Ausgabe 
(16.7.1915) 165. Zweites Blatt
Seite
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Erscheint täglich mit Ausnahme des Sonntags.

DieSießener Familienblätter werden dem Anzeiger viermal wöchentlich beigelegt, das Kreisblatt für den Areis Gießen zweimal wöchentlich. DieLandwirtschaftlichen Seit⸗ fragen erscheinen monatlich zweimal.

Gieße

Jahrgang

165.

ner Anzeig

General⸗Anzeiger für Gberhessen

Freitag, 10. Juli 1015

Rotationsdruck und Verlag der Brühl'schen Universitäts- Buch- und Steindruckerei. R. Lange, Gießen.

Schriftleitung, Geschäftsstelle u. Druckerei: Schul straße 7. Geschäftsstelle u. Verlag: S851, Schrist⸗ leitung: S112. Adresse für Drahtnachrichten:

Anzeiger Gießen.

der Staatseingriff im Kohlenbergbau.

5 w. Essen, 14. Juli. 4 Die am 12. ds. ganz unerwartet veröffentlichte Bundes- ratsverordnung über die Errichtung von Vertriebsgesell- schaften für den Steinkohlen- und Braunkohlen-Bergbau hat unter den Mitgliedern des Kohlensyndikats wie eine Bombe 8 5 Man ist von der Verordnung vollkommen überrascht worden, und Herr Geheimrat Kirdorf, der Syndi⸗ katsvorsitzende, ist geneigt, wie er in einem Berliner Blatt erklärt, sie als einen unfreundlichen Akt der Regierung, insbesondere des preußischen Handelsministers, gegen die flüührenden Persönlichkeiten im Kohlenbergbau anzusehen. Wenn diese persönliche Auffassung auch nicht ganz zutreffend sein mag, so wird man die Verordnung doch als eine War- nung an die Zechenbesitzer aufzufassen haben, den Widerstand, der von verschiedenen allzu sehr auf eigene Vor⸗ teile bedachten Persönlichkeiten gegen die Erneuerung des Kohlensyndikats geleistet wird, nicht soweit zu treiben, daß das Syndikat in seinem Fortbestand gefährdet wird. Es sind aber nur noch knapp 2 Monate Zeit zur Erneuerung des Syndikats. Die Regierung kann aber unter dem gegen⸗ wärtigen Kriege eine syndikatslose Zeit nicht hereinbrechen. lassen, da ganz zweifelsohne damit eine große Störung in der so wichtigen Kohlenversorgung eintreten, vor allem bei der starken Nachfrage eine wilde Preistreiberei einsetzen würde, die die Staatsinteressen gefährden könnte. Einer olchen Eventualität vorzubeugen, muß die Regierung in er gegenwärtigen Zeit als Pflicht erachten. Sie tut das in einer Form, die zunächst noch nicht bindend ist, denn eine Verordnung des Bundesrats ist noch kein Gesetz, sie kann durch das Parlament wieder aufgehoben werden. Die Ver⸗ ordnung soll ferner nur für den Fall in Kraft treten, daß innerhalb einer bestimmten Frist kein freiwilliger Zu ammenschluß innerhalb des in Frage kommenden Bezirks stattfindet, der mindestens 97 Prozent der Produktion um⸗ faßt und weiter öffentliche Interessen nicht verletzt. Den Zechen steht es also vollständig frei, sich noch freiwillig zu einem neuen Syndikat zusammenzuschließen. In einem Punkt allerdings wird eine Aenderung eintreten: das neue Syndikat ist in der Handhabung seiner Geschäftspolitik nicht mehr ganz frei, es unterliegt der Staatsaufsicht. g Praktisch entstehen also durch die Bundesratsverord⸗ nung zwei Möglichkeiten: Entweder das Syndikat kommt in der von der Regierung gewünschten Form bis Mitte Sep⸗ tember zustande, so verliert die Bundesratsverordnung ihre aktische Bedeutung. Denn alle Einzelheiten, auch das erhältnis zum preußischen Bergfiskus bezw. zum Handels⸗ ministerium muß in dem Syndikats⸗Vertrag geregelt wer⸗ den. Der Bergfiskus tritt als Mitglied bei. Oder das Syn⸗ dikat kommt nicht in der gewünschten Weise zustande, dann tritt 2 Bundesratsverordnung mit dem 1. Oktober in Kraft Die Zechen werden zu einer staatlichen Vertriebs⸗ Perz zwangsweise n sie dürfen ihre Förderung nicht selbständig verkaufen, sondern haben sie 8 estgesetzten* der Vertriebsgesellschaft zum Verkaufe zu lassen, die ihrerseits den Absatz regelt. Auf die Regelung der Förderung wird zunächst wohl weni Gewicht gelegt werden, obwohl auch dieses Recht der staatlichen Vertriebsgesellschaft nach dem Wortlaut der Ver ordnung zusteht. In der Kriegszeit kommt es aber darauf an, daß jede einzelne Zeche soviel als möglich fördert, um den dringenden rf zu decken. An einer Beschränkung desselben hat also der Staat kein reset Die wichtigste. Aufgabe würde die Regelung der Preise sein. Diese Rege⸗ lung würde für die Ruhrzechen insofern einen unangeneh⸗ men 1 e haben, als von einer weiteren Erhöhung der Kohlenpreise dann wohl kaum die Rede sein würde. Die 1 8 Preise gelten aber nur bis zum 1. Sep⸗ tember, und bekanntlich hatte man die Absicht, die Kohlen⸗ und Kokspreise zum 1. September wieder um bude

2 Mk. auf die Tonne zu erhöhen. Die Regierung vertritt aber in der Kohlenpreisfrage einen etwas anderen Stand⸗ punkt, sie ist gegen eine Verteuerung namentlich derjenigen Kohlensorten, die für den Hausbrand in Frage kommen. Unter den bestehenden unsicheren Zuständen in der Syn⸗ dikatsfrage wird sich aber die beabsichtigte Preiserhöhung mun kaum durchführen lassen. Das würde als erste Folge- wirkung des drohenden Staatseingriffs sich bemerkbar machen.

15 einem eigentlichen Zwangssyndikat wird man zu⸗ nächst noch nicht sprechen können, wenigstens nicht in der Form des Kali⸗Syndikats mit Abgabepflicht. Dafür fehlen die gesetzlichen Voraussetzungen, ein solches kann nur im Gesetzgebungswege unter Genehmigung der Parlamente er⸗ richtet werden. Es unterliegt aber keinem Zweifel, daß ein solches ebenfalls kommen würde, wenn nicht vechtzeitig vorgebeugt, d. h. das Kohlensyndikat erneuert wird. Nach dem die Gesamtheit nun gewarnt ist, darf angenommen werden, daß die Widerspenstigen ihren Widerstand auf

eben. Die Schwierigkeiten der Erneuerung bestehen in der ufnahme der außenstehenden Zechen. Es handelt sich dabei um etwa 19 Zechenbetriebe, die bisher dem Syndikate nicht angehört haben und die außergewöhnlich hohe Forderun gen und Bedingungen für ihren Beitritt stellen. Verwickelt wird die Sache noch dadurch, daß diese Zechen fast alle mit Händlerfirmen in vertraglichem Verhältnis stehen und diese Firmen ebenfalls in das Syndikat bezw. in die Kohlen- handelsgesellschaften des Syndikats aufgenommen werden müssen. Ferner sollen die Saarzechen dem Kohlensyndikat angeschlossen werden. Auch mit diesem Anschluß sind natür⸗ lich erhebliche Schwierigkeiten verbunden, deren Lösung wieder unn deswillen nicht leicht ist, weil neben dem Saar- fiskus sich auch einige leistungsfähige, private Zechen betriebe befinden, die im Wettbewerb mit dem Fiskus stehen. Es würde im Rahmen dieser Darlegungen zu weit führen, alle Einzelheiten der vielen noch unerledigken Fragen für die Syndikats⸗Erneuerung zu erörtern. Es ist aber jetzt wohl anzunehmen, daß eine Lösung gefunden wird, um dem drohenden Staatsmonopol zu entgehen.

Aus dem Reiche.

Der Verkehr mit Zucker. Berlin, 15. Juli.(WTB. Nichtamtlich.) Der Bundesrat hat ergänzende Bestimmungen über den Verkehr mit Zucker er⸗ lassen. Der gesamte Zucker, der nicht für die Bezugsvereinigung zurückgestellt ist, ist für den menschlichen Verbrauch freigegeben. Der Verbrauchs puer eis für September ist auf die gleiche Höhe wie für August festgesetzt. Weiter wurden Höchstpreise für den Handel mit Verbrauchszucker mit Wirkung vom 22. Juli fest⸗ esetzt. Endlich ist bestimmt, daß auch nach dem 30. September erbrauchszucker in einer Menge enteignet werden kann, die im

wesentlichen der Menge 1 die die Verbrauchs- zuckerfabriken aus dem jetzigen triebsjahr hinübergenom⸗ men haben oder die der Handel zu dem bis

Ende September gültigen Preise gekauft hat. Der Entei ungs⸗

is für die Zeit nach dem 30. September wurde auf 10 Pfg. für 50 Kilogramm niedriger festgesetzt als der Preis, der bis dahin ge⸗

lten hat. Der Bundesrat hat eine Verordnung über den Ver⸗ lehr mit Oelfrüchten und den daraus gewonnenen Produkten erlassen. Die Verordnung bestimmt, daß die aus Raps, Rübsen, Hederich, Ravison, Dotter, Mohn, Lein und Hanf der inländischen Ernte gewonnenen Früchte an den Kriegsausschuß für pflanzliche und tierische Oele und Fette in Berlin geliefert werden müssen. Zu diesem Zweck werden die Besitzer solcher Oel- früchte verpflichtet, erstmalig am 1. August die Bestände dem Kriegs ausschuß anzuzeigen. Für die . der gelieferten Oelfrüchte werden Normen festgesetzt. Die aus der Verarbeitung der Oelfrüchte entfallenen Futtermittel sind an die Bezugsvereinigung der tschen Landwirte gemäß Ver- ordnung über den Verkehr mit Kraftfuttermitteln vom 28. Juni abzusetzen. Die Verordnung findet auch Anwendung auf Oelfrüchte, die vor dem Inkrafttreten der Verordnung in das Reichsgebiet ein⸗ geführt wurden, und auf Oelfrüchte, die künftig aus den besetzten Gebieten des Auslandes eingef

Kunst und wissenschaft.

Die amerikanische Oper und der Weltkrieg. Das gelobte Land der Impresarien und Theaterdirektoren hat sei⸗ nen Ruf während des Weltkrieges nicht zu wahren vermocht: in Chicago ist die Oper verkracht, in Boston liegen die Verhältnisse kaum besser. Nur die New Yorker Metropolitan Opera hat dem Pleitesturm standhalten können. Das Hauptverdienst daran hat Direktor Gatti⸗Casazaa, der sich von Ausbruch des Krieges an streng neutral gehalten hat und von seinem internationalen Künstlerpersonal es setzt sich aus Deutschen, Franzosen, Bel⸗ giern, Amerikanern, Türken, Engländern und Italienern zusam⸗ men in diesem Bemühen in jeder Beziehung unterstützt worden ist. Auch der Spielplan blieb neutral. Von 33 aufgeführten Wer⸗ ken waren 17 italienisch, 14 deutsch und 2 französisch; von den Lomponisten hielt Wagner mit 34 Vorstellungen den ersten Platz; ihm folgte Puccini mit 24. Die Höchstzahl der Wieder⸗ bolungen erreichteBizets mit 9 Vorstellungen. Von ührungen und Ausgrabungen waren Z italienisch, 2 deutsch

und 1 französisch: wäre mehr Zeit gewesen, so wäre auch ein Russe, Borodin, mit seinemPrinz Jegor zu Worte gekommen. Uebri⸗ gens haben die aufgeführten Neuheiten keinen besonderen Erfolg bt; GiodarnosMadame Sans⸗Gene ist sogar glatt durch⸗ gefallen und LeonisOrakel kann höchstens später noch einmal als Füllsel zwischenCavalleria undBajazzi wiederverwen⸗ det werden. Mehr interessiert haben alte Stücke, von denen Webers Eurhanthe und BeethovensFidelio besonders gefielen. Unter den neugewonnenen europäischen Künstlern fanden Melanie Kurt und der italienische Tenor Lucca Botta besonderen Beifall. Trotzdem nahmen auch hier gegen Mitte der Spielzeit die finan⸗ ziellen Schwierigkeiten so zu, daß Derektor Gatti das Gerücht in Umlauf setzte, daß ihm die durch den europäischen Krieg ge⸗ schaffenen Bedingungen zur Durchführung einer Resorm günstig schienen, die sich besonders gegen die ungeheuren Gehälter der Stars richten würde. Caruso antwortete auf diesen, Versuchsballon mit der Ankündigung, daß er noch vor Ende der Spielzeit nach Monte Carlo abfahren müsse, wo er unumgängliche Verbindlich⸗ keiten eingegangen sei; er konnte das wagen, hatte ihm doch Gatti noch kurz vor dem Kriege versichert, das ihm für jeden Spielabend jinugesicherte Honorar von 2500 Dollars rechtsertige sich durch den täglichen Kassenbericht. Da sich Caruso indessen für die Spielzeit 135915/16 weiter verpflichtet hat, scheint Gatti seinen Resormplan ballen gelassen zu haben. Für die kommende Spielzeit steht den New Norkern ein besonderes Fest bevor: das seinerzeit auch in Ber⸗

so sehr bewunderte kaiserlich⸗russische Ballett gedenkt unter Lei

. die Reise über den großen Teich zu wagen und

on» Bakst entworfenen Kulissen und Kostüme mitzu⸗

Gatti hofft mit diesem Gastspiel wieder auf einen grünen

zu lum diesjährige Defizit auszugleichen.

wirbt. Daß die italienische Presse die verwegensten Mittel an-

mochte er sich

Wie man in Italien für die Kriegsanleihe wenden muß, um zur Zeichnung der Kriegsanleihe anzuregen, verrät ein Blick in das Mailänder LokalblattGuerino. Findet sich da in einer Ecke des Blattes inmitten der Lokalchronik die folgende Notiz:Bei Cova(dem großen Mailänder Restaurant) hat sich ein kurioser Auftritt abgespielt. Ein großer Hund näherte sich einem Herrn, der sich dort mit einer eleganten Dame unter⸗ 1 45 sprang ihm an die Beine und riß ihm die feinen, seidenen

trümpfe herunter, die er trug. Herr sprang wütend auf, der Hund blitzte ihn aber mit Augen an, aus denen der Gedanke sprach:Du bist reich und hast noch nicht einmal die Kriegsanleihe unte net. Das und noch Schlimmeres hast du verdient! Der Herr blieb versteinert, alle anderen Zuschauer liefen aber auf die Banken, um zu zeichnen. Bravo der Hund! In einer anderen Spalte derselben Seite findet sich folgender Beitrag:In der Via San Giovanni sul Muro ist ein junger Mann aufgefunden worden, der sich mit einem Schuß durch die Brust getötet hatte. Seine Tasche enthielt den folgenden Brief:Ist sterbe aus Liebes⸗ gram. Heute morgen hat mich meine Braut plötzlich gefragt, wie⸗ viel ich auf die Kriegsanleihe gezeichnet habe. Unglücklicherweiso habe ich mich gar nicht daran beteiligt und da rief sie mir zu: Es ist aus mit uns. Du bist kein. guter Italiener und kannzt deshalb auch kein guter Mann sein! Und damit wies sie mir die Tür. O Verlobte, bei denen es noch Zeit ist, zeichnet schleunigst auf die Kriegsanleihe, wenn ihr nicht enden wollt, wie ich. Der Guerino beschränkt sich aber nicht auf derartige Lokalberichte, er fordert auch zur Propaganda der Tat auf.Liebe Kinder! ruft er seinen jüngsten Lesern zu,bohrt weiter in der Nase herum, fahrt fort, Wein auf den Tisch zu gießen, den Gästen ins Gesicht zu niesen, den Hund zum Bellen zu bringen, indem ihr ihn am Schwanze zieht, fahrt fort, eure Kleider zu beschmutzen und sonstige Unerträglichkeiten zu vollführen, bis euer lieber Papa auch für euch einen Anteilschein der Kriegsanleihe nach Hause gebracht hat. Ward je eine Kriegsanleihe in solcher Laune gezeichnet?... Oder auch nicht gezeichnet. N

ä la Soubise, Charles von Rohan, Prinz von Sou⸗ bise, der am 1 6. Juli 1715 das Licht der Welt erblickte, ist durch seine Erfolge auf dem Gebiete der Kochkunst ebenso un⸗ sterblich geworden wie durch seine Mißerfolge auf dem Schlacht- felde. Seine bedeutendste Leistung als Feldherr war die Nieder⸗ lage bei Roßbach. Nichtsdestoweniger vertraute ihm Ludwig XIV. das Portefeuille des Krieges an und sandte den Besiegten ein Jahr später wieder auf den Kriegsschauplatz. Und da er über den halb so starken hessischen General Oberg am 10. Oktober 1758 bei Buttenberg einen Sieg zu erringen vermochte, erhielt er den Mar- schallstab. Wie wenig er ihn verdiente, bewies er in der Schlacht bei Bellinghausen am 15. Juli 1761, die durch seine Schuld verloren. wurde. Nur durch Intrigen und die Gunst der königl. Mätressen ver⸗

Aus Stadt und Cand. Gießen, 16. Juli 1915.

* Belobigung. Dem Gefreiten Georg Sauer in Gießen vom Landsturmbataillon Weilburg wurde eine öffentliche Belobig ung erteilt, weil er bei der Wie⸗ derergreifung eines aus dem Gefängnis in Gumbinnen ent⸗ wichenen Gefangenen in Insterburg große Umsicht und Tat⸗ kraft an den Tag gelegt hat.* 25

* Behandlung alter Kartoffeln. Ein Rat⸗ schlag zur Verwendung und Behandlung der letztjährigen Kartoffeln wird von einem elsässischen Landwirt im 9 Tagbl. dahin erteilt: Ich habe die angefaulten Kartoffel sauber waschen und von Fäulnisteilen reinigen lassen, un⸗ geschält in Stücke geschnitten und im Faß, wie Sauerkraut oder Sauerrüben, eingesalzen und beschwert. Die noch gesunden Kartoffeln habe ich schälen lassen, geschnitzt und ebenfalls in Töpfe eingesalzen und beschwert. Erstere, woz noch die Schalen der letzten hinzugekommen sind, dienen vorzüglich zur Fütterung von Hunden, Hühnern und Schwei⸗ nen. Die zweite Sorte ist genau wie frische Kartoffeln nachdem sie vom Salzwasser abgewaschen wurde, und ist zur Bereitung von Suppen, zum Braten, Backen und Brei gut zu verwenden. Die Methode ist erstaunlich. Man läß auf diese Art keine Kartoffeln mehr zugrunde gehen..

* Einfaches, billiges Verfahren zur Frisch⸗ haltung von Früchten! Der Kriegswirtschaftliche Aus⸗ schuß beim Rhein⸗Mainischen Verband für Volks⸗ bildung hat eine Vorschrift herausgegeben zur Frischhaltung von Früchten mit u, ohne Zucker u. zum Verschluß aller Arten von Marmeladen und Gelee in Gläsern und Steintöpfen. Das Ver⸗ fahren unterscheidet sich von den bisher üblichen dadurch, daß fast alle Gefäße dazu benutzt werden können, auch Porzellan⸗, Steingutkruken, irdene Töpfe und selbst Wassergläser, daß keine Gummiteile zum Verschluß notwendig sind und daß die Früchte weder durch starken Zuckerzusatz noch durch Zusatz von Sali⸗ zylsäure haltbar gemacht werden müssen. Es eignet sich ganz vor⸗ züglich für die Bedürfnisse der Hausfrau und wird in diesem Jahre besonders gute Dienste, leisten, da ja die Obst⸗ ernte soweit nur irgend möglich ausgenutzt werden muß⸗ 15 und die Spezialgefäße immer teurer werden. Eine An⸗ leitung zu dem Verfahren ist nun im Druck 22 schienen und wird auf der Geschäftsstelle des Rhein⸗ ainischen Verbandes für Volksbildung Frankfurt a. M., Pauls⸗ platz 10, kostenlos abgegeben und frei versand 5 Der Verband ist außerdem bereit, auf Ansuchen von Bürgermeister⸗ ämtern, Frauenvereinen, Kriegswirtschaftlichen Beratungsstellen usw. das Verfahren in den Gemeinden außerhalb Frankfurts vor- führen zu lassen. Gleichzeitig hat der Rhein⸗Mainische Verband für Volksbildung ein Flugblatt herausgegeben, welches d jugendlichen Hilfskräften, die sich zur Erntehilfe bereit erklä ren, geeignete Maßregeln gibt, durch die gewisse Unzuträglichkeiten, die sich im vergangenen Jahre herausstellten, vermieden werden sollen. Auch dieses Flugblatt ist durch die Geschäftsstelle des Ver⸗ 8 bandes kostenlos und portofrei zu erhalten. f

** Verleitung zum Bruch des Lehr⸗Ver⸗ trags. Von der Handwerkskammer wird uns geschrieb Seit einiger Zeit werden in einzelnen Gegenden des Groß herzogtums durch bezahlte Agenten im Auftrag größ Baufirmen Arbeitskräfte für Armierun arbeiten in Lille und sonstigen besetzten Gebietsteilen angeworben. Es mehren sich die Klagen, daß hierbei auch Lehrlinge, die durch Lehrverträge noch gebunden sind, zur Aufgabe ihrer Lehrverhältnisse veranlaßt werden. Stets handelt es sich um Lehrlinge, die im letzten Lehrjahre stehe die Väter befinden sich im Felde, die Mütter haben nicht die nötige Gewalt über die jungen Leute. Anscheinend auch der hohe Lohn eine verführerische Wirkung aus.. gesehen von der Schädigung, die das Handwerk durch die Entziehung der gerade jetzt so notwendigen Arbeitskräfte er⸗ leidet, sind aber auch die jungen Leute durch Eingehen der⸗ artiger Verpflichtungen großen Gefahren in mehrfache Hinsicht ausgesetzt. Vor allem werden hierdurch die jungen Leute aus ihrem Berufe herausgerissen, sie können ihre Aus⸗

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Mätressen, der Pompadour und nach ihr der Dubarry, verdg er wohl zumeist der trefflichen Küche, die in seinem Hause gef wurde. Der Vorsteher dieser Küche war Monsieur Bertrand, Berühmtheit in der Geschichte der Gastrosophie. Um einen einzj Magen auf kunstgerechte Weise zu füllen das war Bertrand Maxime können nicht genug Hände in Tätigkeit, nicht genug Speisenvorräte in Angriff genommen sein. Bertrand sollte. ein mal eine Aufstellung der Bestandteile eines geplanten Festmahles dem Prinzen vorlegen. Bei der Morgenaudienz wird die Aufstel⸗ 2 lung überreicht und der Prinz liest:50 Schinken! Was ich glaube, du bist übergeschnappt! Du willst mich befehlen! Will 1 denn ein Regiment bewirten?Gnädigster Herr, von den Schinken wird nur einer auf der Tafel erscheinen, die übrigen brauche ich zu meinem Spaniolette, meinen Blonden, meinen Beilagen, 1 meinen..Tu willst mich bestehlen!Gnädiger Herr, Siß kennen die Mittel nicht, die ich zu meinen Speisen brauche. Befehlen Sie und ich bringe Ihnen die fünfzig Schinken in einem Glas- fläschchen, das nicht größer ist, als mein Daumen! Diese Anek⸗ dote kennzeichnet die Bedeutung der Worteà la Soubise: eine Unzahl Zutaten, um eine Nichtigkeit herzustellen. Ein Zwiebelbre! à la Soubise zum Beispiel hatte über dreißig Ingredienzen. Prinz von Soubise starb am 4. Juli 1787, erreichte also ein hohes Alter die beste Rechtfertigung für seinen Koch! 15 Neuentdeckte Gräber aus der Bronzezeit in Norwegen. In der bekannten norwegischen, am Südende des Mjösen-See gelegenen Stadt Eidsvold war es schon seit längerer Zeit bekannt, daß sich in der Nähe des Hofes Frilseth an der Ost⸗ seite des Vormen-Flusses größere und kleinere Steinhaufen be⸗ finden, die man als Ueberreste alter Landburgen ansah. Die Sage hatte sich dieser Steinhaufen bemächtigt, es sollte da allerler Spuk und Koboldwesen zuhause sein, und ältere Leute erinnern sich noch, daß es ihnen in ihrer Kinderzeit verboten war, in der Gegend dieser geheimnisvollen Male zu spielen. Nun hat der norwegische Altertumskenner Professor Dr. Yngvar Nielsen im Sommer 1914 eine Besichtigung der Steinmale vorgenommen, als deren Ergeb⸗ nis er feststellen konnte, daß es sich um Grabstätten aus der Bronzezeit handelt. Neuerdings ist eine nähere Untersuchung und eine kartographische Aufnahme der Gräber von Frilseth vor⸗ genommen worden. Während bekanntermaßen fast alle Gräber aus der Bronzezeit sonst ausgeraubt sind, hat es den Anschein, als ob eine oder zwei dieser Grabstätten von Frilseth völlig unberührt geblieben sind. In den andern scheint freilich mehr oder weniger geräubert worden zu sein. Die kleinen Grab⸗ kammern sind deutlich zu erkennen, besonders das eine Grab zeichnete sich durch Wände aus, die äußerst sorgsam mit flachen Steinen belegt sind, so daß es kein moderner Maurermeister besser machen könnte. Es steht nun zu erwarten, daß diese interessanten Denkmäler der Vergangenheit demnächst einer weiteren geng

des Königs Gunst zu erhalten. Die Gunst jener

Untersuchung unterworfen werden. 8 5