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Aumeldung der beschlagnahmten Gegenftände aus Kupfer, Ale
Auf Grund der Verordnung des Stell vertretenden General⸗ kommandos des XVIII. Armeekorps vom 31. Juli 1915, betr. Beschlag me, Meldepflicht und Ablieferung von, fertigen, ge⸗ brauchten und ungebrauchten Gegenständen aus Kupfer, Messing und Reinnickel, fordere ich die Besitzer der seit 31. Juli ds. Is., nachts 12 Uhr beschlagnahmten Gegenstände auf, diese unter Ver⸗ wendung des vorgeschriebenen Vordrucks in der Zeit vom 17. Ok⸗ tober bis 16. November 1915, unbeschadet bereits ander⸗ weitig erfolgter Meldungen, auf dem Stadthause, Zimmer 7 zu melden, Nach dem 16. Novbr. 1915 wird die Enteignung der nicht freiwillig abgelieferten Gegenstände erfolgen. 5
Die vorgeschriebenen Meldevordrucke sind im Stadthaus,
immer 7, sowie in den Brotmarkenausgabestellen zu erhalten. Letztere sind täglich von 8—9 Uhr vormittags geöffnet. 5
Die beschlagnahmten Gegenstände bleiben bis auf weiteres in den Händen der Besitzer..
Freiwillige Ablieferungen können nicht mehr erfolgen, da die städtische Metallabnahmestelle geschlossen ist..
Nachstehend gebe ich nochmals die einschlägigen Bestimmungen 97 Verordnung vom 31. Juli 1915 sowie die Strafbestimmungen bekannt:
8 2. Von der Verordnung betroffene Gegenstände. Klasse A. Gegenstände aus Kupfer und Messing: 1. Geschirre und Wirtschaftsgeräte jeder Ark für Küchen und Backstuben, 5 wie beispielsweise Koch⸗ und Einlegekessel, Marmeladen⸗ und Speiseeiskessel, Töpfe, Fruchtkocher, Pfannen, Back⸗ formen, Kasserollen, Kühler, Schüsseln, Mörser usw.; 2. aten fa Türen an Kachelöfen und Kochmaschinen bezw. Herden; 8 3. Badewannen, Warmwasserschiffe, ⸗behälter, ⸗blasen, ⸗schlan⸗ gen, Druckkessel, Warmwasserbereiter(Boiler) in Kochma⸗ schinen und Herden, Wasserkasten, eingebaute Kessel aller Art.
Klasse B. Gegenstände aus Reinnickel: 5 1. Geschirre und Wirtschaftsgegenstände jeder Art fitr Küchen und Backstuben, wie beispielsweise Koch⸗ und Einlegekessel, Marmeladen⸗ und Speiseeiskessel, Fruchtkocher, Servierplatten, Pfan⸗ nen, Backformen, Kasserollen, Kühler, Schüsseln usw.; 2. Einsätze für Kocheinrichtungen, wie Kessel, Deckelschalen, Innentöpfe nebst Deckeln an Kipptöpfen, Kartoffel⸗, Fisch⸗ und Fleischeinsätze usw. nebst Reinnickelarmaturen.
5
Von der Verordnung betroffene Personen und Betriebe. Von der Verordnung werden betroffen: 5
1. Handlungen, Laden⸗ und Installationsgeschäfte, Fabriken und Privatpersonen, die oben genannte Gegenstände er⸗ zeugen oder verkaufen, oder die solche Gegenstände, die zum Verkauf bestimmt sind, im Besitz oder in Gewahrsam haben;
Haushaltungen;
Hauseigentümer;
Unternehmungen zur Verpflegung fremder Personen, ins⸗
besondere Gast⸗ und Schankwirtschaften, Pensionate, Kaffee⸗
haus-, Konditorei und Küchenbetriebe, Kantinen, Speise⸗ st aller Art, auch solche auf Schiffen, Bahnen
anstalten u. dergl. 15 5. öffentliche leinschl. kirchliche und stiftische usw.) und private Heil⸗, Pflege- und Kuranstalten, Kliniken, Hospitäler, Heime, Kasernen, Erziehungs⸗ und Strafanstalten, Arbeitshäuser u. dergl. 5 8 5.
Meldepflicht.
Die von der Beschlagnahme Betroffenen haben unter Be⸗ nutzung des vorgeschriebenen Meldevordrucks eine Bestands⸗
ge
meldung der beschlagnahmten, durch 8 2 gekennzeichneten Gegen⸗
ig und Beiuniczel
stände an die mit der Durchführung der Verordnung beauftragten Behörden innerhalb der von den letzteren festzusetzenden Frist ein⸗ zureichen. Nicht zu melden sind diejenigen Gegenstände, die be⸗ reits nach der Bekanntmachung betr. 1 und Be⸗ eh für Metall M. 1/4. 15 K. R. A. vom 1. Mai 1915 der Meldepflicht unterlagen.
8 8. Ausnahmen.
Ausgenommen sind mit dem beschlagnahmten Metall über⸗ zogene(3. B. galvanisch) und plattierte Gegenstände aus Eisen oder einem anderen nicht beschlagnahmten Metall.
Bestehen Zweifel, ob gewisse Gegenstände von der Verord⸗ nung betroffen sind, so kann eine Befreiung von der Beschlagnahme bewilligt werden. Ueber die Befreiung entscheidet die mit der Durchführung der Verordnung beauftragte Behörde endgültig.
8 12. g Strafbestimmungen.
Wer vorsätzlich die Bestandsmeldung auf dem vorgeschriebenen Formular nicht in der gesetzlichen Frist einreicht oder wissentlich unrichtige oder unvollständige Angaben macht oder den erlassenen Ausführungsbestimmungen iir weden wird mit Gefängnis bis zu sechs Monaten oder mit Geldstrafe bis zu zehntausend Mark bestraft. Auch können Vorräte, die verschwiegen sind, im Urteil für dem Staate verfallen erklärt werden. Fahrlässige Verletzung der Auskunftspflicht wird mit Geldstrafe bis zu dreikausend Mark, im Unvermögensfalle mit Gefängnis bis zu sechs Monaten bestraft.
Ferner wird mit Gefängnis bis zu einem Jahr bestraft, sofern nicht nach den allgemeinen Strafgesetzen biaser Strafen verwirkt sind, wer das Verbot gemäß 0 4 und 5 dieser Verordnung über⸗ tritt oder zur Uebertretung auffordert oder anreizt.
Gießen, den 15. Oktober 1915.
Der Oberbürgermeister.
Keller. 8139 B!
Bekanntmachung.
Für den voraussichtlich am 1. November d. J. zur Sröffnung kommenden Küchenbetrieb des unterzeichneten Bataillons soll der Bedarf in folgenden Losen vergeben werden:
1. sämtliche Fleisch⸗ und Wurstwaren 2. Kolonialwaren und Hülsenfrüchte
Bitte um Schuhe
Unter den Gegenständen, die durch den Krieg am meisten
Dcenerhaschüse fac
für hau- u. kunsthandwerkl. Berufe
8
. Lartoffeln Gemüse i 5 Handkäse, Limburgerkäse, Butter, Eter Abnahme des Gespüls. 5
Schriftliche Angebote sind unter der Bezeichnung„An⸗ gebot auf Los Nr....“ an die unterfertigte Stelle, Städti⸗ sche Knabenschule in der Nord⸗Aulage, Zimmer Nr. 2, bis zum 19. Oktober 1915, vormittags, einzureichen, wo⸗ selbst auch die Lieferungsbedingungen ausliegen. 8
ie Oeffnung der Angebote findet am 20. Oktober 1915,
vormittags 10 Uhr, statt.
Gießen, den 15. Oktober 1915. 8. Laudsturm⸗Infauterie⸗Srsau Bataillon II XVII)
Gießen. Der Vorstand der Küchen verwaltung. 8133
Bekanntmachung.
depl-
verteuert worden sind, befindet sich das Schuhwerk, dessen Be⸗
schaffung heute den Familien der Kriegsteilnehmer in allzuvielen Fällen nur sehr schwer oder überhaupt nicht möglich ist. Bei der städtischen Kriegsfürforge wird daher immer häufiger das Ver⸗ langen nach Gewährung von Schuhen für Erwachsene und Kinder
erhoben.
Um hier helfend eingreifen zu können, wenden wir uns an die so oft bewährte Opferwilligteit unserer Mitbürger mit der dringenden Bitte, uns
gebrauchte Schuhe aller Art
zur Verteilung an bedürftige Kriegerfamilien freundlichst zuweisen zu wollen.
Unterrichts-Beginn am 1. November SS————————ͤ—
Anmeldungen nimmt die Schulleitung ent- gegen, woselbst auch weitere Auskunft erteilt
wird. 17612 Für den Aufslchtsrat: Die Großh. Schulleitung: C. Ringshausen.
Höhn.
2
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Handarbeitsschule und Pensionat von Frl. Landmann, Giessen
Süd-Anlage 7 7668] Süd- Anlage 7
und Kies, soll öffentlich vergeben werden.
Unterzeichnetes Bataillon wird voraussichtlich mit dem 1. November d. J. einen Kantinenbetrieb in der Städ⸗ tischen Knabenschule bezw. alten Aliceschule in der Nord⸗ Anlage eröffnen lassen und wollen Bewerber schriftliche Angebote mit der Bezeichnung„Angebot betr. Kantinen⸗ pachtung“ bis zum 20. Oktober 1915, vormittags 10 Uhr, an die Kassenverwaltung der unterfertigten Stelle, Zimmer Nr. 128 im J. Stock in dem Gebäude der Zeughauswache, einxeichen, woselbst auch die Bedingungen auskiegen. Zuschlagserteilung erfolgt alsbald durch den Bataillons⸗ Kommandeur. 18131
Die Entgegennahme erfolgt im städtischen Hospitalgebäude, Seltersweg 11. Auf schriftliche Mitteilung läßt die städtische Kriegsfürsorge die Gaben auch in den Wohnungen der Geber abholen.
Gießen, den 6. Oktober 1915. Städtische Kriegsfürsorge. Keller. Dr. Ebel.
Unterricht in allen weiblichen Handarbeiten, Kunst- arbeiten, Brandmalerei, Tiefbrand, Schnitzerei, Leder- Plastik, Porzellan- und Glasmalerei usw.
Grundl. Ausbildung in allen Zweigen d. Haushalts.
Darmstädter Paeudagogium
Aufnahme von Schülern(VI. bis Ia) jederzeit.
7933 B
Gießen, den 15. Oktober 1915. ee eee een IGVIII/33) ießen.
Ankauf von Kartoffeln. Die unterzeichnete Verwaltung ist Käufer von prima ausgelesenen Speisekartoffeln; Angebote frei Kaferne sind zu richten an
Kriegskindergarten
Wiederbeginn: Montag, 18. Oktober.
Anmeldungen: Gartenstraße 30, 7—8 Uhr abends.
8093
Lokal: Johannesstraße 3. zu billigsten
Kartoffeln
pr. Speise u. Salatkartoffeln für den Winterbedarf empf. Tagespreisen J. Weisel, Sonnenstr. 6,
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7713
Küchenverwaltung I. E. B. J. R. 116 8127 Gießen.
Bekanntmachung.
In unser Handelsregister Abt. A wurde heute bezüglich der Firma Fabrik patentierter Bauartikel Emil Horst, Gießen eingetragen: Die Prokura des Architekten Ferdinand Noll zu Gießen ist erloschen.
Gießen, den 13. Oktober 1915. 8117 B
Großherzogliches Amtsgericht.
Lieferung v. Walzmaterialien.
Die Lieferung der für die Kreisstraßen des Kreises Gießen im Jahr 1916 erforderlichen Walz⸗ materialien, nämlich von 5600 ebm Basaltklein⸗ schlag, 700 ebm Basaltgrus und 1300 cbm Sand
Die Angebotsunterlagen liegen während der Dienststunden auf dem Amtszimmer des Unter⸗ zeichneten, Regierungsgebäude, Landgraf-Philipp⸗ Platz 3, Zimmer Nr. 20, zur Einsicht offen und sind dort gegen Erstattung der Herstellungskosten erhältlich.
Schriftliche Angebote sind bis
Dienstag, den 2. November l. Is., vormittags 10 uhr,
postfrei und mit entsprechender Aufschrift versehen an den Unterzeichneten einzureichen.
Freie Wahl unter den Bietern, sowie eine Zuschlagsfrist von 3 Wochen bleibt vorbehalten.
Gießen, den 9. Oktober 1915.
Der Großh. Kreisbauinspektor.
Hechler. 815² D
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Der Landwirtschaftskammer⸗Ausschuß für Oberhessen beabsichtigt 3 Paar auf den Jungviehweiden Lauterbach, Wernings und Zell eingestellte Simmentaler Fahr! ochsen, 20 bis 31 Zentner wiegend, im Submissionswege au verkaufen. 8100
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„Angebgte auf Lebendgewicht oder im ganzen sind bis zum 20. d. Mis. bei dem Landwirtschaftskammer⸗ Ausschusse Gießen, Friedrichstraße 6, einzureichen, woselbst auch die Vertaufsbedingungen erhältlich sind. Gießen, den 14. Oktober 1915.
Der Landwirtschaftskammer⸗Ausschuß.
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