Ausgabe 
(9.3.1915) 57. Erstes Blatt
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a will wich mur die Frübiahrsbestenung mangel es un dwirtschaftlichen Betrieben an Arbeitskräften. Perlge will C jetzt 5 it r Gefangenen die urarbeiten in großzügiger durchgeführt werden, dann bleibt der Krieg für das Gebiet

R r alle Zeiten.

Schwurgericht.

2 l th. Gießen, 9. März. GSGWeestern vormittag eröffnete Landgerichtsrat Schudt als Vor- sitzender die erste Tagung des Schwurgerichts für 1915. Verhandelt wurde gegen den 20jährigen Dienstknecht August Ott von Schwein surt, zuletzt in Ilbenstadt bedienstet, wegen des Verbrechens der versuchten Notzucht. Der Angeklagte war geständig. Die Anklage vertrat Gerichtsassessor Dr. Eckert; die Verteidigung führte Rechtsanwalt Dr. Engisch. Es waren nur drei Zeugen

u hören. Diplom⸗Jngenieur Clemens Hertzberg-Darmstadt

ungierte in der Verhandlung, die unter Ausschluß der Oeffentlich

keit vor sich ging, als Dolmetscher. Die Geschworenen bejabten die Schuldfrage unter Zubilligung mildernder Umstände, worauf

der Gerichtshof auf eine Gefängnisstrafe von 9 Monaten, au

welche die 3 Untersuchungshast in Abrechnung kommt, erkannte. tt erkannte die Rechtskraft des Urteils an.

Gießener Strafkammer. th. Gießen, 8. März. 1 Futtermittel⸗Verfälschung.

Am Freitag verhandelte die Strafkammer eine Betrugs⸗ anklage, deren Ausgang über die Grenzen unserer Provinz in den Kreisen des Futtermittelhandels und der Müller mit Spannung

erwartet wurde. Angeklagt waren der Kaufmann Albert S. von Hungen sowie die Müller Johannes B. von Villingen, Adam C. von Nieder⸗Ofleiden, Wilhelm B. II. von Romrod, Heinrich D. von Wetterfeld, Ferdinand J. von Gonterskirchen und Konrad 15 8 te Kauf S 2 r Angeklagte Kaufmann S. war beschuldigt, im Jahre 1912/13 als Futtermittel Abfallkleie und Pflanzen⸗ fasermehl in großen Mengen in den Handel gebracht und in einer Reihe von nachgewiesenen Fällen an Landwirte und besonders an zahlreiche Besitzer von Kleinmühlen verkauft zu haben, obwohl er gewußt habe, daß die Mittel als Viehfutter vollkommen wertlos waren. Er soll diese Geschäfte mit außer⸗ lich erhebli Verdienst, seines Vorteils wegen unter erschweigung des Umstandes, daß es sich um ein wertloses Futtermittel handele, gemacht haben. Ferner wird S. noch der Anstiftung oder der Beihilse zum Betrug beschuldigt, weil er den Mitangeklagten die beiden Futtermittel seboten hat unter dem Hinweise, daß sie die Abfallkleie und das Pflanzensasermehl als e von ihnen hergestellten Kleie verwenden können. . Den angeklagten 6 Mühlenbesitzern wurde zur Last gelegt, daß sie die von dem Angeklagten S. gekaufte Abfallkleie und das Pflanzensasermehl unter die Kleie gemischt haben, die sie an ihre Auftraggeber zurück lieferten, die ihnen Weizen zum Mah⸗ len gegeben haben, wodurch sie zweifellos das Produkt ver⸗ schlechterten. Eine betrügerische Handlung wird in dieser Handlungsweise erblickt, weil sie nicht berechtigt waren, die Kleie 11 um ihrem Auftraggeber das vereinbarte Quantum

hl und Kleie zu liefern. 5 ö Der Angeklagte Kaufmann Su verteidigte sich damit, daß er die Abfallkleie sowohl wie das Pflanzenfasermehl an der Börse als Futterartikel gekauft hat; er will deren Wertlosigkeit als Viehfutter nicht gekannt haben, bestreitet auch, daß er an der Ware unperhältnismäßig viel verdient hat. Wenn er beide Artikel den Müllern zum S für Kleie empfohlen hat, so hat ex die⸗ selben auch dafür ee ten. Auf den Vorhalt, daß das Pflanzenfasermehl 90 Prozent e ee Gy ps und der Rest aus Sägspänen bestand, erklärte S., daß das Hand⸗ muster, wonach er die Ware gekauft hat, auf ihn einen sehr guten Eindruck gemacht hat; er habe nicht anders annehmen können, als Pen es um ein billiges Futtermehl aus Pflanzenfaser⸗

ffen hergestellt und als solches habe er es auch weiterverkauft. Die angeklagten Müller geben zu, von beiden Sorten der in

1 Frage 1 Produkte von S. gekauft zu haben. Sie haben nicht beurteilen können, daß es sich

E handelt. Sie schuldigen ihre Handlungsweise, i sie darlegen, daß sie bei der Lohnmüllerei 12½ Pro des Weizens a 2 Prozent des Korus als Schwund ihnen von den Landwirten vergütet wird,

In der Beweisaufnahme werden eine ganze Reihe von Klein⸗ müllern als Zeugen vernommen, die sämtlich von S. die in Rede stehenden Produkte bezogen haben. Sie erkläxen, sie hätten das Zeug ihrem Vieh zu fressen gegeben. Der Angeklagte S. habe ihnen das Zeug als Abfallkleie oder Flugtleie und wie das Pflanzenfaser⸗ mehl zum Strecken der Kleie verkauft. Das Pflanzenfasermehl habe sehr gut ausgesehen, man habe es für Futtermehl gehalten, und weil es nicht teuer gewesen sei, habe man es gekauft und unter das Viehfutter gemischt. Selbstverständlich erklären die Leute, daß sie die Ware nicht gekauft hätten, wenn sie gewußt hätten, daß 2 aus Sägespänen und Gips besteht und als Viehfutter ohne

ei. i Die Vernehmung des Sachverständigen Chemiker Dr. Völker vom Nahrungsmittel⸗Untersuchungsamt Gießen förderte die Tat⸗ sache zutage, daß das als Abfall oder Flugkleie verkaufte Produkt außer pflanzlichen Bestandteilen etwa 13 Proz. Sand enthält. Der e war der Ansicht, daß man nicht behaupten kann, daß diese Abfallkleie überhaupt wertlos zum Verfüttern sei, dagegen sei das als Pflanzenfasermehl verkaufte Produkt ohne jeden Wert als Viehfutter. Mühlenbesitzer Möser aus Gießen er⸗ läutert als Sachverständiger, wenn die Angeklagten Müller bei der Art der Verrechnung mit ihren Kunden außer dem Mahllohn in Natura nur 2 Proz. für Schwund und Abgänge vergütet be⸗ kommen, so sei dies entschieden zu 1 Möser erklärt, daß auch er es für zulässig halte, Abfälle des N ahlprozesses, wie sie die Mühle bringe, mit unter die Kleie zu mischen. Daß man aber zu* Zweck extra ein Produkt einkaufe zum Strecken der Kleie, ei fremd. Getreidehändler Siegmund Rosenbaum⸗Gießen bekundet als Sachverständiger, daß beide Artikel, um die es sich hier handelt, an der Börse gehandelt wer⸗ den, und zwar nicht als Futtermittel, wohl aber als Futterartikel. Diese und ähnliche Produkte werden zum Strecken von Kleie ge⸗ braucht. Die als Abfallkleie oder Flugkleie bezeichnete Ware sei ein Abfallprodukt der Müllerei in Frankreich und Belgien. Die Abfallkleie, die unter dem Namen Soulfleuse gehandelt wird, kaufen auch große Mühlen zum Strecken von Nleie. Pflanzenfasermehl ist ein Artikel, der für Mischzwecke gebraucht wird. Mühlenbesitzer Löber erklärt, daß er zurzeit für die land⸗ wirtschaftliche suchsanstalt der Universität, allerdings nur zu Versuchszwecken, Stroh zu Mehl vermahle. Wie er gehört habe, beabsichtige man unter Zusatz von Zucker ein Ersatz⸗Futtermittel dar⸗ aus herzustellen. Der Sachverständige Rosen baum bemerkt auf Befragen, daß beim Handel mit künstlichen Düngemitteln nach dem Gehalt gefragt wird, ebenso werden bei gewissen Futter⸗ mitteln Prozente garantiert. Bei Kleie aber ist dies nicht der Full. Mehl- und Fruchthändler Rausch aus Friedberg schließt sich dem Gutachten des Sachverstündigen Rosenbaum an. Der Han⸗ delssackverständige Chemiker Dr. Fuchs Frankfurt a. M. erklärt, er habe auch geschäftlich als Händler an der Börse zu tun und bemerkt, daß die landwirtschaftlichen Versuchsstationen im Gegen⸗ satz zum Handel nur Futtermittel kenne und den Begriff des Futterartikels ausschließe. Auch die Geflogenheiten der Mäühlenindustrie verwerfen diese Versuchsstationen, und wenn der und die Mühlen den Ansichten der Versuchsstationen fol⸗

ger würden, dann würden die Futtermittel bei uns in Deutsch⸗ liuand noch teurer werden, als sie schon sind Der Name Pflanzen⸗ fasermehl sei allerdings für das vom Angeklagten S. verkaufte Pro⸗

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um wertloses Zeug zur Vieh⸗

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dukt so rüuschend wie das Ansehen der Ware; er als Sachverstän⸗ diger würde aber bei dem billigen Preise, den man für das Produkt verlangte, gestußt haben Doch müsse er sagen, es gehöre außergewöhnli 5 1 Handprobe festzustellen, daß einem wertloses Zeug angeboten wird. Hinsichtlich des Nutzens, den der Angeklagte S. bei dem Geschäft ge e sich nicht behaupten, daß S. einen außergewöhn⸗ li erdienst gewonnen hat, abgesehen von einem Konfunktur⸗ wutzen. Den Vorteil aber, den sich die angeklagten Müller ver⸗ schafft haben, hält der Sachverständige für lächerlich gering. Bei der geringen Menge des sogenannten Pflanzenfasermehls, die sie zur Streckung der Kleie verwendet haben wollen, ist auch eine nennenswerte Verschlechterung der Kleie nicht eingetreten. Einen Schaden haben die Kunden der Müller durch die Streckung ihrer Kleie nicht gehabt.

Der Staatsanwalt Assessor Knauß hält gegen den An⸗ geklagten S. eine Gefängnisstrafe von 3 Monaten und eine Geld⸗ strafe von 300 Mark wegen des begangenen Betruges für am Platze und wegen der Anstiftung zum Betrug eine Geldstrafe von 50 Mark für ausreichend. Gegen die Müller Wilh. B. von Romrod und Konrad F. V. von Groß⸗Eichen wird wegen nicht hinreichender Belastung die Freisprechung beantragt, während der Antrag wegen der übrigen Angeklagten wegen Betrugs auf eine Geldstrafe von 50 Mark lautet.

Der Verteidiger Rechtsanwalt Dr. Katz, Offenbach, beantragt die Freisprechung des Angeklagten S., denn es mangele an jedem Beweis, daß sein Klient bewußt seine Abnehmer getäuscht habe. Außerdem sei auch der Nachweis nicht erbracht, daß dieser sich bei dem Geschäft einen unerlaubten Vermögens vorteil verschafft habe. Es sei auch niemand ein Schaden erwachsen, den der An⸗ e hätte voraussehen können; er habe die Ware als das, was ie ist, als Futterartikel zur Streckung von Kleie, verkauft.

Justizrat Katz, Gießen, der zweite Verteidiger, stellt sich auf den gleichen Standpunkt wie sein Kollege plädiert auf Freisprechung aller Angeklagten.

Dias gegen Abend gefällte Urteil erging auf FTreispre⸗ chung für sämtliche Angeklagten. Die Strafkammer begründete ihren Standpunkt damit, daß den Angeklagten nicht nachgewiesen sei, daß sie gewußt haben, aus was das Pflanzen⸗ fasermehl bestanden hat. Es ist die Möglichkeit nicht von der Hand zu weisen, daß der Angeklagte S. beim Erwerb des Mittels selber getäuscht worden ist, so daß er glauben konnte, es handele sich um einen zulässigen Streckungsartikel für Viehfutter. Die gleichen Gründe liegen auch zugunsten der übrigen Angeklagten vor.

Bandel.

Von der Reichsbank. Berlin, 8 März.(WTB. Nichtamtlich.) In der abgelaufe⸗ nen Bankwoche ist der Goldbestand der Reichsbank um 23 Millionen Mark auf 2293,6 Millionen Mark gestiegen An Darlehnskassenscheinen hat die Reichsbank 24,3 Millionen Mark neu in den Verkehr gebracht, was hauptsächlich durch den Bedarf an kleinen Zahlungsmitteln im Zusammenhang mit der Löhnung der Truppen sich erklärt. An Reichskassenscheinen hat die Reichs⸗ bank nur noch einen geringfügigen Bestand, und sie kann dem dringenden Begehren auf Herausgabe von 10-Markscheinen um so weniger genügen, als von den in ihrem Besitze befindlichen 6/ Millionen Mark 10⸗Markscheinen nur etwa 134 Millionen um⸗ laufsfähig sind, während die übrigen erst bei der Reichsdruckerei zum Umtausch gebracht werden müssen. Die gesamte Kapitalsanlage der Bank hat sich um 167 Millionen Mark erhöht. Die Zunahme entfällt fast ausschließlich auf bankmäßige Deckungen. Dagegen haben die fremden Gelder gleichzeitig um 130,3 Millionen Mark zugenommen, so daß mehr als drei Viertel der zur Diskontierung von Wechseln entnommenen Beträge bei der Reichsbank verblieben sind. Das Deckungsverhältnis der Noten wie der Verbindlichkeiten überhaupt hat sich in der abgelaufenen Woche nur unwesentlich geändert. Die Golddeckung der Noten beträgt 46,8 Proz. gegen 46,7 Proz. in der Vorwoche. Die Metalldeckung der Noten ist mit 47,6 Proz. unverändert geblieben. Die Deckung der sämtlichen fälligen Verbindlichkeiten durch Gold stellt sich auf 34.7 gegen 35,2 Prozent in der Vorwoche.

Märkte. se. Frankfurt a. M. Biehhofmarktbericht vom 8. März. Auftrieb: Rinder 1415(Ochsen 96, Bullen 18, Kühe und Järsen 1166, Kälber 385, Schafe 102, Schweine 2084. Tendenz: Rinder, Kälber, Schase und Schweine lebhaft. ge⸗ räumt; sette Ochsen und Schweine sehr gesucht. Preise für 100 Pfd. Lebend Schlacht ·

Ochsen. gewicht icht Vollfleischige, ausgemästete, höchsten Schlacht- Mk. Mk. wer es, 47 Jahre alt. 5660 103-108 Junge fleischige, nicht ausgemästete und ältere ausgemästete re Bullen.. Vollfleischige, ausgewachsene, höchsten Schlachtw. 5255 8692 Bollfleischige, jüngere e 8085 Färsen, Kühe. Vollfleischige ausgem. Färsen höchst. Schlachtw. 5058 9095 Vollfleischige ausgem. Kühe höchsten Schlacht⸗ wertes bis zu 7 Jahren 4449 8288 Wenig aut entwickelte Färsen 40-45 77-87 Aeltere ausgemästete Kühe. 3844 7082 Mäßig genährte Kühe und Färsen. 30-36 6072 Gering genährte 3 Järsen. 2630 6077 er. e eee, 6275 103108 Mittlere Mast⸗ und beste Saugkälber. 6064 100-107 Geringere Mast- und gute Saugkälber. 56-60 95-1 2 Geringe Saugkäl ber. 5255 8893 Sch a se. Weidemastschase: Mastlä mmer 5 4800 10500

Schweine.

Vollfleischige Schweine von 80 bis 100 kg Lebendge wicht

Vollfleischige Schweine unter 80 kg een

Vollfleischige Schweine von 100 bis 120 kg Lebendgewicht

84.00 86.00 103.00- 108.00 78.00 82.00 96.00 100.00

84.00 86.00 103.00 108.00 Vollfleischige Schweine von 120 bis 150 kg Lebendge wicht. 84.00 86.00 103.00 106.00 le. Frautfurt a. M., 8. März.(Orig.⸗Telegr. desGieß. Anz.) Tie Stimmung für Getreide, auch für Mais und Gerste im Kleinverkauf, ist sehr sest. Mais notierte 5155 Mk., Gerste 5055 Pk. Futtermittel immer knapper und sest. Sesam⸗ kuchen 35,5036,10 Mk., Palmkuchen 35.50 36.10 Mk., Kokos⸗ kuchen 3637 Mk., Kleie knapp, wenig offeriert. Biertreber 31 bis 33 Mk. Alles für 100 kg. o. Frankfurt a. M., 8. März.(Orig.⸗Telegr. des Gieß. Anz.) Kartoffelmarkt. Kartoffeln im Großhandel Mk. 11,00 bis 12,00 Mk., im Kleinhandel Mk. 12,00 13,00. Alles per 100 g.

Amtlicher Wetterbericht. Oeffentlicher Wetterdienst, Gießen. Wetteraussichten in Hessen am Mittwoch, den 10. März 1915: Meist heiter und trocken, Frost, nordöstliche Winde.

Letzte Nachrichten.

Die hessische Etatberatung 1915.

ODarmstadt, 9. März. Der Finanzausschuß der II. Kammer beschäftigte sich gestern abend nach Erledigung mehrerer formaler Rechnungsvorlagen mit der Frage der ge⸗ schäftsordnungsmäßigen Erledigung des Budgets für 1915 und stimmte einem Vorschlag des Kammerpräsidenten Köhler zu, in der heutigen vertraulichen Besprechung der II. Kammer einen Ausschuß von 21 Mitgliedern zu bilden, um die Erörte⸗ rungen, die sonst im Plenum bei der Etatberatung statt finden,

e Sachkenntnis dazu, um an einer

Hände der Verbündeten.

ländischen Grenze:

veniastens zum Teil int perstärkten Ausschuß zu erlehtgen mud ale f Borberei ür die Budgetberatung zu treffen. Die finanziel Fragen 3 Finanzausschuß auch diesmal selbständig f

Aus den Karpathenkämpfen.

K. K. Kriegspresseguartier, 9. März. Bei Sianki am ÜUzsoker⸗Paß fiel der russische Oberstleutnant Kostin in die Aus seinen e erhellt, wie vollkommen es der Heeresleitung geglückt ist, die Verschiebung einer deutschen Gruppe in die Karpathenfrontge⸗ heim zu halten. Das Auftreten der Preußen in den Kar⸗ pathen, sagte Kostin, war für uns eine große und unan⸗ genehme Ueberraschung. Unser Armeekommando erfuhr erst drei Tage zuvor davon, als es zu spät für eine ausgleichende Gegenmaßregel war. An unserer Front erging strengster Befehl, den Mannschaften das Eintreffen der aus vielen Formationen be⸗ stehenden deutschen Truppen zu verheimlichen. Unsere Mannschaften erfuhren erst durch Aussagen von Gefangenen von ihrer Anwesen⸗ heit. Die hervorragende Ausrüstung und Beköstigung der deutschen Truppen erklärt uns auch, weshalb sie die strenge Winterkälte und die Strapazen so gut ertragen. Ueber den strategischen Zweck der russischen Karpatheneinbrüche teilte Oberstleutnant Kostin mit: Wir müssen die Karpathen halten, damit man uns nicht in den Rücken fällt. Deshalb hat unser Vor⸗ gehen keinen stabilen Charakter und dringt nicht weit in Ungarn ein, wo wir uns nur zu essen holen. Wir denken immer an den Rückzug und haben deshalb Brücken und Viadukte in unserem Rücken nicht zerstört. An den Pässen aber leisten wir Widerstand bis aufs Aeußerste; wir werden und müssen sie behaupten.

Neue Schlappen der Engländer.

(WTB) Konstantinopel, 9. März. Nichtamtlich. Aus dem Großen Hauptquartier wird gemeldet: Gestern be⸗ schossen drei feindliche Panzerschifse, ohne eine Wir⸗ kung zu erzielen, drei Stunden lang aus der Ferne mit langen Zwischenpausen die Forts von Smyrna, worauf sie sich zurückzogen. Nachmittags setzten sie ihr ebenfalls wirkungsloses Feuer eine Stunde lang fort. Die beiden Beschießungen richteten keinen Schaden an und verursachten keine Verluste. Nachmittags beschossen vier englische Kriegsschiffe die Batterien vor den Dardanellen außer der Treffweite der Batterien. Sie

ogen sich, ohne ein Ergebnis erzielt zu haben, nach

Lencbes zurück. Ein feindlicher Kreuzer im Golf von Saros, der die Umgebung von Harab und Bulair beschoß, wurde von zwei Gra⸗ naten an der Brücke getroffen. a

Als die Engländer versuchten, längs des Flusses Karon nach Irak vorzugehn, erlitten sie eine neue Niederla 1 e. Drei Bataillone englischer Infanterie mit zwei Schnellfeuerfeldka 7 zwei Berggeschützen, einer Maschinengewehrabteilung und einer Es⸗ kadron versuchten am 3. März unsere Stellung in der Gegend von Ahvaz anzugreifen. Nachdem unsere Truppen und Freiwillige einen Gegenangriff gemacht hatten und den Feind, der 400 Tote und Verwundete verlor und eine große Zahl von Gefangenen in unferen Händen ließ, zurückgeschlagen hatten, floh derselbe durch den Fluß Karon in Unordnung auf seine bei Berder in Naffrie festgemachten Schiffe. Unter den Toten befindet sich ein englischer Major und vier andere englische Offiziere. Wir erbeuteten mit allem Zubehör und mit der Muniti on drei Kanonen, 500 Gewehre, 200 Pferde und große Mengen von Sanitätsmaterial. Unsere Verluste waren unbedeutend. g

DieTouraine.

WTB. Le Havre, 9. März.(Nichtamtli raine ist am Montag abend im hiesigen

laufen. Rücktritt Venizelos'. i. Köln, 9. März. In maßgebenden Kreisen wird nach einer Konstantinopeler Meldung derKöln. Ztg. der Rücktritt Veni⸗ zelos mit Genugtuung begrüßt, ebenso von den 1 Die Blätter führen aus, der Rücktritt erfolge unter ft

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Eindruck des englischen Vorgehens im Aegäischen Meer und könne nur so gedeutet werden, daß Griechenland den Absichten des Drei⸗ verbandes nicht mehr so bereitwillig zu folgen geneigt sei

wie ehedem. 8 2 Die italienischen Wünsche. 5

i. Köln, 9. März. DieKöln. Ztg. berichtet aus Nom: Die von Crispis Neffen gegründeteConcordia bringt einen Leitartikel über die Gefahren des gegenwärtigen Au⸗ genblicks, die namentlich von der Beschießung der Dardanel⸗ len und der Haltung Griechenlands heraufbeschworen würden. Das Blatt versichert erneut seine Treue zum Dreibund, verhehlt aber nicht die Stimmung des Volkes gegen Oesterrei und hält es für notwendig, daß das Verhältnis zu Oester⸗ reich durch eine Erfüllung der nationalen Wünsche Italiens n werde. Man möge diesen Gedanken in Berlin und Wien schnellstens Rechnung tragen; schon in wenigen Tagen könne es zu spät sein.

Die Neutralen und England.

i. Köln, 9. März. DieKöln. Ztg. meldet von der hol Wie derNieuwe Rotterdamsche Courant berichtet, entspricht die Meldung nicht den Tatsachen, wo⸗ nach zwischen den britischen, niederländischen und skandinavischen Regierungen ein Uebereinkommen getroffen worden sein soll, wo⸗ nach alle Einfuhren von Lebens- und Futtermitteln an die be⸗ teiligten Länder selbst gerichtet werden sollen, deren Re⸗ gierungen dafür sorgen sollen, daß die Waren nicht wieder ausgeführt werden.

Ein amerikanischer Dampfer von England beschlagnahmt.

i. Köln, 9. März. DieKöln. Ztg. berichtet von der schweize⸗ rischen Grenze: DieAgence Havas berichtet aus Washington, daß ein englischer Kreuzer den amerikanischen BaumwolldampferPacific beschlagnahmt habe.

N.

Amtlicher Teil.

5 Bekanntmachung a 1 für die noch nicht eingestellten Angehörigen des Beurlaubten⸗ standes(Reserve, Landwehr I. und II., Seewehr I. und II.), der Ersatzreserve, des unausgebildeten Landsturms der Jahr⸗ gänge 1885 bis 1895, sowie des ausgebildeten Landsturms. Es haben sich bei ihren Kontrollstellen(Kreis Gießen beim auptmeldeamt Gießen, Landgrafenstraße 6, Kreis Alsfeld und auterbach beim Meldeamt Alsfeld, Kreis Schotten bei der Be⸗ zirkskompagnie Schotten) zu melden: 5 Montag, den 15. März 1915 sämtliche Angehörige des Beurlaubtenstandes: 0 Dienstag, den 16. März 1915 sämtliche Ersatzreservisten; Mittwoch, den 17. März 1915 sämtliche ausgebildete ann Donnerstag, den 18. März 1915 die unausgebildeten Landsturmpflichtigen der Jahrgänge 1895 bis ein⸗ schließlich 1890; Freitag, den 19. Marz 1915 die unausgebildeten Land⸗ F der Jahrgänge 1889 bis einschließ⸗ 1 0 Die Meldungen können mündlich oder schriftli igen, im letzteren Falle sind die Militärpapiere r 3 5 3 merken, daß die Meldung auf Grund dieser Bekanntmachung erfolgt. Wer sich an den befohlenen Tagen nicht bei seiner Kontroll⸗ stelle meldet, wird nach den Kriegsgesetzen bestraft. Die vom Waffendienst zurückgestellten und für unabkömmlich anerkannten Mannschaften sind von der Meldung befreit. Gießen, den 6. März 1915. Großherzogliches Bezirks⸗Kommando: W Naumann, Oberstleutnant und Bezirkskommande nr.