Ausgabe 
(17.9.1915) 219. Zweites Blatt
Seite
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teile mit deutscher Gründlichkeit ausnutzt f Hgstlich von Pinsk liegt der außerordentlich wichtige Eisen. bahnknotenpunkt Luninez. Schlägt dort die deutsche Faust ein, so ist den Russen die große Verbindung Petersburg Dünaburg WilnaRowno Kiew und die Abzweigung von Luninez nach rufe Umgruppierungen erlaubte, ist russi

g r Man wollte den deutschen Truppen um Pinsk Grab bereiten, wie Rennenkampfs Soldaten es in den masurischen Sümpfen fanden. Es ist nicht gelungen. Die Einnahme von Pinsk ist der glänzende und schlagende Gegenbeweis gegenüber solchen Spekulationen.

*

Aus Hessen. Ign der 10. Sitzung des Kriegsausschusses der 2. Kammer, die am Vonnerstag vormittag in Gegenwart der drei Minister stattfand, wurde zunächst über den Antrag des Abg. Wiegand, betreffend die Unterstützung der bedürftigen Familien der Kriegs⸗ teilnehmer verhandelt. Der Antragsteller zog den Antrag im Hin⸗ blick auf den bereits in der gestrigen Sitzung angenommenen An⸗

nahm im übrigen die ganze Sitzungszeit in Anspruch. Im An⸗ luß an die hierüber gepflogenen Erörterungen wurden ver⸗ iedene Anträge in Aussicht gestellt, über die morgen weiter ver⸗ lt werden soll. Auf eine außerhalb der Tagesordnung gestellte Anfrage des Abg. Brauer erklärte sich die Großh. Regierung hereit, im Bundesrat darauf hinzuwirken, daß die 75prozentige Ausmahlung des Burotgetreides einheitlich für das ganze Reich angeordnet wird. Nächste Sitzung morgen um 10 Uhr.

3 Kz. Gießen, den 15. Sept. 1915. Klage der Stadt Friedberg gegen Großh. Kreisamt Friedberg wegen Aufhebung eines Ansinnens, die Weiter zahlung der Vergü⸗ tung des Imstallationsmeisters Theodor Schaaf während dessen KHriegsdienstleistung, betreffend. Die erhobene Klage des Bürgermeisters der Stadt Friedberg gegen das Großh. Kreisamt Friedberg wurde als unzulässig abgewiesen und die Kosten des Ver- fahrens der Stadt Friedberg zur Last gesetzt. Der Wert des Streitgegenstandes wurde auf 2120 Mark festgestellt. Klage des Ortsarmenverbands Fried⸗ berg gegen den Ortsarmenverband Ober⸗ Rosbach wegen Unterstützung des Taglöhners E. Blecher von Ober⸗Ros bach. Die Klage des Orts⸗ armenverbands Friedberg Ober⸗Rosbach auf Ersatz der für Eberhard Blecher bisher

12 Mark vom 7. Juni 1915 an, zuzüglich der weiter ge gemachten Entbindungskosten in Höhe von 15 Mark nebst 4 Prozent Zinsen vom Tage der. Klageerhebung an, aus der gewährten Mietunterstützung von 12 Mark monatlich, wurde stattgegeben und der Ortsarmenverband Ober⸗Rosbach zur Zahlung der entsprechenden Beträge verurteilt. Weiterhin wurde der Ortsarmenverband Ober⸗Roösbach verurteilt, den Eberhard Blecher nebst Familie in eigene Fürsorge zu über⸗ nel Die Kosten des Verfahrens fallen der Gemeinde zur 5 1 Der Wert des Streitgegenstands wurde auf 36 Mark sestgesetzt.

* Klage des Philipp Steinhäuser zu Fried⸗ berg gegen die Stadt Friedberg wegen Rück⸗ vergütung von Okt roi. Die Klage des Philipp Stein⸗ 95 häuser, Metzgerei und Apfelweinkelterei zu Friedberg, gegen die Stadt Friedberg wurde als unbegründet zurückgewiesen unter Verurteilung des Klägers in die Kosten des Verfah⸗ 2* Wert des Streitgegenstandes wurde auf 104 Mk. 5 1 des Ortsarmenverbands Darmstadt 4 den Landarmenverband Gießen wegen Unterstützung der Margarete Reis aus Gie⸗ ßen. Die Klage des Ortsarmenverbands Darmstadt gegen den Landarmenverband Gießen wegen Unterstützung der Margarete Reis aus Gießen wurde als unbegründet zurück⸗ gewiesen unter Verurteilung des Klägers in die Kosten des 1 rens. Der Wert des Streitgegenstandes wurde auf 3114,40 Mark festgesetzt.

Vermischtes. e

eNiedrigstpreise des Magistrats. Im Kampfr gegen die übermäßige Verteuerung der Nahrungsmittel und voe allem gegen den ausgesprochenen Lebens mittelwucher haben unser städtischen Behörden seit Beginn des Krieges ungezählte mehr oder minder wirksame Verordnungen ersonnen. Dabei hat es sich merkwürdigerweise herausgestellt, daß das beliebteste und am häufigsten in Anwendung gebrachte Mittel der behördlichen Fest⸗

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unsicher, da die Urkunde von 938 gefälscht oder verunechtet ist, so kennen wir andererseits den Namen, aber auch nur den. von Roberts Vater, den des Sachsen Wittechin. Der Wettstreit der Häuser Brabant und Bourbon um das höhere Alter wird deshalb unentschieden bleiben müssen. ö Tem Alter entsprach, wie die Macht und der Reichtum, so auch der Rang und das Ansehen des Geschlechts. Stolz rühmten sich die zöge von Brabant ihrer Ab stammung von den Karo⸗ ingern. Ihre Ahnfrau wurde schon genannt. Sie war eine Urenkelin Kaiser Karls des Großen, der spätere Schriftsteller, wir wissen nicht mit welchem Rechte, den Namen Ermenegarde, den Namen ihrer Mutter, der Kaiserin Ermenegarde, einer geborenen Gräfin von Tours, beigelegt haben. Noch ein 1 hat einer aus der Sippe Giselberts vom Maasgau eine Karolingerin heimge⸗ führt: Graf Lambert J. mit dem Barte, der erste Graf von Löwen, der mit der Erbtochter Herzog Karls von Niederlothringen und Enkelin König Ludwigs IV. des Uleberseeischen aus dem Hause der weestfränkischen Karolinger, vermählt war. Sie hat dem Geschlechte 2 1 das eigentliche Brabant mit Brüssel und Löwen zu⸗

Wenn wirklich, wie. behauptet wird, die Bluts⸗ verwandtschaft mit Karl dem Großen die erste Vor⸗ bedingung der Wählbarkeit zum deutschen König wäre, so hätte das Haus der Brabanter diese Vorbedingung vollauf erfüllt. In der Tat hat auch Herzog Heinrich J. daran gedacht, Kaiser Heinrich VI. den Thron streitig zu machen. Nach der Ermordung Philipps von Schwaben wurde er als Thronbewerber genannt. WVährend des Interregnums hat man auch an die Wahl seines Sohnes Heinrich II., des Vaters Heinrichs des Kinds von Hessen, gedacht. Herzog Heinrich hat es dann aber vorgezogen, lieber Koönigsme als König zu spielen. Wilhelm von Holland hat seiner Hilfe seine Wahl zu verdanken, wie er auch schon vorher bei der Wahl seines Schwagers, des Landgrafen Heinrich Raspe, zum Gegenkönig mitgewirkt hat.

Mit dem sächsischen Königshause, wie mit dem der Staufer, waren die Brabanter verschwägert. Gerbirg, die Gattin 22 Giselberts von Lothringen, war eine Tochter Konig Hein von Deutschland, Herzog Heinrich II. bon Brabant, der Vater Landgraf Heinrichs des Kinds von Hessen,

te in erster Ehe mit einer Staufer in, hilipps von Schwaben.

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3

Landgraf Heinrichs Urgroßvater, Herzog

1 1 5 eisterhafte Organisation des Nau alle diese Vor⸗setzung von Höchstpreisen, von denen man sich so viel versprach, in die meisterhafte Organis 1 765 weit] der Praxis nicht immer als der richtige Weg zur Erzielung einer f en⸗gesunderen wirtschaftlichen Lage angesehen werden konnte. Mit

Moskau zerschnitten. Ein Bahnsystem, das ge⸗ legte Niedrigstpreise sest, das i zerstört. Wird die zahlten niedrigsten Verkaufspreise für Lebeusmittel aufzeichnen und Heeresleitung auch dann noch sich in falschen Sie- diese auf einer Tasel nebst dem Namen des betreffenden Geschäfts⸗

5 ichten imnis 5 Sprophezeiungen er- mannes am Rathaus öffentlich aushäugen. Es ist natürlich, daß ges berichten und dene Ersolgsp phez 0 ein] die Hausfrauen sehr bald die also in Erfahrung gebrachten billigen

trag Raab, der sich im wwesentlichen mit seinem Antrag deckt, über den Belagerungszustand vom 4. Juni 1851 bzw. auf Grund kurück. Die Fortsetzung, der gestern begonnenen Besprechung des Bayerischen Gesetzes über den Kriegszustand vom 5. No⸗ der Anfrage des Abg. Henrich, die Unterstutzung notleidender vember 1912 hiermit zur n Keuntnis gebracht mit dem Staatsbeamten, Gewerberveibender und Staatsarbeiter betreffend,J Bemerken, daß jede Uebertretün⸗

des 18. September 1915 in Kraft,

gegen den Ortsarmenverband, sind beschlagnahmt.

gewendeten Unterstützungskosten in Höhe von monatlich] Veränderungen an den von ihr berührten Gegenständen verboten ieee 1 3 ist und rechtsgeschäftliche Verfügungen über sie nichtig sind. Den rechtsgeschäftlichen Verfügungen stehen Verfügungen gleich, die

Trotz der Beschlagnahme sind alle Veränderungen und V n. zulässig, die durch diese Bekanntmachung ausdrücklich gestattet sind, oder die mit n eee des i Preußischen Kriegsministe⸗ riums in Berlin, Krieg 2

.

einer neuartigen Methode hat jüngst der Magistrat des sächsischen Städtchens Brand-Erbisdorf den Verteuerern unserer Nah⸗ rungsmittel einen Dämpfer aufgesetzt. Er saßte die Sache von der entgegengesetzten Seite an, verordnete keine Höchstpreise, sondern heißt, er ließ allwöchentlich die be⸗

Verkaufsstellen bei ihren Einkäufen berücksichtigten. Weiter bedeutet aber die Firmennennung in dem amtlichen Aushang eine nicht zu unterschätzende Gratisreklame für die Geschästsinhaber, und so geht der eine oder andere bisweilen schon deshalb mit den Preisen her⸗ unter, um nur auf diebillige Liste zu kommen.

̃.

Bekanntmachung betreffend Beschlagnahme der deutschen Schafschur.

Nachstehende Anordnungen werden auf Grund des Gesetzes

3 g, soweit nicht nach den allge⸗ meinen Strafgesetzen höhere Strafen verwirkt sind, nach§ 6 der

worden, die Wolle binnen acht Wochen nach Einlieferung f

h. mit einem bei der Analose debe Fettgeha öchstens! vom Hundert, e n und i einen ichtigteitsgrad von 17 vom 201 rt k niert 1 Ar ie sind ferner verpflichtet worden, die Wäsche der zuge⸗ Uhrten d. h. 0,25 Mk für 1 kg auf schenes Gemicht gerechnet, schließlich Sortierung bis zu 20 0 2 . und 0,05 Mk. für 1 kg e.

rt U i el gerechnet, bei sofortiger Barzahlung ohne jeden Abzu

zu Lasten des e zu bewirken. Der 9 0 l der rei vor Ablieferung der fertiggewaschenen Wol

käufer der Wolle zu erstatten.

2 1549 7 8 5 7 1

G. A Weller, Leutersbach b. Kirchberg i Sa,

Wee W Georgi& Co., G. m. b. H. lau i. V, f

Wollwäscherei und Karbonisier⸗Anstalt Neuhütte, Gebr. Len Nun züte d. See N 5 1 a 5

i Bf A.-G., Oberheinsdorf b. Reichen⸗ 5 85 4 Rothenburger Wollwäscherei Karl Heine, Rothenburg an

der Oder, Wollwäscherei und Karbonisier⸗Anstalt Fr. W. Schreiterer, Wurzen, 13

Unterheinsdorf b. Reichenbach i. B.,

0 H. 3 15 9 5

8 urger Woll kämmerei, W. burg,

K. ede& Co., Lengenf N 55 5 Diese Wäschereien sind durch die Heeresverwaltung 1 ettfrei, bas erte af

as Perk cht au ndert 88 e 5.

Wollmengen zu den mit ihnen vereinbarten Tarissätzen,

e

Bundesrats⸗Verordnung über Sicherstellung von Kriegsbedarf vom Die Wäschereien unterstehen der dauernden I chung 24. Juni 1915(Reichs⸗Gesetzbl. S 357 bestraft wird.) Auch durch di jegAbtei nde ren e 1 der Militärbefehlshaber die Schließung der Betriebe an⸗ Aae enen n re Wee f ache ordnen. 5 22 15 Inkrafttreten. Verkämmen der beschlagnahmten Wolle. 59780

Die Anordnungen dieser Belanntmachung treten mit Beginn

9 2. 5 Von der Bekanntmachung betroffene Gegenstände.

Von der Bekanntmachung betroffen sind:

1. der Wollertrag der deutschen Schasschur 1914/15 sowie das Wollgefälle bei den deutschen Gerbereien(im nachstehenden kurzWollertrag 1914/15 genannt), soweit er noch nicht gemäß denAusführungsbestimmungen zur Beschlagnahme

der deutschen Schafschur 1914/15(W. I. 2501/3. 15 K. R. A.)

in das Eigentum von Fabrikanten von Heeres- oder Marine⸗ bedarf übergegangen ist,

2. der Wollertrag der deutschen Schafschur 1915/16, gleichviel, ob er sich bei den Schafhaltern, an sonstigen Stellen oder noch auf den Schafen befindet, sowie das Wollgefälle bei den deutschen Gerbereien(im nachstehenden kurz Wollertrag 1915/16 genannt). 8 5

§ 3. Beschlagnahme. Die von dieser Bekanntmachung betroffenen Gegenstände(8 2)

Das Verkämmen des Wollertrages 1 und des ertrages 1915/16 ist verboten, soweit nicht durch au

fügung der Kriegs⸗Rohstoff⸗Apteilung, Kriegsministeriums in Berlin hierzu

Der Schafhalter hat die veräußert, frei nächste Bahnstation, wenn er an die Kriegswoll⸗ bedarf⸗Aktien, 0 ei. zu ele ba pat die Wolle stets frei Wäscherei zu liefern.

ie ge Gerbereien muß spätestens zehn Wochen nach der Einlieferung in eine der zugelassenen Wäschereien(§ 4) in das Eigentum der Kriegswollbedarf⸗Aktiengesellschaft Berlin übergegangen fein

iche Ver⸗ des Königlich 5 bn.

6. Veräußerung der en Wolle.

Die Wolle darf nur veräußert werden: a) an die Kriegswollbedarf⸗Aktiengesellschaft, Berlin SW 48,

Verl. Hedemannstraße 3,

ban Personen, Firmen oder Gesellschaften, welche die Wolle

unmittelbar oder mittelbar an die Kriegswollbedarf⸗Aktien⸗ e Berlin SW 48, Verl. Hedemannstraße 3, ver⸗ en f

Wolle, wenn er an einen Händler sellschaft

Berlin veräußert, frei Wäs

rene Wolle oder das Wollgefälle bei den deutschen

schlag* 3 Die Me einer Partie, welche ein fhalter an die Kri Die Beschlagnahme hat die Wirkung, daß die Vornahme von wollbedarf⸗Aktiengesellschaft Verlin verkauft, müssen min 1000 kg Rohwolle, die Mengen einer Partie, wel

Wege der Zwangsvollstreckung oder Arrestvollziehung erfolgen.

erfügungen

Rohstoff⸗

teilung, erfolgen.

balter an die Kriegswolkhebarf Atttengesellschaft windessens 7000 ke alf Aktiengesellschaf

Aktiengese 3

Rohwolle betragen. ges 1914/15 in das Eigentum der Kriegswollbedarf⸗ Aschast Berlin übergegangen sein. 5

u diesem Zwecke ist es gestattet, im Monat Dezember auch

Velen wee en,

K 1 Vis zun. Fezemder 1913 müssen sahneliche Bestande des Wollertra

der Tochter König]

4. Waschen der a Wolle.

Das Waschen des beschlagnahmten, noch nicht 1 für Heeres⸗ und Marinebedarf verkauften Restes des Wo ö 1914/15 und des beschlagnahmten Wollertrages 1915/16 wird wi⸗ folgt geregelt: 1

Die Wolle muß spätestens 12 Wochen nach dem Scheren oder Fallen in eine der nachstehend aufgeführten Wäschereien zum Waschen eingeliefert werden: 0

Bischweiler Karbonisier⸗Anstalt und Wollwäscherei A.⸗G. vorm. E. Lir, Bischweiler, Kr. Hagenau i. Els.,

Bremer Wollkämmerei, Blumenthal, Provinz Hannover.

H. Katz Sohn, Kasfel. 1

Mosbacher& Co., Kassel,

Emil Rubensohn& Co., Kassel⸗Bettenhausen,

E und Kämmerei Döhren⸗Hannover, Hannover⸗

ren,

* Karbonisier⸗Anstalt A.⸗G., Grün, b. Lengen⸗ eld i. V., 5

Kirchhainer Wollwäscherei G. m. b H., Kirchhain N. L.,

Ostpreußische Dampfwollwäscherei A.⸗G., Königsberg in Ostpreußen,

*) Mit 2 bis zu einem Jahre oder mit Geldstrafe bis zu zehntausend Mark wird, sofern nicht nach allgemeinen Strafgesetzen höhere Strafen verwirkt sind, bestraft: n 1. wer unbefugt einen beschlagnahmten Gegenstand beiseite⸗

schafft, beschädigt oder zerstört, verwendet, verkauft oder

kauft oder ein anderes Veräußerungs- oder Erwerbsgeschäft über ihn abschließt; 2. wer der Verpflichtung, die beschlagnahmten Gegenstände zu verwahren und pfleglich zu behandeln, zuwiderhandelt; 3. wer den nach 8 5 erlassenen Ausführungsbestimmungen zu⸗ widerhandelt.*

Gottfried I., war der Schwager König Konrads III. von Hohen⸗ staufen. Kaiser Otto IV. von Braunschweig, Kaiser Heinxich VII. aus dem Hause Luxemburg und der Gegenkönig Heinrich Raspe, der Oheim und ager Sophiens von Thüringen, waren mit Brabanter Herzogstöchtern verheiratet.

Weniger eng waren die Beziehungen zu der englischen

Königsfamilie. Heinrich J. von England war der Gatte Alizas von Brabant. Herzog Johann II. von Brabant hatte eine Tochter König Eduards I. zur Ehe. Beider Sohn, Herzog Jo⸗ hann III., konnte gelegentlich wohl einmal, auf seine karolingische Herkunft pochend, die damaligen französischen Könige aus dem Hause Capet Thronräuber schelten und dabei die nahen ver⸗ wandtschaftlichen Bande vergessen, die ihn und die Seinen mit eben diesem Hause Capet verknüpften. Daß vor Jahrhunderten einmal Graf Reginax III. der Langhals von Hennegau aus Gisel⸗ berts Geschlecht die Tochter König Hugo Capets heimgeführt hatte, war allerdings schon 510 her. Daß aber auch die Herzöge Gottfried I. und Heinrich J. ihre Frauen aus dem Hause Capes geholt hatten, daß seine Vatersschwester Marie die Gattin König Gbilipps IV. des Kühnen von Frankreich war, mußte dem Spötter, der selbst eine französische Prinzessin zur Frau hatte und seine drei Söhne in das Haus jener Thronräuber einheiraten ließ, schon eher gegenwärtig sein. Kein einziger der Herzöge hat sich so enge an das französische Königshaus angeschlossen, keiner hat die französische Kultur in seinem Lande so gefördert, keiner von ihnen hat aber auch so eifersüchtig über seiner Selbständigkeit den französischen Königen gegenüber gewacht, als gerade Herzog Johann III., dessen Re⸗ gierung den glänzenden Abschluß der mehr als halbtausend⸗ jährigen Geschichte des älteren Brabanter Hauses bildet.

Als, Nachkommen der Karolinger hat Herzog Jo⸗ hann III., haben sich die ahnenstolzen Herzöge von Brabant Köni⸗ gen und Kaisern ebenbürtig gefühlt. Leisteten sie auch dem deutschen Kaiser den Lehuseid, so war dies kaum mehr als eine Formsache, und Johann III. konnte mit gewissem Rechte behaupten, daß er niemandem untertäuig, daß das ganze Land Brabant sein Eigen⸗ gu, sein Allod sei. Mit ihm hat das Haus Brabant seinen Höhepuntt erreicht, mit ihm ist es in seiner älteren in Brabant regierenden Linie erloschen.

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llertrages

kleinere Mengen als die im v 1 2 an die Krieeswollbedarf⸗ Mttengesellsceat Wer zu verkaufen.

9 7. Für das nach 8 4 eee ee icht veingewaschener nach e a Wolle hat die Kriegswollbedarf-Aktiengesell ft Berlin dem Ver⸗

käufer, soweit er Schafhalter ist, d Rr 0 e 1 1* 1914 über die H eise für Wolle und Wollwaren festgesetzten Höchstpreise für ge⸗ b) fer 4* nich Sd fler if bissen N soweit er nit ist, u; 7 einer Vermittlungsgebü 2 vom Hundert ön zahlen.

die Kriegs⸗Roh steriums in Berlin nach Anhörun⸗ misston, deren Zusammensetzung unter Zuziehung von e den Kreisen fabrikanten, der Wollhändler und Schafzüchter Sachverständigen vornimmt.

8.8. 5 Verteilung der beschlagnahmten Wolle. 5 Die Verteilung der beschlagnahmten Wolle erfolgt durch die Kriegswollbedarf⸗Aktiengesellschaft, Berlin SW 48, Verl. Hede⸗ mannstraße 3. Diese Gesellschaft verteilt die von ihr erworbene Wolle unter Genehmigung der Kriegs⸗Rohstoff⸗Abteilung des Kgl. reußischen Kriegsministeriums in Berlin an solche inländischen erarbeiter, welche die Wolle nachweislich zur Ausführung von Aufträgen der deutschen Heeres⸗ ader e brauchen. Die imse 4 genannten zugelassenen Wäschereien sind durch die Heeresverwaltung verpflichtet worden, für die Ueberwachung der be e olche Verarbeiter zu sorgen, die ihnen von rf⸗ Aktiengesellschaft als Empfänger aufgegeben werden.

129. Soweit der 1 Wolertrag 1914/15 bis zum W. it der im e 9 is zum Ab. lauf des 31. August 1915 bereits in die in denAusführungsbe⸗ a zur N der deutschen Schafschur 1914/15 (W. I. 3501/8. 15 K. 9 r. worden ist, darf er noch na aßgabe dieser Ausführungsbestim⸗ mungen gewaschen und soweit er bis zum 31. A 1915 bereits an solche inländischen Verarbeiter verkauft ist, die die Wolle zu Heeres⸗ oder Marinelieferungen verarbeiten an diese abge⸗ liefert werden. ö 3 10

en Schur. Das Scheren der Schafe zu 595 Jahren als der in anderen

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Alle auf die vo ene ee üglichen An dae 5

Alle auf di stehen untmachu 9 15 5 N 17 U dez 15 ö 8 J l ö

Kriegs⸗Rohstoff-Abteilung de Kriegsmini 8. Sele on

W. 10 Berlin 0 48, Verl. Pebemanmgteae Ir, In ige Jrankfurt(Main), den 17. September 191 5

Stellv. Generalkommando 18 N