wachlässigte. Sie hat ihn wiederholt gewa Nach Verlesun
Antworten. Vorsitende dem An,
fem Lichte zu betrachten sei
g doch gab verschiedener
bleibt a
er 1
tokolle mucht der agten Vogt nochmals ganz ener⸗ gischen Borhalt über sein eigentümliches Verhalten, das anfangs den Eindruck machte, als ob er durch ein reumütiges Geständnis die Tat wirklich bereue, während er im Laufe der Verhandlung immer zurückhaltender werde, statt sein Gewissen zu erleichtern.— Der Sachverständige Medizinalrat Dr. Wagner⸗Gießen erklärt dann in seinem Gutachten, daß V. etwas eigenartig veranlagt und verschlossen, im übrigen körperlich und geistig normal und seine freie Willensbestimmung nicht beeinträchtigt sei.— Sachverstän⸗ diger Oberarzt Dr. Berliner⸗Gie ßen hat Frau H. 6 Wochen beobachtet und hält auch die Angellagte für die Tat verantwortlich, wenn sie auch als stark hysterische, kränkliche Frau in weniger schar⸗ fem Damit ist die Beweisaufnahme ge⸗ schlossen, und die Verhandlung wird auf Freitag vormittag vertagt.
Nutzholz⸗Versteigerung.
Dienstag, den 16. ds. Mts., nachmittags 1 Uhr
er frivole
Abonnent in L.
verwendung ist den maßgebenden Stellen
. R. in Cl.
zirkskommando zu richten die Wuwe und die Kinder unter 18
Vriefkasten der Redaktion.
(An enume Anfragen bleiben unberüchsichtigt.)
Aller Voraussicht nach in vort ufig nicht damit zu rechnen, daß L. o. W. einberufen wird. vorbehalten. etwaige Einberufung dür te nach Jahresklassen erfolgen. Hinerläßt ein ge allener Kriegstelnehmer eine Witwe oder eheliche oder leguimitierte Abtömmiinge, so werden
stellvertretende Korpsintendantur, zu deren Geschästsbereich der Trupventell des Verstortenen gehört, oder an das zutändige Nach Ablauf der Enadenzeit erhalten Jahren Witwen- und Waisen-
geld,
Die Art der Eine
sowie Kriegswitwen- und Kriegswaisengeld. Vewilliaung dieser Ver orgungsgebührnisse sind an Ortspolizeibehörde(Bürgermeisterei) zu richten.
F. Sch. in W. N Wege, doch fragt es sich, ob das Semester unter den vorliegenden Umnänden später angerechnet wird.
* 1
Dem Besuche der Universität steht nichts im
für einen gewissen Zeitraum nach dem Tode des Kriegs- teuneumers Gnaden gebührnisse gewaäyrt.(Die Ge- Aus Dr. währung ist auch unter bestimmten Voraussetzungen an Verwandte des Versorbenen möglich). Anträge auf Zah- lung der Gnadengebührnisse sind entweder an diejenige In
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25 Fichtenstamme 4. Klasse mit 5,60 Fstm. 121 Fichtenstangen 1. bis 3. Klasse.
Jellingshausen, den 11.
März 1915.
Der Bürgermeister.
.
2332
Berlag von Emil
vom 13.
Zu beziehen durch
Deutsche Reichsgesetze
a Gesetz über die Kriegsleistungen
mit den Ausführungsbestimmungen nach dem Stand vom Dezember 1914.
Textausgabe mit Einleitung, Kernworten, An⸗ merkungen u. alphabetischem Inhalts verzeichnis Bearbeitet von M. Hahn,
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Stecbriej. 2001 Gegen den unten beschrie⸗ benen Wehrmann Josef Palm, geboren am 7. Jan. 88rzu Köln⸗Meerheim Kreis Köln, zuletzt wohnhaft in Brüningbausen bei Dort⸗ mund, welcher flüchtig ist, ist die Untersuchungsbaft we⸗ gen Fahnenflucht verhängt. Es wird exsucht, ibn zu verhaften und an den unter⸗ zeichneten Truppenteil oder an die nächste Militärbe⸗ börde zum Weitertransport bierher abzuliefern. J d. B. K.
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Zusammenkunft um Vereinsbeim(Köbler). 2843 v
Zentral- Depot für Liebesgaben, Berlin W. 50.
Sondersammlung zur Bekämpfung der Uugezieferplage im Osten.
Mitbürger! Helft die Läuseplage bekämpfen!
Unsere Truppen, namentlich im Osten, leiden unsaghar unter der Ungezieservlaae. Durch die Muteilung des Berliner Pollzetprasidenten und den— des Spezialarztes für Haut⸗ und Haarkrankheiten, Dr. med. Dreuw, in Nr. 78 des Berliner Tageblatt, sind weite Kreise der Bevölkerung auf die großen Gesabren hinge ⸗ wiesen worden, welche die Läuseplage für die Verseuchung — Heimatgebieties und des Heeres durch Flecktupbus
edeutet.
Das Zentral⸗Depot für Liehesgaben, Berlin W. 50,
hat bereits große Mengen Bekämpfungsnüttel binaus⸗ esandt; trosdem mehren sich täglich die Bitten unserer Soldaten, sie von der Läuseplage zu befreien Lieber wollen unsere Soldaten Hunger, Durst und Schmerzen, als das unerträgliche Jucken erleiden.
Eine d Uebersendung geeigneter Mittel durch das Zentral⸗Depot soll nun schleunigst nach Anwei⸗ sung des Kriegsministeriums in der Weise in die 51 geleltet werden, daß alle im Osten stehenden Truppenteile genügend damit versorgt werden. 1
Die Beschaffuna dieser Bekämpfungsmittel verursacht bei der großen 12205 unserer im Osten stehenden Sol ⸗ daten erhebliche Unkosten, und da der freiwilligen Kran⸗ kenpflege keine genügenden Geldmittel zur rfügung steben, werden alle deutschen Bürger gebeten, mitaubelfen. Wenn jeder. der in diesen schweren Kriegszeiten am beimatlichen Herd bleiben konnte, nur einen Betrag von wenigstens M. 1.— spendet, können wir unsexen tapferen Krlegerw Erxlösung von der Ungezieferplage bringen.
Helft alle! Gebt schuell! Eile tut not:
Unsexe Geschäftsstelle ist gern bereit. Beträge für das Zentral⸗Depot für Liebesgaben, Berlin„entgegen zunebmen und öffentlich darüber zu quittieren.
Amtliche Bekanntmachungen der Stadt Gießen.
Die Friedböfe sind in der Zeit vom 16 Märs bis —— 1915 von 6 Uhr morgens bis 8 Übr abends geößfne
Die Auszahlung der Jamilien-Unterstüun 16. bis Ende März an die Angehörigen der zum— dienst Einberufenen findet
Dienstag, den 16. März
Mittwoch, den 17. März
Donnerstag, den 18. Mürz und
Se den 19. März vormittags von 8 bis 1 Uhr, im Stadthaus, Zummer Nr. 16, statt. B
Aufnahme der Kartoffelvorräte.
Auf Beschluß des Bundesrats sollen am 18 de. Nes. im Deutschen Reiche sämtliche Kartofselvorräte ermittelt werden. Es sind alle Kartoffelvorräte(Speisekaxtoffeln, Kartoffeln zu Saat-, Futter- und gewerblichen Zwecken) ohne Ausnahme zu ermitteln. Kartoffelmengen, die sich am 15. März auf dem Trans vort befinden, sind vom Empfänger anzugeben. Die Erhebung wird von Zählern vorgenommen, die von Haus zu Haus gehen und die Vorräte aufnehmen. Die Haushaltunssvorstände oder deren Stellvertreter sind verpflichtet, den Zäblern die Vorräte anzugeben. Die Zähler sind befugt, Ermittelung richtiger Angaben Vorratsräume oder 2 Aufbewahrungsorte zu untersuchen und die Bücher des zur Anzeige Verpflichteten zu prüsen.
Wer wissentlich unrichtige oder unnollständige An⸗ gaben macht, wird mit Gefängnis bis zu 6 Monaten oder mit Geldstrafe bis zu 10000 Mark bestraft: auch können Vorräte, die verschwiegen werden, im Urteil für den Stagt a sahelt erklärt werden. 5
Wer fahrlässis 20 oder unvollständige An ⸗ gaben macht, wird mit Geldstrase bis 4 3000 oder 2 e mit Gefängnis bis zu 6
estraft.
Um die Durchführung der Erhebung zu erlei. werden alle Besitzer von vorrüten ersucht, schon vor dem 15. Märs eine genaue Schätzung ihrer Be; stände vorzunehmen, damst die Aufnahme selbst ohne Zeitverlust vor sich gehen kann und unrichtige Angaben vermieden werden
Gseßen, den 11. Märs 1915. 5
Der Oberbürgermeister Keller..
Wirtschaftsverpachtung. Das städtische Anwesen Schloßgasse 9„Zur Stadt München“ ist ab 1. April d. Js. anderweit zu ve Angebote hierauf werden im Stadthaus, Gartenstr. 2 Zimmer Nr. 13. entgegengenommen. 2B
Vergebung von Erdarbeiten.
7 1 50 Stück B b Feld · weg längs der hberbessiicken Essenbabn, nördlich der Licher Straße, se
Freitag den l. Nin d. J., vormittags Ile Ur.
auf unserem Tiefbauamt vergeben werden. e dingungs unterlagen liegen daselbst offen und 1 gebote auf Vordruck bis zum vorgenannten eitpunkt verschlossen und mit entsprechender Aufschrift versehen an das Tiesbauamt einzureichen.— Zuschlagsfrist 255
Wochen. Holzversteigerung im Gießener Stadtwald (Jorstwartei Gießen I. Forstwart Brick-Rödgen
ontag, den 15. März 1915, vorm. 9½ Ubr Fr de i en esboden, eu e e Gelber, Abieitng 9.18. 14, 15, 17, A8. 2. 0. 55 u. 80 ver*
100 Jichten⸗Dexbstangen mit 6.05 Istm. 1003 Naar isstangen mit 2 5 1700 Fichten- Bohnenstangen mit 1.57 Istm.
Rm. Birken⸗Knüppelholz 9 Kiefern Knüppelholz
60 en Buchen⸗Retsig 100 Wellen Kiesern⸗Reisig
I—.— 8
5 Rm. Kiesern⸗Stockholz
56.8 Am ichten⸗Stockholz.
ie Zusammenkunft ist rünberger am 12 Wan 8
die— 9
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