1 8
b r Gewer ten u 0 6 bie en en und der Städte
die Landwirte nicht
Am
weimal sagen. 0 sage
Lösung der Kartoffelfrage. Da hat man schließlich die Reichs- Die Mehlpreise standen im Mißverhältni trei e n ekfeessewersergung geschaffen, die man im Volke preis. Es tommeenscht auf die Pr techlens zu dem Getreide: Mer he geske für Kartoffelverteuerung“ genannt Spannung an. 12 Wat ache fende rn ouch auf die
hat, die hohe Liebes gaben für die A wirte anreizte, e 0 lange mit Das warme Wetter hat ihnen allerdings einen Stri 8 gemacht. Aehnlich ist es bei Mehl und Fleis
N reise müssen herabgesetzt werden. Wir brauchen eine Reichs ebensmittelstelle, wo alle zusammenlaufen.
— die Riesenprofite, rwaltung der K. G. da auch die Sorge für di Gutes ist, so hat es Armen das aufbringe ermäßigung noch eini gründet dann einen
Getreide, 3
N 1 8000 ũ
die die Agrarier gemacht haben!
ge Wochen zurückdatieren.
r Hülsenfrüchte, Vieh,
stpreise anzusetzen. Abg. Fischbeck(Vp.):
Schon im Dezember sind
— Es war ein Fehler,
rechten Verhältnis
Preisherabsetzung so spe
vorhanden, wenn nur die Die Regierung muß eine festere Hand zeigen.
der e e* ohne Festsetzung
Betroffenen nicht angängig sein.
ible Ware, wie ein 80
0 Organisation auf
munderung der ganzen W
Abg. Dr. Rösicke(Kons.): g Der Bauer ist hier vom Abg. Wurm zum Prügelknaben macht worden. Wir protestieren
Bekanntmachung betr. Bestanderhebung und Beschlagnahme von alten Baumwoll⸗Lumpen u. neuen baumwollenen
Stoffabfällen.
Nachstehende Verfügung wird hiermit zur allgemeinen Kenntnis gebracht mit dem Bemerken, daß jede Ue dene(worunter 5 verspätete oder unvollständige Meldung fällt), sowie jedes An⸗ reizen zur Ueber der erlassenen Vorschrift, soweit nicht
den Strafgesetzen höhere Strafen verwirkt sind,
nach§ 9 Ziffer„b“ des Gesetzes über den Bel stand Ziffer„ es über agerungszustan vom 1 Juni 1851 oder Artikel 4 Ziffer 2 des Baperischen Ge⸗ setzes über den Kriegszustand vom 5. November 1912 mit Ge⸗ fängnis bis zu einem Jahre, gegebenenfalls nach 8 5 der Be⸗ kunntmachung über Vorrutserhe vom 2. Februar 1915 mit den hier vorgesehenen Strafen belegt wird. 5
9 1. Inkrafttreten der Verfügung. a) Die Verfügung tritt am 1. Juni 1915, mittags 12 Uhr, im
Kraft. 0
b A 3 Absatz d bezeichneten Gegenstünde treten
Mi g d8e eee erst mit dem Empfang oder der Einlagerung der Waren in Kraft. 8. e Beschlagnahmt und meldepflichtig sind auch die nach dem 1. Juni 1915 etwa hinzukommenden Vorräte; bei den durch 8 5 betroffenen Personen, Gesellschaften usw. jedoch nur, wenn damit 10 Falls die in 1 aufgeführten Mindes am 1. Juni sütr die gesamten Bestäude an dem Tage in Kraft diese Mindestvorräte überschritten werden.
e! Verringern sich die Bestinde eines von der Verfügung Betroffenen ich unter die 1 Mindestmengen, so behält die Verfügung trotzdem für diesen ihre Gültigkeit.
8 2. Von der Verfügung betroffene Gegenstände. „ Meldepflichtig und beschlagnahmt sind vom sestgesetzten ldetag ab bis auf weiteres sämtliche Vorräte der nachstehend aufgeführten Klassen(einerlei, ob Vorräte einer, meh⸗ rerer oder sämtlicher Klassen vorhanden sind), mit Ausnahme der in 8 5 bezeichneten Vorräte: 5
Klasse 4 Alte helle Kattun- und Barchent⸗Lumpen, sortiert g Ade Ale mittelhelle Kattun⸗ und Barchent⸗Lumpen, 7 Klasse 37 Mit original bunt Kattun⸗ und Barchent⸗Lumpen, 33 gesondert gehaltene blaue, rote und schy irze baum⸗ wollene Lumpen, sowie 4. 1„das ausschließlich für die Fabrikatio r ist.
Maße. e als den Sorten der Klassen 1—3, ohne Zufatz von gestellt.
5 meldepflichtig sind vom festgesetzten Meldetag ab bis auf weiteres sämtliche Vorräte der nachstehend aufgeführten Klassen(einerlei ob Vorräte einer, mehrerer vder sämtlicher Klassen vorhanden sind), mit Ausnahme der in 8 5 bezeichneten Vorräte:
A. Alte baumwollene Lumpen:
Klasse 5: Alte weiße baumwollene Lumpen aller Art, aus⸗ genommen gesondert gehaltene Gardinen, Mull, gehäkelte und kte 5 6
Klute ban kung weiß Kotten, ale Sorten. 2 7: Alt weiß und trüb weiß baumwollgestrickt. Klasse 3 1 1 1 sse 9: Alt gli eder.
Kasse 10, i bin beam beftggtee dend Leib ginal und in Farben sortiert, außer schwarz.
B. Neue baumwollene Stoffabfälle:
1. 2 11: Neue weiße Wäscheabschnitte, Kattun und Barchent, itäten.
Kasse 12: Neue helle, bunte und farbige Kattune und Bar⸗ chent, original und sortiert, in allen Qualitäten, ausgenommen gesondert gehaltene, rote, blaue und schwarze Abfälle, sowie Segel⸗
tuche
Klasse 13: Neu Englisch Leder.
Kasse 14: Kunstbaumwolle, aus den Sorten der Klassen 5 bis 13, ohne Zusatz von Oel hergestellt.
Klasse 15: C. Unsortierte, 15 5 n(Sammelware, nicht nach Stoffe
an
tagen, ori⸗
enannte bunte n und Farben geord⸗
g. Von der Verfügung een Personen, Gesellschaften usw. Von dieser Verfügung betroffen werden:
. f alle gewerbli Unternehmer und Firmen, in deren Be⸗ 5 1 kreben dle 1+ 8 2—— Gegenstände erzeugt, ge⸗ * 1 f oder verarbeitet werden, soweit die Vorräte 5 17 nihrem Gewahrsam oder bei ihnen unter Zoll⸗ * auffi 4:
4 b) alle 1— und Firmen, die solche Gegenstäude aus An-
es lsbetriebes oder sonst des Erwerbs wegen 2 fc 5 N 7 2 in Gewahrsam haben, oder wenn sie sich bei ihnen unter Zollaufsicht befinden;
jeßli nach Höchst⸗ 1. 3 Kaba N 14 55 och. f rundsatz aus: hol oͤchstpreise notwendig, um des Volk um Sparen zu bringen. Das ließen
kennzeichnendsten ist
grarier festsetzte und die Land⸗ ihren Vorräten zurückzuhalten. durch die acht. Ael gegangen. gange Aktion ist eine Blamage der Verwaltungsbehörden, die r Unterlagen zu falschen Maßnahmen kamen.
Was sind die hohen Gehälter bei der Kriegsgetreidegesellschaft Die rf keine Ueberschüsse machen, denn wenn e Hinterbliebenen selbstverständlich etwas doch keinen Sinn, daß die Aermsten der n sollen. Die K. G. muß ihre jetzige Preis- Der Redner be— sozialdemokratischen Antrag, die Höchstpreise Brot und Kartoffeln sofort wesentlich Fleisch, und Schmalz
wir für Getreidebeschlagnahme ein daß die K. G. die Mehlpreise nich 8 Gekreidepreisen festgesetzt hat und die t erfolgt ist. Viele Klagen wären nicht Höchstpreise ernster durchgeführt wären. Eine Ermäßigung einer Entschädi⸗ ic Für eine nicht⸗ Fleisch, ist ein Höchstpreis unangebracht. 5 Lebensmittelgebiet erregt die Be⸗
dagegen.(Abg. Wurm: Ich 4 leiden.
treten Meldepflicht und Beschlagnahme] den
Denn berstehen wir uns nicht. Spekulationsgier und Profitsucht angebrachter war, als sich heute erst wieder der gemeinsame Wille um Zusammenhalten Heeg Wir wollen dem Volk nicht das
rot verteuern und beklagen, daß die Ma it kommen sind. N 1 n
12 deutscher Sprache bedeuten
Die war in der Tat sehr sich ist nicht übermäßig hoch, denn er richtet faktoren. In früheren Jahrzehnten haben Preise gehabt, wo doch das Geld höheren We wir noch dazu vom Welthandel abgeschnitte die Preise bei uns niedriger als bei unseren Feinden. Die Land⸗ wirtschaft hat ihr bestes getan für das Gelingen der siegreichen Durchführung des Krieges, möchte aber keine Vorwürfe ernten, sondern dies anerkannt wissen. Das soll uns ein anderes Volk nachmachen, wie wir wirtschaftlich durchhalten. Wir wollen uns nicht gegenseifig angreifen und herabsetzen, sondern zusammen⸗ arbeiten.(Beifall.) ö
Staatssekretär Dr. Delbrück:
Wir werden vor der Geschichte bestehen können, Regierung wie Volksvertretung, Arbeitgeber und Arbeiter. Kritik ist nur berechtigt, soweit wir für die Zukunft daraus lernen können, sie darf uns aber die Arbeitsfreude nicht vergällen. Mit unseren Getreidevorräten kommen wir nicht nur durch, sondern wir haben einen Ueberschuß, der uns vor Rückschlägen schützt. Spekulative Preise müssen wir verhindern, aber angemessene Preise sind heute nicht gleichbedeutend mit eee denn wir sind in einer Kriegskonjunktur für Handel und In ustrie. Unser Wirtschafts⸗ leben geht besser als in den ersten zwei Kriegsmonaten. Nicht jedes landwirkschaftliche Produkt kann man beschlagnahmen, das ift nur bei fungiblen Waren möglich. Bei der Kartoffel haben wir trotzdem Höchstpreise festgesetzt. Bei der Entschädigung für die Aufbewahrungspflicht sind wir eher zu niedrig als zu hoch gegangen. Für die verantwortlichen Männer ist niemals ein anderer Gesichtspunkt maßgebend gewesen als das Interesse des großen Vaterlandes.(Beifall.)
Abg. Dr. David(Soz.):
Die Lebensmittel find uns ebenso notwendig wie die Munition. Unsere Vorschläge wollen dafür sorgen, daß wir nie daran Mangel
hoch. Der Preis an sich nach den Unkosten⸗ wir schon gleich hohe rt besaß. Heute sind n, und trotzdem sind
t f
0 f.
in Gewahrsam haben, soweit die Vorräte sich in een; ewahrsam oder bei ihnen unter Zollaufsicht
d) alle Empfänger(der unter a bis o bezeichneten Art) solcher Gegenstände nach Empfang derselben, falls die Gegen⸗ stände sich am Meldetag auf dem Versand befinden und micht bei einem der unter a bis c aufgeführten Unterneh⸗ mer, Personen usw. in Gewahrsam oder unter Zollaufsicht gehalten werden. a
Vorräte, die in fremden Speichern, Lagerräumen und anderen
Aufbewahrungsräumen lagern, sind, falls der Verfügungsberech⸗ tigte seine Vorräte nicht unter eigenem Verschluß hält, von den Inhabern der betreffenden Aufbewahrungsräume zu melden und gelten, soweit sie unter 8 2a aufgeführt sind, bei diesen 12 dend hernath tuabesorder 0. erfügung en si i insbeso e na stehend aufgeführte Betriebe Personen: ewerbliche Betriebe: Papierfabriken, Kunstwoll⸗ und Kunstbaumwollfabriken, Wäschesabriken u. dergl. Handelsbetriebe: Händler,— Spediteure, Agen⸗ ten, F u. dergl., ersonen, we zur
andere bestimmte Gegenst
Gewahrsam
n betreiben.
— Zweigstellen vorhanden
welchem sich die Hauptstelle befindet) ansässigen Zweigstellen wer⸗ einzeln betroffen.
8. f Umfang der Meldung. Au Angaben über die Vorrats wem die fremden Vorräte gehören, Auskunftspflichtigen befinden.
95.
Ausnahmen von der Verfügung. Ausgenommen von dieser Verfügung sind solche in g 3 gekenn⸗ 8 Personen, Gesellschaften usw., deren Vorräte einschließ⸗ ich derjenigen in sämtlichen Zweigstellen, die sich im Bezirk der verfügenden 1 befinden) am 1. Juni 1915 gleich oder ge⸗ ringer waren als je 1000 kg von den Klassen 1—4, je 500 Kg von den Klassen 5—14, je 2000 Kg von der Klasse 15. Auch diese Per⸗ sonen sind auf besonderes Verlangen der verfügenden Behörde zur Meldung ihrer Vorräte oder zu Fehlmeldungen verpflichtet.
mengen ist anzugeben, die sich im Gewahrsam des
8 6. Beschlagnahmebestimmungen. (Betrifft nur die unter 8 2 a aufgeführten Klassen 14.) Die Verwendung der beschlagnahmten Bestände wird in fol⸗ gender Weise geregelt:
a) Die beschlagnahmten Vorräte verbleiben in den Lagerräumen und sind tunlichst gesondert aufzubewahren. Es ist ein Lager⸗ buch einzurichten, aus welchem jede Aenderung der Vorrats⸗ mengen und ihre Verwendung ersichtlich sein muß, und den Polizei- und Militärbehörden jederzeit die Prüfung der Läger und des Lagerbuches sowie die Besichtigung des Be⸗ triebes zu gestatten. J 5
Zu- und Abgänge sind entsprechend zu belegen. b)—9— den beschlagnahmten Vorräten dürfen entnommen wer⸗
1. Die von der Aktiengesellschaft zur Verwertung von Stoff- abfällen, Berlin W. 35, Lützowstr. 33—36(Fernsprecher: Nollendorf 445 und 446, Tel.⸗Adresse:„Stoffwechsel“) angekauften Mengen,
erben Tadel, was um so un⸗ d von Kartoffeln sichergestellt werden zum Zwecke der wohl⸗ feilen— der wenigerbemittelten Vollskreise.
Beschlagna
weniger als 10 Hektar Kartoffelland herangezogen werden. den sozialdemokratischen Anregungen wird das Verbot der Ver⸗ fütterung von Brotgetreide angenommen. le schränkung der Malzverwendung in Brauereien weiter bestehen bleiben. zeit freie Eisenbahnfahrt erhalten.
wird der gestrige Tag ebenso unvergeßlich sein wie der 4. August, an dem wir uns vor die Tatsache gestellt sahen, dem Neid, dem Haß und der Begehrlichkeit unserer Feinde zu begegnen. königlich italienischen Regierung war es vorbehalten, diesen Be⸗ weggründen des furchtbarsten aller Kriege den Treubruch hinzu⸗ zufügen, begangen an einer Bundesgenossenschaft von mehr als 30 Jahren. nicht der Haß Rußlands, nicht der Neid und der Aushungerungs⸗ versuch Englands haben das deutsche Gefühl— und das aus zu⸗ sprechen habe ich ganz besondere Veranlassung in diesem Augen⸗ blick— so tief in seinem Innersten bewegt und erbittert, wie die⸗ ser Schritt der Regierung eines Landes, das seinen bisherigen Bundesgenossen so vieles von dem verdankt, was es im Laufe des letzten Menschenalters geworden ist.
Verachtung, die jeder Deutsche einem Treubruch entgegenbringt, und mit ruhiger Entschlossenheit sieht das deutsche Volk
unseren Verbündeten.
wir uns in der unerschütterlichen Zuversicht, daß auch eine Welt von Feinden uns nicht vernichten kann, mit dem Rufe: Seine Majestät der Kaiser, Volk und Vaterland leben hoch.
sich erhoben. Die bürgerlichen Parteien stimmen dreimal in den Ruf ein.
wachen und jede Zuwiderha
Die Aussprache schließt. Die Vorschläge der Kommission wer⸗ en angenommen. Danach soll eine ausreichende Menge
Sollte eine me notwendig sein, so sollen vorzugsweise Betriebe— Von Ferner soll die Ein⸗ Sämtliche Mannschaften sollen während der Urlaubs⸗ Hierauf vertagt sich der Reichstag bis zum 10. August.
Präsident Dr. Kaempf: Wir sind am Ende unserer Beratungen angelangt. Uns allen
Der
Nicht der Ausbruch der Rachegedanken Frankreichs,
(Sehr richtig!) Mit dem Stolze, ja, ich möchte beinahe sagen mit der stolgen
uner-
rocken auch diesem neuen Feind ins Antlitz. Wir halten Treue 5 8 Wir trauen auf Gott und unser Recht. Wir vertrauen auf die militärische Kraft und wirt⸗
7(Beifall.) So trennen
chaftliche Stärke unseres Vaterlandes.
Die Mitglieder mit Einschluß der Sozialdemokraten haben
Schluß gegen 9 Uhr.
An diese Stelle sind auch alle Anfragen zu richten, welche die vorliegende Verfügung betreffen. 9
Die Bestände sind in gleicher Weise wieder am 1. August auf⸗ zugeben unter Einhaltung der Einreichungsfrist bis zum 15. August.
Frankfurt(M.), den 31. Mai 1915.
Stellv. Generalkommando 18. Armeekorps.
Bekanntmachung. 7
.: Regelung des Verkehrs mit Brotgetreide und Mehl; hie Mehlpreise des Kommunalverbands. Mit Zustimmung des Kreisausschusses wird vom 15. Jun l. Js. ab der Preis für das vom Kommunalverband an die Stadt Gießen sowie an die Landgemeinden des Kreises abzugebende Weizenmehl von 43,50 Mk. auf 42,50 Mk. und für Roggen⸗
Bekanntmachung. 5
Betr.: Den Höchstpreis für Brot. 7 Nachdem der Kommunalverband den Preis für den Doppel⸗ zentner Roggenmehl von 38 Mk. auf 36 Mk. mit Wirkung vom 15. Juni l. Is. ab herabgesetzt hat, wird hiermit von aten Tage an für die Landgemeinden des* reises der Böchstpreis für den 4⸗Pfund⸗Laib Roggenbrot auf 70 Pfg. und für den 2⸗Pfund⸗Laib Roggenbrot auf 35 Pfg. fe st
ssgewicht des Brotes muß noch 24 Stunden n. 5 seiner Fertigstellung vorhanden sein. 1 5 Gießen, den 30. Mai 1915.. Großherse richts Kreisamt Gießen.
r. Usinger.
Bekanntmachung. i Betr.: Den Ausbruch der Maul⸗ und Klauenseuche in Burk⸗
—— 3 An die Großherzoglichen Bürgermeistereien Burkhardsfeld . Hattenrod und Oppenrod. n Sie werden veranlaßt, vorstehende Bekanntm diejenige vom 12. November v. Is.
An die Großh. Gendarmerie des
Kreises. Sie wollen die Durchfü g
aun der 8 streng über⸗ ndlung zur Anzeige bringen. en, den 29. Mai 1915. 8 5 a
Großherzogliches Kreisamt Gi J. V.: Hemm 9 e. 855
Gie ß
2. die von solchen Firmen oder Personen angekauften Men- gen, die vom Kriegsministerium, Kriegs-Rohstoff⸗Abtei⸗ lung als„Lieferer“ der„Aktiengesellschaft zur Verwer⸗ tung von Stoffabfällen“ zugelassen sind.
2 andere Verwendung und Verfügung ist verboten. iernach ist die Beschlagnahme im Sinne dieser Bestimmungen lediglich eine Verfügungsbeschränkung.
nismäßigen Schwierigkeiten verbunden ist, sind die Gewichte nach dem Lagerbuch oder nach Belegen aufzugeben. Die Belege müssen zur Nachrifung bereitgehalten Irgend eine weitere Mit-
der Todesfälle in nach Gießen gebrachte Kranke kom
wöchentl. Uebersicht der Todesfälle i. d. Stad
19. Woche. Vom 2. bis 8. Mai 1915.
*
Gießen.
Einwohnerzahl: angenommen zu 32 900(inkl. 1600 Mann Militär).
Sterblichkeitsziffer: 15, 80%, Nach Abzug von 3 Ortsfremden 11,08.
8 7. Es starben an Zu. 3 m 8 bs
Ueber Gesuche um Freigabe von Teilmengen aus den beschlag⸗J Diphtherie 10 2* 1 100 t nahmten Beständen, welche mit kurzer Begründung versehen seinTuberkulose 5 1** 2 92 müssen, entscheidet die Kriegs-Rohstoff⸗Abteilung(Sektion W. II) Lungenentzündung 2 2 5 1 9 des Kriegsministeriums, Berlin SW. 48, Verlängerte Hedemann⸗ Gehirnschlag 105 100 85 2* straße 9/10. 6 8 2 10 1 00 5 2 1 . re 1 2* 2
Meldebestimmungen. Sartom 1 1 5 2
Die Meldung hat auf den amtlichen Meldescheinen so zu er— Selbstmord durch Erschießen 1 1 2. 2 folgen, daß für lede Klasse getrennt der Bestand in einer besonderen] Verunglückung durch Sturz 1 1 2 1 5 Gewichtszahl angegeben wird in denjenigen Fällen, in welchen Summa: 10(0% 90 5 3 genaue Ermittlung des Gewichts durch Verwiegen mit unverhält⸗ Anm.: Die in) 10 5
Klammern gesetzten
det Jetressenden. Ziffern geben an, wie viel men.
ankheit auf von auswärts
teilung darf der Meldeschein nicht enthalten. 2
Die amtlichen Meldescheine werden auf schriftliches Ansuchen von der„Aktiengesellschaft für Verwertung von Stoffabfällen“ Berlin W. 35, Lühowstr. 33.—36, postfrei versandt Die Meldungen sind an die Kriegs⸗Rohstoff⸗Abteflung.(Sek- tion W. II) des Königlichen Kriegsministeriums, Berlin SW. 48, Verlängerte Hedemannstr. 9,10 bis zum 15. Juni 1915 einschließ⸗
Auen nnn
rucksachen aller Art
lotert in leder gewunschten Ausstattung preiswert die
o) alle Kommunen, öffentlich rechtliche Körperschaften und Ver⸗ bände, in deren Betrieben solche Gegenstände erzeugt, ge⸗ braucht oder verarbeitet werben, oder die solche Gegenslände
25*(Die Briefe müßen ordnungsgemäß frankiert ein.
1 85 1
Brühl'sche Universitäts-Drucketel, Schulstr. 7 auunnnumnmnnmumunmunnmmmmmmmmmmmnmnm f


