Nr. 197
Erscheint täglich mil Ausnahme des Sonntags. 1—— Die„Gleßener Familienblätter“ werden dem „Anzeiger“ viermal wöchentlich beigelegt, das „Kreisblatt für den Kreis Gießen“ zweimal wöchentlich. Die„Landwirtschaftlichen Feit⸗ fragen“ erscheinen monatlich zweimal.
165. Jahrgang
Gießener Anzeig
Gen
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Montag, 23. August 1915
0 r Rotationsdruck und Verlag der Brühl'schen
Universitäts-Buch- und Steindruckerei. R. Lange, Gießen.
Schriftleitung, Geschästsstelle v. Druckerei: Schul⸗ straße 7. Geschäftsstelle u. Verlag: 51, Schrift⸗ leitung: S112. Adresse für Drahtnachrichten:
1 eral⸗Anzeiger für Gberhessen eden ))DD!!!!.!.!.!...k.k;
Mb. Deutscher Reichstag.
15. Sitzung, Sonnabend, den 21. August 1915. Am Tische des Bundesrats: Dr. Delbrück. N Dr. Kaempf eröffnet die Sitzung um 2 Uhr 15 Min. or Eintritt in die Togesordnung gibt der Abgeordnete Dr.„(Soz.) folgende Erklärung ab:. 2 er Herr Peäsident hat gestern bei der Gesamtabstimmun über den Nachtragsetat der Kriegskredite erllärt daß, soweit 0 sehen könne, die Annahme einstimmig erfolgt sei. Ich stelle dem⸗ 1 fest, daß ich bei dieser Abstimmung, der einzigen, bei er ich zugegen sein konnte, als der einzig wesentlichen, selbstver⸗
ständlich wieder gegen die Kriegskredi sti Sende Celache) riegskredite gestimmt habe.
De Resoluljonen und Anlrüge der Budgetkommission.
Die Kommission empfiehlt folgende Entschließungen: 1 Eine Zentralstelle für Lebensmittelbersorgung zu ee a0 in diese Mitglieder des Reichstages unter Berücksichtigung der Fraktions⸗ stärke zu berufen. 2. Die Zulassung von Strafbefehlen auf Ver. gehen gegen§ 9 des Belagerungszustandsgesetzes auszudehnen und die Strafsatzung dieses Gesetzes wahlweise durch Zulassung von Geldstrafen neben Gefängnis zu erweitern. 8. Gewisse Ver⸗ stöße gegen das preußische Gesetz über den Belagerungszustand und das bayerische Gesetz über den Kriegszustand mit Gefängnis bezw. mit Haft oder Geld zu bestrafen. 8
Eine Reihe von Anträgen empfiehlt die Kommission als Mate⸗ rial zu überweisen. Die mit der Preisfeststellung der Lebens⸗ mittel betrauten Kommunalverlände sollen die Befugnis erhalten, von den Händlern, Herstellern und Verbrauchern über ihre Vor⸗ räte Auskunft zu fordern. Zur Uebertragung des Eigentums wegen übermäßiger Preissteigerung sollen auch die Kommunal- behörden Befugnis erhalten. Jede unberechtigte, auf Bereiche⸗ rungssucht beruhende Steigerung der Lebens⸗ und Futtermittel. preise soll wirksam bekämpft werden. Die höchste zulässige Spannung zwischen Getreide- und Mehlpreisen soll allgemein fest⸗ gesetzt werden; ebenso soll über die Ursachen der Preissteigerun⸗ gen Aufklärung erfolgen. Die Getreide- und Mehl höchstpreise sollen herabgesetzt und ferner Höchstpreise für Fleisch, Milch, Fette, Hülsenfrüchte, Gemüse und Obst festgesetzt werden. Die Kom. munalberbände und Verteilungsorganisationen bei der Lebens- mittelversorgung sollen während des Krieges keinen Gewinn er— gielen. Sobald die Uebersicht über die Brotgetreideernte es ge⸗ stattet, soll das Auswahlverhältnis zwecks Vermehrung der Kleie mindestens um 5 Prozent herapgesetzt werden; Kleie soll nur nach dem Verhältnis des Viehbestandes verteilt werden. Auch für Saatgut werden angemessene Höchstpreise gefordert.
Von der Beschlagnahme der Gerste sollen kleinere Betriebe air Bren werden. Weitere Anträge beziehen sich auf Höchstpreise ür Braugerste, Braumalz, auf Festsetzung von Braukontingenten, auf den Schutz des Hopfenbaues, auf Herab etzung der Ent⸗ 3 der Getreideankaufskommissionare auf Schaffung einer ücklage in Kartoffeln, für die eine ähnliche rteilungsorgani⸗ sation einzurichten sei wie für Brotgetreide, auf Außerkraft⸗ setzung des Süßstoffgesetzes, auf Gewährung von Kriegs⸗ teuerungszulagen an Beamte, Pensionäre des Reichs, sowie an Militär⸗Rentenempfänger und Invaliden.
Bei Aufträgen der Militärverwaltung sollen den Arbeitern angemessene Löhne zugesichert werden; die Unterstützungen von Familien unserer Krieger sollen Erhöhung erfahren, für die Textilarbeiter und ⸗arbeiterinnen soll besser gesorgt werden. Schließlich wird u. a. noch Schutz der selbständigen Gewerbe⸗ treibenden und billiger Kredit für sie verlangt, ferner die Exleich⸗ terung der Schuldenabtragung für Kriegsteilnehmer und die Wiedereinführung der Sonntagsruhe im Zeitungsgewerbe.
Abg. Graf Westarp(Kons.)
berichtet über die Beratungen der 5 Die Tätigkeit der Reichsstelle für Kartoffelversorgung war letzten Endes doch verdienstvoll. Inzwischen hat sich die Anbaufläche füc Kartoffeln in erfreulicher Weise vermehrt. Demgegenüber ist allerdings der Zuckerrübenanbau um 30 Prozent zurückgegangen. Die Maßnahmen, die getroffen sind, geben uns die Gewißhelt eben⸗ so, wie wir im verflossenen Jahre verhältnismäßig gut durch⸗ gekommen sind, auch im neuen Jahre gegenüber dem Aushunge⸗ rungsplan unserer Feinde erfolgreich zu bestehen. Die Preis⸗ steigerung der meisten Verbrauchsgegenstände wurde in der Kommission von allen Seiten auf das Lebhafteste be⸗ dauert. Sie trifft recht e einen Teil unserer Arbeiter, allerdings nicht alle. Bei den Kriegsindustrien sind die Löhne so ut, daß sie die Steigerungen der Lebensmittelpreise ausgleichen. Namentlich ist aber zu bedauern, daß die Familien der Kriegs⸗ teilnehmer unter dieser n leiden müssen. Besonders schwer wird 15 der Mittelstand und der Stand der Beamten, die auf ein festes Gehalt angewiesen sind, getroffen. Ueber die Ur⸗ sachen der Preissteigerungen muß man recht eingehende Auf⸗ klärungen schaffen. Nur wenn man die Ursachen kennt, kann man das Uebel an der Wurzel fassen. Ungerechterweise hat man der Landwirtschaft als der Produzentin vielfach die Schuld an der Steigerung der Lebensmittelpreise zugeschoben. Sie legt deshalb besonderen Wert darauf, daß dre wahre Quelle dieser Preis⸗ steigerung zutage kommt. Wir müssen wissen, ob die Produzenten oder den Großhandel oder den Kleinhandel die Schuld hieran trifft. Die Spannung zwischen Getreide- und Mehlpreis ist auch bei der Reichsgetreidestelle noch jetzt größer, als im Frieden, dies kann aber der Landwirtschaft nicht zur Last gelegt werden. Dem Landwirt müssen Futtermittel zu einem Preise zugänglich gemacht werden, daß ihm ein Wirtschaften überhaupt noch möglich ist.
Abg. Quarck(Soz.)
verlangt für die von der Budgetkommission verlangte Zentral⸗ stelle für Lebensmittel das Recht, Lebensmittel zu beschlagnahmen und zu enteignen, um sie den Kommunalverbänden zu überlassen. Die mit der Preisfeststellung der Lebensmittel vertrauten Kom⸗ munalverbände sollen das Recht erhalten, Auskunft über die Vorräte zu verlangen. Eine Herabsetzung der Getreidepreise soll erfolgen und niedrige Mehl ⸗ höchstpreise festgesetzt werden. Für die Kartoffeln soll eine ähnliche Verteilungsorganisation geschaffen werden, wie für Brotgetreide. Auch für Fleisch, Milch, Fette, Hülsen⸗ früchte, Gemüse und Obst müssen dic dein Mech eingeführt werden. Die Landwirte haben wahrlich kein Recht, über schlechte Zeiten zu klagen. So sind die Höchstpreise für Hafer um 25 Mk. erhöht worden. Die Heeresverwaltung muß jetzt 800 Millionen Mark für Hafer bezahlen; das sind 300 Mil⸗ lionen mehr, als die Produktionskosten betragen.(Hört! hört!
b. d. Soz.). Um so schlimmer geht es den Konsumenten:„Weh'
dir, daß du nur Käufer bist!“ haben eine Verteuerung von Der Unwille über
(Heiterkeit.) Manche Lebensmittel über 100 Prozent erfahren.
ö den Lebensmittelwucher ist allgemein. Sogar de, Deut sche Wehrverein klagt über die schamlosen Preistreibereien. Regie⸗ rung und Budgekkommission sind sich einig in der Verwerfung des niederträchtigen Lebensmittelwuchers. Auch die militärischen Behörden sind vielfach scharf dagegen aufgetreten. So hat der Militärgouverneur von Köln gesagt, daß gewinnsüchtige Absichten bei den Lebensmitteln zu unlauteren Machenschaften geführt hätten und verurteilt dieses Verfahren in den schärfsten Worten. Solche sittlichen Werturteile bleiben aber leider auf das Handeln der Menschen meist wirkungslos. Die Beratungen der Budget⸗ kommission haben keine erheblichen Fortschritte in der Frage der 1 und dem Ausbau der inneren Zwangsorganifation geführt.
Soll aus den Erfahrungen, die man in der Kartoffelfrage ge⸗ macht hat, nicht gelernt werden? Halbe Maßnahmen helfen nir⸗ gends. Das Reich hat hier bisher alle organisatorische Arbeit auf die Gemeinden abgewälzt, die auch die Kosten dafür zu tragen hatten. Muß denn nun auch überhaupt die pflanzliche Nahrung gleichfalls verteuert werden? Der Gedanke der Zwangsgemein⸗ wirtschaft muß auf diesen Gebieten durchgeführt werden, sonst dringt die Spekulation immer wieder durch jede Ritze der Verord⸗ nungen. Sollen sich die Wochenmarktskrawalle zur Schadenfreude des Auslandes vermehren und zu einer bedenklichen Bewegung auswachsen? Wir wünschen das nicht, wir wollen jede Verbitte⸗ rung vermieden sehen. Es muß gebrochen werden, was sich nicht biegt. Gestern klang das Haus von Jubel über, noch größer wäre der Jubel der Massen, wenn unsere Nahrungsmittelorganisation Wa wäre und aller Not ein Ende gemacht werde.(Beifall links.
Abg. Giesberts(Zentr.):
Wir müssen die vollkommenste Methode für die Nahrungs⸗ mittelversorgung im nächsten Jahre anwenden. Hätte uns der Krieg mit einer ruinierten oder extensib wirtschaftenden Land⸗ wirtschaft überrascht, dann hätten wir den Krieg verloren gehabt. Deshalb haben wir alle Ursache, über die Leistungen der Land⸗ wirtschaft nachzudenken. Berater aus allen Erzeuger und Ver⸗ braucherkreisen müssen auch weiterhin stets und ständig bei allen Nahrungsmittelfragen herangezogen werden. Die Abgeordneten müssen in einem Lebensmittelamt mitarbeiten. Dadurch würde auch der Reichstag ein objektiveres Bild bekommen. Die Vorgänge bei der Kartoffelbersorgung im vorigen Jahre dürfen sich nicht wiederholen. Der Teil der Kartoffeln, der zur mensch⸗ lichen Ernährung erforderlich ist, muß bei den Landwirten be— schlagnahmt werden. Das ist etwa ein Viertel, wofür mäßige Preise zu gewähren sind.
Die Hauptsache ist eben, daß wir nicht wieder solche hohe Preise bekommen wie im vorigen Jahre. Was soll sonst der Bäckermeister machen, wenn der Kartoffelzusatz teurer ist als das Mehl? Das würde ja geradezu den Brotpreis verteuern. Die Verteuerung vieler Fertigfabrikate im Kleinhandel ist unverschämt, namentlich für Suppenarlikel. Gebrannte Gerste ist von 20 auf 80 Pfennig für das Pfund gestiegen. Warum sollen wir nicht, um den Fleischverbrauch einzuschränken und gleichzeitig den ärmsten Kreisen den Fleischgenuß zu ermöglichen, den Verkauf an zwei Tagen der Woche verbieten? Warum gibt es in den Gasthäusern kein schmackhaft zubereitetes Gemüse? An ihnen scheint der Krieg spurlos vorübergegangen zu sein. Auch der Obstmarkt hat be⸗ dauerliche Erscheinungen gezeigt.
Direktor im Reichsamt des Innern Müller:
Als eines Tages in der„Frankfurter Zeitung“ die Mitteilung gestanden hat, daß große Mengen Obst über Holland nach Eng⸗ land gelangt seien, haben wir sofort Nachforschungen angestellt und an die Zollstellen telegraphiert, und daraufhin ist uns die Mitteilung zugegangen, daß Obst über die Zollgrenzen nach Hol⸗ land nicht hinausgegangen ist. Wir haben auch bei den zustän⸗ digen Generalkommandos angefragt und auch da einen Beweis für die Behauptung nicht erhalten. Ferner haben wir beim Kaiserl. Statistischen Amt festgestellt, daß eine Ausfuhranmel⸗ dung von Obst nach Holland und weitergehend nicht vorgekommen ist. Richtig ist, daß nach der Schweiz etwas Obst ausgeführt wurde, und zwar een Kirschen, allein in einer Quantität, die weit unter den Quantitäten steht, welche in normalen Friedens⸗ jahren nach der Schweiz ausgeführt werden. Von dieser Aus⸗ fuhr kommt ein Teil aus den Schweizer Konservenfabriken, ein Teil nach dem Inland zurück. Es handelt sich um süße Kirschen, die einen langen Transport nicht vertragen. Richtig ist ferner, daß aus den Niederlanden eine größere Menge Erdbeeren zu uns hereingeführt worden sind. Ob also vielleicht bei der Nachricht der„Frankfurter Zeitung“ eine Verwechslung in bezug auf die scheinlich. ung vorliegt, das ist möglich, aber auch nicht wahr⸗
einlich.
Wie ist das Gerücht eigentlich entstanden? Wenn man der Sache auf den Grund geht, so ergibt sich folgendes: Jedermann hat von ungeheuren Mengen von frischem Obst gehört. Ein Ver⸗ trauensmann hat das weitergesprochen, und es ist so das Märchen der Ausfuhr von Obst über Holland nach England entstanden. Wir haben die Bitte ausgesprochen, man möchte uns den Beweis er⸗ bringen, ob das Obst nach Holland ausgeführt worden ist. Es ist nicht anzunehmen, daß die Zollstellen die Augen zugedrückt haben sollen, wenn es sich um wirklich große Quantitäten handelt. Ich will nicht in Abrede stellen, daß da und dort einmal ein Schmug⸗ gel getrieben worden sein kann. Aber ein Schmuggel größeren Umfanges ist bei der Bewachung unserer Grenzen ausgeschlossen. Es müßte schon eine gröbliche Vernachlässigung der Pflichten vor⸗ liegen. Ich möchte die Bitte wiederholen, sobald irgendwelche posi⸗ tiven Beweise vorhanden sind, uns sofort Mitteilung zu machen.
Staatssekretär des Reichsamt des Innern Dr. Delbrück:
Bei den wirtschaftlichen Kriegsmaßnahmen des Reiches han⸗ delte es sich einmal um eine vollständige 5 unseres e ebens und zum anderen um die Sicherstellung der erforderlichen Nahrungsmittel für die breiten Massen. Darin liegt ein gewisser Interessengegensatz. Die Beschaffung der er⸗ forderlichen Mengen macht keine Schwierigkeit, sie sind da, wir haben sie im vergangenen Jahr gehabt und werden sie au im kommenden Jahr haben, die Schwierigkeiten bestehen in der Stei⸗ gerung der Preise, die ja jeder Komplikation auf wirtschaftlichem Gebiet zu folgen pflegt. Die Preise müssen aus natürlichen Grün⸗ den höher sein, weil unter den Kriegsverhältnissen die Produktion erschwert und verteuert wird. Auf diese natürliche Steigerung muß bei allen Erörterungen Rücksicht genommen werden. Daneben hat sich aber das spekulative Moment gleich zu Beginn des Krieges preistreibend bemerkbar gemacht und bei einer Reihe von Ar⸗ tikeln zu einer Preishöhe geführt, die beängstigend wirken mußte und für die eine Berechtigung nicht vorlag. Hier mußten wir so⸗ fort eingreifen. Dem entsprang die Festsetzung der Höchstpreise,
die eine Materie sind, die sich inzwischen zu einer komplizierten
weitschichtigen Wissenschaft entwickelt hat. 5
Die Entwicklung während des Krieges hat bewiesen, daß die Höchstpreise niemals allein ein higreschendes Mittel sind, um die Bevölkerung nicht nur preiswert, sondern auch ausreichend zu er⸗ nähren. Die Höchstpreise regulieren zwar die Preise, aber nicht den Markt, vielmehr können sie den Markt unter Umständen de⸗ routieren. Hier die richtige Mitte zu finden, ist überaus schwierig, solange man nicht die preisbildenden Momente in ihrer Totali⸗ tät kennt. Höchstpreise erfüllen nur dann ihren Zweck, wenn sie mit der Beschlagnahme verbunden sind. Die Beschlagnahme ist aber nur möglich bei bestimmten Artikeln. Bei vielen Artikeln bildet die Schwierigkeit der Behandlung ein unüberwindliches Hindernis. Wir haben versucht, auf anderm Wege die Beschlag⸗ nahme zwar nicht ganz zu ersetzen, aber doch dieselben Ziele in gewissen Grenzen zu erreichen. So kann man mit Höchstpreisen auch dann auskommen, wenn eine Syndizierung der Produzenter und des Handels möglich ist. Häufig sind wir auch ganz ohne Höchstpreise ausgekommen, wenn wir es nur mit wenigen großen Organisationen zu tun hatten, wie beim Petroleum, wo erst in jüngster Zeit Einflüsse aus dem Auslande die Festsetzung von Höchstpreisen notwendig machte.
Von Anfang an hat sich das Bestreben geltend gemacht, einer g
unreellen Preistreiberei, dem Lebensmittel⸗ wucher, wie man allgemein zu sagen pflegt, mit kriminellen Mitteln entgegenzutreten. Dieser Stimmung zu folgen, war zu⸗ nächst nicht ganz leicht, da man sich zunächst an die veränderten Verhältnisse des Krieges gewöhnen mußte. Die vorsichtige Fassung, die wir den Strafbestimmungen in unseren Verordnungen ge⸗ geben haben, würde in Friedenszeiten wohl niemals die Zustim⸗ mung des Hauses gefunden haben. Bestimmung des Tatbestandes des Lebensmittelwuchers. (Sehr richtig!) Immerhin haben wir uns dazu entschlossen, und ich bin auch bereit, auf diesem Wege noch weiter zu gehen. Die Androhung von Strafen gegen derartige Vergehen, die sich nicht nur gegen den Einzelnen, sondern gegen die Allgemeinheit im Kriege richten, war notwendig, um dem Rechtsgefühls des Volkes zu entsprechen.(Sehr richtig) Man muß die Grundlagen da⸗ für schaffen, aller Welt klarzulegen, wie ni ederträch tig und verächtlich alle die Fälle sind, in denen der Einzelne versucht, in einer solchen Zeit die Ernährung der Bevölkerung aus eigennützigen Gründen zu erschweren.(Zustimmung.)
Es wird erwogen, ob man nickt unter bestimmten Voraus⸗ setzungen neben den jetzigen Strafen auch auf Verlust der bürgerlichen Ehrenrechte erkennen kann. Wer in 15 schwerer Zeit Lebensmittelwucher getrieben hat, muß gebrand⸗ markt sein für den Rest seines Lebens.(Sehr richtig!) Seine Mitbürger dürfen ihm niemals wieder ein öffentliches Amt anver⸗ trauen.(Zustimmung.) Ferner erwägen wir neben den anderen Strafen, die an sich nicht ganz dem Verhältnis zu der Schwere des Verbrechens vom moralischen Standpunkte aus stehen, die Un⸗ tersagung des Gewerbes auszusprechen.(Beifall.) Aber diese kriminellen Maßnahmen werden uns dem erstrebten Ziele nicht näher bringen; Festsetzung von Höchstpreisen und, wo die Beschlagnahme aus⸗ geschlossen ist, ihre Ergänzung durch organisatorische Maßnahmen. Die preisbildenden Faktoren, die Ursachen der Teuerung, müssen im einzelnen Falle klargelegt werden. Des halb ist auch die Forde⸗ rung durchaus berechtigt, man möge von Reichs wegen Maß⸗ nahmen treffen, um die
Das gilt namentlich für die
als letztes Mittel bleibt uns immer nur die
preisbildenden Momente klarzulegen.
Aber eine solche e leichter erhoben als ausgeführt. 15 1
erinnere nur an die Vorgänge bei der Fleisch⸗
enquete, wo es uns nicht gelungen ist, die verteuernden Mo⸗
mente einwandsfrei festzustellen. müssen, in den Gemeinden, um dort festzustellen, Preisbildung vollzieht. Man wird in Gemeinden von gewisser Größe oder für Kommunalverbände oder noch größere Bezirke Preiskommissionen einsetzen müssen, die aus Produzenten, Kon⸗ sumenten, Händlern und Sachverständigen bestehen und die das Recht haben müssen, Fakturen und Bücher einzusehen, die Waren⸗ niederlagen der Händler zu besichtigen und Zeugen und Sachver⸗ ständige zu vernehmen. die Gemeinde das Recht gur sofortigen Be⸗ schlagnahme und eventuell die Pflicht zur Festsetzung von Höchstpreisen haben. Nun bestehen allerdings gegen 3 5 55 von Höchstpreisen in den Gemeinden erhebliche Be. enken.
Lokale Festsetzungen, wie sie in verschiedenen Gemeinden er folgt sind, haben zwar die Preise reguliert, aber die Ware ver⸗ schwand auch vom Markte. Man wird eine Zentrale schaffen müssen, die Richtpreise aufstellt. Gin Gesetzentwurf, der diese Fragen zu lösen versucht, wird au genblicklich bei mir ausgearbeitet. Aber auch diese Maßnahmen bedürfen noch einer weiteren Ergänzung durch Schaffung von zwangsweisen Organisationen für größere Gruppen von Produzenten. Man kann sogar erwägen, ob man nicht den Gemeinden die Be⸗ fugnis gibt, in gewissen Fällen eine Monopolisierung herbeizuführen. Schon die Möglichkeit einer solchen Maßnahme wird in der Hand eines entschlossenen Oberbürgermeisters oder Magistrats schon etwaige Verhandlungen erleichtern.
Nun wird ein Nahrungsmittelamt verlangt, an dem der Reichstag mitwirken soll. Die Tatsache, daß der Reichs⸗ tag im Kriege auf seinen Anteil an der gesetzgebenden Gewalt verzichtet hat, kann es billig erscheinen lassen, ihm einen gewissen Ersatz hierfür zu geben. Man wird jedenfalls anerkennen müssen, daß unter diesem Gesichtspunkt Bedenken, die aus grundsätzlichen Erwägungen heraus gegen die Mitwirkung der Volksvertretung an der Exekutibe etwa erhoben werden könnten, wesentlich ab⸗ geschwächt oder keiseite geschoben werden.
Eine vorberatend mitwirkende Kommission würde die kom⸗ plizierte Maschine des Deutschen Reiches noch mehr als kom⸗ plizierter gestalten und bei jeder einzelnen Verordnung einen Verlust von weiteren 14 Tagen mit sich bringen. Glauben Sie einem Manne, der genau weiß, welche Belastung die Reichs⸗ maschine aushalten kann, wenn er sagt, daß sie dadurch nicht besser, sondern schlechter arbeiten würde. Ich bin bereit, vor der Geschichte die Verantwortung allein zu tragen. Etwas anderes wäre es, ob ich eine Anzahl der Mitglieder des Hauses über die wirtschaftlichen Vorgänge unterrichten könnte oder von Zeit zu Zeit Wünsche und Ratschläge entgegennehme. Aber auch das würde seine Schwierigkeiten haben. Bei der Riesenarbeit, die jetzt auf meinem Amte liegt.
Höchstpreise für Meh fallen ja nun hinweg, weil wir das Handelsmonopol haben. Sie würden für viele Versor⸗ gungsbezirke auch lediglich eine Verteuerung des Brotes zur Folge haben. Die Brotration haben wir inzwischen er höht, und ich hoffe bestimmt, daß wir in den nächsten Monaten zu einer weiteren Erhöhung kommen werden. Durch die he rab⸗ gesetzte Ausmahlung wird das Broi leichter verdaulich und höher im Nährwert, und gleichzeitig wird der Kleiegehalt gesteigert.
Man wird von unten anfangen
Als Ergänzung hierzu muß dann aber
wie sich die


