach- welt aufzubewahren, erscheint auch unserem Oberhessi⸗ schen Museum gegenwärtig als sein vornehmster Beruf. Der Grund zu einer ag Kriegssammlung, einem Kriegsmuse um, ist schon gelegt. Was alles für diese großgedachte Sammlung in Betracht kommt, geht aus einem Aufruf an die Bevölkerung hervor, den 155 Museums⸗ leitung in der heutigen Nummer erläßt: Alles, was mit dem Kriege in irgendeinem Zusammenhang steht, ist will⸗ kommen. Sache der Bevölkerung wird es nun sein, an dem schönen Werke, das in späteren Jahren, wenn diese Zeit

der Geschichte angehören wird, ein Wahr⸗ und Merk⸗ zeichen bleiben soll, nach Kräften mitzuarbeiten.

Das Museum bietet die Gewähr für eine dauernde Erhal⸗ tung und vermittelt der Allgemeinheit Werte, die in Pri⸗ vatbesitz unbeachtet bleiben und vielleicht verstauben und verloren gehen würden. In dem erwähnten Aufruf ist die Zusammensetzung der Sammlung angedeutet. Abzüge des⸗ selben, die n im Felde stehenden Angehörigen gesandt werden sollen, sind auch in unserer Geschäftsstelle unent⸗ geltlich zu haben. Zweifellos werden die in dem Unterneh⸗ men des Kriegsmuseums verfolgten Absichten dem Ver⸗ ständnis und der liebevollen Unterstützung aller begegnen, an die sich der Aufruf wendet.

Die Nartoffelbersorgung Die heutige Nummer desGießener Anzeigers enthält eine Reihe von amtlichen Bekanntmachungen betreffend die Kartoffel⸗ preise, auf die wir besonders nachdrücklich hinweisen.

erner werden die Zeiten für die Verteilung der bei der tadt bestellten Kartoffeln bekanntgegeben.

k Die Wagengestellung. Die vollständige und recht⸗ zeitige Ueberweisung der angeforderten Güterwagen stößt in letzter Zeit in allen Teilen des Deutschen Staatsbahnwagenverbandes auf erhebliche Schwierigkeiten. Es ist dies auf die ganz außer⸗ ordentlichen Ansprüche zurückzuführen, die augenblicklich an den Gllterwagenpark der deutschen Eisenbahnen gestellt werden. Ab⸗ gesehen von den umfangreichen Anforderungen der Heeres⸗ verwaltung, die bei der jetzigen Ausdehnung des Kriegs⸗ schauplatzes sich naturgemäß besonders bemerkbar machen und denen selbstverständlich voll genügt werden muß, sind auch die Anforde⸗ rungen in der Heimat wie regelmäßig in den Herbstmona⸗ ten infolge des Rübenverkehrs, des starken Versandes an Nahrungsmitteln und des starken Bedarfs an Kohlen sehr erheb⸗ lich. Vor allem wird die rechtzeitige und vollständige Befriedr⸗ gung des Wagenbedarfs aber dadurch erschwert, daß der Wagen⸗ umlauf nicht unerhoblich verschlechtert ist. Aus den allgemein bekannten Gründen werden die Güterwagen von den Versendern und Empfängern vielfach wesentlich langsamer beladen und ent⸗ laden, als dies in Friedenszeiten der Fall war. Hierdurch wird

die ausgiebige Ausnutzung des Wagenparks wesentlich erschwert.

Die Eisenbahnverwaltungen sind selbstverständlich mit allen ihnen zur Verfügung stehenden Mitteln bemüht, auf eine Beschleunigung des Wagenumlaufs hinzuwirken; sie können aber die erig⸗ keiten nicht vollständig beseitigen. Es ist dringend erwünscht, daß die Verkehrtreibenden durch Ausnutzung des Ladegewichts und durch möglichst schnelle Be⸗ und Entladung der gestellten Wagen auch ihrerseits zu einer Minderung der Schwie⸗ rigkeiten in der Wagengestellung beitragen.

* Baumfällen. In der Zeit des Baumfällens wer⸗ den an den Straßen und in den Ortschaften die Reichs⸗ Telegraphen⸗ und Fernsprechleitungen durch umstürzende Bäume oder durch herabfallende Aeste häufig beschädigt, weil die Personen, denen das Baumfällen obliegt, in der Regel die zur Sicherung der Telegraphenanlagen gegen Beschädigungen erforderlichen Vorkehrungen überhaupt nicht oder in ungenügendem Maße treffen und es unter⸗ lassen, von den bevorstehenden Arbeiten der nächsten Post⸗ anstalt rechtzeitig Mitteilung zu machen. Da auch fahr⸗ lässige Beschädigungen der Telegraphenanlagen im 8 318 des Reichs⸗Strafgesetzbuches mit Strafe bedroht sind, wird den Baumbesitzern empfohlen, die nächste Postanstalt von der bevorstehenden Baumfällung so zeitig zu benach⸗ richtigen, daß die Entsendung eines ten zur Siche⸗ rung der Leitungen veranlaßt werden kann. Dadurch er⸗ spart sich der Baumbesitzer Unannehmlichkeiten; alle Kosten für die Sicherung der Telegraphenleitungen trägt außer⸗ dem in diesem Falle die Telegraphenverwaltung.

»» Nicht gefallen, sondern noch gesund und munter ist laut Mitteilung von Verwandten der in unserer letzten Totenliste aufgeführte Unteroffizier Otto Braun warth, Ins. gt. 146, aus

Friedberg. Kreis Alsfeld. um Ruppertenrod, 4. Nov. In tiefe Trauer versetzt wurde die Familie des Landwirts Hemrich Kämmer. Nachdem zwei Söhne im Anfang des Krieges gesallen waren, ist nun auch ihr letzter Sohn einer tückischen Krankheit erlegen.

a Kreis Lauterbach.

M. Lauterbach, 4. Nov. Frau Rechtsanwalt Dr. Thurn, die seit Kriegsbeginn eine Lehrerstelle an der hiesigen Volksschule für die zum Heere einberusenen Lehrerfreiwilligen übernommen hatte, wird von nun an an der höheren Mäochenschule in Gießen

unterrichten. Kreis Schotten.

qu. Ober⸗Lais, 4. Nov. In unserer Gemeinde wurden für die Kriegsgefangenen in Rußland 150 Mark ge⸗ sammelt.

qu. Glashütten, 4. Nov. Die Sammlung für die Kriegsgefangenen in Rußland, die in unserer Ge⸗ meinde durch den Ortsgeistlichen erfolgte, ergab den Betrag von 96,15 Mark.

Starkenburg und Rheinhessen.

ol. Mainz, v. Noob. In der beutigen Stadtverordneten⸗ Versammlung wurde Beschwerde über das Verbot des Gou⸗ vernements, die Aufführung von Schönherr'sWeibsteufel', geführt. Der Oberbürgermeister wurde ausagerordert, die nötigen Schritte beim Kriegsminißerium zu tun. Auch über die Zeitungs- zensur wurden Klagen ge ührt. Anläßlich von Zeitungsartikeln gab die Stadtverwaltung Bericht über ihre Schritte, die Lebens- mittelteuerung zu mildern. In der anschließenden geheimen Sitzung wurde mit 22 gegen 14 Stimmen beschlossen, die Linie der Wiesbadener Straßenbahn nach dem Hauptbahnhof Mainz über die Kaiserstraße zu sühren. Der Zuschuß der Stadt für die Theatersaison 191415 beträgt 12 158 Mk. Die Tarissätze sür das städtische Krankenhaus wurden wegen der Teuerung um 10 Prozent ab 1. November erhöht.

Worms, 4. Rov. Am 29. Oktober wurde in Monzern⸗ heim bei Osthofen in seiner Scheune der Handarbeiter Johann Schmitt tot aufgefunden. Anfangs nahm man einen Unglücksfall an, wobei mitt von der Tenne abgestürzt und in Ackergeräte fallen sei. Die staatsanwaltschaftliche Unter⸗ E und die Sezierung der Leiche ergab 7 05 daß ein Tot⸗

chlag vorliegt. Als Täter wurde der Bruder des Toten,

Nonrad Schmitt, fesigenommen. Er ist geständig, seinen Bruder im Wortwechsel mit einer Karst erschlagen zu haben. Hessen⸗Nassau.

Frankfurt a. M., 4. Nov. In Aubetracht der Zeit⸗ verhällnisse verbot die Zensur denNeuen Theater die Aufführung der neuerworbenen SchauspieleDas stärkere Ban d' von Feliz Salten undDer Kandidat von Karl Sternheim. a

0 Märkte.

le. Wiesbaden, 4. Noob. Heu- und Strohmarkt. Bezahlt wurde für Heu 7,00 bis 7,30 Mark. Stroh(Richtstroh) 3,43,50 Mk., Krummstroh 0,000,00 Vik. Alles für 50 Kilo. Fruchtmark t. Auf dem heutigen Fruchtmurkt war nichts augefahren.

Wetteraussichten in Hessen am Samstag, Wechseind bewolkt, bis auf Nebel meist trocken, geändert.

den 6. Nov. 1015: Temperatur wenig

55 a Letzte Nachrichten. Die verzweifelte Lage der Ententetruppen in Saloniki.

Budapest, 5. Nov. Aus Sofia wird berichtet, daß die in Saloniki gelandeten Truppen vom General bis zum letzten Jufanteristen verzweifelt sind und sich bitter uber die schlechte Verproviantierung beklagen. Das Budapester BlattSeara bringt folgende Mitteilung aus Saloniki: Die Engländer wollten auf der Halbinsel Chalkidike Trup⸗ pen landen. Die griechischen Militärbehörden vereitelten jedoch den Versuch mit der Begründung, daß sie Besehl erhalten hätten, eine Landung, wenn nötig, auch min Waffengewalt zu verhindern.

Ein Muselmane für das französische Kabinett.

Rotterdam, 5. Nov. Nach Meldungen aus Paris ist die Bildung des Kabinetts Briand noch nicht ganz beendet. Es besteht die Absicht, den fünf Ministern ohne Portefeuille noch einen sechsten hinzuzufügen, der die Interessen der musel⸗ manischen Untertanen zu vertreten hätte und wozu man einen Muselmanen ausfindig machen möchte.

Einberufung der italienischen Kammer.

Köln, 5. Nov. Die Einberufung des italienischen Parla⸗ ments ist nach römischen Blättern auf den 1. Dezember zu erwarten.

Niederlage des Frauenstimmrechtes in Amerika.

New Nork, 5. Nov. Bei den Staatswahlen, welche teilweise mit einer Abstimmung über vorgeschlagene Ver⸗ fassungsänderungen verbunden waren, erlitt das Frauen⸗ stimmrecht eine entscheidende Niederlage. Der Staat New Mork verwarf es mit einer Mehrheit von 220000 Stimmen, Massachusetts mit einer solchen von 110000 und Pennsylvania mit 150000 Stimmen. Diese Niederlage ist um so bemerkenswerter, als eine äußerst lebhafte Agi⸗ tation für das von dem Präsidenten Wilson eifrig beftr⸗ wortete Frauenstimmrecht vorangegangen war. Bemerkens⸗ wert ist ferner, daß die von Wilson vorgeschlagenen Kandi⸗ daten überall geschlagen wurden. Am auffälligsten trat dies

in einem Wahlkreise im Staate New 1715 hervor, wo der

Wilsonsche Kandidat besonders empfohlen war. Hier haben die d N Wähler den Ausschlag gegen den Kandi⸗ daten Wilsons gegeben. Die Mehrheit von 6000 Stimmen, die dieser Kandidat früher gehabt hat, ist in eine Minderheit umgewandelt worden.

A.-G. vorm. apatheker Rich. Brandt, Schaffhauf

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Bekanntmachung über die Festsetzung der Höchstpreise für Kartoffeln und die Preis stellung für den Weiterverkauf. Vom 4. November 1915. Auf Grund von 8 3 der Verordnung des Bundesrats über dit

89 1755 der Kartoffelpreise vom 28. Oktober 1915(R.⸗G. Bl. 1 5 S. 8

11) wird folgendes bestimmt: 5 5 5 § 1. Der Kleinhandelshöchstpreis darf den Erzeugerhöchstpreis

im 1 Hessen um nicht mehr als insgesamt eine 5

Mark für 50 Kilogramm übersteigen. 5 § 2. Diese Bestimmung tritt mit dem Tage der Verkündigung in Kraft.. a Darmstadt, den 4. November 1915. 8. Großherzogliches Ministerium des Innern. J. V.: Schliephake.

Wird hiermit zwecks Nachachtung zur öffentlichen Kenntnis

gebracht. Gießen, den 5. November 1915. 1 N Großherzogliches Kreisamt Gießen. Dr Ming er.

Bekanntmachung. Betr.: Den Ausbruch der Maul⸗ und Klauenseuche. In den Kreisen Friedberg und Wetzlar ist die Maul⸗ und Klauenseuche ausgebrochen. Gießen, den 3. November 1915. 5 Großherzogliches Kreisamt Gießen. J. W.: Hemmerde.

Krämer.

* Montag, den 8. November, abends 8/ Uhr

im großen Hörsaal der Universität Vortrag des Herrn Generalsekretär Rüppel

über:

Llicgorheinstäben

eine Lebensfrage unseres Volles.

Eintritt 30 Pfennig, Militär ohne Offiziersrang 15 Pfennig, Verwundete sind Gäste. Evangelischer Arbeiterverein. Ortsgruppe Gießen des Verbandes der unt. Post⸗ und Telegraphen⸗Beamten.

Ortsgruppe Gießen des Deutschen Vortrupp⸗Bundes.

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