Bekanntmachung.
Nachstebende Bekanntmachung Großb. Kreisamts Gießen vom 29. März 1915 wird hiermit öffentlich bekannt gegeben. 5
Gießen, den 30. März 1915.
Der Oberbürgermeister: Keller.
Bekanntmachung.
Betr.: Den Verkehr mit Brotgetreide und Mehl; bier: Enteignung.
Nachdem bereits durch unsere Bekanntmachung vom 18. Februar 1915(Kreisblatt Nr. 18 vom 19. Februar 1915) die nach der Erhebung vom 1. Februar 1915 im Kreise befindlichen und seit dem vorgenannten Tage beschlga⸗ nahmten Vorräte an Roggenmehl, insoweit sie sich im Gewabrsam von OBändlern und Landwirten befanden, in das Eigentum des Kreises übergeführt wor⸗ den sind, wird biermit auf Grund der 8s 14 und 15 der Bundes ratsbekanntmachung vom BB. Januar 1915, in der Fassung der Bekanntmachung vom 6. Februar 1913 weiter angeordnet, daß alle nach den am. März l. Js, vor⸗ genommenen Jeststellungen etwa noch bei Müllern, Bäckern und Konditoren vorhandenen Reste von 252 L sowie sämtliches, bei Händlern, Müllern, Bäckern, Konditoren und Landwirten, bei letzteren nur über den ihnen nach§ 4 Abs. 4a zustehenden Bedarf hinaus, noch lagernde Weizen-, Hafer und Gersten⸗ mehl, in das Eigentum des Kreises Gießen in seiner Eigenschaft als Kommunalverband, zu dessen Gunsten seinerzeit die Beschlagnahme erfolgte, insoweit übergeben, 1 15 im folgenden Absatz etwas Gegenteiliges be⸗ stimmt ist. 5
Die unter der Bezeichnung„b) Bäcker und Konditoren“ und„el Kleinbändler“ in der von dem Oberbürgermeister zu Gießen mit Bericht vom B. l. Mis. vorgelegten Nach⸗ weisung aufgeführten Mehlmengen werden auf Antrag des den Kommunalverband vertretenden Ausschusses gemäß 8 14 Abf. 2 biermit auf die Stadt Gießen übereignet. 8
Nach ss 17 der vorerwähnten Bekanntmachung sind die Besitzer der enteigneten Vorräte verpflichtet, sie so lange zu verwahren und n behandeln, bis die von dem Tommunalverband oder der Stadt Gießen(siebe Abs. 2) Beauftragten A in Gewabhrsam des Kommunal⸗ verbands oder der Stadt Gießen überführt haben. Wer dieser Verpflichtung zuwiderhandelt, wird nach 8 20 der obengenannten Bekanntmachung mit Gefängnis bis zu 1 Jaßre oder mit Geldstrafe bis zu 10 000 Mark bestraft.
Soweit die Vorräte nach Vorstehendem in das Eigen⸗ IJ
tum des Kommunalverbands übergegangen sind, wird zunächst versucht werden, sie zu einem angemessenen Preis u erwerben. Sollte dies nicht gelingen, so wird das Entel nungs verfahren durchgeführt werden. Sowett die rräte, gemäß Abs. 2 dieser Bekanntmachung der Stadt Gießen übereignet sind, wird die Einhaltung eines gleichen Verfahrens der zuständigen Entschließung des Ober⸗
bi eisters überlassen.
ießen, den 2). März 1915. Großberzogliches Kreisamt Gießen.
Usinger. 3018
Abgabe von Kleie und zuckerhaltigen Futtermitteln.
Für die Regelung des Bedarfs und die Verteilung leie und zuckerhaltigen Futtermittel wurde im Groß⸗
berzogtum eine Berteilungsstelle für Futtermittel exrichtet. Nachdem in hiesiger Stadt als örtliche Aus⸗ führungsstelle die Stadtverwaltung bestimmt worden ist, jordere ich hierdurch alle A und Viehbesitzer der Stadt Gießen auf. ihren Bedarf an derartigen Futter⸗ mitteln bis 1. Juni ds. Js. alsbald und spätestens bis 1. April ds. Js. anzuzeigen. 29798
Die Bestellung— am zweckmäßigsten mündlich im Stadthaus, Zimmer wo jede gewünschte Aus 8 Art, Preis und Lieferzeit der Futtermittel ert wird.
Spütere Anmeldungen können nicht berücksichtigt werden.
Gießen, den 29. März 1915.
Der Oberbürgermeister:
Markt in Lich.
Der auf den 6. April 1915 anberaumte Markt wird nicht abgehalten. 3046 Lich, den 30. März 1915. Großherzogliche Bürgermeisterei. Dörmer.
der
Brennholzversteigerung.
Dienstag, den 6. April d. J., von ½11 Uhr vormit⸗ tags ab, werden aus den Domanialwalddistrikten Eisen⸗ kaute 1 und 2 Hailoh 1, vorderste Häsels, sowie—— Dürr⸗ und Windfallbolz aus verschiedenen Distrikten der Forstwartei Langd versteigert:
Scheiter Rm.: 486 Buche 1. Kl. 106 Buche 2. Kl. Knüppel Rm.: 560 Buche 1 Kl. 13 Buche 2. Kl., 2 Hain⸗ — 4 Eiche 1. Kl., 61 Eiche 2. Kl., 1 Kiefer, 3 Fichte. Kuüppelreisig Rm. 14 Eiche, 1 Erle. Gewöbnl. Rei Nm. 1244 Buche, 4 Eiche. Stöcke Rm.: 114 Buche, 9 Eiche.
Die Versteigerung findet im Saale des Gastwirts Sann zu Langd statt, weshalb man das Holz vorher ein⸗ sehen wolle. Es kommen sämtliche Brennholznummern
ur Versteigerung. Nähere Auskunft erteilt der Großh. Jorsndart ank zu Langd. Eichelsdorf, 29. März 1915. Großhb. Oberförsterei Eichelsdorf. Walter.
Ficentamm holy Verseigerng.
Aus den Gemeindewaldungen 1 Heinen und Münchbolzhausen soll folgendes Eichenstammholz im Wege des schriftlichen Angebots verkauft werden: 1. Hörngbeim, Distrikt Lichte Eichen La:
Nr. 1 1 Stamm 2 Kl.= 05 Istm. Nr. 2—5= 4 Stämme 3. Kl.= 264„ Nr. 6—8= 3 Stämme 4. Kl.= 13„
Nr. 9 1 Stamm 5. Kl.= 0.3„ Summa 51 Fm. 2. Münchbolzbausen, Distrikt Engelhardt 11a: Nr. 1— tamm 2. Kl.= 127 Istm. Nr. 2—16 15 Stämme 3. Kl.= 1353„ Nr. 17—19= 3 Stämme 4. Kl.= 153„ Summa Id im
Der Verkauf erfolgt unter den allgemeinen Holzver⸗ kaufsbedingungen und zwar für jede Gemeinde in e Los. Die Gebote sind nach Gemeinden, Festmeter und Klassen getrennt mit entsprechender Aufschrift voten —— 1 April d. J., vormittags 11 Ubr, bierbin einzureichen.
Groß⸗ Rechtenbach, den 20 März 1915.
Der Bürgermeister.
Bekanntmachung.
Das Umlagekataster der land⸗ und forstwirt⸗ schaftlichen Berufsgenossenschaft für das Großher⸗ zogtum Hessen für das Jahr 1914 liegt zwei Wo⸗ chen lang, nämlich vom 1. bis einschließlich 14. April 1914, bei der unterzeichneten Stelle zur Einsicht offen. Etwaige Widersprüche dagegen sind innerhalb eines Monats nach Ablauf der Offen⸗ legungsfrist bei dem Vorstand in Darmstadt zu erheben.
Später eingehende Widersprüche können keine Berücksichtigung mehr finden. 6 Heuchelheim, den 30. März 1915.
e e Bürgermeisterei.
reiling.
30⁵8
b J Wochen
Frankfurter Hypothekenbank.
52t Geschäftsjahr, Abschluß per 31. Dezember 1914.
Einnahmen. Jahresrechnung. Ausgaben. N 5 1 90 e e e e E 8 Mt. Pf. Saaten agg as W 808,266 37 Agen ehe*
insen 5 r 9822 508.52
Se„„ Mk. 2750 17570 Kommunal⸗ Obligationen 2.1870 20012900 22
ommunal⸗Darleben„„17437 8 r a 2 9,664 32
Lombard ⸗Darleben, Wechseln, Konto⸗ f Seeg 1„ 69.408 02
Korrent u. Staats varteren.. 4 L. 2460500 54] Fursverlust auf Denesche Staats papiere 364050— e eee 80,891 97] Reingewinn beschlossene Verwendung: Von den Hupothetenschuldnern ersetzte Stempelsteuern 61,903 844 9½¼/% Dividende aus Mk. 22.000,000.— Mk. 2,090,000— g ö Ueberweisung an die Aus fallreserve.„ 840000.— Tantiemen und Gratifikationen.„ 7, 28.35
o 5 842412180 10
5 72 58899 75
Aktiva. Bilanz. Passiva.
FCC 2 D„ e
Oypotbeken(sämtlich in das 7 eingetragen) 535,316,059 65] Aktienkapital.. 220000000— Oypotbekenzinsen(rückständig Mt. 22,619.64) 5,623,633 71] Reservesonds: Kommunal-Darieben: err Mk. 17,080,000—
Preußische(sämtlich in das Deckungs⸗ außermee 8„ 2100000.—
er eingetragenes Mk. 10,501, 214.89 Ausaldg„ 1,875,000.
Aukerpreußischh et..„ 336,56. Staatspapier⸗Reservt n. 22,705, 000—
PPP. ĩ ˙ ˙( 2 850814 10,932,380 43] Vortragsposten: 0 ö Kasse einschließlich Giroguthaben bei der Reichsbank Und Pfandbrief⸗Agio„
f f m ͤ 16878,532 81 Zinsen- und Darlehensprovisionen..„ 1,8411478 Wertpapiere: Gewinn⸗Vortrag 2881 5,094,820 62
Mk.— Nie Deutsche Pfandbriese:
Stagtsvapiere.. Mk. 5893000— E Mk.— „ 2,000,000.— 4% Deutsche Reichs ⸗ und e.. 515,788,700 Preußisch Schasanwels.„ 1.940,00.— i 383400— „ 43,000,000.— 35% Deutsche Kommunal- Obligationen: Reichsanlei ge 2 3878000. o Mk. 1, 700.— MN. 9—— a n Mk. 1,711,000.— nee 2. 6132 900— „— eigene Pfandbriefe un ins i 2 7 * Kommunal- Obligation.. 1205 008. 12976600— Siu— Pfandbriesen und Kommunal ⸗Obli ga De 1770,580 84] Faällige s und Zinsantei 1
uldaben bel Baukbäu fern ß Diskonten und Scheck“). Mek. 2252.40.96 Uunerbobene Dibid ene 14³0— Preuß. unversinsl. Schatzanweis. 00000. 5,252.40 96] Kontokorrent: Kreditoren 4 805,495 68 Debitor 687,500 30 JVVVCCTCCCCVCCVCCCVCCVCCCCCCCCCCTT 1343.6
mmobilien: F%%%%ôÜ 0. 2
e e Mk. 500,000.— Dien, 8 745 2000.00
Sonstiger Grundbesi zzz 2. 111380.06 61438006] Tantiemen und Gratisi kationen. I N
Fe 575,170 85
Der Dividendenkupon pro 1914 gelangt von heute ab mit Mk. 95.—= 9¼c% zur Einlöfung.
Frankfurt a. M., den 29. März 1915.
20
Die Direktion.
Bekanntmachung.
Das Umlagekataster der land- und forstwirt⸗ schaftlichen Berufsgenossenschaft für das Großher⸗ zogtum Hessen für das Jahr 1914 liegt vom 1. bis 15. April d. Is. auf unterzeichneter Stelle offen. Widersprüche sind innerhalb eines Monats bei dem Vorstand der Berufsgenossenschaft in Darmstadt nach Ablauf der Offenlegung zu er⸗
n. 3021 Kesselbach, den 29. März 1915. Großh. N Kesselbach. Schwalb.
Bekanntmachung. Das Umlagekataster der land⸗ und forstwirt⸗ schaftlichen Berufsgenossenschaft für das Jahr 1914 lang, nämlich vom 1.— 14. April
Jahres, auf der Bürgermeisterei zur Einsicht der Beteiligten offen. Etwaige Widersprüche sind innerhalb eines Monats nach Ablauf der Offen⸗
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Das Umlagekataster der land⸗ und forstwirt⸗ schaftlichen Berufs genossenschaft für 1914 liegt vom 1. April d. M. ab zwei Wochen lang bei der unter⸗ zeichneten Stelle offen. Widersprüche sind inner⸗ halb eines Monats nach Ablauf der Offenlegung bei dem Vorstand in Darmstadt zu erheben.
Lumda, den 30. März 1915. 3027
Großh. Bürgermeisterei Lumda. Schultheiß.
Bekanntmachung.
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schlossen ist, wozu auch die märker beizutra Lollar, am 30. März 1915.
Großh. Bürgermeisterei Lollar. Schmidt.
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