Ausgabe 
(16.2.1915) 39. Erstes Blatt
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Albreise des griechischen Gesaudten aus Konstantinopel.

d' Athenes: Da die

Finanzkonferenz folgende Einzelheiten.

DieAgence Milli erfährt aus Bagdad: Vorgestern fand

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Schiffahrtsgesellschaften haben am 14. Februar beschlossen, den Handels verkehr mit England ab 18. Februar vorübergehend einzustellen mit Ausnahme der Postdampfer und aller auf englisches Risiko fahrenden Dampfer. Die Warnung an die neutrale Schiffahrt. Hamburg, 15. Febr.(WTB. Nichtamtlich.) In den Kreisen der deutschen Schiffahrt wird bemerkt: Bei der bisher seitens Englands geübten Praxis und bei seinem Interesse, Konflikte zwischen Deutschland und den neu⸗ tralen Staaten herbeizuführen, ist es nicht ausgeschlossen, daß zur Erreichung des Zweckes ein oder mehrere neutrale Dampfer durch englische Unterseeboote absichtlich versenkt werden. Auch wurden, soweit in diesen bekannt wurde, von England in großer Menge besondere Minen gegen die deutschen Unterseeboote gelegt. Deutsche Fachleute glauben, diese Gefahren müßten die Neutralen eindring⸗ lich darauf hinweisen, das Kriegsgebiet zu meiden. DieLusitania. London, 15. Febr.(WTB. Nichtamtlich.) Meldung des Reuterschen Bureaus: DieLusitania ist am Sams- tag unter englischer Flagge von Liverpool ausgefahren.

* 8*

Ein Luftkampf.

Berlin, 16. Febr. Ueber einen abermaligen Luftkampf eines Zeppelin⸗Luftschiffes mit drei französischen Fliegern berichten verschiedene Morgenblätter: Das Luftschiff kam vom Schwarzwald her und fuhr in der Richtung auf Bel⸗ fort, wobei es von französischen Flugzeugen umringt wurde. Vierzig Minuten lang fand eine starke gegenseitige Beschießung statt, wobei die Flieger vergeblich das Luftschiff zu überfliegen ver⸗ suchten. Dieses entschwand nordwärts in der Richtung Paris.

Das Schicksal französischer Alpenjäger.

Berlin, 16. Febr. Französische Alpenjäger gerieten übereinstimmenden Meldungen in den Morgenblättern zufolge, widerwillig in einen deutschen Schützengraben. Sie wur⸗ den von den Deutschen abgeschnitten und aufgefordert, sich zu ergeben, was sie abschlugen. Statt dessen rasten sie in voller Fahrt mit ihren Skiern in die deutschen Lauf⸗ gräben hinunter, wo ein furchtbarer Kampf entstand, bei dem alle Franzosen getötet wurden.

Von der belgischen Industrie.

Magdeburg, 15. Febr.(WTB. Nichtamtlich.) Der Magdeburgischen Zeitung wird aus Brüssel gemeldet: Die Bemühungen des Generalgouverneurs Freiherrn v. Bis⸗ sing, der belgischen Industrie unter deutscher Verwaltung allmählich wieder auf die Beine zu helfen, sind von Erfolg 4 In der letzten Woche haben mehrere große indu⸗

ielle Werke, darunter das große Hütten- und Kohlenwerk Ougrée⸗Marchays im Lütticher Bezirk, das gegen 10000 Ar⸗ beiter beschäftigt, die Arbeit wieder aufgenommen. Dadurch 5 selbstverständlich auch die Kohlenförderung wieder ge

n.

Die Pariser Finanztonferenz. Magdeburg, 15. Febr.(WTB. Nichtamtlich.) Wie der Mitarbeiter derMagdeburgischen Zeitung in Brütsel meldet, verlauten dort über die Ergebnisse der 1 Die Kon⸗ f beschloß: Die Bank von Frankreich und die Bank gland gewähren Rußland 1. einen Vorschuß von je 600 Millionen Franks zur Einlösung seiner in Paris in London fälligen Verpflichtungen. 2. Die Konferenz ge⸗ nehmigte grundsätzlich den Finanzplan Rafalowitschs zur . des Rubelkurses zur Ausgabe gemeinsamer englisch⸗ uzösisch⸗russischer Schatzscheine, die die Ausgebung in Rubeln ersetzen sollen. 3. Die Emission der gemein⸗ 33 Kriegsanleihe wurde bis zur Beseitigung konstitutionellen Schwierigkeiten in Frankreich und Eng⸗ land vertagt. Der russische Finanzminister Bark be⸗ nutzte seine Pariser Anwesenheit, um mit dem Crödit Lyon⸗ nais wegen der Unterbringung einer russischen Schatzschein⸗ Anleihe von 1000 Millionen Franks zu 6 Prozent zu unter⸗ 4 Infolge des unbefriedigenden französischen Geld⸗ konnte aber der Crédit Lyonnais das Geschäft nicht machen.

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Erfolge der Türken gegen die Engländer. Konstantinopel, 15. Febr.(WTB. Nichtamtlich.)

zwischen dem Vorposten des linken türkischen Flü⸗ gels und englischer Infanterie und Kavalle⸗ rie ein Zusammenstoß statt. Die englischen Truppen zogen sich unter Zurücklassung von 17 Toten auf dem Kampfplatz zurück. K Truppen des rechten Flügels es trotz feindlichen Geschütz⸗ und Maschinengewehr⸗ euers, bis an einen Dattelwald bei Korna heranzukom⸗ men. Der Feind ist vollständig demoralisiert. Die Türken hatten nur fünf Verwundete. Bei einem andern An⸗ Pet gelang es den Türken, die kleine Festung Pirin di zu abe. Dabei fielen ihnen 500 Kamele als Beute in die

Eine große Wohltätigteitsveranstaltung in Konstantinopel.

Konstantinopel, 15. Febr.(WTB Nichtamtlich.) Eine Wohltätigkeitsveranstaltung größten Stiles zugunsten des Roten Kreuzes und des Roten Halbmonds fand hier in den Vereinsräumen der Teutonia unter dem Protektorat des Großwesirs, des deutschen und des österreichisch-ungarischen Botschafters statt. Anwesend waren neben den Protektoren, dem Kriegsminister Enver Pascha und dem Minister des Innern, Talaat, andere Minister, hohe Staatsbeamte, Offi⸗

7 und Vertreter der deutschen und österreichischen Ko⸗

onie. Die Vorführung deutscher Kriegsfilms erregte bei den Türken große Begeisterung.

Athen, 15. Febr.(WTB. Nichtamtlich) Der griechische Marineattaché Kriesis ist kürzlich in nn auf der Straße belästigt worden. Hierzu meldet dieAgence

a die Ausführung des Versprechens, Genugtuung

u geben,* begegnete, reiste der griechische Gesandte

ö 2 27 Athen. Er ließ den ersten Sekretär als Ge⸗ räger zurück.

Konstantinopel, 15. Febr.(W. B. Nichtamtlich.) Die Abreise des griechischen Gesandten wird in den deut⸗ schen maßgebenden militärischen und diplomatischen Kreisen sehr ruhig beurteilt. Es wird allgemein eine friedliche Bei⸗ legung erwartet, zumal die Pforte äußerst maßvoll und ent⸗ gegenkommend ist. Im anderen Falle wäre die militäxische Lage durch den Eintritt Griechenlands in den Weltkrieg wenig verändert.

Die Getreuen von S. M. SchiffAyesha.

leutnant von Mücke, ist das Eiserne Kreuz erster Klasse, der ganzen Besatzung des Schiffes das Eiserne Kreuz zweiter Klasse verliehen worden.

Aus dem Reiche. Neue Beschlüsse des Bundesrats.

Berlin, 15. Febr.(WTB. Amtlich.) Der Bundes⸗ rat hat in seiner heutigen Sitzung die Höchstpreise für den egznere rene um 1,75 Mk. erhöht. Bei dem Mangel an Futtermitteln und dem verhältnis⸗ mäßig niedrigen Preise der Speisekartoffeln besteht die Gefahr, daß die Vorräte an Speiselartoffeln im großen Umfange als Viehsutter verwendet werden. Es kommt aber in erster Linie darauf an, daß in den nächsten Monaten Speisekartoffeln für die menschliche Ernährung vorhanden sind. In derselben Verordnung sind schon jetzt Höchstpreise für inländische Frühkartoffeln, die in der Zeit vom 1. Mai bis 15. August 1915 geerntet werden, auf 10 Mk. festgesetzt. Damit soll für Gärtner und kleine Landwirte, besonders in der Nähe der Städte, ein Anreiz geschaffen werden, möglichst viel Frühkartoffeln zu bauen, die in den Monaten 1 Juli für die Volksernährung zur Verfügung tehen.

Der Bundesrat hat eine Verordnung beschlossen, die vom 1. März 1915 ab eine Einschränkung der Verwen⸗ dung von 2 in den Bierbrauereien bringt, wodurch eine erhebliche Menge der seither zur Bierberei⸗ tung verwendeter Gerste für die Volksernährung freimachen will. Im einzelnen bestimmt die Verordnung folgendes: Die Bierbrauereien sollen vom 1. April 1915 an zur Her⸗ stellung von Bier in jedem Vierteljahr nur noch 60 Hundert⸗ teile des im gleichen Vierteljahre der Jahre 1912 und 1913 durchschnittlich zur Bierbereitung verwendeten Malzes ver⸗ wenden dürfen. Für Brauereien, deren vierteljährliche durch⸗ schnittliche Malzverwendung 40 Doppelzentner nicht über⸗ steigt, erhöht sich die zulässige Malzmenge auf 70 Hundert⸗ teile. Im Monat März dürfen die Brauereien ein Drittel der für das erste Vierteljahr 1915 sich berechnenden Malz⸗ menge verwenden. Wenn eine Vierbrauerei im März 1915 oder in einem Vierteljahr die hierfür Wee en Malzmenge nicht verwendet, darf sie die ersparte Menge in dem folgen⸗ den Vierteljahr verwenden oder sie ganz oder teilweise auf andere Bierbrauereien innerhalb des nämlichen Brau⸗ steuergebietes übertragen. Auf Malz, das künftig aus dem Auslande eingeführt wird, erstreckt sich die Verordnung nicht. Soweit inländisches Malz auf Grund von vor dem Inkrafttreten der Verordnung abgeschlossenen Verträgen nach dem 28. Februar 1915 an Bierbrauereien zu liefern ist, darf statt der vereinbarten Menge nur eine nach dem Maßstab der gesetzlichen Einschränkung geminderte Men gefordert und geliefert werden. Die Landeszentralbehör soll anordnen können, daß die landesrechtlich festgesetzten Rechte der Bierbrauer auf den Ausschank der eigenen Er⸗ eugnisse für die Dauer der gesetzlichen Einschräntung der dalzverwendung auch auf fremdes Bier ausgedehnt wer⸗ den. Für die Ueberschreitung der zulässigen Malzmengen sind hohe Gefängnisstrafen oder Geldstrafen vorgesehen. Die Verordnung tritt sofort in Kraft.

Der Ausgleich der Mehlvorräte. Berlin, 15. Febr.(WTB. Nichtamtlich.) Es gelan, in letzter Zeit an die. vielfach An⸗ träge von Kommunal, änden auf Mehlüberlassung. Den Anträgen stattzugeben ist nicht Aufgabe der Kriegsgetreide⸗ gesellschaft. Es ist festgestellt, daß noch große Mehlvorrüte im Lande vorhanden fin und die Mühlen wissen teilweise nicht, wohin sie ihre Produktion absetzen sollen. Es handelt sich bei dieser vorhandenen Mehlmenge weniger um Roggen⸗ mehl, als um Kriegsmehl, das ist 70 Prozent Weizenmehl und 30 Prozent Roggenmehl. Dieses Mehl haben die Mühlen teilweise fertig liegen, teilweise können sie die vorhandenen Getreidevorräte gemäß 84 Ziffer se der Bundesratsverord⸗ nung vom 25. Januax 1915 ausmahlen. Veräußern dürfen die Mühlen dasselbe nicht, ohne daß der zuständige Kom⸗ munalverband hierzu die erforderliche Zustimmung gibt. Die Zustimmung wird von dem Kommunalverband, in dem die Mühle liegt, häufig verweigert, obwohl die in dem Be⸗ zirk vorhandenen Vorräte dessen Bedarf für die nächste Zeit bei weitem übersteigen. In diesem Falle empfehlen wir dem notleidenden Kommunalverband, von 851 der Bundesrats⸗ verordnung Gebrauch zu machen und sich an die Landes⸗ zentralbehörde zu wenden, um die Uebereignung von Mehl aus dem Bezirk des einen Kommunalverbandes an den anderen in die Wege zu leiten. Gehören die Kommunalver⸗ bände verschiedenen Bundesstaaten an, so ist hierfür der Reichskanzler zuständig. Die Mühlen, bei denen Mehl noch erhältlich ist, sind zu erfahren bei der Geschästsstelle des Vereins Deutscher Handelsmüller, Berlin⸗Charlottenburg, Schillerstraße 5(Telegrammadresse: Handelsmüller).

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Berlin, 15. Febr.(WTB. Nichtamtlich.) DerReichs⸗ anzeiger enthält: 1. die Bekanntmachung vom 12. Febr. 1915 zur Ergänzung der Verordnung betr. Regelung des Verkehrsmit Zucker usw. vom 31. Oktober 1914; 2. die Bekanntmachung der Fassung der Bekanntmachung betr. Regelung des Verkehrs mit Zucker vom 12. Febr. 1915 8. die Bekanntmachung über zuckerhaltige Futtermittel vom 12. Febr. 1915; 4. die Bekanntmachung über die 1 2 lung des Verkehrs mit Hafer vom 13. Febr. 1915; 5. Be⸗ kanntmachung über Höchstpreise für Hafer vom 13. Februar 1915 und die Bekanntmachung über die Er⸗ höhung des Haferpreises vom 13. Febr. 1915.

Berlin, 15. Febr.(WTB. Amtlich.) In der heutigen Sitzung des Bundesrats gelangten zur Annahme: eine Bekanntmachung betr. Einschränkung des Malz ver⸗ brauchs in den Bierbrauereien und eine Aenderung der Bekanntmachung über Höchstpreise für Speise⸗ kartoffeln vom 23. November 1914.

Berlin, 15. Febr.(WTB. Nichtamtlich.) Das Ober⸗ kommando in den Marken erxläßt folgende Be⸗ kanntmachung: Da die vielfachen Warnungen und Auf⸗ klärungen durch die Behörden und die Presse nicht den nötigen Erfolg gehabt haben, bestimme ich hiermit auf Grund des§9 b des Gesetzes über den Belagerungszustand vom 4. Juni 1851 für das Gebiet der Stadt Berlin und der Provinz Brandenburg: In Gast⸗ und Schank⸗ wirtschaften darf an Militärpersonen aller Dienstgrade in Uniform Alkohol in Form von Branntwein, Lllbren, Rum, Arrak, Kognak oder aus diesen Stoffen bereiteten Getränken nicht verabreicht werden, weder auf eigene Be⸗ stellung noch auf Veranlassung anderer Personen. Liese Be⸗ stimmung tritt am Freitag, den 19. Februar, in Kraft. Zu⸗ widerhandlungen werden mit Gefängnisstrafen bis zu einem 1 oder haben die Eeß ung der Wirtschaft zur Folge.

Berlin, 15. Febr.(WB. Nichtamtlich.) Dem bis⸗ herigen ommandanten S. M. SchiffAyesha, Kapitan⸗

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Aus Stadt und Caud.

a /i pätete Zustellung der gen. seres Plates 5 er Age der Landgemeinden ist auf einen Maschinenschaden zurückzuführen. Es ist Vorsorge Sie Familtenblärter ist der beni a 1 7 2

gen Nummer des Gießener Anzeigers beigefügt.

Lu. Preis aufgaben der Universität Gießen für das Jahr 1915/16. Für das Jahr 1915/16 werden folgende Preis aufgaben gestellt: Von der N Fakultät: Die Uebersetzungen der apokalyptischen Schrift IV. Efra sollen mit einander verglichen und ihr Wert für die Wiederherstellung der anzunehmenden Urschrift festgestellt werden. Von der juristischen Fakultät: Ueber das in Fraudem legis agere (Umgrenzung und Wirkung der Gesetzesumgehung). Von der medizinischen Fakultät: 1. Für den aka 15. Nach der Literatur und dem Material der Gießener Augenklinik soll ermittelt werden, ob und inwiefern die Elliotsche Operation geeignet ist, die Iridektomie bei der Behandlung des Glaukoms zu ersetzen. 2. Für den Balserpreis: Die historische Entwicklung der Operationen am Sinus sigmoideus und an der Vena jugularis.

ie Preisaufgaben der philosophischen Fakultät werden erst nach dem 1. April gestellt. Die staatlichen Preise betragen je 180 Mk.: der Preis der en in den ungefähr 500 Mk. betragenden Jahreszinsen des Stiftungskapitals. Es kann auch die Hälfte der Preise zuerkannt werden. Wer sich um einen Preis bewirbt, muß mindestens in einem der beiden auf die Stellung der Aufgabe folgenden Semester an der Universität Gießen immatrikuliert gewesen sein. Jede Bewerbungsschrift darf nur einen Verfasser haben. Die Bewerbungsschrift ist in der Sprache abzufassen, in der die Aufgabe gestellt ist. Auf dem Titel ist ein Kennwort anzubringen. Die Bewerbungsschrift ist vor dem 1. April 1916 einzusenden unter Beifügung eines verschlossenen, mit dem Kennwort der Arbeit versehenen Briefumschlags, der die Angabe des Verfassers und seiner Adresse enthält. Die Sendung ist an die Fakultät zu adressieren. Beim Jahresfest der Uni⸗ versitt, m 1. Juli 1916, verliest der Rektor die Urteile und verkündigt die Namen der preisgekrönten Bewerber.

Ausschuß für deutsche Kriegsgefangene. Nach Vereinbarung mit dem Zentral⸗Komitee der deutschen Vereine vom Roten Kreuz, Abteilung für Gefangenenfür⸗ sorge, Berlin, und unter Zustimmung des Königl. Preuß. Kriegsministeriums soll der bisher nur in Hamburg tätige Ausschuß für deutsche Kriegsgefangene des Hamburgischen Landesvereins vom Roten Kreuz seine Or⸗

anisation auch auf andere Teile Deutschlands ausdehnen.

ine Tätigkeit erstreckt sich auf die Aufklärung der

Angehörigen über den Verkehr mit den Kriegsgefan⸗ enen, die Nachforschung nach solchen Vermißten. eren Aufenthaltsort durch die offiziellen Stellen wegen der

teilweise mangelhaft und mit Verspätung eintreffen⸗

den Gefangenenlisten der feindlichen Staaten noch nicht ermittelt werden konnte, die Sammlung von Gel⸗ dern zur Unterstützung bedürftiger Kriegs- und Zivil⸗

Gefangener. Zu diesem Zwecke wird in Frankfurt a. M.

seitens des Roten uzes ein der Hamburger Gründung

nachgebildeter Ausschuß für deutsche Kriegs⸗ gefangene errichtet. Die Hamburger Stelle übernimmt als Zentrale die Organisation in Norddeutschland, die

Frankfurter in Süddeutschland einschließlich

[Hessen⸗Nassau und der.

2 8 4 1 nach einheitli ichtspunkten gemeinsam besorgen. Für die einzelnen Gegenden Deulschlaubs werden Unter⸗Aus⸗ schüssee unter dem Namen 1 für 3 ene Deutsche gebildet. Di inkfurter Verein Gefange fe nimmt diesen Namen ebenfalls an ührt fortan die Geschäfte der Abteilung für Süddeutschland in Frankfurt a. M ö

* Austunftsstelleüber Verwundete in der

rovinz Posen. Wir werden gebeten, erneut darauf 8 daß zur 1 Vermittlung von Nach⸗ richten über verwundete und kranke Militärpersonen für die Provinz Posen im 1 Oberpräsidium in Posen eine Aus kunftsstelle über Verwundete, die in Laza⸗ retten der Provinz Posen liegen, besteht. Diese Ein⸗ richtung soll es den Angehörigen unserer verwundeten und erkrankten Krieger ermöglichen, den Aufenthaltsort ihrer Lieben, von denen sie wissen oder annehmen, daß sie ver⸗ wundet oder erkrankt sind, zu ermitteln. Anfragen sind zu richten an dieAuskunftsstelle über Verwundete in der Provinz Posen in Posen, O. 1, Taubenstraße 1. Wir be⸗ merken noch, daß es sich empfiehlt, zu den Anfragen Post⸗ karten mit Rückantwort(Doppelkarten) zu verwenden, wo⸗ bei auf der Antwortkarte die genaue Adresse des Absenders vorzuschreiben ist.

* Zur Reichswochenhilfe. Wir verweisen auf die in der vorliegenden Nummer des Kreisblatts enthaltene Bekanntmachung betr. Kranukenversicherung und Wochenhilfe.

r Allgemeine Feier der 100. Wiederkehr des Geburtstages Otto v. Bismarcks. Auf Ein⸗ ladung des Oberbürgermeisters Keller versammelten sich estern abend im Sitzungssaale der Stadtverordneten eine Anzahl von Vertretern der hiesigen Behörden, Vereine und anderer Korporationen, um die Frage zu beraten, wie die Stadt Gießen die 100.* des Geburtstages Bis⸗ marcks feierlich begehen solle. Mit trefflichen Worten, die allgemein Anklang fanden, wies Oberbürgermeister Keller darauf hin, daß gerade in diesen Tagen des Ka Bis⸗ marcks Geist aufer

daß der diesmalig

ihre Teilnahme erklärt haben Musikdirektor Krauße stellte de Mia i

1 8 der aterplätze fallen an diesem Abend fort. Auch unsere 25