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eingetragene Genossenschaft
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mit beschränkter Haftpflicht.
Die verehrlichen Mitglieder unserer Bank werden zu der am
Donnerstag, den 25. März 1915, 8½ Uhr abends,
im Hotel Großherzog von Hessen stattfindenden
56. ordentlichen General⸗Dersammlung
ergebenst eingeladen.
1. Erstattung des Geschäftsberichts pro 1914.
und Aufsichtsrate zu erteilende Entlastung. 3. Verteilung des Reingewinnes. 4. 5 6. Verschiedenes. Gießen, den 10. März 1915.
—
Ersatzwahl von 5 Mitgliedern des Aufsichtsrates. Bericht über die durch den Verbandsrevisor stattgefundene Revision.
Tagesordnung:
Beschlußfassung über die Genehmigung der Jahresrechnung und Bilanz und die dem Vorstande
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eingetragene Genossenschaft mit beschränkter Haftpflicht,
Der Vorsitzende des Aussichtsrates: L. Petri II.
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Bekanntmachung.
Das Umlagekataster der Land⸗ und forstwirt⸗ schaftlichen Berufsgenossenschaft für das Groß⸗ herzogtum Hessen für das Jahr 1914 liegt zwei Wochen lang, nämlich vom 23. März bis zum 7. April d. Is., auf der Bürgermeisterei zur Ein sicht offen. Etwaige Widersprüche dagegen, daß ein Betrieb in das Kataster aufgenommen oder nicht aufgenommen, sowie dagegen, wie er veranlagt ist, sind innerhalb eines Monats nach Ablauf der
Offenlegungsfrist beim Vorstand der genannten
Berufsgenossenschaft zu erheben. Später eingehende Widersprüche können keine Berücksichtigung finden. Saasen, den 22. März 1915. Großh. Bürgermeisterei Saasen. Schepp. 2726 Bekanntmachung.
Das Umlagekataster der land⸗ und forstwirt⸗ schaftlichen Berufsgenossenschaft für das Groß⸗ herzogtum Hessen für das Jahr 1914 liegt zwei Wochen lang, nämlich vom 28. März bis zum 10. April dieses Jahres, auf der Bürgermeisterei zur Einsicht der Beteiligten offen. Etwaige Wider⸗ sprüche dagegen, wie er veranlagt ist, find inner⸗ halb eines Monats nach Ablauf der Offen⸗ legungsfrist bei dem Vorstande der land⸗ und forstwirtschaftlichen Berufsgenossenschaft in Darm⸗ stadt zu erheben. Später eingehende Widersprüche können keine Berücksichtigung mehr finden.
Klein⸗Linden, den 22. März 1915.
Großherzogliche Bürgermeisterei. Jung.
Bekanntmachung.
Das Umlagekataster der laud⸗ und for stwirtschaft⸗ lichen Berufsgenossenschaft für das Großherzogtum Hessen für das Jahr 1914 liegt zwei Wochen lang, nämlich vom 24. März bis zum 7. April ds. Js. auf der Bürgermeisterei zur Einsicht der Beteiligten offen. C.waige Widersprü dagegen, daß ein Betrieb in das Kataster aufgenommen oder nicht aufgenommen, sowie dagegen, wiz er veranlagt, sind innerhalb eines Monats nach Ablauf der Offen⸗ legungsfrist bei dem Vorstande der land⸗ und forst⸗ wirtschaftlichen Berufsgenossenschaft in Darmstadt zu erheben. Später eingehende Widersprüche können keine Ber ücksichtigung mehr finden.
Muschenheim, den 22. März 1915.
2707
Großherzogliche B e Muschenheim. iser. 27¹⁰
Kl.= 2767
—
* Holzversteigerung.
Versteigert werden: Dienstag, 30, l. Mts. aus den Domanialwalddistrikten Brauhof 1 und 3, Schiffenberg 30 und 32 und Buchenberg 58 der Forstwartei Baum garten;
Stämme: Eichen 3. Kl. 1 St.— 0,76 Fstm., 4. Kl. St.= 3% Istm., Eschen 4. Kl. 3 St.- 189 Fstm. 5. Kl. . St. 20 Fstm., 6. Kl. 9 St.= 581 Füm.; Nunscheiter: Eschen 2½6 Rm.(16 Mtr. l.)) Nunknüppel: Eschen 22 Rm.( Mir l.) Scheiter Rm. 1148 Eschen 1 Rüster, 1. Fignen; Kuppel Rm. 308 Eschen; Reisiawellen: 1100 Buchen, 280 Eichen, 2840 Eschen, 70 Fichten Stöcke Rm. 1ʃ½ Buchen 18,2 Eichen, 14,7 Eschen, 48 Fichten.
Beginn der Versteigerung vormittags 9 Uhr in dem Distrikt Buchenberg 58 an der Kreisstraße Gießen— Hausen. Das Holz im Brauhof 1 und sonst zerstreut sitzendes Holz wird nicht vorgezei n. Weiteres durch den Großh. Jorstwart Menges zu Forsthaus Baumgarten.
ießen, den 22. März 1915. Großh. Oherförsterei Schiffenberg.
rautwein. 2711
*
Holzversteigerung Montaa, 29. März l. s., non vormittags 8 Uhr an, werden bei Herrn Gastwirt Schultheiß in Lumda aus den Distritten Hinterster Huck. Tränkkopf, Heegbusch, Bornberg, Kasparsbaag. Buchwaldskopf, Bilskopf, Din⸗ gerwald, Heiligenberg. Brandbolz, Hammersloch und
Geiselsstrauch, Schubbezirk Lumda, versteigert: Stämme: 2 Eiche J. Kl.= 2.4% Fstm., Il desal. 4. Kl. = 6,16 Istm., 12 desgl. 5. Kl.= 5,80 Fitm., 27 desgl. 6. Kl. 7.2 Istm. 5 Kiesern 4 Kl. ⸗ 3,73 Füim., 4 desgl. 4. sim, 11. de sgl. 5. Kl.- 4.95 stm.; 2 Fichten 2 Kl.= 601 Jüm.,, 3 desgl. 3. Kl.= Isim., 4 desgl.
4. Kl.= 4,04 Fstm, 12 desgl. 5b Kl.= 2,52 fFsim.; Derb ·
stangen: 9 Fichten 1,7 Istm.; Nutzknüppel: 21 Rm. ichten; Rm. Scbeiter: 432.6 Buchen, 51 Hainbuchen, 41 ichen, 1 Kirschbaum, 2 Aspen, 11 Kiefern, 30 Fichten; Fnüppel: 176,3 Buchen, 486 Hainbuchen, 91 Eichen, 7 Birten, 3 Aspen, 4 Kiefern, 2 Lara en, 31 Fichten; Reisig: 579 Buchen, 133 Eichen, 2 Aspen, 16 Fichten; Stöcke: 186 Buchen, 21 Eichen. 4 Kiefern, 91 Fichten. as Holz ist vorher einzusehen. Die unmterstrichenen Nummern kommen nicht zum Ausgebot. Nähere Auskunft durch Forstwart Markart, Lumda. Grünberg, 19. März 1915. 2712 Großberzogliche Obersörsterei Grünberg.
Nutzholz⸗Versteigerung.
Mittwoch, den 31. März, von 9 Uhr vormittags an, im Frankfurter Hof zu Homberg aus sämtlichen Forstwarteien:
Stämme: Eiche: 3 St.(40—40)= 2.38 Fstm., 22 St. (3089) 14,55 Fstm., 21 St.(25— 20)= 802 Fstm., 67 St. lunter 2) 12.19 Istm., Buche: 2 St.(50—50)— 1, Fm. 7 St.(40-40)= 6,18 Fsem., 2 St. 30—300= 1. stm.;
sche: 2 St.(30390— 0,62 tm. 2 St. 2520= 1,2 stm., 22 St.(unter 3)= 5, stm.; 1 Aspe= 0.60 stm.; 1 Kir schbaum— 0.67 Fstm.; Kiefer: 5 St. 9 30—30)— 89.59 Fstm., 35 St.
60. St. unter 2)= 30,58 Fim; Lärche: 3 St.(3030= 3,7 Istm. 6 St. 25200— 5,04 Fstm., 11 St.(unter 250— 459 Fstm.; Fichte: 4 St.(40 und mehr)= 11.29 Fstm, 7 St. 030 sün, 0 Gl. 229)= 7,98 Fstm., 30 St. 9020 Istm, 58 St. unter 20= 14.8 Fsem; Derbstangen: 7 Eschen= 04 stm., 49 Eichen Deichseln!= 2,86 Fstm., 337 Fichten ⸗ Fstm. Auskunft durch die Großb. Förster Christ zu Homberg, Trupp zu Deckenbach und Bayerer zu Gontersbausen. Auszüge durch den Unterzeichneten.
Homberg, den 19. März 1915. Großberzosliche Din ret Homberg. 4 5
Nutzholz⸗Submission.
Folgendes Holz soll auf dem Submissionswege ver⸗ kaust werden:
a) Eichen: 1 6 St. 2 Kl. 7 Fstm. 39 St. 3. KI.— 38,73 Los 2. 20. l. J* Los 3. 202 St. 5. Kl. 11451 Fim Sagen 8 m. 15 905 Fl St. 1. Kl.— 7,49
„19 St. 2. Kl.= 211 Fst 68 St. J. Kl. 871 Fim.*
e) Kiesern; 12 St. 4. Kl.= 850„ 216 St. 5. Kl.= 94,74 Sümtliches Holz ist Fir Feinde gemessen. Das Kie
ols in geschält. Nach der Sub sston 13—
nnen Einwen ⸗ ungen beg die Qualität des Holzes nicht mehr erboben
n. Auskunft und Stammbolz⸗Auszüge von sämt⸗ liden 8 n, ausschließlich Los 4, durch die 1 Stell e die Anerkennung der bel uns Üblichen Be⸗ dingungen emhaltenden, äußerlich kenntlichen Gebote
bitten wir bis zum Erd
ungstermin: Montag, den 12. April, vormittags 11 r, bei uns einzureichen. Homberg, 19.
. 8. 1915. Großh. 1 r Homberg 2
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Amtliche Bekanntmachungen der Stadt Gießen.
Am Donnerstag. den 25. März 1918, nachmittags von 3 Uhr an wird im Impflokal(Schulgebäude, Neu⸗ enn
ein öffentlicher Impftermin abgehalten, in welchem diejenigen Angehörigen von Impfyflichtigen, welche Aufforderung erhalten haben, ihre Kinder kostenlos der Impfung unterziehen lassen können.
Dieselbe wird an einem Arme mit Kälberlumphe aus dem Landes⸗Impfinstituf vorgenommen. Die Kinder müssen rein gewaschen oder gebadet und mit frischer Leibwäsche zur Impfung gebracht werden.
An dem darauffolgenden Termin, Donnerstag, den 1. April, von 3 bis 4 Uhr, sind die am B. März Ge⸗ impften zu der gesetzlichen Nachschau wieder vorzustellen. 52 beiden Terminen können ferner Kinder, welche wegen Krankheit bis zum Sommer von der Impfung zurückge⸗
stellt werden sollen, dem Impfarzte zur Untersuchung
vorgezeigt oder ärztliche Zeugnisse abgegeben werden. Die am Großh. Kreisgesundheitsamt(Garten⸗
straße 19) abgegebenen Impfscheine müssen dort
wieder abgeholt werden. 2520
Verordnung
über die Bereitung und den Verkauf von
Backwaren und Mehl.
Auf Grund des 8 36 der Bundesratsverordnung vom 25. Januar 1915 über die Regelung des Verkehrs mit
Brotgefreide und Mehl wird mit Genehmigung der Auf⸗
sichtsbebörde für die Stadt Gießen folgendes bestimmt:
81. Es dürsen nur Einheitsbrote gebacken und verkauft werden und zwar: 5 8 g 1. Kriegsbrot(Roggenbrot) mit einem Verkaufsgewicht
von 2 und 4 Pfund. Zur Bereitung milssen auf 85 Teile
Mebl mindestens 15 Teile Lartoffelflocken, Kartoffel- walzmehl oder Kartoffelstarkemehl verwendet werden. Anstelle dieser Kartoffelpräparate können gequetschte oder geriebene Kartoffeln im Verhältnis von 1 Teil Kartoffelflocken usw. gleich 3 Teilen Kartoffeln ver⸗ wendet werden. Im übrigen muß das Brot den
Bestimmungen der Verordnung des Bundesrats vom
5. Januar 1915 entsprechen. Großb. Ministerium des
Innern hat zugelassen, daß bei Bereitung von Roggen⸗
brot das Roggenmehl bis zu 30 Gewichtsteilen durch
Welzenbrotmehl ersetzt wird.
Das Brot darf erst am zweiten Tage nach seiner Herstellung dexkauft werden; also am Montag gebackenes Brot erst am Mittwoch.
2. Weizenbrot(Brötchen) mit einem Verkaufsgewicht von 50 Gramm und mit höchstens 70% Welzenmebhl und 30%¼ Roggenmehl. Im übrigen gelten die Bestimmungen der Verordnung des Bundesrats vom 5. Januar 1915.
Mit der Herstellung darf nicht vor 2 Uhr mittags begonnen werden. Der Verkauf ist erst am Tage nach der Herstellung zulässig.
8 2. Das Verkaufsgewicht muß bet sämtlichen Broten 24 Stunden nach Wanne vorhanden sein.
Alles andere Gebäck, als insbesondere sogen. mürbes Gebäck und sog. Krepvel dürfen nicht mehr, auch nicht im Haushalt, bergestellt 3
8 4.
Erlaubt ist die Herstellung von Zwieback und solchem Backwerk und Kondi orwaren, wenn die zur Herstellung verwendeten Stoffe höchstens zu 10 Teilen der Gewichts- menge aus Mehl oder mehlartigen Stoffen bestehen wenigstens 10 Teile Zucker zugesotzt werden und Heß oder Sauerteig nicht verwendet wird.
8 5. Die Abgabe von Brot und Mehl nach Orten außerhalb des Beziris der Stadt 19 15 ist verboten.
Ausnabmen von vorstebenden Bestimmungen können in besonderen Fällen vom Oberbürgermeister gestattet werden. 9 7
Zuwiderhandlungen gegen diese Verordnung werden mit Gefängnis bis zu 6 Mongten oder mit Geldstrase bis u 1500 Mark bestraft. Außerdem können Geschäfte, deren nhaber oder Betriebsleiter sich in Befolgung der ihnen nach dieser Verordnung auferlegten Pflichten unzuver⸗ lässig zeigen, geschlossen werden.
8 8. tritt sofort in Kraft.
5 9 Gießen, den 19. Märs 1915. Der Oberbürgermeister. Keller. 2088
Am fade den 26. März de, Js. soll die Ver ⸗
pachtung städtsscher Grundstücke erfolgen und zwar:
1. vormittags 9½ Uhr 64 Grundstücke an der Licher Straße Zusammenkunft am Babnübergang.
2 nachmittags 2 Ubr 3 Grundstücke an der Roonstraße, Zusammenkunft am Haus Nr. 21 daselbst.
3. nachmittags 2½ Uhr 6 Grundstücke in der Stephans ⸗ mark, Jeeben auf der Kreuzung der Goethe- und Stephanstraße. b
4. de en 3½ Uhr 16 Grundstücke auf der Labninsel bel dem städtischen Eloktrizitätswerk, Zusammenkunft auf der Insel an der Mühlgrabenbrücke.
5. nachmittags 5 Uhr 5 Grundstücke am Güterbahnhof, Zusammenkunft an der Eisenbahnbrücke im Zuge der Klinikitraße.— 25
* Holzversteigerung im Gießener Stadtwald. (Forstwartel Gießen II. Forstwart Arft⸗Hochwarte). Montag., den 29. 1 vormittags 9/ Ubr beginnend werden in den Waldungen der Stadt Gießen Feruewald versteigert:
Raummeter Eichen⸗Nundscheitbolz,
50„ Kiefern⸗Rundscheithols, 4⁵„ ichten⸗Rundscheitholz, 27,1„ ichen⸗Scheitholz, 0„ Birken⸗Scheitholz, 19.4 7 Kiefern⸗ Scheitholz, 19 5 25 ten⸗Scheitholz, 574„ ichen⸗Knüppelholz, 25,7„ Birken⸗Knüppel holz. 46.0 5 Liesern⸗Knüppel holz, 20.8 2 Fichten⸗Knüppelholz, 100 Wellen Buchen⸗Relsig, 7 Eichen⸗Reisi „ Birken⸗Meissg — Kiefern-Reisia, 1000 Fichten⸗Reisig, 153 Raummeter Eichen⸗Stockholz, 292„ Kiefern ⸗Stockholz, 46,4„ Fichten⸗Stockholz. Die Zusammenkunft ist auf der Hauptschneise am Oppenröder Weg. 270 Am Dienstag, den 30. März 1918, nachmittags 3 Ubr, werden im Städtischen Hospital, Eelters⸗ weg 11, die im Jahre 1914 gesundenen Gegenstände sowie esne Anzahl Kleidnngsstücke, Möbel ufw. per- steigert. 2700
Das Abfallbolz von Bäumen aus den städtischen Anlagen und an verschledenen Straßen, insbesondere an der Marburger Straße, im Hof des Stadthbauses, am alten Friedhof, am Lutherberg, an der Licher Straße und am Anneröder Weg, bestehend in Knüppel⸗Stoctholz und
Reisig, wird Donnerstag, den 25. Mär; 1915, nachmittags 3 Uhr
beginnend an Ort und Stelle meistbtetend versteigert. Die Zusammenkunft ist an der Marburger an der Zufuhrstraße nach dem neuen Irtedbof
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