Ausgabe 
(21.7.1915) 169. Zweites Blatt
Seite
120
 
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Musk. Heinr. Nos, Inl.-Rgt. 115, aus Wolf. Landwehrm. Adolf Ebenbach aus Worms. Jäger Konr. Hildenbrand, Jäger-Bat. 14, aus Darmstadt. Musk. Valentin Gutperl, Res.-Inf.-Rgt. 222, aus Rimbach. Lt. d. Res. Reg.⸗Bauführer Otto Gunderloch aus Darmstadt. Off.-Stellv. Architekt Walther Keuper aus Darmstadt.. Otto Eller, bayr. * Ers.-Infs.-Regt. 28, aus Dolgesheim. Lt. d. Res. Paul Achen⸗ bach, Gren.⸗Rgt. 9, aus Kaffel. Musk. Otto Schneider, Res.-Inf-Rgt. 252, aus Weisenbach. Landsturmrekrut Karl Blammeser, Res.-Juf.-⸗Rgt. 221, aus Ossenbach a. M. Vize⸗ seldwebel Wilb. Günther, Inf.⸗Rgt. 115, aus Stumpertenrod. Et. d. Res. Bat.⸗Adjut. Friedel Hirsch, Fuß-Art.-Rgt. 3, aus Mainz. Torpedoheizer Georg Beyer aus Lauterbach. Musk. 8 Heinr. Bönsel, Res.-Inf.⸗Rgt. 168, aus Engelrod. Grenadier Emil Schäfer, 2. Garde⸗Rgt. z. F., aus Niederscheld. Ersatz⸗ 5 Reservist Franz Schäfer, Inf.⸗Rgt. 115, aus Offenbach a. M. Musk. Konrad Born, Inf.-⸗Rgt. 82, aus Bürgeln. Rel. Heinr. Watz, Res.-Ins.⸗Rgt. 224, aus Griedelbach. Vizefeldwebel Heinr. Matty, Ins.⸗Rgt. 60, aus Bechtheim. Gefr. Otto Neumann, Pionier⸗Bataillon 21, aus Rudingshain. *

3* Ritter des Eisernen Kreuzes: Vizefeldw. Karl Reh aus Wetzlar, Fußart.⸗Bat. 21. Pionier Wilh. Kraus aus Burgsolms, M.⸗Minenwerfer-Abt. 125. Uffz. 5 d. R. Jakob Schmidt aus Leun. Uffz. d. L. H. Leidolf aus Dillheim, Res.⸗Feldart⸗Rgt. 56. Feldwebelleutn. Wilh. 5 8 aus Marburg, Jägerbat. 11. Karl Happich aus Marburg, Stabsarzt d. R. Res.⸗Leutn. Fritz Schwalb aus Büdingen. Uffz. Alphons Schmidt aus Langendern⸗ bach. Gefr. Reinhold aus Lindenholzhausen, Res.-Inf. Regt. 254. 1 95 Lebensrettung. Am Montag nachmittag war, 3 anscheinend beim Spielen, ein fünfjähriger Knabe in der Nähe des Bootshauses in die Lahn gefallen und beim Ver- 3 15ans Ufer zu kommen, ins tiefe Wasser geraten. Auf die Hilferufe der in der Nähe befindlichen Leute fuhr eine in der Nähe übende Schülermannschaft derRudergesell⸗ schaft heran, und dem Oberprimaner Wilhelm Straus dus Bad⸗Nauheim, der sofort ins Wasser sprang, gelang es, das schon bewußtlose Kind zu retten. 1 31* Im Gießener Volksbad wurden im zweiten Vierteljahr 1915 im ganzen 29 434 Bäder(gegen 36546 im gleichen Zeitraum des Vorjahres) verabreicht. Es ergibt dies im Durchschnitt pro Tag 323 Bäder(402). Die Bäder verteilen sich wie folgt: Schwimmbad 10551(15 601), Wannenbäder 1. Kl. 807(1074), 2. Kl. 3880(4223), 3. Kl. 1902(1461), Brausebäder 8944(9820), Dampfbäder 215(545), Volksbäder à 10 Pfg. 3135(3818).

Kreis Schotten. O Schotten, 20. Juli. Nun sind Himbeeren, Erd-

*

allzulanger Zeit werden die Brombeeren folgen. Wer diefe Beeren in größeren Mengen pflückt, wird dadurch manches Stück Brot ersparen. Es ist deshalb im Juteresse der Volksernährungsfragen von der Großh. Kreisschul⸗ kommission besonders darauf hingewiesen worden, daß mit Hilfe der Schulkinder die diesjährige Obsternte und cebenso die der wildwachsenden Früchte möglichst rasch ein⸗ gebracht wird; denn allerorts mangelt es an den nötigen Arbeitskräften Es wird den Lehrern deshalb empfohlen, die Kinder in der Pflückzeit vom Nachmittagsunterricht zu 3 3 Den Heldentod fürs Vaterland starb am 19. Mai der Feldwebel-Leutnant August Kunkel im Inf.⸗Regt. 168 10. Kompagnie im 25. Lebensjahre. 7 U ulrichstein, 20. Juli. Nächste Woche, vom 26. bis 28. Juli, findet wie in jedem Jahre der hiesige Jakobi⸗ ar kt statt. Am 26. Juli wird Rindvieh- und am 27. Juli dvieh⸗ und Schweinemarkt abgehalten. Am 28. Juli indet j 2 59 der dem Ernste der Zeit tsprechen ig verlau wird. g 2 Aus dem Oberwald, 19. Juli. Nunmehr sind st überall die e eee eee ee in den eisen und Hegen Oberwaldes beendet; sämtliche ersteigerungen waren gut besucht. Infolgedessen wurde das Heugras durchschnittlich gut bezahlt. Die Heuernte ist in den meisten Orten nicht allzugut ausgefallen und 5 deshalb suchten manche Landwirte auf diese Weise ihre Heuvorräte zu ergänzen. Es wird den Bewohnern des Vogelsberges in diesem Jahre überhaupt kaum möglich werden, Heu zu verkaufen; in den bisherigen Jahren sind große Mengen auf den Bahnhöfen verladen und weithin versandt worden. Unaufhörlich werden aus den Wäl⸗ dern des Oberwaldes bereits seit 2 Jahren große Mengen Noutzholz ausgefahren. Diese Holzmengen stammen noch von den großen Windfällen des schneereichen Winters 1913/14. In vielen Waldungen hat man die Aufräumungs⸗ arbeiten noch nicht beendet, obwohl das ganze verflossene Jahr auch im Sommer in diesen Distrikten gearbeitet wurde. Das Nutz⸗ sowie Brennholz ist oft für billiges Geld verkauft worden. Das zu Grubenholz verwandte Holz wird nach den Städten Schotten, Lauterbach sowie nach Station Mücke gefahren und dort verladen. a

Hessen⸗Nassau.

Marburg, 20. Juli. Im Beisein von fast sämt⸗ lichen Angehörigen der Universitätsbehörden, des akademi⸗ schen Lehrkörpers, sowie Vertretern der studentischen Korpo⸗ kationen mit ihren Fahnen und vielen anderen Leidtragen⸗ den fand heute nachmittag die feierliche Beisetzung der Leiche des Universitätskurators a. D. Wirkl. Geh. Ober- regierungsrat Dr. Heinrich Steinmetz statt. Bei der

Trauerfeier in der Friedhofskapelle hielt der Professor der Theologie Simons die Andacht, namens der Uni⸗ versität sprach der derzeitige Rektor Geh. Regierungsrat 5 1 Korschelt und namens der medizinischen Fa⸗ kultät Geh. Medizinalrat Professor Dr. Tuc zek. Die Trauermusik wurde von der Musikkapelle des Jägerersatz⸗ bataillons ausgeführt. Auch hier wurde in einer gestern abend in der Aula der Universität abgehaltenen Versamm⸗ lung ein Orts aus schuß des für die Unterstützung kriegsbeschädigter Akademiker bestimmten Akademi⸗ schen Hilfsbundes ins Leben gerufen. 5 m. Kirchhain, 20. Juli. Da von der hiesigen Feuer- wehr die meisten Mitglieder zur Fahne einberusen worden sind, wird gegenwärtig die Jungmannschast der hiesigen Jugend- wehr im Feuerlöschdienste ausgebildet. Gestern fand eine Uebung mit den Löschgeräten statt. Die Jungmann⸗ chaft zeigte hierbei großen Eiser, so daß man sich der Hoffnung ingeben kann, daß die Jugendwehr auch im Ernstsalle ihre Pflicht erfüllen wird. Die Einrichtung wäre auch an anderen Orten, wo die Reihen der Feuerwehr durch die Mobilmachung stark gelichtet find, zu empfehlen. Am letzten Sonntag erlitt im naben Fisch⸗ bach während des Vormittagsgottesdienstes eine 40jährige Kirchen- besucherin einen Schlaganfall, an dessen Folgen sie alsbald verschied. Der Ortsgeistliche mußte seine Predigt unterbrechen, konnte aber der so schnell vom Tode ereilten Frau keinen Beistand r leisten. * b. N 20, Juli. In der füngsten Sitzung des Kreisausschusses, an der die Bürgermeister der größeren Gemeinden teilnahmen, wurde beschlossen, die Mehlversor gu f des Kreises in eigene Regie zu nehmen, Die Gemeinden sollen in der Weise wirtschasten, daß sie das für die unversorgte Bevölkerung

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e

beeren und Kirschen zur Reife gekommen und nach nicht

vermahlen lassen. Die Kreisverwaltung will außer der Kontrolle nur eingreifen, wo Schwierigkeiten entstehen, und zusammen mit den Bürgermeistern den Ankauf des überschüssigen Getreides für die Reichsgetreidestelle bewirken..

? Dillenburg, 20. Juli. Der Landrat des Dillkreises ordnete infolge des Sinkens der Roggen- und Weizenmehlpreise eine abermalige Ermäßigung der Brotpreise für den ihm unterstellten Verwaltungsbezirk an.

Märkte.

ch. Nieder⸗Jugelheim, 20. Juli. Kirschen 2600 Mk., Stachel⸗ beeren 2290 Mk. Johannisbeeren 2223 Mk., Aprikosen 50 bis 60 Mk., Pfirsiche 3560 Mk., Mirabellen 3040 Mk., Frühbirnen 1626 Mk., Frühäpfel 1825 Mk., Zentner.

ch. Heidesheim, 20. Juli. Buschbohnen 2025 Mk., Stangen⸗ bohnen 3035 Mk., Johannisbeeren 2025 Mk., Stachelbeeren 20-25 Mk., Himbeeren 4050 Mk., Frühbirnen 2028 Mk., Aprikosen 4060 Mk., Pfirsiche 4560 Mk., Pflaumen 2025 Mk., Mirabellen 3032 Mk., Sommeräpsel 2025 Mk. der Zentner.

le. Frankfurt a. M., 20. Juli. Auf dem heutigen Heu- und Strohmarkt war nichts angefahren.

FC. Wiesbaden. Viehhof⸗ Marktbericht vom 19. Austrieb: 278 Rinder(darunter 32 Ochsen, 30 Bullen, 216 und Färsen), 380 Kälber, 90 Schase, 439 Schweine.

Marktverlauf: Großvieh und Schweine lebhaft und ausver- kauft. Kälber gedrückt, aber geräumt. Preise für 100 Pfd.

Lebend- Schlacht-

uli. ühe

Ochsen. gewicht. Vollfleischige, ausgemästete, höchsten Schlacht? Mk. Mk. wertes im Alter von 47 Jahren.. 6268 120130 Junge, fleischige, nicht ausgemästete und ältere e.. 5660 110118 Bullen. Vollfleischige, ausgew. höchsten Schlacht 5660 98-105 Vollfleischige, jüngere 90-96 Färsen. Kühe. Vollfleischige, ausgemästete Färsen höchsten Solace, dr e Vollfleischige ausgemästete Kühe böchsten Schlachtwertes bis zu 7 Jahren 5056 98104 Wenig gut entwickelte Färsen. 50-56 100-108 Aeltere ausgemästete Kühe und wenig gut entwickelte jüngere Kühe. 44-46 9092 Mäßig genährte Kühe und JFärsen. 33-38 7480 Kälber. Feinste Masikäl ber 8 7800 13000 Mittlere Mast- und beste Saugkälber. 6572 110122 Geringere Mast- und gute Saugkälber... 60-65 102110 Geringe Saugkäl ber.. 55-60 9098 Schweine. Vollfleischige Schweine von 80 bis 100 kg Sebndge wih!!! 107111 142148

Vollfleischige Schweine unter 80 kg Lebendgew. 101107 135142

Die Marktpreise für Vieh und Frucht und die Gießener Fleisch⸗ und Brotpreise am 19. Juli 1915.

Schlachtviehpreise in Frankfurt a. M.

Fleischpreise in Gießen

Ochsen 50 Kg. Schlachtgewicht% Kg. 120-124 Pig. 105135 Wk.

Kälber ½ Kg. Schlachtgw. 86.110 l/ 100104,

Schweine) ee eee

Getreidepreise n Mann he im

Weizen 100 Ng. 20.70 Mt. Roggen 100 Kg. 25.70 Mk.

Meteorologische Beobachtungen

Brotpreise in Gießen:

Weißbrot 2 Kg. Ulg., Schwarzbrot 2 Kg. 71 Pig.

der Station Gießen.

it

Juli 1215

Wetter

auf reduziert Temperatur der Luft Absolute Feuchtigke Relatwe

Feuchtigkeit Windstärke

Barometer

20 20 20. 9% 21.7%

747,8 746,6 147,9

23,2 18,6 16,2

*

Sonnenschein

=

66 64

0 0 t t

Sonnenschein

20. Juli 1915 24.2 0.

7 Temperatur 20. 1915 10,4

iedrigste

Miederschlag: 0,0 mn.

Amtlicher Teil.

Bekanntmachung über den Verkehr mit Oelfrüchten und daraus gewonnenen Produkten. Vom 15. Juli 1915.

Der Bundesrat hat auf Grund des g 3 des Gesetzes über die 2 des Bundesrats zu wirtschaftlichen Maßnahmen usw. vom ell gust 1914(Reichs⸗Gesetzbl. S. 327) folgende Verord⸗ nung erlassen: g l

Die aus Raps, Rübsen, Hederich und Ravison, Dotter,

Mohn, Lein und Hanf der inländischen Ernte gewonnenen Früchte

Oelfrüchte) sind an den Kriegsausschuß für pflanzliche und tierische

ele und Fette, G. m. b. H. in Berlin, zu liefern. Ties gilt nicht: 1. für Vorräte, die vom Inkrafttreten dieser Verordnung ab

in der Hand desselben Eigentümers insgesamt 10 Kilogramm nicht übersteigen; 2. bei Leinsamen für Vorräte, die vom Inkrafttreten dieser Ver⸗ ordnung ab in der Hand desselben Eigentümers fünf Doppel⸗ entner nicht übersteigen. Betragen die Vorräte mehr als nf Doppelzentner, so dürfen davon bis zu fünf Doppel⸗ entner zurückbehalten werden; 3. für die zur Bestellung des Landwirtschaftsbetriebes des Lie⸗ ferungspflichtigen erforderlichen Vorräte(Saatgut); 4. für die Oelfrüchte, die in anerkannten Saatgutswirtschaften u Saatzwecken gewonnen werden; 5. bei Mohn für die zur Herstellung von Nahrungsmitteln in 2 een des Lieferungspflichtigen erforderlichen orräte.

9 2. Wer Oelfrüchte(8 1) bei Beginn eines Kalenderviertel⸗ jahrs in Gewahrsam hat, hat die bei Beginn eines jeden Kalender⸗ viertelsahres vorhandenen Mengen getrennt nach Arten und Eigen⸗ tümern unter Nennung der letzteren dem Kriegsausschuß anzu⸗ zeigen. Die Anzeige ist bis zum 5. Tage eines jeden Kalender⸗ vierteljahrs, erstmalig jedoch am 1. 1915, zu erstatten.

Gleichzeitig ist anzuzeigen, welche Vorräte auf Grund des 91 Abs. 2 Nr. 25 beansprucht 88 2 Pie Anzeigepflicht gilt nicht für die Fälle des 8 1 Abf. 2

nötige Getreide kausen, in der Gemeinde lagern und nach und nach

3. Der Kriegsausschuß hat die Oelfrüchte, die ihm nach 8 1 zu gen sind, abzunehmen und einen angemessenen Preis 7. ür zu en.

Der Preis für 100 Kilogramm darf nicht übersteigen

bei(Sommer- und Winter⸗ 60, Mark,

bei Rübsen(Winter⸗ und Sommer⸗) 57,50 Mark,

be! ich und Ravison 40, Mark,

bei ter 40, Mark,

bei Mohn 80. Mark,

bei g 50, Mark,

bei Hanssamen 40, Mark.

14 4.

Pflaumen 2540 Mk. der] da

8 5. Ist d 0 iegsausschuß gebotenen Preise nicht einverstanden, so setzt die zuständige höhere Verwal⸗ tungsbehörde den Preis endgültig fest. Sie darf dabei die im 3 festgesetzten Grenzen nicht überschreiten. Die höhere Verwaltungs⸗ behörde bestimmt darüber, wer die baren Auslagen des rens zu tragen hat. Bei der Festsetzung ist der zu berücks 5 der zur Zeit des Gefahrüberganges(8 4) angemessen war. Verpflichtete hat ohne Rücksicht auf die endgültige Festsetzung des Uebernahmepreises zu liefern, der Kriegsausschuß vorläufig den von ihm für angemessen erachteten Preis zu zahlen.

Erfolgt die Ueberlassung nicht freiwillig, so wird das Eigen⸗ tum auf Antrag des Kriegsausschusses durch Anordnung der zu⸗ ständigen Behörde auf ihn oder die von ihm in dem Antrag be⸗ zeichnete Person übertragen. Die Anordnung ist an den Besitzer n 5 Eigentum geht über, sobald die Anordnung dem

itzer zugeht.

F 6. Die Zahlung erfolgt spätestens 14 Tage nach Abnahme. Für streitige Restbeträge beginnt diese Frist u. dem an dem die Entscheidung der höheren Verwaltungsbehörde dem Kri Wien der gaicesduescgaß ben iir die dabei Senbenng

87. Der Kriegsau r die e ing der übernommenen Oelfrüchte zu sorgen. Er hat das gewonnene Oel nach den Weisungen des Reichskanzlers abzu Für die bei der Oelgewinnung entfallenden Oelkuchen und Oelmehle sind die Vorschriften der Verordnung über den mit Kra 3 mitteln vom 28. Juni 1915(Reichs⸗Gesetzblatt S 399) maßgebend.

uns! 8. Der Kriegsausschuß untersteht der Aufsicht des e kanzler erläßt die Vorschriften zur Ausführung

rs. 89. Der Reichs

dieser Verordnung. Er kann Ausnahmen gestatten und die Vor⸗ schriften dieser Verordnung auch auf andere als die im 81 ge⸗ nannten Oelfrüchte ausdehnen.

Die Landeszentralbehörden bestimmen, wer als höhere Ver⸗ waltungsbehörde oder als zuständige Behörde im Sinne dieser Verordnung Nit Gee ist.

9 10. Mit Gefängnis bis zu sechs Monaten oder mit Geld⸗ strafe bis zu eintausendfünfhundert Mark wird bestraft:

1. wer Vorräte, zu deren Lieferung er nach s 1 verpflichtet ist, beiseite schafft, zerstört, verarbeitet, verbraucht oder an einen anderen als den Kriegsausschuß liefert:

2. wer eine ihm nach 8 2 Absatz 1 obliegende Anzeige nicht in der gesetzten Frist erstattet oder wer wissentlich unvollständige oder unrichtige Angaben macht: f.

3. wer der Verpflichtung zur Aufbewahrung und pfleglichen Behandlung(8 3 Abs. 2) zuwiderhandelt;

4. wer den nach 8 9 erlassenen Ausführungsbestimmungen zu⸗ widerhandelt. a

§ 11. Diese Verordnung findet auch Anwendun⸗* 17 2 7 gebiet eingeführt worden sind.

früchte, die vor dem Inkrafttreten der Verordnung in

Sie findet gleichfalls Anwendunceuuf Oelfrüchte, die künftig aus den besetzten Gebieten des Auslandes ein rt werden. Der Reichskanzler kann ihre Vorschriften ausdehnen auf Oelfrüchte, die aus dem übrigen Ausland eingeführt werden. g 12. Diese Verordnung tritt mit dem Tage der Verkündung in Kraft. Der Reichskanzler bestimmt den Zeitpunkt des Außer krafttretens.

Berlin, den 15. Juli 1915.

Der Stellvertreter des Reichskanzlers. Delbrück.

Bekanntmachung e über den Verkehr mit Oelfrüchten und daraus gewonnenen Produkten.

ö Vom 19. Juli 1915. f Auf Grund von 8 9 Absatz 2 der Bundesratsverordnung über den Verkehr mit Oelfrüchten und daraus gewonnenen Produk⸗ 15. Juli 1915(Reichs⸗Gesetzbl. S. 438) wird folgendes mmt: Im Sinne der Verordnung ist: 5 a) höhere Verwaltungsbehörde der Provinzial⸗Ausschuß der Provinz, in der die Ware lagert oder verarbeitet wird, b) zuständige Behörde das Kreisamt. 1 Darmstadt, den 19. Juli 1915.

Großherzogliches Ministerium des Innern. v. Hombergk. Krämer. Bekanntmachung. 5 Auf Grund des 8 2 der Kaiserlichen Verordnungen vom 31. Juli 1914, betreffend das Verbot 1. der Ausfuhr und Durch⸗

fuhr von Rohstoffen, die bei der Herstellung und dem Betriebe von Gegenständen des Kriegsbedarfs zur Verwendung gelangen, 2. der Ausfuhr von Verpflegungs⸗, Streu- und Futtermitteln, Z. der Ausfuhr und Durchfuhr von Eisenbahnmaterial aller Art, von Telegraphen⸗ und Fernsprechgerät usw. bringe ich nach⸗ stehendes zur öffentlichen nis: J. Es wird verboten die Ausfuhr von Kasein; Suppenwürze; Pflanzenfleischertrakt; Suppen⸗ und Brüh⸗Würfeln und Tafeln;

Bier; Malzextrakt und Erzeugnissen aus Malz. II. Es wird Dean das Verbot der Aus⸗ ES fuhr von Quadrateisen(Bekanntmachung vom III. Es wird verboten die Ausfuhr und Durch⸗ von 5 Quadrat- und Rundstahl in Stäben mit einer Stärke oder einem Durchmesser von mehr als 60 mm, Quadrateisen(Quadratstahl zur Herstellung von Hufstollen) in der Stärke von 12 bis 20 mm, a Stabstahl in H-Profil zur Herstellung von Hufstollen, Tiegel, stahlformgußstücken jeden Gewichts, roh und bearbeitet, en Sfablsorm ubsticken im Einzelgewicht von mehr Sen eee e igen, en e un ilen; 0 P aphischem Papier und photographischen Platten; belichteten Films. 8 Berlin, den 11. Juli 1915. Der Reichskanzler. Im Auftrage: Richter. d e 15 0 ur Verordnung des Bundesrats il mit t. i . 5 Mehl 8 dem Erntejahr 1915 vom 28. Juni 118. WI. 2 1 19. Juli 1915. 28. 3 e u 8 3 n erordnung vom 28. Juni.. Nee Groß lichen Kreisämter werden als die rde bestimmt, die über Zeit und Art des Ausdreschens ger erlasde em apt, den 18 arden Großherzogl.

55. Hur Juli 1915.

iches Ministerium des Innern. Eamber gl. Krämer. Bekanntmachung. Ausbruch der Maul- und Klauenseuche in Steinbach.

e ist ex! g den 20. Hut 118.

6 liches Kreisamt Gießen. ose 7 5