Ausgabe 
(7.6.1915) 131. Zweites Blatt
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44
 
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Bekanntmachung. Betr.: Deckung des Pferdebedarses des Heeres.

Das stellv. Generalkommando des XVIII. Armeekorps geht von dem Grundsatz aus, daß nichts unversucht bleiben darf, um zur Vermeidung oder wenigstens Hinausschiebung von Aushebungen

den Ankauf so ergiebig wie möglich zu gestalten, und bedarf hierzu der allerentschiedensten Mitwirkung der Zivilbehörden.

Es ist nicht beabsichtigt, die Händler auszuschalten, im Gegen⸗ teil glaubt das Generalkommando, daß die schwieriger gewordenen Verhältnisse die Mitwirkung der landes⸗ und handelskundigen Pferdehändler erst recht bedingen. Um aber in allen Fällen, in denen die Besitzer ihre Pferde lieber direkt an die Heeresver⸗ waltung verkaufen, hierzu die Möglichkeit zu schaffen, sind im Korpsbezirk, von den ständigen und in Tätigkeit bleibenden beiden Ankaufskommissionen abgesehen, die Chargen pferdekommissionen nachstehender Truppenteile zum freihändigen Ankaufe von Pferden

In Mainz: die Chargenpferdekommission der Ersatz⸗ eskadron Drag.⸗Regts. 6. 25

In Frankfurt: Dieselbe Kommission der 2. Ersatz⸗ abteilung Art.⸗Regts. 63. 2

In Darmstadt: selbe Kommission der Ersatz⸗ eskadron Dragonexr⸗Regts. 24. 1 g Als Höchstpreise für den Ankauf gelten bis auf weiteres

Reitpferde 1800. Mk.,

warmblütige Zugpferde 5 1950. Mk., für schwere kaltblütige und für besonders schwere warmblütige Zugpferde 2100. Mk.

Die Verkaufsbedingungen sind die gesetzlichen mit der Maßgabe, daß die Auszahlung erst am 16. Tage nach erfolgtem Verkaufe stattfindet Die gesetzlichen Fristen für Gewährsmängel erleiden

Die Pferdebesitzer, welche Pferde zu verkaufen wünschen, wür⸗ den sich direkt an eine der vorgenannten Stellen zu wenden und die Pferde am Sitze der Kommission vorzuführen haben.

Betr.: Wie oben. g b An den Oberbürgermeister der Stadt Gießen und an die Großh. Bürgermeistereien der Landgemeinden des Kreises.

Wir empfehlen, die Pferdebesitzer unter Bekanntgabe des Vor⸗ stehenden auf die Vorteile des rechtzeitigen Verkaufes aller ent⸗ behrlichen Pferde sowie darauf aufmerksam zu machen, daß sie durch Beschaffung von Zugochsen als Ersatz für Pferde nicht nur im allgemeinen Interesse alle Pferde verfügbar machen, sondern sich auch der Wirkung der letzten Endes immer drohenden Pferde⸗ aushebung am sichersten entziehen.

Es darf erwartet werden, daß es Ihrer Aufklärung gelingt, diejenigen Besitzer, die in erster Linie oder überhaupt Pferde ent⸗ behren können, zu veranlassen, ihre Pferde recht bald der Heeres⸗ verwaltung direkt oder durch Vermittelung der Händler an ieten. Für den Fall, daß trotzdem neue Aushebungen nötig werden sollten, ein Fall, der scharf ins Auge gefaßt werden muß wird empfohlen, schon jetzt nach wirtschaftlichen Ge⸗ sichtspunkten zu prüfen, wieviele Pferde in Ihrer Gemeinde noch ausgehoben werden können, und uns hierüber binnen 5 Cagen zu berichten.

Von dieser Aushebung würden außer den in den 8g 4 und 11 der Pferdeaushebungsvorschrift bezeichneten Pferde befreit bleiben:

a) auf Antrag des Besitzers 5

1. sämtliche Stuten, die gedeckt und nicht nachweislich güst sind,

2. sämtliche Stuten, die innerhalb der letzten 8 Wochen ab⸗

gefohlt haben,

b) ohne weiteres

sämtliche mit(Dogebrannten Pferde,

c) soweit möglich, auf Antrag des Besitzers,

die im Hessischen Stutbuch eingetragenen Pferde.

Daneben soll aber den wirtschaftlichen Verhältnissen nach Mög⸗ lichkeit Rechnung getragen, namentlich kleineren Landwirten nicht der letzte Vorspann genommen werden.

Gießen, den 5. Juni 1915.

Großherzogliches Kreisamt Gießen. J. V.: Hemmerde.

Gießen, den 6. Mai 1915.

n Kreisamt Gießen.

V.: Hemmerde.

Bekanntmachung. Betr.: Aufruf des ungedienten Landsturms.

Nachdem durch Allexhöchste Verordnung Seiner Mejestät des

Kaisers vom 28. v. Mts. sämtliche Angehörige des

1 15 5 Landsturms I. Aufgebots, soweit der Aufruf

durch die Verordnungen vom 1. und 15. August 1914 erfolgt ist, aufgerufen wurden, fordere ich sämtliche jungen Leute im Alter von 19, 18 und 17 Jahren(letztere nur insoweit, als sie schon vor dem 30. Mai d. Is. 17 Jahre alt waren) hiermit auf,

sich in der Zeit vom 8. bis einschließlich 10. Jun

d. Js, bei der Bürgermeisterei ihres Wohnortes zur Stammrolle zu melden. Die im Jahre 1895 geborenen Leute,. zurzeit das 20. Lebensjahr noch nicht erreicht haben, sind nic meldepflichtig, da sie am 1. Januar d. J. bereits in das militär⸗ pflichtige Alter eingetreten sind und sich zur Musterung zu stellen hatten. Es kommen hiernach nur in Betracht die im Jahre 1896, 1897 und die in der Zeit vom 1. Januar bis einschließlich 30. Mai 1898 geborenen jungen Leute. 5 Die Aufgerufenen, die sich im Ausland aufhalten, haben sich, soweit es möglich und noch nicht geschehen ist, alsbald schriftlich oder mündlich bei den Deutschen Auslandsvertretungen zur Ein⸗ tragung in besondere, von diesen zu führende Listen zu melden. Selbstverständlich haben sich die bereits freiwillig in das Heer eingetretenen Leute nicht zu melden. Gießen, den 5. Juni 1915. Der Zivil⸗Vorsitzende der Ersatz⸗Kommission des Kreises Gießen. 8 J. V.: Hemmerde.

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Betr.: Wie oben. 9 1 An den Herrn Oberbürgermeister der Stadt Gießen und an die Großh. Bürgermeistereien der Landgemeinden des Kreises. Obige Bekanntmachung wollen Sie sofort in üblicher Weise veröffentlichen und die Anmeldungen entgegennehmen. Das For⸗ mular geht Ihnen alsbald zu. 4 l 2 Die Landsturmrollen sind jahrgangsweise und in alphabetischer Reihenfolge aufzustellen. Auf dem Titelblatt jeden Jahrgangs ist die Gemeinde und der Jahrgang anzugeben.. Die Stammrollen sind mir bis zum 12. d. Mts. einzusenden. Gießen, den 5. Juni 1915. Der Zivil-Vorsitzende: der Ersatz⸗Kommission des Kreises Gießen. J. B.: Pemmer de?

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Regierung des höchstseligen Großherzogs Ludwig(Il.

Aus obiger Stiftung, welche bezweckt, daß aus den Kapitalzinsen drei junge Leute, und zwar aus jeder der drei Provinzen einer, eine gleichmüßige Beibilse zu den Kosten ihrer Ausbildung auf einer höheren Bildungsanstalt erhalten sollen, sind

für das Jahr 1915 drei Stipendien von se 400 Mk. zu vergeben.

Das Stipendium kann auf drei Jahre ausgedehnt werden; es können jedoch nur Angehörige solcher Gemeinden berücksichtigt werden, welche Beträge zu dieser

Stiftung

das S

betreffende Bürgermeisterei an den Oberbürgermeister der Hauptst also aus Orten der Provinz Starkenburg an den Oberbürgermeister stadt, aus Rheinbessen an den Oberbürgermei an den Oberbürgermeister der Stadt Gießen

gelangen

geleistet haben.

Hiernach bexechtigte und befähigte junge Männer, welche zum Zwecke ihrer Ausbildung eine höbere Bildungsaustalt besuchen oder besuchen wollen und sich um tipendium zu bewerben beabsichtigen, sind eingeladen, ihre 1 5 durch ibre

bis längsteus zum 15. Juni ds. Is.

zu lassen.

An Zeugnissen sind den Gesuchen beizulegen:

Außerdem ist der Nachweis zu erbringen, daß der Gesuchsteller in Hessen ge⸗

1 ein behördlich beglaubigtes Vermögenszeugnis,

2 eine bebördliche Bescheinigung, daß und wo Gesuchsteller studiert, 3. das Maturitäts⸗ bezw. Schulabgangszeugnis,

4. ein Führungse(Leumunds⸗) Zeugnis.

boren, bezw. hessischer Staatsangehöriger ist. Darmstadt, Gießen, Mainz, den 20. Mai 1915.

Das Kuratorium:

Keller, Oberbürgermeister,

Dr. Glässing,

Dr. Göttelmann, Oberbürgermeister,

Oberbürgermeister.

t ihrer Provinz, 1 er Stadt 5 ster der Stadt Mainz, aus Oberhessen

tücht. zweiter Werkmeister

oder militärfreien Zigarrenmacher

welcher sich als Werkmeister eignet. Schriftl. Angebote mit Zeugnissen und Ansprüchen unter 4773 D an den Gießener Anzeiger erbeten.

Arbeitsvergebung.

Für die Gemeinde Allendorf a. d. Eda.

Darm⸗

erforderlichen Erdarbeiten, sowie Flechtzaunher⸗ stellung und Steinlieserung durch schriftliches An⸗ gebot vergeben werden. Angebotsvordrucke sind bei der unterzeichneten Behörde zum Preise von 1. Mk. das Stück zu beztehen. Verdingungs⸗ unterlagen sind bei der unterzeichneten Behörde und bei Großh. Bürgermeisterei Allendorf a. d. Lda. einzusehen. Angebote sind bis zum Samstag, den 12. Juni d. Js., vormittags 10% Uhr, bei der unterzeichneten Behörde einzureichen, Eröff nung in Gegenwart erschienener Bieter. Zuschlags⸗

4797B

frist 3 Wochen. 4800 B

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Berliner unter sich.

Programm bis 8. Juni:

4 Akten. von Richard Voss. In der Titelrolle:

Die neuesten Kriegsberichte.

Der neue Golem. Humoreske. Der Liebestod. Drama in 2 Akten. Militär ohne Charge zahlt werktags die Hälfte.

4816] Einige Morgen

Nach dem gleichnamigen Schauspiel

Entzückendes Lustspiel in einem Akt.

Gießen, den 4. Juni 1915. Großzh. Kulturinspektion Gießen. H. Steinbach, Gr. Baurat.

Heugrasversteigerung.

Donnerstag, den 10. Juni 1915, vor⸗ mittags 9 Uhr anfangend, soll das Heugras von 105 Morgen Gemeindewiesen versteigert werden. Der Anfang ist am großen See.

Ober⸗Bessingen, den 5. Juni 1915.

Großh. ae Ober⸗Bessingen.

4809

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