Ausgabe 
(13.4.1915) 86. Erstes Blatt
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In Russisch⸗Valen und Westgalizien stellenweise Ge⸗ schützklampf. l

* Au der Karnathenfront wurden im Waldgebirge besonders in den Ahschnitten östlich des Uzsoler Passes, meh⸗ rere russische Angriffe unter großen Verlusten des Feindes abgewiesen. In Summa 830 Mann Gefangene. 8 7 In Südostgalizien und in der Bukowina vereinzelte heftige Geschütztämpfe.

5 Der Stellvertreter des Chefs des Generalstabs: 5 v. Höfer, Feldmarschalleutnant.

Barbarei der Feinde vor den Dardanellen. N Konstantinopel, 12. April.(WTB. Nichtamtl.) Die LeAgence Milli meldet: Die Alliierten rächen sich für ihre Mißerfolge vor den Dardanellen, indem sie be⸗ wohnte, aber un verteidigte Ortschaften be⸗ schießen. Die alliierte Flotte hat am 7. April Jeniköj 8 am Aegäischen Meere beschossen und drei in gesegneten Um ständen befindliche griechische Frauen getötet, sowie zwei Mädchen und zwei Männer verwundet. Wir unterbreiten die Tatsache der zivilisierten Welt, die darüber urteilen mag. 3 Von der tautasischen Front. Petersburg, 12. April.(WTB. Nichtamtlich.) Der Generalstab der Kaukasusarmee teilt mit: In der Küstengegend am 8. April Artillerierampf und Gewehr feuer. In Richtung Olty kam es zu unbedeutendem Ge wehrfeuer. Auf den anderen Fronten keine Veränderung.

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* Ein deutsch⸗ameritauischer Notenwechsel.

8 10 Berlin, 12. April.(WTB. Nichtamtlich.) DieNord⸗ deutsche g. Zeitung veröffentlicht folgenden Noten- wechsel: Die Note des Botschafters der Vereinigten Staaten an den Staatssekretär des Auswärtigen über die Versenkung des amerikanischen Segelschiffes William P. Frye lautet in Uebersetzung:

3 Berlin, 3. April. Eurer Exzellenz beehre ich mich im Auf⸗ trage meiner Regierung eine Retlamation über 228 095,54 Tol⸗ lars nebst Zinsen vom 28. Januar gegen die deutsche Regierung zu Gunsten der Eigentümer und des Kanitäns des amerikanischen 3 schiffesWilliam P. Frye vorzulegen betreffend ciner Ent scchaͤdi für Nachteile, die sie infolge der Versenkung des ge⸗ nannten Schiffes auf hoher See durch den deutschen Hilfskreuzer 5 1 Friedrich am 28. Januar 1915 erlitten 8 Baden. Die Tatsachen, auf die sich ihr Anspruch stützt, und wegen 4 die deutsche Regierung von der Regierung der Vereinigten Staaten zur Vergütung der entstandenen Verluste und Schäden verpflichtet erachtet wird, sind kurz zusammengefaßt die folgenden: William P. Frye, ein Segelschiff aus Stahl von 3374 Tonnen

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.im tum amerikanischer Bürger und rechtmäßig unter der Flagge der Vereinigten Staaten segelnd, verließ Scattle im Staate u am 4. November 1914 unter Charter für M. H.

Oouser von Portland im Staate Oregon mit Vestimmung für 85 town, Falmouth, oder Plymouth nach Ordre und mit La⸗ dung, die ausschließlich aus 186 980 Bushel Weizen im Eigentum des vorgenannten Houser bestand, und an Ordre oder an deren Anweisung konsigniert war. Dies alles ergibt sich aus den Schiffs⸗ pvapieren, die bei der Verfenkung durch den Kommandanten des Ddeutschen Hilfstreuzers von dem Schiffe weggenommen worden sind. 27. J 1915 begegnetePrinz Eitel Friedrich dem liam P. Frye auf hoher See und zwang ihn anzuhalten und 5 ein bewaffnetes Anhaltungstommando an Bord, das Besitz Schiffe ergriff Nach Prüfung der Schisfspapiere ordnete der 1 dant des Kreuzers an, daß diese Ladung über Bord zu 32 sei: nachträglich entschloß er sich aber, das Schiff zu zer⸗ teren und am folgenden Morgen wurdeWilliam P. Frue auf seinen Befehl versenkt. Die Ansprüche der Eigentümer und des 1 äns 55 folgenden Posten: Wert des 9 Aus⸗ krüftung und Zubehör 150 000 Dollars, Fracht nach Frachtliste

5 und 1000, 2240 Tonnen zu 32/6 8180 19/6 zu 4,86 Dol⸗ lars macht 39 759,54 Dollars, Reise und andere Auslagen des

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pitäns Kiehne und des Schiffsagenten Arthur Sewall u. Ci für die eidesstattliche Erklärung, Vorbereitung dd enden r 360 Dellats. Ses erstes fle pi. gr. de täns Kiehne Dollars, S. Sersatz für die Ent⸗ U e e Aten mee ee e 9590 Dollars. f Anweisung meiner Regierung beeehre ich mich zu ersuchen, ob die deutsche Regierung für die Zerstörung des William P. Frye durch den deutschen HilfskreuzerPrinz Eitel 5 N volle Entschädigung leistet. Ich benutze pp. James W. ar d. 3 Die Ant w ortnote des Staatssekretärs des Auswär⸗ tigen Amtes an den Botschafter der Vereinigten Staaten von

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6. in, 4. il 1915. Der Unter zeichnete beehrt sich, Eure Exzellenz, dem Botschafter der Vereinigten Staaten von Amerika 5 James W. Gerard, vom 3. April Nr. F. O. 2892, betref⸗ fend Schadensersatzansprüche wegen Versenkung des amerikani⸗

James Darmfädter Theaterbriej.

3 2 B. Darmstadt, 12. April. Unser Hoftheater erfüllt auch in diesen ernsten Zeitläuften seine Au gabe mit Um icht und Verständnis. Du die Abhaltung der seit einigen Jahren so erfolgreich eingeführten Frühlings⸗ sbestspiele mit ihren zahlreichen berühmten Gästen unter den jetzigen Berhältnissen nicht angängig erscheint, sucht die Theaterintendanz durch die Darbietung von Sondervorstellungen und Einzelgast⸗ spielen dafür K. 8 2 schaffen. So 3 * gartner⸗-Abenden u Siegfried⸗Wagner⸗Abend ein glän⸗ 2 durchgeführter Schiller⸗Zuklus und mehrere Björnson⸗Auf⸗ führungen gefolgt. Und in den letzten Tagen war ein zweimaliges Gastspiel des berühmten Charafterdarstellers und Regisseurs Al 3 0 7 1 vorbereitet worden, . schon im vorigen Frü durch seine Shylok⸗Darstellung in bester Weise hier eingeführt hatte. d 0 2 Aufführung des ersten Teils von Goethes Far Worts

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gen st alsMephisto

Finverstanden sein mag, daß er als Fildner eine derartige

Bühne brachte, so dankbar angelegte Charakterbild

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schen KauffahrteischiffesWilliam P. Frye durch den deutschen HilfskreuzerPrinz Eitel Friedrich nachstehendes zu erwidern: Nach den der deutschen Regierung zugegangenen Berichten hielt der Kommandant desPrinz Eitel Friedrich das SchiffWilliam P. Frye am 27. Januar auf hoher See an und untersuchte es. An Bord fand er eine, an Ordre gerichtete und nach Queens⸗ tomn, Falmouth oder Plymouth bestimmte Weizenladung. Nachdem er zunächst versucht hatte, die Ladung aus demWilliam P. Frye zu entfernen, nahm er schließlich die Papiere und die Besatzung an Bord und versenkte das Schiff. Aus diesem Tatbestand ergibt sich, daß der deutsche Kommandant sich völlig im Rahmen der Grundsätze des Völkerrechtes gehalten hat, wie sie in der Lon⸗ doner Seekriegsrechtserklärung und in der deutschen Prisenord⸗ nung niedergelegt sind. Die Häfen von Queenstown, Fal⸗ mouth und Plymouth, wohin das angehaltene Schiff be⸗ stimmt war, sind stark befestigte englische Küsten⸗ plätze, die überdies den britischen Seestreitkräften als Stüt⸗ punkte dienen. Die Weizenladung, die gemäß Artikel 24 Nr. 1 der Londoner Seekriegsrechtserklärung und Ziffer 23 Nr. 1 der deutschen Prisenordnung als Lebensmittel unter den Begriff der relativen Konterbande siel, war daher nach Artikel 33 und 34 der Londoner Erklärung und Ziffer 32 und 33 der deut⸗ schen Prisenordnung als für eine feindliche Macht bestimmt an⸗ zusehen und bis zum Beweise des Gegenteiles als Konterbande zu behandeln. Dieser Gegenbeweis war jedenfalls bei Anhaltung des Schiffes nicht zu führen, da die Ladungspapiere an Ordre lauteten. Damit war aber auch gemäß Artikel 49 der Londoner Erklärung und Ziffer 113 der deutschen Prisenordnung die Voraussetzung für die Versenkung des Schiffes gegeben, da für den Hilfskreuzer die Mög⸗ lichkeit fehlte, die Prise ohme Gefährdung seiner Sterheit und ohne Beeinträchtigung des Erfolges seiner Operationen in einen deutschen Hafen einzubringen. Die ihm nach Artikel 50 der Lon⸗ doner Erklärung und Ziffer 116 der deutschen Prisenordnung vor der Zerstörung obliegenden Pflichten erfüllte er, indem er die an Bord befindlichen Personen und die Schiffspapiere auf den Kreu⸗ zer herxübernahm. Die Rechtmäßigkeit der Maßnahmen des deut⸗ schen Kommandanten ist übrigens gemäß Artikel 51 der Londoner Erklärung,§ 1 Nr. 2 der deutschen Prisengerichtsordnung durch die deutsche Prisengerichtsbarkeit nachzuprüfen. Dieses Prisen⸗ verfahren wird nach Eingang der Schiffspapiere unverzüg⸗ lich vor dem Prisengericht in Hamburg eröffnet und sich auf die Entscheidung der Frage erstrecken, ob die Zerstörung der Labung und des Schiffes im Sinne des Artikels 49 der Londoner Er⸗ klärung notwendig war und ob das untergegangene Eigentum der Wegnahme unterlag, sowie gegebenenfalls, ob und in welcher Höhe den Eigentümern Schadensersatz zu leisten ist. In dem Verfahren würde den Eigentümern von Schiff und Ladung gemäß 34 Ziff. 3 der Londoner Erklärung der Beweis offenstehen, daß die Weizen⸗ ladung eine friedliche Bestimmung und somit nicht den Charakter einer Konterbande hatte. Wird dieser Beweis nicht geführt, so wäre nach den allgemeinen völkerrechtlichen Grundsätzen die deut⸗ sche Regierung zu einer Entschädigung überhaupt nicht veryflich⸗ let. Nach den für die Beziehungen zwischen Deutschland und den Vereinigten Staaten von Amerika geltenden besonderen Bestim⸗ mungen ist indes die Rechtslage insofern eine andere, als nach Artikel 13 des Preußisch-Amerikanischen Freundschafts- und Han⸗ delsvertrages vom 11. Juli 1799 in Verbindung mit Artikel 12 des Preußisch⸗Amerikanischen Handelsschiffahrtsvertrages vom 1. Mai 1828 Konterbande, die Angehörigen des einen Teiles gehört, von dem anderen Teile nicht eingezogen, sondern nur zurückgehalten oder gegen Zahlung des Wertes übernommen wer⸗ den kann. Auf Grund dieser Vertragsbestimmung, die selbstver⸗ ständlich für das deutsche Prisengericht maßgebend ist, würden die amerikanischen Eigentümer von Schiff und Ladung auch dann eine Entschädigung erhalten, wenn das Gericht die Weizenladung als Konterbande erklären würde. Gleichwohl erübrigt sich nicht etwa das bevorstehende Prisenversahren, da das zuständige Prisen⸗ gericht die Rechtmäßigkeit der Wegnahme und Versenkung nach⸗ zuprüfen hat, und auch die Legitimation der Reklamanten über die Höhe des Schadensersatzes feststellen würde. Indem der Unterzeichnete dem Herrn Botschafter anheimstellen darf. Vor⸗ stetendes zur Kenntnis seiner Regierung zu bringen, benutzt er diesen Anlaß, um ihm die Versicherung seiner ausgezeichneten Hochachtung zu erneuern. v. Jagow.

Eine neue deutsch⸗amerikauische Zeitung.

Berlin, 12. April.(Priv.⸗Tel.) DasBerl. Tageblatt meldet aus Rotterdam: Nach demDaily Telegraph beab⸗ lichtigen die Deutsch⸗Amerikaner die Gründung einer Ge⸗ sellschaft mit einem Kapital von 2 Millionen Dollar zwecks Her⸗ ausgabe einer großen Tageszeitung, die die deutsche Sache verteidigen soll.

Aus dem Reiche.

Die Kartaffelversorgung. Berlin, 12. April.(WTB. Amtlich) Um den Kar⸗ toffelbedarf, namentlich der minderbemittelten Bevölkerung in größeren Städten für das Frühjahr und den Sommer 1915 unbedingt sicher zu stellen, muß eine angemessene Kar⸗ toffelmenge aus dem Verkehr gezogen und festgelegt werden.

worden

mütvollen Szenen und die romantische, zu Herzen dringende Mufik, sowie die Erinnerung an die schönen Tage der Kindheit auch auf die Erwachsenen noch immer eine starke Wirkung aus, wozu natürlich auch die gute Vertretung der Hauptrollen, Frl. Hacker als Preciosa, Frau Müller⸗Hanne k als Zigeunermutter, und der Herren Wolf Jordan als Schloßvogt Pedro, Jos. Heinz als Hauptmann und Kurt Ehrle als Ton Alonzo sehr wesentlich beitrug. 1 besondere Anerkennung verdient die am Vor⸗ mittag im Hoftheater veranstaltete Bismarckfeier. Sie ver⸗ schaffle⸗ uns nicht allein den seltenen Genuß von Beethovens Eroika, die trotz des durch den Krieg nicht unwesentlich zu⸗ sammengeschmolzenen Hoftheaterorchesters unter Hofrat Otten⸗ heimers Leitung sehr exakt zu Gehör gebracht wurde, sondern gab vor allem auch Gelegenheit, eine Festrede des vortrefflichen Bismarckkenners Gehl Kirchenrat Prof. D. Tr. Eck aus Gießen, lennen zu lernen, der in einer großzügigen Charakteristik der Per⸗ sönlichkeit und des Werdegangs des Altreichskanzlers und einer pachenden Darlegung seiner un vergänglichen Verdienste um Kaiser und Reich bestand. Das Publikum lauschte den Worten des Reduers mit gespannter Aufmerksamkeit und brachte, nachdem sich der stürmische Beifall gelegt, ein begeistertes dreimaliges Hoch auf den Kaiser aus, worauf der gemeinsame Gesang:Deutschland, Deutschland über alles die erhebende vaterländische Feier be⸗ endete. Der Groß h erzog, der seit Anfang voriger Woche wieder in Tarnistadt weilt, wohnte mit der Großherzogin 8 dieser Feier, wie den vorerwähnten nne

5* Conrad Ferdinand Meners deutschtum. , Conrad Ferdinand Mever, dessen Jugendsprache das Franzö⸗ sisch war und der so starke romanische Einflüsse in si 5 il doch ein echter dauscher Dichter geworden au n b

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rat in seiner Sitzung vom 12. April i.

Zur Durchführung der eich, 5 Bel t.

unter dem NamenReichsstelle e 2 ist. soll

vorgesehen, die dem Reichskanzler eg 5 aus einem Reichskommissar und mindestens 5 dern bestehen. Der Behörde steht ein Beirat zur Seite, der sich aus Vertretern der Landwirtschaft, der Städte, des Handels und der Verbraucher zusammensetzt. Das N. glied zwischen der Reichsstelle und den Verbrauchern sollen die Kommunalverbände bilden, die ähnliche Aufgaben be⸗ reits auf anderen Gebieten mit Erfolg übertragen erhielten. Von einer allgemeinen Beschlagnahme der Kartoffeln 95 wie beim Getreide ist wegen technischer Schwierigkeiten und wegen der Gefahr des Verderbens bei ü Be⸗ handlung und Aufbewahrung der beschlagnahmten Kar⸗ toffeln abgesehen worden. Insoweit die zur Ernähru der Bevölkerung notwendigen Kartoffeln nicht innerhal eines Bezirkes vorhanden sind, melden die Komm er⸗ bäude den Fehlbetrag, der durch freihändigen Ankauf nicht gedeckt werden kann, unter eingehender Begründung seiner Höhe bei der Reichsstelle an, welche darüber entscheidet, oh die Aumeldungen zu berücksichtigen sind oder nicht. Die Reichsstelle kann die Ueberweisung von Kartoffelmengen aus einem Kommunalverband an einen anderen Kommungl⸗ verband oder an die Reichsstelle verlangen. Kommunalver⸗ bände, aus denen Kartoffeln abzugeben sind, können diese Mengen freihändig ankaufen, sie nötigenfalls auch zwangs⸗ weise sicherstellen. Auf Mengen, die zur Erfüllung von Ver⸗ trägen erforderlich sind, darf nicht zurückgegriffen werden, wenn diese Verträge nachweislich vor Inkrafttreten dieser Verordnung abgeschlossen sind und ihr Inhalt von einem der Vertragschließenden bis zum 26. April 1915 einschließlich dem Kommunalberband, in dem die zu liefern⸗ den Kartosseln lagern, mitgeteilt ist. Der Rückgriff 2 zu⸗ lässig, wenn die Reichsstelle es genehmigt oder verlangt. Auch soll die Reichsstelle berechtigt sein, in die bei dem In⸗ krafttreten dieser Verordnung laufenden Lieferungsverträge als Bewerber einzutreten. Von diesem Rechte wird im all⸗ gemeinen jedoch nur mit aller gebotenen Vorsicht Gebrauch gemacht werden. Die Kommunalverbände können im übri⸗ gen alle zur Versorgung der minderbemittelten Bevölkerung mit Kartoffeln erforderlichen Maßnahmen in ähnlicher Weise treffen, wie sie bei Regelung des Verkehrs mit Getreide und Metzl zulässig sind. Erwähnt sei hierbei ausdrücklich, daß Aussuhrverbote von Kartoffeln aus dem Bezirke eines Kommunalverbandes sich nicht erstrecken dürfen auf Mengen, die im Eigentum des Reiches, eines Bundesstaates, von Militärverwaltungen, eines Kommunalverbandes, der Trockenkartoffelverwertungsgesellschaft oder der Zentralein⸗ laufsgesellschaft in Berlin stehen, oder auf Mengen, die zur Erfüllung von Verträgen erforderlich sind, wenn diese Ver⸗ träge vor Inkrafttreten dieser Verordnung abgeschlossen sind und ihr Inhalt bis zum 26. April 1915 dem Kommunal⸗ verband, in dem die zu liefernden Kartoffeln lagern, mit⸗ geteilt ist. Der Ankauf von Kartoffeln wird zu den Preisen ersolgen müssen, die dem Landwirt neben dem Höchstpreis ein Entgelt für Aufbewahrung, Behandlung und Risiko bietet. Diese Preise werden vielfach für die minderbemittelte Bevölkerung zu hoch sein. Die Rei ing wird daher Kommunalverbänden beim Erwerb von Kartoffeln, der zur Versorgung ihrer minderbemittelten Bevölkerung durch die Reichsstelle erfolgt, die Mehrkosten ersetzen, die durch die genannte Sonderverfügung den Landwirten über

hinzutretenden geringen Spesen stellen. 7 Eine feige Mache gegen den deutschen sozialdemokratischen Parteivorstand.

Berlin, 13. April. DieVoss. Ztg. brachte am Montag früh unter der UeberschriftFundgeb 2 n der Liebknechtgruppe(2) die Uebersetzung eines Ma⸗ nifestes aus derHumanité, von dem sie sagte, daß es, wenn es sich nicht um eine Mystifikation handelte, sie

einen Vorstoß gegen die Mehrheit der Reichstagsfraktion aus den kräftigen Kreisen der Minder heit bedeutet. Die Pariser

Humanité vom 7. April schreibt: Sie erhalte aus Hol⸗ land ein Manifest der Minorität der deutschen Sozialdemö⸗ kratie, die den Prinzipien der Internationale treugeblieben

zwar, zu denen aber die hier sehr belieb⸗] Krieg in meiner Seele, schrieb er später ber diesekritische ten starken Verdunkelungen der Bühne nicht gerech⸗ Zeit.Von einem unmerklich gereiften Stammesgefühl jetzt müch⸗ net werden sollen. Das Stück übt durch die ge⸗ tig ergriffen, tat ich bei diesem weltgeschichtlichen Anlasse das

rung Ausdruck zu geben, dichtete ichHuttens letzte% Und von dem Bild dieses tragischen Kämpfers für 77 c

er e 1 ied die nur auf den eisernen Kanzler gedeutet werden konnten und

als Bismarck⸗Gedicht volkstümlich Schmied

95 Schlag ertůöne ben,& soll für die deutsche Krone sein! N .

In seinemdeutschen Eifer ging Meyer damals so weit, daß er den alten Achtundvierziger Gocksried Kinkel bestürmte, ö einschönes patriotisches Lied mit der alten Heimat Frieden zu schließen und in das neue Reich zurückzukehren. Meyers Briese beweisen in ihrer durchgehenden Gesinnung, in ihrem warmen Ton,

sein und den

Ganz abgesehen von meinem persönlichen Verhältnisse

Literatur ich di i 5 ee ändliches und No i N

sammenhang und

Schweizer etwas Selbstun

ich die Stärkung dieses Bedürfnisses stets als genauen gründlicher Bildung betrachert. Es ift nach meiner

Ueberz ein unermeßliches Gut, daß wir unbeschadet unserer

Eigentümlichkeit einem weiten sprachlichen Gebiete.

ßen nationalen Kultur angehören und uns nicht, wie etwa

Holländer, in einem engen partikularen Kreise bewegen.

ahnte auch bereits, daß dem von ihm so heißgeliebten 0

noch die größte Prüfung bevorstehe, und so klingt heute zu

der eines guten und großen Freundes das

das das er 2 ͤ v r ern wird später den großen Kampf zu bestehen* 5 1 19 1 0

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