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Verkehr mit Gerste zwar die Beschlagnahme der gesam⸗
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Betr. Den Verkehr
Vermischtes. e. Aschaffenburg, 19. Aug. Im hiesigen Luitpold⸗ schul⸗Lazarett befindet sich der Unteroffizier Witz, der am 9. August durch eine Granate verschüttet wurde und seitdem taubstumm war. Als gestern die Königin Maria Therese von Bayern dem Lazarett einen Besuch abstattete und dabei jeden Verwundeten beschenkte, geriet der Unter⸗ offizier in eine solche freudige Aufregung, daß sich bei ihm plötzlich das Sprachvermögen wieder in vollem Um⸗ fange einstellte. Der eigenartige Vorfall erregte natür⸗ lich großes Aufsehen, nicht minder aber auch große Freude. Thermalquelle in Heidelberg. Aus Heidel- berg wird uns geschrieben: Die Bohrungen in Heidelberg nach Thermalquellen haben bis jetzt befriedigende Ergebnisse gezeigt; der Bürgerausschuß hat zu neuen Bohrungen den Betrag von 100 600 Ml. bewilligt. London, 19. Aug.(WTB. Nichtamtlich.) Das Reutersche Bureau meldet aus New York: Texas ist von einem großen Wirbelsturm heimgesucht worden. In Dallas kamen etwa 100 Personen um. Die Baumwollpflanzungen sind stark beschädigt. In Galveston wurden 14 Personen getötet und 500 Häuser zerstört. Neues von den englischen Munitions⸗ arbeiterinnen. Seit die Werbungen für das englische Heer immer größeren Umfang annehmen und die Beanspruchung der englischen Munitionsfabriken täglich wächst, haben diese in steigendem Maße weibliche Hilfskräfte herangezogen, und sie sind damit, wie ein Mitarbeiter des„Temps“ seinem Blatte mitteilt, alles andere als unzufrieden. Wie der Besitzer einer Munitionsfabrik dem fran— zösischen Journalisten versicherte, arbeiten die Frauen, sobald sie einmal die nöligen techntschen Griffe erlernt haben, regelmäßiger als ihre männlichen Kollegen, und vor allem brauchen sie weniger freie Zeit als diese. Wer heute englischen Munitionsfabriken einen Besuch abstattet, findet ganze Säle, in denen nur Frauen beschäf— tigt sind. Ihr Alter pflegt zwischen 17 und etwa 35 Jahren zu schwanken, doch machen alle bis auf die ältesten Vorarbeiterinnen einen frischen und leistungsfähigen Eindruck. Natürlich stellt man ihnen keine allzu schweren Aufgaben: in den Schmieden, an den Walzwerken oder Eisenhämmern würde man sie vergeblich suchen; dafür sitzen sie in ganzen Kompagnien an langen Drehbänken, an denen sie die aus der Werkstatt kommenden Geschoßhülsen säubern, glätten, polieren und nachbohren, oder sie arbeiten an großen Tischen, wo sie fertige Geschosse wiegen und abzählen. Viele haben sich auch mit der Ladung der sertiggestellten Geschoßhülsen vertraut gemacht und finden sich mit dieser schwierigen und eine wahre Uhrmachergeduld ersordernden Tätigkeit zur Zufriedencheit ab. Be— kleidet sind die meisten mit einer Art Khakikittel, der hinten zu- geknöpft und oft durch einen Gürtel gefälliger gemacht wird; den Ropf pflegt eine Haube aus gelblichem Kautschukstoff zu schützen, die an Badekappen erinnert. Das Haar soll eigentlich darunter berschwinden, doch findet sich natürlich immer noch ein kokettes Löckchen, das der strengen Verfügung gegenüber die Rechte der Weiblichkeit durchsetzt. In manchen Fabriken, wo Frauen auch zu gesährlicheren Arbeiten verwendet werden, besteht der Kittel aus einem seuersesten Tuche, das möglichst gegen Explosionen schützen soll. Was den Lohn der Munitionsarbeiterinnen anbelangt, so ist er im allgemeinen niedriger als der ihrer männlichen Vorgänger, und reicht gerade dazu aus, um den Lebensunterhalt zu bestreiten. Anfängerinnen erhalten gewöhnlich für eine Arbeits woche von 45 Stunden etwa 15 Mk., während die Männer in derselben Fabrik mit nicht weniger als 34 bis 35 Mk. Wochenlohn beginnen und je nachdem bis zu 40, 100 und in ganz vereinzelten Fällen so- gar bis zu 120 Mk. aufsteigen.
»Verbessertes Zweirad für Kriegsinvaltde. Leute mit einem steisen Bein, oder solche, denen ein Bein hat ab⸗ genommen werden müssen, können nur unter Benutzung ihres ge⸗ sunden Beines, d. h. mit einer Tretkurbel, Zweirad fahren. Die hierbei für die Ueberwindung der Totpunkllage u ergebenden Schwierigkeiten werden durch eine Verbesserung wirksam über- wunden, die von Dr. Lewy in der neuesten Nummer der„Münch. med. Wochenschr.“ den Invaliden empfohlen wird. Sie besteht in einer Schneckenseder, die die Aufgabe der zweiten Tretkurbel auto- matisch erfüllt. Für das steife, bezw. für das künstliche Bein ist ein Ruhepedal an der Gabel des Hinterrades starr 8. Die Verbesserung hat den Vorteil, daß sie an jedem Fahrrade leicht und mit nur geringen Kosten angebracht werden kann.
Die Hundepost. Das folgende, im„Daily Chronicle“ aus Paris berichtete Geschichtchen zeigt wieder einmal, wie„bar⸗ barisch“ die Deutschen sich ihren Gegnern gegenüber benehmen: Im Westen liegen die deutschen und französischen Schützengräben sich oft in sehr geringer Entfernung gegenuber. Darum geschieht es, daß die Deutschen ihren Gegnern durch Hinüberwersen von Zeitungen von den Siegen im Osten Mitteilung machen. Eines Tages aber staunten die Franzosen sehr, als statt der Zeitungspost ein Hund aus den deutschen Linien inmitten der Franzosen erschien. An seinem Halsband war ein Zettel befestigt, der die Mitteilung enthielt:„Sagt dem Korporal X., daß seine Familie, die hinter der deutschen Feuerlinie wohnt, sich wohl be⸗ findet und ihn grüßen läßt...“
Amerikanischer Kriegshumor. Rußland braucht einen Großfürsten, dessen Kopf so gewaltig ist wie seine Beine. (Columbia State.)— Der Hauptgrund, warum die russische Armee sich so vollkommen unbehindert findet, einen strategischen Rückzug auszuführen, besteht darin, daß sie so viel gangbares Land im Rücken hat.(Seattle Post⸗Intelligencer.)— Wenn die Dinge an der Ostfront sich so weiterentwickeln, wird der Zar bald auch unter den Großfürsten den Jahrgang 1915 einberufen müssen.(Grand Rapids Preß.)
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Bllchertisch.
— Bühne und Welt. Das äußerst anregende Augusthest der von Wilhelm Kiefer herausgegebenen Monatsschrist für das deutsche Kunst- und Geistesleben„Bühne und Welt“ enthält in seinem Hauptteile solgende Beiträge:„Ein Wort vom Haß“— Friedrich Lienhard:„Der Nietzschekult und der Krieg“— Dr. Ruthardt Schuhmann;„Goethe und das Heroische“— Eber- hard König;„Der biologische Wert der Kunst?— Heinrich Driesmans;„Mephistos Menschenkenntnis“— Dr. P. Expeditus Schmidt:„Carl Friedrich Glasenapp“— Henry Thode; „Anderes Publikum— andere Bühnen“— Adolf Berger; Mein Anruf„An die deutschen Künstler“— Fidus; Meine Ant- wort auf Fidus' Erwiderung— Schulze⸗ Berghof.— Die Rundschau neben Berichten über Uraufführungen, zahlreiche pole⸗ mische und positive Abhandlungen.— Preis des Hestes 60 Pfg., Halbjahrsbezug 3.50 Mk.— Probehefte versendet kostensrei der Verlag von„Bühne und Welt“ G. m. b. H., Hamburg 36.
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Kirchliche Nachrichten. Israelitische Religionsgemeinde. Gottesdienst in der Synagoge(Süd⸗Anlage). Samstag, den 21. August 1915: Vorabend: 7.15 Uhr. Morgens: 8.30 Uhr. Nachmittags: 4.00 Uhr. Sabbatausgang: 8.20 Uhr.
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Märkte.. le. Frankfurt a. M. Viehhofmarktbericht vom 19. Aug. Auftrieb: Rinder 241(Ochsen 13, Bullen 5, Kühe und Färsen 222), Kälber 925, Schafe 116, Schweine 616. l g Tendenz: Kälber werden bei flottem, Schafe bei ruhigem Handel ausverkaust. Bei Schweinen gedrückter Geschästsgang und Ueber.
stand. Preise für 100 Pfd.
Lebend⸗ Schlacht-
gewicht. Kälber. Mk. Mk. Jeinste Mastkalbe nr Mittlere Mast- und beste Saugkälber.. 72—76 120-127 Geringere Mast⸗ und gute Saugkälber.. 68—72 115—122 Schafe. Weidemastschafe:
Mastlämmer und Masthammel. 55-59 120-128
Schweine. Vollfleischige Schweine von 80 bis 100 kg Lebendgewicht... 32.50-16.00 168.00 172.00 Vollfleischige Schweine unter 80 kg 150 165.00
Lebenge wicht 125.00—132.50 Vollfleischige Schweine von 100 bis
. 132.50-136.00 168.00 172.00 ——
120 kg Lebendgewicht.. meteorologische Beobachtungen der Station Gießen.
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Höchste Temperatur am 18. bis 19. Aug. 1915
Niedrigste„„ 1915 Niederschlag: 0,4 min.
Bew. Himmel
17.4: 0. 108„
Jugend⸗Ernährung. Die Notwendigkeit einer allge⸗ meinen Jugendfürsorge ist wohl noch nie in dem Maße erkannt worden, wie gerade jetzt. Die nächste Generation muß zu einer kernfesten widerstandsfähigen herangezogen werden. Auf welche Weise läßt sich diese wichtige Aufgabe erfüllen? Vor allem durch vernünftige Erziehung und zweckdienliche Körperpflege. Wie sollen sich aber in einem verweichlichten Körper ohne richtige Ernährung jene Kräfte entwickeln, die er so dringend braucht? Viele Mütter machen den Fehler, daß sie den Kindern die gleichen Genußmittel vorsetzen, die ihnen selbst nicht schaden, die aber auf den zarten Organismus der Kleinen schlechte, manchmal sogar gefährliche Wirkungen ausüben. In vielen Fällen kommt z. B. drei oder vier Mal des Tags Bohnenkaffee auf den Tisch. Nun wirkt dieser nach einer ausreichenden Mahlzeit nicht ungünstig auf das All⸗ emeinbefinden. Wenn er jedoch, was häufig der Fall ist, einen Teil der Mahlzeit ersetzen soll, dann machen sich bei den Kindern manchmal nachteilige Folgen bemerkbar. Es empfiehlt sich daher, den vollkommen unschädlichen„Kriegs-Kornfranck“ zu gebrauchen, Er ist nicht nur preiswert, sondern auch wohlschmeckend und, mit Milch und Zucker genossen, ein vorzügliches Nahrungsmittel. Ein ganzes Paket kostet nur 50 Pfg., das halbe 26 Pfg. 88 20/8
Amtliche Bekanntmachungen der Stadt Gießen.
Nachstehende Bekanntmachun Kenntnis. Gießen, den 19. August 1915. Der Oberbürgermeister.. Weller.
9 bringe ich zur öffentlichen l 6715 B
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Bekanntmachung.
mit Gerste aus dem 51 8 8 1915.
. Ergänzend und erläuternd zu dem amtlichen Text der im Kreisblatt Nr. 62 vom 16. Juli 1915 abgedruckten Bekannt⸗ machung des Bundesrats über den Verkehr mit Gerste aus dem Erntejahr 1915 vom 28. Juni 1915 bemerken wir:
Die Verordnung bezieht sich nur auf reine Gerste(Winter⸗ und Sommergerste), Für Mengkorn und Mischfrucht, worin sich außer Gerste auch Hafer befindet, gilt die Verordnung über den Verkehr mit Hafer, abgedruckt im Kreisblatt Nr. 63. Auf Meng⸗ korn, daß außer Gerste auch Brotgetreide enthält, ist die Verord⸗ nung über den Verkehr mit Brotgetreide und Mehl, abgedruckt im Kreisblatt Nr. 59, anzuwenden.
Im übrigen spricht die Verordnung des Bundesrats über den
ten Gerste zugunsten des Kommunalverbandes, in dessen Bezirk sie gewachsen ist, aus, sie trifft aber Bestimmungen über die Verwendung nur für die Hälfte der Gesamternte an Gerste.
Die eine Hälfte der Gerste(8 6 Absatz 1) dürfen die Unternehmer landwirtschaftlicher Betriebe innerhalb ihres eigenen Betriebes nach ihrem Belieben verwenden. Sie dürfen sie ver⸗ füttern, als Saatgut verwenden, zu Gerstenmehl, Graupen oder Grütze für den eigenen Bedarf verarbeiten oder verarbeiten lassen. Verkäufe von Gerste aus dieser Hälfte sind ebenfalls zu⸗ lässig, unterliegen aber den gleichen Beschränkungen wie die Ver⸗ käufe aus der anderen Hälfte, d. h. die Unternehmer dürfen ihre Gerste nur liefern zu Saatzwecken(sofern sie sich nachweislich in den letzten 2 Jahren mit dem Verkaufe von Saatgerste befaßt 70(8 7 Abs. 1a), oder an Betriebe mit Kontingent(8 20
s. 1) oder an die Zentralstelle zur Beschaffung der Heeres⸗ e(8 7 Abs. 1 b). diese Geschäfte sind binnen 5 Tagen nach Abschluß uns anzuzeigen.(8 7 Abs. 2.)
Die andere Hälfte der Gerste(8 11 Abs. 1) haben die Unter⸗ nehmer landwirtschaftlicher Betriebe, soweit sie nicht in der nach⸗ stehend unter 1—3 angegebenen Weise darüber verfügen, dem Kommunalverband zur Verfügung zu halten.
5 Die Ablieferung dieser zweiten Hälfte ihrer Gersten⸗ ernte durch die Unternehmer landwirtschaftlicher Betriebe an den Kommunalverband steht gleich: 5 1. Tie Lieferung selbstgezogener Saatgerste für Saatzwecke, jedoch nur sofern sich der Unternehmer nachweislich in den letzten 2 Jahren mit dem Verkaufe von Saatgerste befaßt hat.(8 7 Abs. 1 a) Das Nähere folgt unten. 5
2. Die Lieferung von Gerste an Betriebe mit Kontingent. (67 Abf. 1 b.)
3. Tie Lieferung von Gerste auf Anweisung der Zentralstelle zur Beschaffung der Heeresverpflegung.(8 7 Abs. 1 b.)
Der Abschluß solcher Geschäfte ist uns eben⸗ falls binnen 3 Tagen anzuzeigen. 8
Zu anderen als den vorstehend unter 1—3 aufgeführten Zwecken darf Gerste aus dem Kommunalverband nicht entfernt werden, außer im Falle der Verbringung innerhalb desselben landwirtschaftlichen Betriebes, der innerhalb verschiedener Kreise gelegen ist.(8 5.) 5
Bei Lieferung von Saatgerste wird der Nachweis, daß es sich bei einem Verkaufe auch tatsächlich um Saatgerste im Sinne des 8 7 Abs. 1 a handelt, ohne weiteres nur dann als geführt angesehen werden kann, wenn die zu Saatzwecken verkaufte Gerste aus einer Saatzuchtwirtschaft stammt, die von der zuständigen landwirtschaft⸗ lichen KörperschaftlLandwirtschaftskam mer usw.) als solche anerkannt ist, oder deren Saaten von der deutschen Landwirtschaftsgesellschaft oder der Originalsaatgutabteilung des Bundes der Landwirte anerkannt sind. Tas Verzeichnis dieser Saat⸗
und Tierverkehr“ abgedruckt. Die aus diesen eigentlichen Saatzuchtwirtschaften verkaufte Saatgerste darf nur in plombierten Säcken abgegeben werden. Die Zu⸗ stimmung zur Entfernung von Gerste zu Saatzwecken aus einem anderen landwirtschaftlichen Betriebe wird nur dann erteilt wer⸗ den, wenn wirklich auch der Nachweis dafür erbracht ist, daß der Unternehmer des liefernden Betriebes sich in den letzten 2 Jahren mit dem Verkauf befaßt hat und wenn eine Gewähr für die Verwendung zu Saatzwecken gegeben ist. Der Nachweis ist uns einwandfrei zu erbringen. 0 5 Für die Lieferung an Betriebe mit Kontingent wird die Reichs⸗ futtermittelstelle in allernächster Zeit die Kontingente für alle Gerste verarbeitende Betriebe feststellen und in Höhe des für diese Betriebe festgestellten Kontingents Bezugsscheine, auf den In⸗ haber lautend, ausstellen. Dabei sind als Gersteverarbeitende Be⸗ triebe im Sinne des 0 20 Abs. 1 anerkannt worden: Brauereien, Brennereien, Preßhefefabriken, Graupenmühlen, Malzkaffeefabriken, Malzextraktfabriken und Mummebrauereien. 5 Die Abgabe von Gerste für Betriebe mit Kon⸗ tingent ist nur gegen Aushändigung einer der Menge der gelieferten Gerste entsprechenden Zahl von Bezugsscheinen zulässig. 0 Diese Bezugsscheine sind uns bei der Anmeldung des Ge⸗ schäftes(J 7 Abs. 2) vorzulegen. Gießen, den 10. August 1915.
Großherzogliches Kreisamt Gießen.
V.: Hechlex.
Verkauf von Frühbirnen. Mittwoch, den 25. August 1915, nachmittags 2½ Uhr beginnend, werden die Frühbirnen von den städti⸗ schen Bäumen am Krofdorfer Weg, am Wiesecker Weg, am Lärchen⸗ wäldchen, auf dem Lutherberg, am alten Steinbacher Weg und auf dem städtischen Obstbaumstück bei der neuen Kaserne an Ort und Stelle meistbietend versteigert.
Die Zusammenkunft ist bei dem städt. Schlachthof. 6710 B
Grummekgras⸗Verstesgerung der Stadt Gießen. Samstag, den 21. August, Montag, den 23. Au⸗ gut, und Dienstag, den 24. August ds. Is. soll das Grummetgras von den städtischen Wiesen meistbietend versteigert . be at den 21. August d. Js
amstag, den 21. August d. Js. 5 a) nachmittags 4½ Uhr an Ort und Stelle die Klee⸗ nutzung von 2½ Morgen Acker am Wetzlarer Weg bei der
Klinikstraße;. bynachmittags 5 Uhr an Ort und Stelle von den
Wiesen bei der Aktienbrauerei, am Ohlebergweg bei der
Heyligenstaedtschen Fabrik und in der Stephansmark, Zusammenkunft an der Eisenbahnbrücke in der Klinik⸗ straße beim Wetzlarer Weg. Montag, den 23. August 5 a) vormittags 9 Uhr Zusammenkunft am Schlacht⸗ hof, von den Wiesen im Neustädter Feld und am Elektri⸗
zitätswerk und von den Wieseckböschungen.. bj vormittags 10 ½ Uhr in der Restauration
von Melchior Schäfer Witwe, Kafser⸗Allee4l,
von den Wiesen im Heegstrauch und im Rußland. 8 c) vormittags 11 ½ Uhr vom Friedhof am Nah⸗
rungsberg. 5 N 5 d) nachmittags 2 Uhr: im Philosophenwald von den
Wiesen am Fürstenbrunnen, im Wiesecktal, von den Hospi⸗
talwiesen in der Gemarkung Wieseck.
e) nachmittags 4½ Uhr an Ort und Stelle von den fesen in der Schwarzlach. 8 Dienstag, den 24. August a) vormitfags 9 Uhr an Ort und Stelle von den
Ochsenwiesen, von den Wiesen im Stolzenmorgen, am Uters⸗
brunnen und 19 1 i* 8 bynachmittags 3 ½ Uhr an Ort und Stelle von den
Wiesen in der Gemarkung Rödgen. 1. e) nachmittags 4 Uhr an Ort und Stelle von den Wie⸗
Steiggidbhebe, wege bie Wen Ju begchelgen Peng S ie 1 en 3„ wollen sih an den steblischen Wien erden Bete. Neeb 10
wenden. N Die Großh. Bürgermeistereien der umliegenden Gemeinden werden erfucht, Vorstehendes in ihrer Gemeinde bekauntmachen
„Gemeinsamen Tarif und Verkehrs⸗Anzeigers für den Güter⸗
. ist in der Sondernummer vom 5. September 1914
2
zu lassen. 5550 B.
Nachstehende Bekanntmachung bringe ich zur öffentlichen Fennt⸗ nis. Diesbezügliche Anträge sind binnen 3 Tagen auf dem Stadt⸗ hause, Zimmer Nr. 9, anzubringen.. 6718 B
Gießen, den 19. August 1915.
Der Oberbürgermeister. Keller. 1.—— Bekanntmachung⸗ Betr.: Den Verkehr mit Brotgetreide und Mehl aus dem Erntejahr 1915; hier: Die sorger. a
Nach unserer im Kreisblatt Nr. 65 vom 23. Juli 1915 ab⸗ gedruckten Bekanntmachung sind nur landwirtschaftliche Betriebs⸗ unternehmer, die die dort aufgeführte Menge an Brotgetreide zur Verfügung haben, berechtigt, als Selstversorger aufzutreten. Land⸗ wirte, die von der neuen Ernte nicht die dort vermerkte Menge Frucht(Roggen und Weizen haben, können als Selbstversorger nicht zugelassen werden, müssen vielmehr ihre Vorräte ganz an den Kreis abliefern und sind auf den Bezug von Brotkarten angewiesen. Die kleineren Besitzer würden also den Vorteil entbehren, ihr Brot selbst backen und(mit Gerste und Kartoffeln) so strecken zu können, daß sie bis zum 31. Dezember 1915 aus⸗ kommen und würden außerdem keine Kleie für ihr Vieh erhalten. Zur Vermeidung dieser grade die landwirtschaftlich Schwachen betreffenden Nachteile hat Großh. Ministerium des Innern zuge⸗ lassen, daß diese kleineren Landwirte doch als Selbstversorger an⸗ erkannt werden können, wenn sie binnen kürzester Frist— 3 Tage von heute ab— bei der Großh. Bürgermeisterei ent⸗ sprechenden Antrag stellen. Es wird anheimgegeben, dies
u tun. 1 5 Gießen, den 12. August 1915. Großherzogliches Kreisamt Gießen. F. Vi ech
2
2
Wer mit Beginn des 16. August 1915 Vorräte früherer Ernten an Roggen, Weizen, Spelz(Dinkel, Fesen) sowie Emer und Einkorn, allein oder mit anderem Getreide gemischt, ferner an Roggen⸗ und Weizenmehl(auch Dunst), allein oder mit anderem Mehl gemischt, in Gewahrsam hat, wird hierdurch aufgefordert, sie sofort auf dem Stadthause, Zimmer 9, getrennt nach Arten und Eigentümern anzuzeigen. Vorräte, die sich zu dieser Zeit 170 11 7 0 befinden, sind von dem Empfänger unverzüg⸗ ich na m Empfang anzuzeigen. 8
Vorräte, die lediglich für die Kriegsgetreidegesellschaft m. b. H. beschlagnahmt, aber noch nicht abgenommen sind, sind anzeige⸗ pflichtig und als solche ersichtlich zu machen. n
Vorräte in gedroschenem Getreide und an Mehl, die ber einem Besitzer zusammen 25 Kg. nicht übersteigen, sind nicht anzugeben.
Vorräte, die durch den Kommunalverband im Rahmen seiner Brot⸗ und Mehlversorgung an Händler, Verarbeiter oder Ver⸗ 5 2957 55 bereits abgegeben sind, sollen gleichfalls unberücksichtigt bleiben. 5 N
Desgleichen Vorräte, die nach dem 31. Januar 1915 aus dem Auslande eingeführt sind. g f 671 B
Gießen, den 19. August 1915.
Der Oberbürgermeister. Heller. a 1
Aus der Kommerzienrat Heichelheim⸗Stiftung sind am 1. November ds. Is. 968 Mark zu verteilen. Nach 8 3 der Stiftungsurkunde können zur Bewerbung nur ssen werden:
verhältnis gestanden haben, und
b) Frauen und Kinder solcher Personen, vorausgesetzt, daß 5 bedürftig sind und vom Tage der e rückwärts gerechnet mindestens 2 Jahre ununterbrochen in ßen gewohnt en
Bewerbungen sind bis zum 30. September ds. Is. im Stadthaus, Zimmer Nr. 15 schriftlich oder mündlich einzureichen unter Vorlage der die Erfüllung der Bedingungen nachweisenden 1 5 und ärztlicher Bescheinigungen über etwa behauptete 7
fel aus den
En. spreis für Kart städti⸗
Der Verkaufspreis für Kar Sfeante sült das Pfund bis zu einem Zentner
1
ee e eee 4 0 11. Verkaufstage: Die
Verufzsele: Srl N 5 gsstelle: Seltersweg e Samstag von 8—12 Uhr vormittags
a) Personen, die während des Feldzuges 1870/71 im Militär⸗
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sie einer derartigen Unterstützung würdig und
rank⸗
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