nach Amsterdam mitzumachen.
billig, denn bekanntlich sind die eng
jetzt das Kommando über das befestigte Lager Dün⸗ Die Besestigungen unter der Leitung der Generale und Planty sind beendet. Die Kohlennot in Paris.
Zürich, 19. Febr.(WTB. Nichtamtlich.) Die„Neue Zürcher Zeitung“ meldet aus Paris: Die Kohlennot in Paris wird immer größer. Die* fort⸗ während. Die neuerliche Verschärfung der ln über die Verdunkelung der Stadt wurden durch das cheinen dreier Luftschiffe über Nantes 60 Kilometer west⸗ lich von Paris hervorgerufen. Die Militärbehörde ließ so⸗ fort jegliche Beleuchtung der Stadt untersagen.
Die Kabel zwischen Frankreich und Amerita zerrissen.
Lyon, 19. Febr.(WTB. Nichtamtlich.)„Républicain“ mel⸗ det aus Paris: die französische Kabelgesellschaft teilt mit, daß die beiden Kabel zwischen Frankreich und Amerika etwa 400 Kilpmeter von Brest gerissen seien. Um beunruhigenden Gerüchten entgegenzutreten, nach denen die Kabel von deutschen Schiffen durchschnitten seien, erklärt die Kabelgesellschaft, das Reißen der Kabel sei auf einen Zufall zurückzuführen. Die Aus⸗ besserung werde in einer Woche beendet sein.
Französisches Verschweigen der Schlacht in Masuren.
5 Berlin, 20. Febr. Ueber den Eindruck der russischen Niederlage bei den Verbündeten läßt sich das„Berliner Tageblatt“ aus Basel melden, daß die Pariser Blätter weiter zögern, dem Publikum die ganze Lage über den deutschen Sieg im Osten zu gestehen, doch geben sie immer⸗ hin die Besetzung von Lyck und Plock durch die Deutschen und das Zurückweichen der Russen bis zur Njemenlinie zu.
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Aus Warschau.
1 Berlin, 20. Febr. In polnischen Blättern berichten aus Warschau kürzlich eingetroffene Personen laut„Berl. Laoolkalanz.“, daß die Zustände dort trostlos sind. Die 5 f n Lokale seien leer, die Lazarette überfüllt. Mehr als 50000 Verwundete seien bisher nach Warschau gebracht worden.
Erneute Beschießung der Außenforts der Dardanellen. Konstantinopel, 19. Febr.(WTB. Nichtamtlich.) Das Hauptquartier teilt mit: Heute früh beschossen eng⸗ lische und französische Schiffe die Außenforts der Darda⸗ nellen. Sie gaben ungefähr 400 Schüsse ab, konnten aber keinen Erfolg erzielen. Ein einziger Soldat wurde durch abgesprengtes Gestein leicht am Bein verletzt.
g Aus Persien.
Konstantinopel, 19. Febr.(WDB. Nichtamtlich.) Ein 0 0 persisches Blatt erfährt aus Teheran, daß das
4 751 Kabinett in nächster Zeit zurücktreten dürfte. 2 an betrachte seine Demission als die natürliche Folge in der Aenderung der Haltung Persiens, dessen Neutralität mehr und mehr unmöglich werde.
Englands Kampfesweise zur See.
Amsterdam 19. Febr.(WTB Nichtamtlich.) Das„Han⸗ delsblad“ meldet: Die britische Admiralität ließ in ver⸗ schiedenen Häfen öffentlich bekanntgeben, daß den Kapitänen und Mannschaften der Fischereidampfer Belohnungen für . ernichtung feindlicher Unterseeboote ver⸗ sprochen werden. Eine Belohnung von 1000 Pfund Sterling wird dem Kapitän eines Fischerbootes ausgesetzt, der ein feindliches Anterseeboot in den Grund bohrt oder erbeutet, die gleiche Be⸗ luohnung für einen Fischer, der Informationen gibt, die zur Ver⸗ 1. oder Erbeutung eines feindlichen Kriegsschiffes fü 5 Ein Betrag bis zu 500 Pfund Sterling wird ausgesetzt für Nach⸗ 2 über Bewegungen feindlicher Schiffe. Das Organ„Syren Shipping“ setzte bekanntlich eine Belohnung von 500 Pfund Sterling für den ersten britischen Kauffahrer aus, der ein deut⸗ sches Tauchboot versenkt. Diese Summe ist inzwischen durch Bei⸗ 1 Fa mehrerer Reeder auf 1160 Pfund Sterling erhöht worden. 5 Reeder Namens Cardiff setzte eine Belohnung von 500 Pfund Sterling für das zweite Handelsschiff aus, das ein feindliches Unterseeboot vernichten würde. Rotterdam, 19. Febr.(WTB Nichtamtlich.) Der„Nieuwe 1 Rotterdamsche Courant“ meldet aus London: Das Polizei⸗ Ffrnd hat fünf Matrosen des Dampfers„Lapwing“ zu drei fund Sterling oder 14 Tagen Haft verurteilt, weil sie sich wegen der Gefahren des Seekriegsgebietes geweigert hatten, die Fahrt
Aus Bulgarien. 5 Sofia, 19. Febr.(WTB. Nichtamtlich.) Meldung der „Agence Bulgare“: Der Kriegsminister fordert die Gewährung eines Kredits von fünf Millionen Franks für die Durchführung von großen Manövern, die im 5. an bestimmken Militärbezirken stattfinden sollen. ese Manöver sollen dazu dienen, die aus dem Kriege 1912/13 sowie aus den Operationen des gegenwärtigen Krieges gewonnenen Lehren praktisch zu erproben. 1 Berlin, 20. Febr.(Ctr. Bln.) Aus Wien berichtet der Berliner„Lok⸗Anz.“: Gestern fanden in Sofia große Kundgebungen statt. Vor der serbischen Gesandtschaft sammelte sich eine Menge an, die gegen Serbien demon⸗ strierte. Es wurden Rufe laut:„Nieder mit den Mördern!“ Vor der österreichisch-ungarischen und der deutschen Ge—
sandtschaft erschien ein imposanter Aufzug. Es wurden„Die Wacht am Rhein“ und das„Gott erhalte“ ge⸗ sungen und Hochrufe ausgebracht. Die Fenster des monte⸗ negrinischen Konsulats wurden eingeschlagen. Die russische Geesandtschaft wird von der Polizei bewacht. Ministerpräsi⸗ dent Pasitsch hat in den letzten Tagen abermals einen Friedensvorschlag in Sofia unterbreitet. Die bulgarische Regierung hat jedoch alle seine Vorschläge abgelehnt und erllärt, sich in der bulgarisch⸗mazedonischen Frage dem
russischen Vorschlag nicht zu unterwerfen.
Die Londoner Börse in Karnevalsstimmung.
Berlin, 20. Febr.(WTB. Nichtamtlich) Die„Nord⸗ deutsche Allgemeine Zeitung“ schreibt: Die Londoner Börse ist in KLarnevalsstimmung. Sie hat sich den Scherz geleistet, feit Kriegs⸗ ausbruch die deutsche dreiprozentige Reichsanleihe wieder zu han⸗ deln und zwar, wie die Citblätter triumphierend verkünden, zu 55, 54 und 53½ gegen 76 vor 8 Das Vergnügen ist 5 lisch gestempelten Stücke vom Handel in Deutschland ausgeschlossen. Aber in ernsten 11.2 weiß man auch kleine Freuden zu schätzen, und fs leistet sich die„Morning Post“ einen stolzen Artikel, in dem sie beweist, daß Deutschlands Kredit seit Kriegsausbruch um 23 Prrzent gesunken ist, derjenige Frankreichs nur um 13 Proz., berjenige Englands gar nur um 6¼ Prozent. Wer kann da an Deutschlands finanzieller Zertrümmerung zweifeln? Bei Licht besehen, sieht das Bud allerdings etwas anders aus. Seit dem Leginn der großen Weltkrise ist die Kursentwickelung der maß⸗ gebenden Staatspapiere der drei Länder, gemessen nicht am eigen an ernstlichen Umsätzen
20. Juli 1914 18. Febr. 1915 Rückgang
2proz Reichs anleihe Berlin 75,80 70,25 5, 5 21% proz. Konsols London 75, 75 68,50 7,20 Zproz. franz. Rente Varis 81,25 68,75 18,30
Deutschlands Staatskredit hat sich also nicht nur ungleich besser halten als der französische, sondern auch besser als der englische. Dabei ist der Londoner Kurs für englische Konsols ein von der Regierung vorgeschriebener Mindestkurs, wer öffentlich bil⸗ liger handelt, wird eingesperrt. Dabei wird in der City, die das Bufhineß ernst nimmt, für eine Herabsetzung des Mindestkurses agitiert. Die Regierung allerdings leistet noch Widerstand, was nach der gewiß unverdächtigen„Times“ vom 15. Februar bedauert wird, denn die gegenwärtigen Mindestkurse hinderten unzweifelhaft die Entwickelung des Geschäftes in Werten, 3 Marktwert merklich niedriger ist. als der fiktierte ndestkurs.
Ein Zwischenfall in der französischen Kammer.
Paris, 19. Febr.(WTB. Nichtamtlich.) In der gestri⸗ gen Sitzung der Kammer stellte Chaumet eine An⸗ frage an Viviani über die Tagesordnung des Londoner Sozialistenkongresses. Chaumet führte aus:
Die Tagesordnung erregte die Oeffentlichkeit um so mehr, als zwei Mitglieder der Regierung an der Konferenz teilnahmen. Der Redner bedauerte sehr, daß die Minister sich nicht die Reserve auferlegten, zu der die Journalisten gezwungen seien. Vivian i erklärte, daß die Richtlinien der Politik unverändert und gegen⸗ über den Verbündeten in gleicher Herzlichkeit wie bisher in Kraft seien. Viviani bekräftigte erneut, daß die Verantwortung für die augenblicklichen Ereignisse Frankreichs Feinden zur Last falle. Die Regierung wiederhole, daß sie ohne Schwäche und ohne Er⸗ matten in Uebereinstimmung mit den Verbündeten den Krieg bis zum Ende(einstimmiger, langanhaltender Beifall; Sem⸗ bat und Guesde klatschen lebhaft), bis zu der Befreiung Europas, der materiellen und volitischen Wieder herstel⸗ lung Belgiens und der Wieder vereinigung Elsa ß⸗ Lothringens mit Frankreich fortsetzen werde.(Bei⸗ fall auf allen Bänken.) Wenn wir die Wiedervereinleibung dieser Provinzen verwirklicht haben, fuhr er fort, können wir sagen, daß sie nicht durch Eroberung, sondern durch Restitution zu uns zurück⸗ gekommen sind. Laut Vertrag vom 4. September kann die Regie⸗ rung eine friedliche Lösung nur gemeinsam mrit den Verbündeten erwägen, deren Treue in diesen Prüfungen das heilige Bündnis noch enger gestaltet, jenes Bündnis, das die Sache der Zivilisation und des Rechtes retten, und Europa, ja vielleicht die ganze Welt retten wird, denn der Triumph des preußischen Militarismus wäre die Vernichtung aller Freiheiten. Nicht nur die Regierungen reden so, sondern auch die verbündeten Völker, selber um den gemeinsamen Gedanken geschart, wissen, daß ein Triumph des deutschen Imperialismus den Zusammenbruch ihrer Freiheiten be⸗ deuten würde. Viviani beschwört schließlich das Parlament, seine Pflicht zu tun, Konflikte zu vermeiden und Mißverständnisse zu zerstreuen, statt sie zu verschärfen.(Lebhafter Beifall.) Cheumet erklärt sich befriedigt und dankte Viviani.
Das amerikanische Schiffsankaufsgesetz. London, 19. Febr.(WTB. Nichtamtlich.) Der„Daily Mail“ zufolge ist die amerikanische Schiffsankaufsbill mit 215 gegen 122 Stimmen von dem Repräsentanten⸗ haus angenommen worden.
Erzberger in Rom?
Paris, 19. Febr.(Ctr. Frkft.) Die„Agence Havas“ verbreitet folgende dem„Echo de Paris“ aus Rom zugega⸗ gene Information: Der deutsche Zentrumsabgeordnete Erz⸗ berger sei in Rom eingetrofsen als Träger einer offiziellen Mission bei dem Papste und den Führern der italienischen Bewegung in Italien, um diese in der Neutralitätspolitik zu bestärken. Er werde mit dem 5 auch die jüngsten e besprechen, namentlich wegen des Kardinals ercier.
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Aus dem Reiche.
Die Haferverteilung.
Berlin, 19. Febr.(WTB. Amtlich.) Vielfach ist die irrige Auffassung hervorgetreten, daß der Zentralstelle für Beschaffung der Verpflegung des Heeres durch die Bundesratsverordnung vom 13. Februar die Aufgabe übertragen worden sei, einzelnen Pferdebesitzern zur Fütterung ihrer Tiere die erforderlichen Mindestmengen Hafer abzugeben. 1 wird darauf hingewiesen, daß die Zentralstelle nach Paragraph 22 der ge⸗ nannten Verordnung Hafer, außer an die Heeres⸗ und Marine⸗ verwaltung und die vom Reichskanzler besonders zugelassenen Stellen(Behörden usw.) nur an Kommunalverbände abgeben darf. Die Kommunal verbände haben nach Paragraph 23 der Verord⸗ nung innerhalb ihrer Bezirke den erforderlichen Ausgleich zwi⸗ schen den einzelnen Pferdehaltern und landwirtschaftlichen Be⸗ trieben herbeizuführen. Hierzu können sie die in dem Bezirk noch verfügbaren Hafervorräte gemäß Paragraph 8 Absatz 3 der Verordnung sofort in Anspruch nehmen. Reichen diese Vorräte zur Deckung des Mindestbedarfes an Futter und Saatgut(Para⸗ graph 4 Absatz Za und b, Paragraph 8 Absatz 2a und b) nicht, ist ihre Ergänzung von dem Kommunalverbande bei der Zentral⸗ stelle schleunigst zu beantragen. Als Kommunalverbünde gelten in Preußen Stadt⸗ und Landkreise, in den übrigen Bundesstaaten die von den Landesregierungen bezeichneten entsprechenden öffent⸗ lichen Verbände. Ob und in welchem Umsange die Zentralstelle den an sie herantretenden Anträgen wird entsprechen können, läßt sich vor Abschluß der Vorratserhebung vom 1. Februar noch nicht übersehen. Für die Uebergangszeit steht ihr für das ganze Reichsgebiet nur die von Heeresverwaltungen frei⸗ gegebene Menge von rund 36 000 Tonnen zur Verfügung.
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Hannover, 19. Febr.(W. B. Nichtamtlich Wie die hiesige Kanalbau⸗Direktion mitteilt, erklärte der Minister der öffentlichen Arbeiten, die Verbindung zwischen Rhein und Weser sei nunmehr fertiggestellt. Bereits am Dienstag sei ohne jede Feierlichkeit die Schleuse zwischen der Weser und dem Kanal bei Minden für den ersten Schleppzug in Betrieb gesetzt worden. Die gesamte Kanalstrecke wird zunächst versuchsweise mit einem vorläufig auf anderthalb Meter festgesetzten Tiefgang für beladene Kähne in Benutzung genommen werden.
Aus Stadt und Land.
Gießen, 20. Februar 1915. Zur Frage des Mahllohns. Wie eine ganze Reihe von Meinungsäußerungen in den Spalten des„Gie ß. Anz.“ beweisen, besteht zurzeit zwischen den Landwirten einerseits und den Kundenmühlen anderer⸗ seits eine recht große Meinungsverschiedenheit über die Frage des Mahllohns. Auf Wunsch der Schriftleitung ist der Unterzeichnete gerne bereit, vermittelnde Vorschläge zu machen, ohne für diese das Verdikt der Unfehlbarkeit in Anspruch nehmen zu wollen.. Wohl als Ueberbleibsel aus der Zeit der Natural⸗ löhnung bestand und besteht heute noch zum Teil der Brauch, daß der Müller für Abholung, Reinigung, Ver⸗ mahlung und Ablieferung des Getreides vom Landwirte einen Naturallohn in Gestalt eines gewissen Quantums Ge⸗ treide, die„Molter“ erhält. Außerdem wird das eingelie⸗ ferte Getreide um den vorhandenen Staub und Schmutz und zum Teil auch um die Unkrautsamen vermindert als Kleien (Schalen) und Mehl zurückgeliefert. 8 Die Abfälle,„Abgänge“, betragen in der Regel nicht
ausgeführten Karnevals handel, 3 g han sondern
mehr als ca. 3 Proz., da ein Teil der Unkrautsamen der Kleie
in geschrotetem 225. b Zustande wiede n wird und die Staub⸗ und Schmutzbestandteile seit Einfüh⸗ rung der Dreschmaschinen und guter Windfegen sehr vermin⸗ dert worden sind.— Es würden also pro 100 Kgr. 3 ca. 3 Kgr. als Abgänge anzusehen sein.— Die Höhe der samtmolter(des Gesamtabzuges schwankte in normalen Feat in der Regel zwischen 12—14 Kgr. pro 100 Kgr.
ahlgut, es enifpracht dies einem mittleren Satze von 13 Kgr., also einem Naturalmahllohn= 13 Kgr. pro 100 Kgr. Mahlgut. Der Wert dieses Naturallohnes schwankte in Friedenszeiten zwischen 15—17 Pfg. pro Kgr., betrug also im Mittel c a. 1,80 Mark pro 100 Kgr.
Im Laufe des Krieges ist nun der Wert des Ge⸗ treides entsprechend gestiegen, so daß er 2 schen 23—25 Mk. pro 100 Kilogramm beträgt. Dieser Wert würde im Durchschnitt also= 24 Mk. pro 100 Kilogramm anzunehmen sein, damit würde der Mahllohn bei derselben Molter auf 2,40 Mk. E um ½ oder 33 Proz. ge⸗ stiegen se in. Die Steige ist aber in Wirklichkeit größer, denn die Ausmahlung erfolgte früher in der Regel nur auf 60—70 Proz. des Mehlgehaltes des Mahlgutes. Sie betrug also in Wirklichkeit ca. 65 Proz. und es wurden demgemäß aus ca. 100 Kgr. Getreide als Mahlgut zirka 65 Kgr. Mehl und 32 Kgr. Kleien(bei einem Abgange von 3 Proz. N also ergaben die 10 Kgr. Molter 6,5 Kgr. Mehl und 3,2 Kgr. Kleie, die bei einem Mehlpreise von 23 Pfg. pro Kilogramm und einem Kleienpreise von 11 Pfg. pro Kgr. einen Wert von 1,84 Mk. hatten. 7
Nun ist aber durch den Erlaß des Bundesrates das Ausmahlen des Getreides auf 75—85 Proz. zur Pflicht gemacht. Nehmen wir eine Ausmahlung von 20 Proz. an, so liefern 100 Kgr. Getreide ca. 80 Ngr. Mehl und 17 Kgr. Kleien. Die 10 Kgr. Molter liefern osse 8 Kgr. Mehl und 1,7 Kgr. Kleien. Der Wert dieser Stoffe berech⸗ net sich bei einem Mehlpreise 38 Pfg. pr. Kgr. und einem Kleienpreise von 16 Pfg. pro I auf 3,31 Mark. Der Wert der Molter würde also um ca. 1,50 Mk. pru 100 Kgr. Mahlgut e sein beinahe um 50 5
Unter diesen Umständen muß es als unbedingt no wendig für den Landwirt angesehen werden, daß er an Stelle des Naturallohnes den Barlohn setzt, wobei es allerdings billig erscheint, die erhöhten Fahrkosten und sonstige Unkosten des Müllers zu berücksichtigen. Nehmen wir an, der Wert der Molter sei in normaler Zeit zirka 1,80 Mk. pro 100 Kgr. Mahlgut gewesen, so kann man in heutiger Zeit eine 5 ca. ½(33 Proz.) als ge⸗ rechtfertigt gelten lassen und dem Müller einen lohn von 2,40 Mark zusprechen. Eine weitere Erhöhung scheint ungerechtfertigt. Die Barvergütung als Mahllohn ist unter allen Umständen berechtigt, ja sie ist sogar aus⸗ drücklich gesetzlich als die zulässige Vergütung für die Müllerei anerkannt. Soviel dem Verfasser bekannt ist, gibt es aus neuerer Zeit eine Entscheidung des Ober⸗ landes gericht Darmstadt, N jeder Ge⸗ eee also Landwirt oder Händler, chtigt ist, von dem Müller alle bei der Getreideverarbeitung entstehenden Produkte wie Mehl, Kleien, Schalen, ja selbst Ausputz, zurückzuverlangen, wogegen dem Müller lediglich eine der gegenseitigen Vereinbarung unterliegende Barver⸗ gütung zusteht.
Während der Kriegszeit aber erscheint„die . gänzlich unberechtigt und zwar aus zwei
ründen:
1. Sind dem Landwirt bei der Beschlagnahmung der Ge⸗ treidevorräte nur Vorräte in solcher Höhe gelassen worden, die für die 5 der Familie des Landwirts aus⸗
reichen. Eine Schmälerung dieser Vorräte dur die Molter des llers ist in jeder Hinsicht bedenklich un
auch gesetzlich unstatthaft. 5 2. 9 den Erlassen des Bundesrates sind alle Mehlvorrät
e zur Verfügung der Getreideverwertungs⸗
A.-G. zu stellen. e hat der Müller auch die als
Mahllohn ausfallenden Mehlvorrüte an die G. A. G. ab⸗
E und der Einwand, daß die Molter zur Versorgung s Marktes wichtig sei, ist hinfällig.
Mit Rücksicht auf diese ente dürfte es sich emp⸗ fehlen, daß die Regierungs⸗ bzw. Verwaltungsbehörden auf dem Wege der 5 einen in bar zu vergüten⸗ den Normalsatz als Mahllohn für die Kundenmühlen festsezen und die Einbehaltung der Molter durch die LMühlen einfach verbieten. Kleberger.
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L. U. Akademischer Sportplatz. Der Vertrag zwischen der Landesuniversität der Stadt Gießen über das Gelände für den Sportplatz ist abgeschlossen. Es sind jedoch Verhandlungen im Gange, um weit überwiegenden Teil des Geländes bis zum Herbst der landwirtschaft⸗ lichen Benutzung zu erhalten. Die Landesuniverfi⸗ tät hat auch bei einer Reihe anderer Gelegenheiten während des Krieges die Fragen der Volksernährung einge be⸗ handelt und gefördert. 0 ö
„Ueber die gesundheitlichen Verhält nisse im Gefangenenlager wird uns geschrieben: „Für das ganze Deutsche Reich sind vorbeugende, sanitäre Maßnahmen getroffen worden, um der Einschleppung von Seuchen entgegenzutreten, die bekanntlich in jedem iege drohen. Mit ganz besonderer Vorsicht werden fremde Trup⸗ pen behandelt, deren Gesundheitszustand sich erst e 2 Zeit der Beobachtung mit Sicherheit feststellen läßt.
urch diese strengen Maßnahmen ist es bis jetzt überall im Deutschen Reich gelungen, Epidemien oder überhaupt An⸗ steckungen, auch in geringfügigem Maße von der Bevölkerung und der Besatzungsarmee im Lande fernzuhalten. Nicht zum mindesten hat. die von militärischer Seite, zum Leid⸗ wesen mancher Neugierigen durchgeführte, strenge Abschlie⸗ zung der Gefangenen beigetragen. Andrerseits hatten diese Anordnungen, auch hier in Gießen, zur Folge, daß ängstliche Gemüter sich einbildeten, daß der Bevölkerung durch die Nähe des Kriegsgefangenen⸗Lagers Gefahr drohe oder daß zum mindesten das Lager verseucht sein müsse. Hier⸗ von kann nun durchaus keine Rede sein. Von Anfang an ist schon das Lager derart angelegt und in seiner 8 5 in jeder Hinsicht von der Stadt getrennt worden, daß auch nicht das Geringste zu befürchten wäre. Zunächst kann aber von einem gehäuften Auftreten von Infektionskrankheiten 1 keine Rede sein. Es ist klar, daß bei der Anzahl von
censchen, wie sie in eee beherbergt werden, ansteckende Krankheiten, insbesondere akute Darmerkrankun⸗ gen, vorkommen, zumal wenn man bedenkt, aus welch schle ten hygienischen Verhältnissen sie uns zugeführt werden. Es muß aber ausdrücklich festgestellt werden, daß von allen bis⸗ her beobachteten Infektionskrankheiten(Ruhr, Typhus usw.) nachzuweisen war, daß die Ansteckung im Felde oder jede n⸗ falls nicht in Gie ßen erfolgt ist. Bei der scharsen Kon⸗ trolle, die geübt wird, ist es ausgeschlossen, daß sich im Lager ein Infektionsherd bildet. Jeder verdächtige
Fall wird sofort isoliert und aufs genauste beobachtet, wie
es die allgemeine Instruktion für die Gefang


