—
werden.
daß der Fall sehr milde liege, und das Vorkommnis, menschlich betrachtet, sehr zu entschuldigen und zu begreifen sei. Es sei daher zu erwarten, daß den Verurteilten außer der Strafe nicht noch Nachteile in seiner dienstlichen Stellung durch seine Behörde treffen
—
wertes bis zu 7
Auftrieb:
g*
se. Fraulfurt a. M. Viehhofmarktbericht vom 27. Sept. Rinder 2040(Ochsen 354, Bullen 60, Kühe und Färsen 1626), Kälber 312, Schafe 48, Schweine 89,
Marktverlauf: Rinder rege, Schweine flau, bleibt Ueberstand; Kälber und Schase lebhast, wird geräumt.
Vollfleischige ausgem. Färsen höchst Schlachtw.
Hausschürzen Blusenschürzen Schwerze Schürzen Kleiderschürzen
ist im Preise zurückgesetzt. Es empfiehlt sich, den Bedarf jetzt reichlich zu decken, da alle Artikel enorm im Preise steigen werden.
Märkte. Feinste Mastkälber
Ziegen 0.
Preise für 100 Pfd. Lebend- Schlacht-
Schweine Och sen. gewicht 5 15 1 f Vollfleischige, ausgemästele, höchsten Schlacht- Mk. Mt. NE e e e een neee ee eee ee 08 148 Vollfleischige Schweine unter 80 kg Junge fleischige, nicht ausgemästete und ältere 6520 122120. Lebengewich ausgemästete 65— 122—1 Nan Mäßig genährte junge 15 gut genährte ältere 60-64 112120 5 von 100 bis Bullen. 1 2 5 1 Vollfleischtge, ausgewachsene, höchsten Schlachtw. 66—72 118-124 e von 120 bis Vollfleischige, jüngere. 58—62 105-110 125 1 Färsen, Kühe. 61—72 115133
Vollfleischige ausgem. Kühe höchsten Schlacht-
Aeltere ausgemästete Kühe 8 Mäßig genährte Kühe und Färsen. —— OGering genährte Kühe und Färsen.
Geringere Mast- und gute Saugkälber
Mastlämmer und Masthammel
fo. Fraukfurt a. M., 27. Sept. Frucht markt. Bei ruhigem Verkehr war die Stimmung für das wenige noch im freien Ver-
Jahrernr 60—06 115—125 Wenig qgut entwickelte Färsen.. 52—80 104120 .. 48—54 96— 108 „. 39—46 78—92 . 30—33 68-87
Kälber. b „ Mittlere Mast- und beste Saugkälber.. 78—82 128137 72—76 122—129
Schafe. Weidemastschafe: 60—62 130—135 5
. 145.00-152.00 180.00- 190.00 . 140.00 145.00 170 185.00 .. 145.00-152.00 185.00— 190.00 .. 145.00-152.00 185.00 190.00
lehr befindliche Getreide sest. Mais 70—73 Mk., Gerste 75 bis 78 Mk.— Futtermittelmarkt.
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* *
1 N
In Futtermitteln herrschte
lebhaste Nachfrage bei äußerst kleinem Angebot. Cocoskuchen 62 bis 64 Mk., Rapskuchen 50 52 Mk.
te. Frantfurt a. M., 28. Sept. Kartoffelmarkt. Wetterauer Speisekartoffeln 6,75—7,00 Mk., 7,50 Mk. ab Station. Alles für 100 Kilo.
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Amtliche Bekanntmachungen der Stadt Gießen.
Nachdem durch Verordnung des Stell vertretenden Generalkommandos des 18. Armeekorps vom 24. Sep⸗ tember 1915 die Frist zur freiwilligen Ab⸗ lieferung bis zum 16. Oktober 1915 ver⸗ längert worden ist, wird unter Bezugnahme auf die im Kreisblatt für den Kreis Gießen vom 24. September 1915 abgedruckte Bekanntmachung und in Abänderung der Ausführungsbestimmungen für die Stadt Gießen vom 23. August 1915 und unter Aufhebung der Bekannt⸗ machung vom 21. September 1915 betreffend die An⸗ meldung der beschlagnahmten Gegenstände aus Kupfer, Messing und Reinnickel hiermit für den Bezirk der Stadt Gießen folgendes bestimmt:
Bis zum 16. Oktober 1915 dürfen ber der städtischen Metallsammelstelle abgeliefert und müssen von ihr an⸗ genommen werden:
Klasse A: Gegenstände aus Kupfer und Messing:
1. Geschirre und Wirtschaftsgeräte jeder Art für
Küchen und Backstuben, wie beispielsweise Koch⸗ und Einlegekessel, Mar⸗ meladen⸗ und Speiseeislessel, Töpfe, Frucht⸗ kocher, Pfannen, Backformen, Kasserollen, Küh⸗ ler, Schüsseln, Mörser usw.;
2. Waschkessel, Türen an Kachelöfen und Kochmaschi⸗ nen bezw. Herden; 2
3. Badewannen, Warmwasserschiffe, behälter, ⸗blasen, ⸗schlangen, Druckkessel, sserbereiter(Boi⸗ ler) in Kochmaschinen und Herden, Wasserkasten eingebaute Kessel aller Art.
Klasse B: Gegenstände aus Reinnickel:
1. Geschirre und Wirtschaftsgeräte jeder Art für Küchen und Backstuben,
wie beispielsweise Koch⸗ und Einlegekessel, Mar⸗ meladen⸗ und Speisceiskessel, Fruchtkocher, Ser⸗ vierplatten, Pfannen, Backformen, Kasserollen, Kühler, Schüsseln usw.;
2. Einsätze für Kocheinrichtungen, wie Kessel, Deckel⸗ schalen, Innentöpfe nebst Deckeln an Kipptöpfen Kartoffel-, Fisch⸗ und Fleischeinsätze usw. nebst Reinnickelarmaturen.
Es werden ferner angenommen:
Bürstenbleche, Eimer, Kaffeekannen, Teekannen, Kuchenplatten, Milchkannen, Kaffeemaschinen, Tee⸗ ma chinen, Samovare, Zuckerdosen, Toeglashalter, Menagen, Messerbänke,. Tafel⸗ aufsätze aller Art, Tafelgeschirre, Rauchservice, Lampen, Leuchter, Kronen, Plätten, Nippessachen,
Thermometer, Schreibgarnituren, Bettwärmer, Säulenwagen, Badeöfen aus Kupfer, Messing und Reinnickel.
Für die vorgenannten Gegenstände werden folgende Uebernahmepreise vergütet: g 4 A für jedes Kilogramm
fütr Gegenstände aus Kupfer Messing Nickel eee e ohne Beschläge. 3„
mit Beschlägen 2,80 2.10 10,50
Die Gegenstände werden mit den Beschlägen gen; auf Grund dieses Gewichtes ergibt sich— Preis nach obiger Tabelle. 3 5
Uebersteigt das Gewicht der Beschläge schätzungs⸗ weise bei Gegenständen aus Kupfer und Messing 3090, bei solchen aus Nickel 200% des Gesamtgewichts des Ge⸗
senstandes, so wird der 30 bezw. 200 überschreitende 8 geschätzt, vom Gewicht abgesetzt und nicht be⸗ zahlt.
Als Entschädigung für etwa erforderliche Ausbau⸗ arbeiten wird für jedes Kilogramm der ausgebauten Ge⸗ genstände 0,50 Mk. vergütet. 1
2. Es dürsen ferner abgeliefert und müssen an⸗ genommen werden:
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2
Sämtliche Materialien und Gegenstände aus Kupfer, Messing, Rotguß, Tombak, Bronze, Neu⸗ silber, Alfenid, Christofle, Alpaka und Reinnickel, soweit sie nicht auf Grund der Vergütung M. 1./4. 15 K. R. A. betreffend„Bestandsmeldung und Be⸗ schlagnahme von Metallen“ an die Metallmelde⸗ stelle der Kriegs⸗Rohstoff⸗Abteilung des König⸗ lich Preußischen Kriegsministeriums gemeldet wor⸗ den sind.
Hierfür wird vergütet:
Für Materialien und Gegenstände aus Kupfer 1,70 Mark für, das Kilogramm, für Materialien und Gegenstände aus Messing, Rotguß, Tombak, Bronze 1 Mark für das Kilogramm, für Ma⸗ terialien und Gegenstände aus Neusilber, Alfenid, Christofle, Alpaka 1,80 Mark für das Kilogramm, für Materialien und Gegenstände aus Reinnickel 4,50 Mark für das Kilogramm.
Auch Altmaterial darf zu diesen Preisen angenom⸗ men werden; als Altmaterial werden solche Gegenstände angesehen, die sich in einem Zustand befinden, in dem sie nicht mehr für den durch ihre Gestaltung gegebenen Zweck benutzt werden können.
Gießen, den 24. September 1915.
Der Oberbürgermeister.
Keller. 7671 Nachste Bekanntmachung des Gro lichen Kreisamts Gießen bringe ich zur öffentlichen tnis. Gießen, den 22. September 1915.
Der Oberbürgermeister. Keller. 7672
Betr.: Regelung des Verkehrs mit Hafer.
Erläuternd und ergänzend zu den im Kreisblatt Nr. 63 vom 20. Juli 1915 abgedruckten Bekanntmachun⸗ gen über die Regelung des Verkehrs mit Hafer vom 28. Juni 1915 und 15. Juli 1915 wird bemerkt:
Die erwähnte Bundesratsverordnung bezieht sich nur auf den Hafer neuer Ernte. Etwa noch vorha e Vox⸗ räte von Hafer aus der alten Ernte sind nicht etwa in das Eigentum von Privaten übergegangen, sondern zu⸗ gunsten des Kommunalverbands beschlagnahmt.
Der Beschlagnahme unterworfen sind auch solche Ge⸗ menge, bei denen Hafer mit anderen Getreidearten (Mengkorn) oder mit Hülsenfrüchten Mischfrucht) zu⸗ sammen gewachsen ist. Die Mischfru j
9 j fals Grünfutter verwendet werden. Hülsenfrüchte dürfen
aus ihr ausgesondert werden. Dagegen gelten künstli Gemenge, d. h. Pic Gemenge, die durch nachträgli Vermischung des Hafers mit anderem Brotgetreide, Hülsenfrüchten usw. entstanden sind, ohne weiteres als beschlagnahmt, weil der beschlagnahmte Hafer durch die Vermischung nicht frei wird.
Auch das Stroh unterliegt so lange der Beschlag⸗ nahme, als der Hafer nicht ausgedroschen ist.
Anspruch auf Haser zum Verfüttern haben lediglich die Halter von Einhufern und von Zuchtbullen. Bis auf weiteres dürfen an einen Einhufer 3 Pfund und an einen Zuchtbullen 1 Pfund Hafer täglich verfüttert wer⸗ den. Aus den für einen Einhufer bestimmten Rationen darf ihr Besitzer Hafer auch an sein übriges Vieh abgeben. Es ist jedoch nicht zulässig, daß hierdurch die seinen Ein⸗ 1 grundsätzlich zustehenden. über⸗ schritten werden. Von den den Einhufern und den Zuchtbullen in der Gemeinde insgesamt zustehenden Men⸗ 2 kann in Fällen besonderen Bedürfnisses auch an
pann⸗ und Zuchttiere(3. B. Zugochsen, Kälber, Läm⸗ mer, Eber, Ziegenböcke usw.) anderen Besitzern Hafer abgegeben werden. Ob ein Bedürfnis hierzu vorliegt, hat der Gemeinderat zu entscheiden, der dann anzuordnen hat, in welcher Weise die den Einhufern und Zuchtbullen 1 Rationen gekürzt und wieviel den anderen ieren zugewiesen werden soll. 3
Bezüglich der Versorgung solcher Einhufer und Zucht⸗ bullen, deren Besitzer oder Halter nicht über Haferbestände verfügen, verbleibt es bei dem 2 15 Verfahren. wonach die letzteren sich wegen Zuweisung der zulässigen Hafermenge an die zuständige Bürgermeisterei zur Ver⸗ anlassung des weiteren zu wenden haben.
Gießen, den 15. September 1915.
Großherzogliches Kreisamt Gießen. J. V.: Hechler.
Aus der Elisabethe Schmidt⸗Stiftung sind zu vergeben:
4 Gaben von je 17 Mark an bedürftige, unbeschol⸗ tene, ledige Dienstmädchen im Alter von über 50 Jah⸗ ren und 10 Gaben an arme Witwen.
Meldungen nimmt das städtische Armenamt, Aster⸗ weg 9, bis 15. Oktober d. Is. entgegen. 1 7679 Es sind drei lebens längliche Pfründen aus der Plockischen Stiftung an geborene Gießenerinnen zu vergeben... „Die Bedachten sind gehalten, in die Provinzial⸗ Siechenanstalt hier einzutreten. 7680 Meldungen nimmt das städtische Armenamt, Aster⸗ weg 9 ptr., bis zum 15. Oktober ds. Js. entgegen.
Die Auszahlung der Familienunterstützung für 1. bis 15. Oktober an die Angehörigen der zum Heeresdienst Einberufenen findet statt: g 3. Reichs⸗ und Kreisunterstützung. An diejenigen, deren Namen beginnen mit A—K Freitag, den 1. Oktober, IL-2 Samstag, den 2. Oktober. b. Städtische Unterstützung (Mietszuschuß).. jenigen, deren Namen beginnen mit 5 Montag, den 4. Oktober, 0 L- 2 Dienstag, den 5. Oktober. G. An Wan 922 Mietbeträge ab⸗ olen. Mittwoch, den 6. Oktober. Die Auszahlungen finden statt von 8—1 tags im Stadthaus, Zimmer Nr. 16.
An di 4A—
Uhr vormit⸗ 76825
Bei der am Heutigen vorgenommenen Verlosung der am 1. Januar 1916 zurückzuzahlenden Schuld ver⸗ schreibungen der Stadt Gießen sind gezogen worden:
a. vom 1893er Anlehen: Lit. L. 48, 114, 136, 141, 201, 230 über 2000 Mk.
Lit. M. 1 127, 137, 178, 247,
269, 367„ 1000 Mk. Lit. N. 49, 100, 167, 252, 288, 380,
492, 499, 529, 580, 578,
53, 609, 720, 756, 758„ 500 Mk. Lit. O. 57, 84, 127, 159, 208, 269„ 200 Mk. Lit. P. 23, 60, 122, 169, 204, 304,
332, 384„ ͤ 100 Mk. b. vom 1894er Anlehen: Lit. L. 302, 338 über 2000 Mk. Lit. M. 433, 487„ ͤ 1000 Mk. Lit. N. 840, 892, 941, 987, 1021, 1082.„ 500 Mk. Lit. O. 329, 360, 430„ 200 Mk. Lit. P. 429, 487, 548, 597„ 100 Mk. c. vom 1895er Anlehen: Lit. L. 448 über 2000 Mk. Lit. M. 538„ 1000 Mk. Lit. N. 1115, 1147 500 Mk.
Die Verzinsung hört mit Ende Dezember 1915 auf. Die Einlösung kann bei der Stadtkasse Gießen und bei der Mitteldeutschen Kreditbank in Frankfurt a. M. und Gießen erfolgen. 8
Von in früheren Jahren ausgelosten Schuldverschrei⸗ bungen sind noch nicht zur 15 vorgelegt worden: Lit. N. Nr. 1112 über 500 Mk, und Lit. P. Nr. 600 über 100 Mk. 7683
Samstag, den 2. Oktober d. J., vor⸗ mittags 10 ½ Uhr werden im Stadthaus, Garten⸗ baden in den Waldungen der Stadt Gießen er⸗
Kultur⸗ und Weßebanarbeiten
öffentlich wenigstnehmend v 9
Vie Gene Bürgermeistereien der um⸗ liegenden Gemeinden werden exsucht, dies alsbald orts⸗ üblich bekannt machen zu lassen. 76735
Sämtliche Viehhalter werden aufgefordert, ihren Be⸗ darf an Häcksel und Torfmelasse, Zuckerfutter und nassen Schnitzeln für die Zeit bis zum 1. Dezember ds. Is. längstens bis zum 7, Oktober ds. Is. bei der Futter⸗ mittel verteilungsstelle, Stadthaus Zimmer Nr. 9, lich aufzugeben. e


