Ausgabe 
(15.2.1915) 38. Erstes Blatt
Seite
91
 
Einzelbild herunterladen

nr. 38 Erstes Blatt

Der S. Sonntags. Beuagen:

viermal wöcbentlich Gießener Familienblätter; weimal wöchentl. Krels⸗ latt für den Kreis Sießen (Dienstag und Freitag); zweimal monatl. L

wirtschaftliche ze

Fernsprech-Anschlüsse: für die Schriftleitung 112 Verlag, Geschäftsstelledl Adresse für Drahtnach- richten: Anzeiger Gießen. Annahme von Anzeigen für die Tagesnummer bis vormittags 9 Uhr.

Gießener

2

9

75 7

lzeiger

General⸗Anzeiger für Gberhessen

notationsdrud und verlag der Brühl'schen Univ.⸗Buch⸗ und Steindrucke

f n. Lange. Schriftleitung, Seschäftsstelle u. Druckerei: Schulstr. 7.

N

Montag, 15. Februar 1915

ZSezugésvp reis: monatl. 75 Pf., viertel jährl. Mk. 2.20; durch Abhole- u. Zweigstellen monatl 65 Pf.; durch die Post Mk. 2. viertel; jährl. ausschl. Bestellg. Zeilenpreis: lokal 15 Pf., ausw. 20 Pf. Haupt⸗ schristleiter: Aug. Goetz. Verantwortlich für den politischen Teil und das Feuilleton: Aug. Goetz, für Stadt und Land, Vermischtes und Ge⸗ richtssaal: Otto Braun; für den Anzeigenteil: H. Beck, sämtlich in Gießen.

Die Auseinandersetzung mit Amerifa. 1

Erfolge im Westen. Weitere Niederlagen der Russen.

*

(TB.) Großes Hauptquartier, 13. Februar, vormittags.(Amtlich.)

Westlicher Kriegsschauplatz.

An der Küste warfen auch gestern wieder feindliche Flieger Bomben, durch die in der Zivilbevölkerung und deren Besitz sehr beklagenswerter Schaden angerichtet wurde, während wir militärisch nur unerhebliche Verluste hatten.

In unserer Westfront wurden Artilleriegeschosse aufgefunden, die zweifellos aus amerikanischen Fabriken stammen.

Die Zahl der bei den gestern östlich Souain abgewie⸗ senen Angriffen gemachten Gefangenen erhöht sich auf vier Offiziere, 478 Mann. Vor unserer Front wurden 200 Totedes Feindes gefunden, während unsere Verluste bei . Gefechten an Toten und Verwundeten 90 Mann be⸗ ragen. 5 Nördlich Massiges(nordwestlich St. Menehould) wurden im Verfolg unserer Angriffe vom 3. Februar wei ere 1200 Meter von der französischen Hauptstellung genommen. Am Sudelkopf in den Vogesen versuchte der Gegner erneut anzugreifen, wurde aber überall mühelos abgewiesen.

Oestlicher Kriegsschauplatz.

Die Operationen an und jenseits der ost⸗ preußischen Grenze sind überall im glück⸗ lichen Fortschreiten. Wo der Feind Wider⸗ stand zu leisten versucht, wird dieser schnell gebrochen.

In Polen rechts der Weichsel überschritten unsere An⸗ griffstruppen die untere Skrwa und stießen in Richtung Ra⸗ cionz vor.

Von dem polnischen Kriegsschauplatze links der Weichsel ist nichts besonderes zu melden.

Oberste Heeresleitung.

WTB.) Großes Hauptquartier, 14. Februar. mtlich.) a*

(A Westlicher Kriegsschauplatz.

Nordöstlich Pont⸗à⸗Mousson entrissen wir den Fran⸗ zosen das Dorf Norroy und die westlich dieses Ortes ge⸗ legene Höhe 365; 2 Offiziere, 151 Mann wurden zu Ge⸗ fungenen gemacht.

In den Vogesen wurden die Ortschaften Hilsen und ⸗Sengern gestürmt; 135 Gefangene fielen in unsere

Oestlicher Kriegs schauplatz.

An und jenseits der ostpreußischen Grenze neh⸗ men unsere Operationen den erwarteten Verlauf. In Polen rechts der Weichsel machten unsere Truppen in Richtung Racionz Fortschritte. In Polen links der Weich⸗ sel keine Veränderung. Oberste Heeresleitung.

*

. *

Die Regierung hat dan deutschen Volke den Wort⸗ laut der Note des Präsidenten Wilson vorgesetzt, und wir werden wohl bald in der Lage sein, auch im einzelnen zu betrachten, wie die amtliche deutsche Antwort ausfallen wird. Einzelne Wendungen der amerikanischen Note deuten darauf hin, daß Amerika Wert darauf legt, in friedlicher Weise sich mit uns auseinanderzusetzen. Da Präsident Wil⸗ son in der Sache aber den unhaltbaren Standpunkt ein⸗ nimmt, dessen Wirkung die deutsche Marineleitung durch ihre Erklärung entgegengetreten ist, wird dieses diplomatische Zwischenspiel kaum den Zweck erfüllen, den man in Washington im Auge hat. Deutschland kann sich durch keine verhüllte Drohung einschüchtern lassen, und deutsche Blätter der verschiedensten Richtungen haben in diesem Sinne gestern schon ihre Meinung ausgesprochen.

Der Rechtssinn des 5 Präsidenten ist etwas zu spät zum Vorschein gekommen. England hat bereits im November die deutsche Nordsee als Kriegsgebiet erklärt und der neutralen Schiffahrt damit vorgeschrieben, welche Bahnen sie fahren soll. Wenn Herr Wilson meint, dem Kriegführenden stunde nur das Recht der Durch⸗ suchung neutraler Schiffe zu, so hätte er diese Ansicht schon damals wirksam geltend machen müssen. Er hat aber zugesehen, wie England fortgesetzt das Völkerrecht beugt, welche willkürliche Handlungen es sich gegenüber der neu⸗ tralen Schiffahrt erlaubt, und er hat sich nur mit einem schwachen Protest begnügt. In seiner Note an Deutschland stützt er sich auf das Recht zum Einschreiten gegen England, dessen er sich noch nicht begeben habe. Damit ist uns aber nicht geholfen. Das N Verhalten ist nur die notwendi Folge der englischen Willkür und Rechtsbeugung, und Präsi⸗ dent Wilson gibt dies ja auch in einer Note an England, deren Inhalt ebenfalls veröffentlicht wurde, halbwegs zu. Er erklärt, Englands allgemeine Anweisung an seine Handelsflotte, sich der neutralen Flagge zu bedienen, sei rechtlich unhaltbar und führe zu bedenklichen, für ameri⸗ kanisches Leben und Eigentum verhängnisvollen Folgen. Wir hätten gewünscht, daß die amerikanischen Staats⸗ männer zunächst England genötigt häkten, seine anmaßen⸗ den Uebergrifse vollständig einzustellen. Wäre dieser Wunsch Amerikas restlos erfüllt, so würde man Deutschland gegenüber gar nicht mehr viel Worte gebrauchen müssen. Die ganze Angelegenheit würde sich in Güte und Wohl⸗ 0 5 80 175 Wie die Dinge jetzt liegen, wird Deutschland das ame⸗ rikanische Begehren ncht ohne weiteres erfüllen können. Am

Februar wird der englischen Zufuhr energischer und mit

Mitteln zu Leibe gegangendie vou der briti⸗

r

schen Kriegführung heraufbeschworen worden sind. Die deutsche Regierung wird voraussichtlich den amerilanischen Vorhaltungen erwidern, daß sie nicht die Absicht hat, neu trale Schiffe anzugreifen, daß aber ihre Warnung infolg der englischen Tücke bestehen bleiben muß. Findet Herr Wilson London gegenüber die Kraft zum Einschreiten, dann bedarf es Berlin gegenüber keiner schwierigen Auseinander⸗ setzung mehr. Deulschland kann sich nicht einschüchtern lassen und wird für seinen Existenzkampf die schneidigste Waffe nicht aus der Hand geben.

Die amerikanische Note an Deutschland.

Berlin, 12. Febr.(Amtlich.) Die amerikanische Note an Deutschland hat folgenden Wortlaut:

Ew Exzellenz! Ich bin von meiner Regierung beauftragt, Ew. Exzellenz folgendes mitzuteilen: Die Regierung der Vereinigten Staaten ist durch die Bekanntmachung des deutschen Admiral⸗ stabes vom 4. Februar 1915 darauf aufmerksam gemacht worden, daß die Gewässer rings um Großbritannien und Irland ein⸗ schließlich des gesamten Englischen Kanals als Kriegsgebiet an⸗ zusehen seien, daß alle in diesen Gewässern nach dem 18. ds. Mts. angetroffenen Kauffahrteischiffe zerstört werden sollen, ohne daß es immer möglich sei, die Besatzung und die Passagiere zu retten und daß auch neutrale Schisfe in diesem Kriegsgebiet Gefahr laufen, da angesichts des Mißbrauchs neutraler Flaggen, der am 31. Januar von der britischen Regierung angeordnet sein soll und angesichts der Zufälligkeiten des Seekrieges es nicht immer vermieden werden könne, daß die auf feindliche Schiffe berech⸗ neten Angriffe auch neutrale Schiffe träsen. Die amerilanische Regierung erachtet es daher als ihre Pflicht, die kaiserlich deutsche Regierung in aufrichtiger Hochschätzung und mit den freundschaftlichsten Gefühlen, aber doch ganz offen

Regi schätzt diese möglsi solcher Be⸗ sorg 5 unte obwaltenden Umständen als gerecht, ja auch als ihre Pflicht erachtet, die kaiserlich⸗deutsche Regierung zu ersuchen, vor einem tatsächlichen Vorgehen die kritische Lage zu

erwägen, die in den Beziehungen der Vereinigten Staaten zu Deutschland entstehen könnte, falls die deutschen Seestreitkräfte in Befolgung der durch die Bekanntmachung des Admiralstabes an⸗ 3 Maßnahmen irgendein Kauffahrteischiff der Vereinig⸗

taaten

ten zerstörten, oder den Tod eines ameri⸗ kqnischen Staatsangehörigen verursachten. Es ist felbst⸗ verständlich nicht nötig, die deutsche Regierung daran

zu erinnern, daß einer kriegführenden Nation in Bezug auf neutrale Schiffe auf hoher See lediglich das Recht der Durch⸗ suchung zusteht, es sei denn, daß eine Blockadeerklärung er⸗ gangen ist und die Blockade effektiv aufrecht erhalten wird. Die Regierung der Vereinigten Staaten nimmt an, daß eine Black a de im vorliegenden Falle nicht beabsichtigt ist, eine Erklärung oder Ausübung des Rechts, jedes Schiff anzugreifen und zu zer⸗ stören, das ein näher umschriebenes Gebiet auf offener See befährt. ohne erst festgestellt zu haben, ob es einer kriegführenden Nation gehört, oder ob seine Ladung Kontrebande ist, wäre eine Hand⸗ lungsweise, die so sehr im Widerspruch mit allen Präzedenzen der Seekriegführung steht, daß die amerikanische Regierung kaum annehmen kann, daß die Kaiserlich⸗Deutsche Regierung im vor⸗ liegenden Falle nicht alles mögliche ins Auge faßte. Der Verdacht, daß einzelne Schiffe zu Unrecht eine neutrale Flagge führen, kann nicht eine berechtigte Vermutung schaffen dahin gehend, daß alle Schiffe, die ein näher umschriebenes Gebiet durchfahren, dem⸗ selben Verdacht unterliegen. Gerade, um solche Flaggen aufzu⸗ klären, ist nach Ansicht der amerikanischen Regierung das Recht der Durchsuchung anerkannt worden.

Die amerikanische Regierung hat von der Denkschrift der kaiserlich⸗deutschen Regierung, die zugleich mit der Bekannt⸗ machung des Admiralstabes ergangen ist, eingehend Kenntnis ge- nommen. Sie benutzt diese Gelegenheit, die kaiserlich⸗deutsche Regierung mit größter Hochschätzung darauf auf⸗ merksam zu machen, daß die Regierung der Vereinigten Staaten zu einer Kritik wegen nicht neutraler Haltung, der sich nach Ansicht der deutschen Regierung die Regierungen gewisser anderer neutraler Staaten ausgesetzt haben, keine Veranlassung 8 hat. Die Regierung der Vereinigten Staaten hat keiner Maßnahme zugestimmt oder hat es bei keiner solchen bewenden lassen, die von den andern kriegführenden Nationen im gegen⸗ wärtigen Kriege betroffen worden sind und die auf eine Be⸗ schränkung des Handels hinzielen. Vielmehr hat sie in allen solchen Fällen eine Haltung eingenommen, die ihr das Recht gibt, diese Regierung in der richtigen Weise für alle eventuellen Wirkungen auf die ameri- kanische Schiffahrt verantwortlich zu machen, welche durch die bestehenden Grundsätze des Völkerrechts nicht gerechtfertigt sind. Daher erachtet sich die amerikanische Regie rung im vorliegenden Falle mit gutem Gewissen auf Grund an⸗ erkannter Prinzipien für berechtigt, die in der Note angedeutete Haltung einzunehmen. Falls die Kommandanten deutscher Kriegs- schifsfe auf Grund der Annahme, daß die Flagge der Vereinigten Staaten nicht in gutem Glauben geführt werde, handeln sollten, und auf hoher See ein amerikanisches Schiff oder das Leben amerikanischer Staatsangehöriger vernichten sollten, so würde die Regierung der Vereinigten Staaten in dieser Handlung schwerlich etwas anderes als eine unentschuldbare Verletzung neutraler Rechte erblicken können, die kaum in Einklang zu bringen sein würde, mit den freundschaftlichen Beziehungen, die jetzt glücklicherweise zwischen den beiden Regierungen bestehen. Sollte eine solche beklagenswerte Situation bestehen, so würde sich die Regierung der Vereinigten Staaten, wie die kaiserlich⸗deutsche Regierung wohl verstehen wird, genötigt sehen, die kaiserlich⸗deulsche Regie⸗ rung für solche Handlungen ihrer Marinebehörden streng ver⸗ antwortlich zu machen und alle Schritte zu tun, die zum Schutze amerikanischen Lebens und Eigentums und zur Sicherung des vollen Genusses der anerkannten Rechte auf hoher See für die Amerikaner erforderlich sind. N 5

In Anbetracht dieser 228 handelt die Regierung der Vereinigten Staaten mit der größten Hochschätzung und in dem

ernstlichen Bestreben, irgend welche Mißverständnisse zu vermeiden und zu verhindern, daß Umstände entstehen, die sogar einen ten uf den Verkehr der beiden Regierungen werfen könnten. Ferner spricht die amerikanische Regierung die zuversichtliche Hoffnung und Erwartung aus, daß die kaiserlich-deutsche Regierung die Versiche⸗ cung geben kann und will, daß amerikanische Staatsbürger und

ihre Schiffe anders als im Wege der Durchsuchung

durch deutsche Seestreitkräfte selbst in dem in der Bekanntn des deutschen Admiralstabs näher bezeichneten Gebiete nicht zästigt werden sollen.

ung be⸗

Zur Information der kaiserlichen Regierung wird hinzugefügt. daß der Regierung Seiner Britannischen Majestät be⸗

züglich des un gerechtfertigten Gebrauchs der ameri⸗

2

1 8 ö

1

5 5

1

*

kanischen Flagge zum Schutze britischer Schiffe 15

Vorstellungen gemacht worden sind.

Ich benutze diesen Anlaß, Ew. Erzellenz erneut meiner aus⸗ 1

gezeichnetsten Hochachtung zu versichern. Gez. James W. Gerard. Seine Exzellenz Herrn v. Jagow, Staatssekretär des Aus⸗ wärtigen Amtes. (Notiz: Die von der amerikanischen Regierung erbetene

Aufklärung wird, wie wir annehmen, in demselben freund⸗

lichen Ton erfolgen, in dem die amerikanische Note ge⸗

halten ist.) a Amerikas Note an England.

London, 14. Febr.(WTB. Nichtamtlich.) In der in

den Blättern veröffentlichten Note der Washingtoner

Regierung an die britische Regierung heißt es:

Der 1 9 5 Gebrauch der Flagge einer neutralen oder feindlichen Macht unter dem Druck der Verfolgung,

Rechtfertigung des Vorgehens der britischen Regierung be⸗ nutzt zu werden scheint, erscheint der Regierung der Ver⸗ einigten Staaten sehr verschieden von der ausdrück⸗

lichen Sanktionierung durch eine kriegführende N 3 2

daß Handelsschiffe innerhalb gewisser Zonen der See al gemein die Flagge einer neutralen Macht führen in Zonen, die, wie man annimmt, von feindlichen Kriegsschi befahren werden sollen. Die formelle Erklärung einer sol⸗ chen Politik zwecks allgemeinen Mißbrauchs der Flagge einer neutralen Macht gefährdet die Schiffe der Neu⸗ tralen, welche die Gewässer besuchen, in besonderem Maße, weil sie den Verdacht wachruft, daß die Schiffe feind⸗

9

N

1

85 8

* 5

8

der nach den Berichten der Presse als Präzedenzfall für die

Ver⸗

5

licher Nationalität sind, was für eine Flagge sie auch führen.

Angesichts der deutschen Erklärung würde die Regierung

brauch der Flagge der Vereinigten Staaten durch briti 5 Schiffe mit großer Besorgnis betrachten. Eine solche Politik würde, wenn die Erklärung des deutschen Marine⸗ amts in Kraft gesetzt wird, den britischen 1 keinen Schutz gewähren, wohl aber die Schiffe und das Leben ameri⸗ kanischer Bürger ernstlich und dauernd bedrohen. Die Re⸗

gierung der Vereinigten Staaten erwartet deshalb, daß

die britische Regierung alles tut, was in ihrer

Macht liegt, um die Schiffe britischer Nationalität von

der Vereinigten Staaten jeden allgemeinen Ge⸗

4

dem fälschlichen Gebrauch der Flagge der Ver⸗ einigten Staaten in den Zonen, von der die deutsche

Erklärung spricht, abzuhalten, denn eine solche Praxis

würde die Schiffe einer befreundeten Macht beim Befahren 5 der Gewässer sehr gefährden und der britischen Regierung,

sogar in einem gewissen Maße die Verantwor⸗

tung für den Verlust an amerikanischem Leben und Schiffen im Falle eines Angriffs durch feindliche Seestreitkräfte ausbürden. Keine weitere Zusammenkunft der drei nordischen Könige.

Kopenhagen, 14. Febr.(WTB. Nichtamtlich.)Ber⸗

lingske Tidende dementiert die offizielle Meldung aus Paris

55

75

1

über eine bevorstehende abermalige Zusammenkunft der drei 1

Könige des Nordens in Malmö. Nur eine Zusammenkunft

Marinesachverständiger in Kristiania wegen der Minen⸗

gefahr sei angeordnet. Der Handel Schwedens.

Stockholm, 14. Febr.(WTB. samthandel Schwedens

Betrages von 1913 auf, und zwar verminderte sich die Ein⸗ fuhr um 77,1 Millionen oder 9,1 Proz., die Ausfuhr um 69,2 Millionen oder 8,45 Proz. Der Ausfall bei der Einfuhr von Verbrauchsgegenständen und Rohmaterialien be

33,2 Millionen. Die Mindereinfuhr war am beträchtlichsten

85

Nichtamtlich.) Der Ge⸗ im Jahre 1914 weist einen Minderbetrag um 146,3 Millionen Kronen oder 8,7 Proz. des

bei Getreide und Futtermitteln mit 22 und Steinkohlen mit

6,6 Millionen. Den höchsten Ausfall bei der Ausfuhr hatte Eisen mit 20 Millionen Kronen. Die Teuerung in England.

London, 14. Febr.(WTB. Nichtamtlich.) In London, Leicester, Birmingham, Liverpool, Portsmouth, Cardiff,

Bradford und an anderen Orten fanden gestern Versamm⸗

lungen der Gewerkschaften,

Genossenschaften und der

sozialistischen Frauenvereine statt, um gegen die Teuerung

der Lebensmittel und Steinkohlen zu protestieren, fernen dagegen, daß die Regierung nicht eingreift. Die von den Versammlungen angenommenen Resolutionen fordern d Unterhaus auf, von der Regierung bestimmte Vorschläg zu verlangen, um eine Herabsetzung der Preise für die not⸗ wendigsten Lebensmittel zu erlangen, die für die Arbeiter⸗ llasse Englands und Schottlands erträglich sind.

Bericht

einem in Liverpool aus New Vork eingetroffenen ist das Brot dort bereits doppelt so teuer als in

5

2