Ausgabe 
(26.8.1915) 200. Erstes Blatt
Seite
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die Uebernahme von Arbeit verweigert, obwohl er öffent⸗

liche oder private Unterstützung erhält, oder durch seine

Ablehnung unterstützungsbedürftig wird, ebenfalls bestraft

wird. Als hinreichender Verweigerungsgrund wird ins⸗

besondere jeder auf dem Völkerrecht beruhende angesehen. Holland und Flandern.

Rokterdam, 25. Aug.(WTB. Nichtamtlich) DerRotter⸗ damsche Courant schreibt in einem Leitartikel anläßlich der hundertsten Wiederkehr des Tages, an welchem König Wilhelm die revidierte Konstitution an⸗ gekündigt hat, die für das Königreich der 17 Nieder⸗ lande gelten sollte: Flandern ist vor eine schwere Wahl ge⸗ stellt. Es ist nicht unsere Sache, ihm den Weg zur Rettung zu

das Brudervolk in den schwierigen Augenblicken, die es jetzt durchlebt, mit herzlichsten Wünschen für das Weiterbestehen be⸗ gleiten, aber das Weiterbestehen muß sein eigenes Werk sein. Holland vermag für Flandern jetzt nicht mehr zu tun, als sich selbst zu behaupten. Mer anders denkt, verkennt die höchsten hollän⸗ dischen Interessen und schädigt sie und Flandern nicht minder. Flandern ist weder mit der lateinischen Zivilisation, noch mit den Bestrebungen, die alle lebendigen Kräfte des germanischen Mittel⸗ europas zu einem Reiche zusammenschließen wollen, gedient. Es kann nur in einer Atmosphäre der Freiheit atmen. Daher miß⸗ glückte die Vereinigung von 1815. Ein neuer Zwang würde nur zu neuerlichen Fehlschlägen führen. Die letzten französischen Reserven.

Paris, 25. Aug.(WTB. Nichtamtlich.) Die früher zu⸗ tückgestellten 5 als dienstuntauglichbefundenen Mannschaften, welche bei einer erneuten Untersuchung für tauglich befunden wurden, haben den Befehl zur Einrückung zwischen dem 7. und 9. September erhalten und werden bei der Infanterie

eingestellt. 5

Der Seekrieg.

Eine dreiste englische Ablengnung.

Berlin, 25. Aug.(WB Nichtamtlich.) Auf aus⸗ drückliche Veranlassung des englischen Gesandten in Bukarest erklärten dortige offizielle 9 die amtliche deutsche Bekanntmachung vom 18. August über einen er⸗ 8 Angriff deutscher Torpedoboote bei Horns Riff Feuerschiff am 17. August, wobei ein englischer kleiner Kreuzer und ein Zer⸗ störer vernichtet worden sei, für frei erfunden. An⸗ gesichts dieses dreisten Ableugnungsversuches einer amtlichen deutschen Bekanntmachung seien noch fol⸗

1

wurden durch den Angriff der deutschen Torpedoboote völ⸗ lig überrascht. Der Kreuzer, der dem neuesten eng⸗ lischen Typ derAurora⸗Klasse angehörte, sank innerhalb vier Minuten, der Zerstörer unmittelbar nach dem Tor⸗ 1 Das Verfahren der amtlichen englischen Stellen, die Verluste der englischen Flotte einfach abzuleugnen, ist nicht neu. Beachtenswert ist, daß die englische Admiralität sich im vorliegenden Falle gegenüber der amtlichen deuts chen Bekanntmachung ausschweigt und eine andere amtliche Stelle versucht, den Verlust auf diesem Umwege zu bestreiten. *

London, 25. Aug.(WTB. Nichtamtlich) Lloyds Agen⸗ tur mildet, daß der DampferSilvia versenkt wor⸗ den ist.

. r 25. August.(WTB. Nichtamtlich.) Meldung des terschen Bureaus

Meuters: Der FischdampferJoungfrank wurde versenkt. a a 5

0 London, 25. August.(WTB. Nichtamtlich) Der Fisch⸗ dampferIntegrity wurde versenkt; die Besatzung wurde gerettet. f f

ee Wilsons Antwort an Oesterreich⸗ ungarn.

Wien, 25. Aug.(WTB. Nichtamtlich.) Die amerikani⸗ sche Regierung hat die Note der österreichisch-ungarischen Re⸗

K

Munition aus Amerika nach Großbritannien Einspruch erhoben wird, in einer längeren, vom 7. August datierten Note beantwortet. In der Note heißt es u. a.: a Der 2 einer Verpflichtung, die Regeln des inter⸗ nationalen Herkommens mit Rücksicht auf spezielle Umstände zu ändern oder zu ndiftzieren, kann die Regierung der Vereinigten Staaten nicht beipflichten. Die Anerkennung einer derartigen, der internationalen Praxis der Vergangenheit unbekannten Verpflich⸗ tung würde jeder neutralen Nation die Pflicht auferlegen, über den Verlauf des Krieges zu Gericht zu sitzen und ihren Handelsverkehr mit dem Kriegführenden einzuschränken, dessen maritime Erfolge die Neutralen am Handel mit dem Feinde hinderten. Die Note spricht ferner davon, daß Oesterreich⸗Ungarn und Deutschland wäh⸗ rend der dem gegenwärtigen Kriege vorhergehenden Jahre einen zen Ueberschuß an Waffen und Munition erzeugt hätten, den 55 der ganzen Welt und speziell an Kriegführen verkauften. Während dieses Zeitraumes hätte keines von beiden je das jetzt von 3 vertretene Prinzip angeregt oder ange⸗ wendet. dieser Hinsicht verweist die Note hauptsächlich auf den Burenkrieg, in dem sich die gegen England kämpfenden süd⸗ afrikanischen Republiken bezüglich der Unterbindung der Zufuhr zur See in einer ganz ä lichen Lage befanden, wie jetzt Oester⸗ reich⸗Ungarn und Deutschland. Dennoch sei von diesen Staaten Munition an e geliefert worden. In der Note heißt es weiter: Im Hinblick auf die vorangehenden Ausführungen möchte die Regierung nicht daran glauben, daß die k. und k. Regi den inigten Staaten einen Mangel an unparteilicher Neu⸗ tralität zuschrei will, wenn sie ihren legitimen Handel mit 5 allen Arten von Materialien fortsetzen, welche gebraucht werden, um . die Streitkräfte eines Kriegführenden wirksam zuwenn auch die Umstände des gegenwärtigen Krieges Oesterreich⸗Ungarns daran hindern, solche Materialien von den Märkten der Ver⸗ einigten Staaten zu beziehen, die, soweit die Aktion und Politik 5 dieser ierung in Fr kommt, allen Kriegführen⸗ ö den in gleicher Weise offen standen und offen bleiben. Gs war niemals die Politik dieses Landes, in enden den . eine große militärische Macht oder Vorräte von Waffen und Mu⸗ nition, die zur Zurückweisung eines Einfalles eines gut aus⸗ steten mächtigen Feindes genitgen dürften, zu halten. Zu⸗ 8 lge diefer hergebrachten Politik würden die Vereinigten Staaten f im Falle eines Angriffes einer fremden Macht zu Beginn eines Krieges ernstlich, wenn nicht gar verhängnisvoll durch den Mangel g an Waffen arnd Munition und durch den Mangel an Mitteln, solche . in für die Erfordernisse der nationalen Verteidigung hinreichen⸗ den Mengen zu erzeugen, in Verlegenheit kommen. Die Vereinig⸗ zen Staaten haben sich immer auf das Recht und die Möglichkeit, Waffen und Munition von neutralen Mächten im Falle eines fremden Angriffes zu kaufen, verlassen. Dieses Recht, welches sie für sich selbst in Anspruch nehmen, können sie nicht anderen absprechen. Eine Nation, deren Prinzip die Politik ist, sich hinsichtlich des Schutzes ihrer politischen und territorialen In⸗ tegrität auf internationale 8 und internationale Gerechtigkeit zu verlassen, könnte das Opfer einer aggressiven Nation werden, deren Politkk die Praxis ist, in Friedenszeiten ihre militärische Kraft mit der Absicht auf Eroberung zu be⸗ stärken, wenn K die angegriffene Nation, nachdem der Krieg er⸗ klärt ist, sich auf die Weltmärkte begeben und Mittel zur Ver⸗ teidi⸗ gegen den Angreifer kaufen kann. Die Note behauptet weiter, die Annahme des Grundsatzes, nach welchem es die Pflicht eines neutralen Staates wäre, den Ver⸗

zeigen Wer Kraft besitzt, erkämpft sich das Heil selbst. Wir werden R

gende Einzelheiten mitgeteilt: Die englischen Streitkräfte]

gierung, in der gegen die Ausfuhr von Waffen und f

nd hausen, wurde Ew. Exzellenz

während des Krieges zu untersagen, würde der Welt den Mili⸗ tarismus aufdrängen und dem Weltfrieden entgegenarbeiten. Dann heißt es: Bei vorangehender Erörterung von praktischen Gründen, aus denen sie für den Handel mit Munition eintrat und den⸗ selben betrieb, wünscht die Regierung der Vereinigten Staaten dahin verstanden zu werden daß sie nicht in der Absicht gesprochen hat, ein Urteil über die Um⸗ stände des gegenwärtigen Krieges auszuspre⸗ chen, oder anzudeuten, sondern nur voller Offenheit den Ge⸗ dankengang darzulegen, welcher für die Richtung der Politit der Vereinigten Staaten in diesem Belange maßgebend war. Die Note schließt mit den Worten: Die Prinzipien des Völker⸗ rechtes, die Praxis der Nationen, die nationale Sicherheit den Unionstaaten und anderer Nationen ohne große militärische und maritime Einnichtung, die Verhinderung der Vergrößerung der Armeen und Flotten, die Anwendung friedlicher Methoden zur Regelung internationaler Zwistigkeiten und endlich die Neutralität selbst stehen dem Verbot der Ausfuhr von Waffen und Munition und anderer Kriegsvorräte an die kriegführenden Mächte seitens einer neutralen Nation während der Dauer des N

Die Note wird derzeit im k. und k. Ministerium des Aeußern einer eingehenden freundschaftlichen Prüfung unterzogen und dann beantwortet werden.

Anerkennungen des Uaisers. 8

Berlin, 25. Aug.(WTB. Nichtamtlich.) An den Kron⸗ brinzen von Bayern richtete der Kaiser folgende De⸗ pesche: An Se. königliche Hoheit den Kronprinzen von Bayern. Mit Stolz erinnert sich Deutschland in diesen Tagen der glorreichen

Schlacht in Lothringen, in der Eure Königliche Hoheit an der Spitze von Söhnen aller deutschen Stämme den in das Reich eingebrochenen Feind über die Grenze zurückgetri. euch⸗ tenden Sieg ist eine lange und scyvere Zeit gef Dem immer wieder erneuerten Ansturm der Zahl nach weil zerlegenen Gegner galt es die Stirne zu bieten, um die Grundbedingungen für unsere Operation im Osten zu schaffen. Wie Se Königliche Hoheit und die Ihnen anvertrauten Truppen diese Aufgaben lösten, das ist für alle Zeiten auf der Tafel der deutschen Heeresgeschichte verzeichnet. Mir aber ist es ein Bedürfnis, Ihnen in dankbarster Anerken dessen, was Sie für die deutsche Sache geleistet haben, den Orden Pour le mérite zu verleihen. Wilhelm I. R. An Herzog Albrecht von Württemberg telegraphierte

der Kaiser: Sr. Königlichen Hoheit Herzog Albrecht von Württem⸗ berg. Ein Jahr ist seit der Zeit, berflossen, in welcher die damalige vierte Armee unter Eurer Königlichen Hoheit ausgezeich⸗ neter Führung in schweren aber sieg⸗ und ruhmreichen Kämpfen am Semois und an der Maas die Bahn zum Stoß weit in das Gebiet des Feindes hinein erzwang. An der Spitze der dann neu gebildeten Armee gelang es Ihnen, mit jungen, ungeübten, wenn auch von herrlichstem Geist erfüllten Truppen nicht nur die Umfassungsversuche des Gegners gegen unsere nördliche Flanke trotz ungünstiger Verhältnisse zu vereiteln, sondern auch an der üste auf dem blutgetränkten Boden Flanderns festen Fuß zu fassen. In Wassersnot und im Kampf gegen einen überlegenen Feind sind dort vollwertige Verbände herangereift, die ihre Auf⸗ uns die Sicherheit im Rücken zu geben, während die Ent⸗

erfüllten. In Anerkennung solcher Leistungen verleihe ich Eurer Königlichen Hoheit den Orden Pour le mérite. Wilhelm J. R.

Berlin, 25. Aug.(WTB. Nichtamtlich.) Der Kaiser 125 an den Generalobersten v. Heeringen folgendes elegramm gerichtet:

Vor einem Jahre führte Ew. Exezellenz die damalige siebente

1 nach dem Siege von Mülhausen, der das Oberelsaß vom Feinde befreit hatte, über die Vogesen zu der glorreichen Schlacht in Lothringen. Bald darauf geboten Ihre Truppen dem Vor⸗ dringen eines übermächti Feindes auf den Höhen von Craonne Halt. Keinen Schritt rückwärts hat der Gegner die Armer während der langen Monate seit jenen Tagen zwin können. Vorwärts drang sie, wo irgend eine Gelegenheit fi bot. So haben Sie und Ihre tapferen Leute, indem sie durch ihr tveues Ausharren unsere Erfolge im Osten erst ermöglichten, vollen Anteil daran. Als äußeres Zeichen meines Dankes und meiner Anerkennung für solche Leistungen verlei ich Ihnen den Orden Pour le

mérite. Wilhelm I. R. Strantz hat der Kaiser nachstehende

An den General v. Depesche gesandt:

Unerschütterlich steht seit fast einem Jahre die Ew. Exzellenz unterstellte Armeeabteilung auf der zwischen Maas und Mosel; wie oft auch der Feind an ihr zu rütteln versuchte, er hat ie w Schlagen ausholte, da pflückte sie reiche Lorbeeren. Die Geschichte der Kampfe zwischen Maas und Mosel wird für immer ein leuchtendes Ruhmesblatt in der Geschichte dieses Krieges bilden. Als Ausdruck meines Dankes für Ihre und Ihrer tapferen Truppen Leistungen verleihe 8 hiermit den Orden Pour le

mérite. Wilhelm I. R.

An den General der Infanterie v. Fabeck hat der Kaiser folgendes Telegramm gerichtet:

Die Zeit hat sich gejährt, in der die erste Armee in Gewalt⸗ märschen ihren Siegeszug durch Belgien begann und in unwider⸗ stehlichem Vorwärtsdringen den Nordflügel unserer Feinde in den Schlachten bei Mons, bei Le Coteau und am Ourcg schlug. Diese kühnen Taten, die in gleicher Weise Zeugnis ablegen von dem Geist, der Führung und Truppe beseelt, wird das Vaterland auch in den fernsten Zeiten nicht vergessen., Seitdem wurde der Armee die opfervolle Aufgabe, Errungenes 0 85 Iten. An ihrer Schutzwehr zerschellten alle feindlichen Angriffe. Im Vertrauen auf diese Mauer im Westen haben meine Armeen im Osten einen Stoß tief in das Herz Rußlands Hinein unternehmen können. In dank⸗ barer Anerkennung solcher Leistungen verleihe ich Ew. Exzellenz, als dem bewährten Führer der ersten Armee, den Orden le mérite. Wilhelm I. R.

General der Infanterie Goede erhielt vom Kaiser fol⸗

e e Sutke, vag ber Schug

Vor me einem re, na 0 t bei Mül⸗ asen, wurde enz der Auftrag, das Elfaß zu schützen. Seit dieser Zeit haben die Ihnen unterstellten Truppen unter Ihrer umsichtigen und festen g allen Anstürmen des Fein⸗ des, der seine besonderen Anstrengungen auf die Gewinnung des Oberelsaß richtete, Trotz geboten und selbst jede Gelegenheit, den Feind aus den letzten von ihm besetzten deutschen Gebieten zu vertreiben, ausgenützt. a Die bis in die jüngste Zeit währenden Vogesenkämpfe sind unvergängliche Ruhmesblätter in der Geschichte des deutschen Heeres Als Ausdruck meines Dankes für Ihre und Ihrer Trup⸗ pen Leistungen verleihe Ich Ihnen den Orden Pour le mérite.

Wilhelm J. R. rsten v. Falkenhausen hat

f

Pour

An den Generalobe der Kaiser nachstehendes Telegramm gerichtet: Seit vielen Monaten schützt die Armeeabteilung e 7 die 0 i und 175 e Ew. Ex⸗ ellenz umsichtiger und sicherer Führung und Ihrer unermüdlichen ingabe an Ihre ae e allen Einzelheiten ist es neben der aufopfernden Treue und Tapferkeit Ihrer Truppen zu verdan⸗ ben, daß der Feind deutschen Boden nicht wieder betreten hat und daß wir unbeirrt die Operationen im Osten durchführen konnten, die jetzt so glückliche Erfolge gezeitigt haben. Solche Leistungen auch äußerlich anzuer en, ist mir ein Bedürfnis. Ich verleihe Ihnen daher den Orden Pour le mérite. ilhelm I. R. B

Aus dem Reiche.

Aus dem Budgetausschuß des Reichstags. Berlin, 24. Aug.(WTB. Nichtamtlich.) Der verstärkte Budgetausschuß des Reichstags hat 95 mehr⸗ stündiger Beratung die Abänderung des§ 20 des Kali⸗Ge⸗ setzes beschlossen. Danach wird ab 1. Oktober 1915 der Preis für Rohkali um 24 Pfg., der für Kali⸗Dünge⸗

kauf von Waffen und Munition an einen kriegführenden Staat

salze um 60 Pfg. pro Doppelzentner erhöht. Nußerbens

be, scheidung im Osten erstritten wurde, in vortrefflicher Haltung f

icht zum Wanken gebracht. Wo aber die Armeeabteilung zum

wird der Kaliindustrie die Kaliabgabe bi schluß erlassen. 9

Hierauf trat der Ausschuß in eine g ber Bundesratsverordnung vom 12. Juli 1915 betr. Zwangs⸗ tohlensyndikat ein. Der preußische Handelsministen Dr. Sydow betonte, daß die Verordnung erlassen wurde, um Erschütterungen des Wirtschaftslebens zu verhi und eine geordnete Kohlenverso g zu sichern. Ei gesunden Ueberproduktion s N als einer unan 12 soll dadurch vorgebeugt werden. Es le sich um eine Kriegsmaßnahme er sei des b auch mit dem Antrage der Nationalliberalen einverstanden, nach dem die Verordnung spätestens zwei Jahre nach Friedens⸗ schluß außer Kraft tritt. Ein sozialdemokratis Redner begründete den Antrag auf Einfügung der Bestimmung in 4 57, Lehe als Beirat zur che

eszentral-Behörde zuzuziehen. Dieser sozialdemokratis Antrag sowie der vorgenannte nationalliberale Antrag wur⸗ de e lich)

Herlin, 25. Aug.(WTB. Nichtamtlich) Im et⸗ ausschuß des Reichstages wurde ein von tretern aller Parteien gestellter Antrag, das Verbot der Nachtarbeit in dem Bäckereigewerbe auch nach dem Kriege weiter bestehen zu lassen, mit großer Mehrheit angenommen. In einem Initiativantrag verlangt die Kommission ferner

un⸗ enen

Doppelleistung von Familienunterstützung und Hinterbliebenenversorgung für drei Monate in allen ein⸗ 5

schlägigen Fällen.

Ju einer Entschließung erklärt der Ausschuß, daß die Regelung des Kartell⸗ und Syndikats wesens aus⸗ schließlich Sache des Reiches ist. Wenn der Reichstag der Verordnung über die Errichtung von Zwangssyndi während des Krieges jetzt auch zustimmt, so spricht er doch die sichere den aus, daß die verbündeten i ö 5 nach Friedensschluß eine geeignete Organisation dafür

eim Reichsamt des Innern treffen werden.

Bei Fortsetzung der Beratungen über H in der heutigen Sitzung der Haushaltskommission die Verhandlung über die Besoldungsfragen nach weiteren ein⸗ 7 Crörterungen zu Ende geführt. Neben der Frage

er Gesetzlichkeit der Kriegsbesoldungsvorschr wurden u. noch die Bezüge der vertraglich verpflichteten J wild e und Krankenschwestern besprochen. Schließlich wurden mit großer Mehrheit zwei Anträge angenommen, von denen der eine die sofortige allgemeine Reviston der Kriegsbesoldungen, der andere eine alsb Vor⸗ e Gesetzentwurfes über die Kriegsbesoldungen ver⸗ angte. 5

Die Sozialdemokratie und die Kriegsziele. DerVorwärts veröffentlicht folgende Mitteilung: 3 Reichstagsfraktion und Varteiausscmß haben sich in gemein⸗ amer Sitzung am 14., 15. und 16. August mit Frage der Kriegsziele beschäftigt. Die Besprechung ist mit Referaten der Fate deilbr ver, er Nee egten Leitsätze vor, die erhandlung zugrunde gelegt wu N In getrennter Abstimmung wurden den e 4 e e e nationen Ie 5 Wahrnehmung der nationalen Interes eigenen Volkes und in g der Lebens inte een Völker erstrebt die deutsche Sozialdemokratie einen Frieden, der die Gewähr der Dauer in sich trägt und die europäischen Staaten auf den Weg zu einer engeren Rechts⸗, Wirtschafts⸗ und Kulturgemeinschaft führt. Demgemäß stellen wir folgende Ri für die Friedens⸗ gestaltung auf: 6 1. Die Sicherung der politischen Unabhängi heit des Deutschen Reiches heischt die Abweisung all

5

territorialen Machtbereich gerichteten E Spiele Das trifft für die derung der liederung Fist einerlei, in welcher

Form sie erstrebt wird. i 3 2. Zwecks Sicherung der wirtschaftlichen Eutwickelungs freiheit des deuts Volkes fordern wir: 5 5 Offene Tür, das heißt gleiches Recht fütr wirtschaftliche Betätigung in allen kolonialen Gebieten; 5 5 Aufnahme der Meistbegünstigungsklausel in die Friedens bd ber ieflhrfeicden Menden ben weed: örderung wi hen Ann 9 5 Beseitigung von Zoll- und Verkehrsschranken; Ausgleichung und e der sozialpolitischen Ein⸗ . 5 im Sinne der von der Arbeiterinternationale erstreb⸗ en Ziele. 5 Die Freiheit der Meere ist durch internationalen Vertrag sicherzustellen. Zu diesem Zweck ist das r zu 2 tigen und die Internationalisierung der für den Weltver wichtigen Meerengen durchzuführen. 5.

3. Im Interesse der Sicherheit Deutschlands und seiner wirt⸗ schaftlichen Betätigungsfreiheit im Südosten weisen wir alle auf Schwächung und Zertrümmerung Oesterreich-Ungarns und der Türkei gerichteten Kriegsziele des Vierverbandes zurück. 1

4. In Erwägung, daß Annexionen volksfremder Gebiete gegen das Selbstbestimmungsrecht der Völker verstoßen, und überdies durch sie die innere Einheit und Kraft des deutschen National staates nur geschwächt und seine politischen Beziehungen nach außen dauernd aufs schwerste geschädigt werden, bekämpfen wir die darauf abzielenden Pläne kurzsichtiger Eroberungs politiker. l

5, Die furchtbaren Leiden und Zerstörungen, die dieser 17 über die Menschheit gebracht hat, haben dem Ideal eines ch internationale Rechtseinrichtungen dauernd gesicherten Weltfrie ß

dens der Herzen von neuen Millionen gewonnen. Die Erstrebung 0 dieses Zieles muß als höchstes sittliches Pflichtgefühl für alle gel⸗ 1 ten, die an der Gestaltung des Friedens mi iten berufen

ind. Wir fordern darum, daß ein ständiger internationaler Schiedsgerichte geschaffen werde, dem alle zukünftigen Konflikte 4 zwischen den Völkern zu unterbreiten sind. 5 5 5 DerVorwärts bemerkt dazu noch:Wir halten uns für verpflichtet, unseren Lesern mitzuteilen, daß wir aus den bekann ten Gründen nicht den vollen Inhalt der von inseren Partei- instanzen angenommenen Leitsätze mitteilen können. ö * N Berlin, 25. Aug.(WTB. Nichtamtlich) Wie uns von uständiger Stelle wird, wird die vollständige 8 der Schuldbuchzeichnungen zur z wei⸗ ten Kriegsanleihe in das Reichsschuldbuch 3 der großen Zahl der Eintragungsanträge noch einige Zeit in Anspruch nehmen, wodurch sich auch die Zuß g der Eintragungsbenachrichtigungen an die Gläubiger verzüög muß. Auf die rechtzeitige Zin ung hat dieser 1 stand selbstverständlich keinen Einfluß. g 1 Berlin, 25. Aug.(Privattelegramm.) DieVo. Ztg. meldet aus Karlsruhe: Der frühere liberale ichs tagsabgeordnete Hermann Schmied ist seinen Wunden erlegen, die er auf dem Kriegsschauplaß erlitten hat. 3 München, 25. Aug.(WTB. Nichtamtlich) Anläßlich des Namensfestes des Hönigs traf heute mitta 90 ein Zeppelin über München ein. Das Luftschiff einen von der hiesigen Luftschiffer⸗Abteilun aufgefang Funkspruch hierhergesandt, der 12 Uhr 2 Min. hier eint und folgendermaßen lautete: 1 Majestät, München

An des Königs von 8 75 zur Huldigung f Graf geh,

fahren mit dem LuftschiffZ. 7

Majestät heute über München. 5 Das Luftschiff, in dem sich Graf Zeppelin

befand, kreiste längere Zeit über München

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