Die internationale Agentur für Kriegsgefangene.
Genf, 3. Febr.(WTB. Nichtamtlich) Die Internationale Agentur für Kriegsgefangene hat vom 15. Oktober bis 30. Januar an Familien von Gefangenen 104500 Auskünfte ver⸗ mittelt und 26 500 mündliche Anfragen erledigt.
Ein Kampf in den Lüften.
Berlin, 4. Febr. Der Kapitän eines in Vlissingen eingetroffenen Dampfers erzählt, wie der„Rundschau“ aus dem Haag gemeldet wird, daß er am Sonntag Zeuge eines Kampfes zwischen Flugzeugen über dem Kanal in der Nähe der französischen Küste gewesen sei. In großer Höhe über dem Wasser habe er vier Flugzeuge bemerkt, die m itein⸗ ander kämpften. Der Kampf habe etwa zehn Minuten gedauert, bis sich zwei Flugzeuge in großem Bogen nach der französischen Küste flüchteten.
Verluste der britischen Garde. London, 3. Febr(WTB Nichtamtlich.) Wie, Daily Chro⸗ nicle“ erfährt, werden seit den letzten Kämpfen bei La Bassee viereinhalb Kompagnien der britischen Garde vermißt.
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Der Handel der Vereinigten Staaten.
London, 3. Febr.(WTB. Nichtamtlich.) Einem Be⸗ richte des Daily Telegraph“ zufolge zeigt der Handelsaus⸗ weis der Vereinigten Staaten im Dezember gegen den glei⸗ chen Monat des Vorjahres eine Abnahme der Ein fuhr aus Großbritannien um 13 500 000 Dollar, aus Frankreich um elf Millionen Dollar, aus Deutsch⸗ land zehn Millionen, aus Rußland, Italien und Belgien sse fünf Millionen. Die Ausfuhr stieg in demselben Monat nach Großbritannien um zwanzig, nach Italien um siebzehn, nach Holland um zwei Millionen, fiel dagegen im Vergleich des Vorjahres nach Deutschland um 31, nach Belgien um fünf, nach Oesterreich⸗-Ungarn um drei und nach Rußland um vier Millionen Dollar.
Norwegens Neutralität.
Köln, 3. Febr.(WTB. Nichtamtlich.) Die„Köln. Ztg.“ bringt unter der Ueberschrift„Norwegische Neutralität“ folgendes Berliner Telegramm: Der frühere norwegische Staatsminister Konnow hielt vor kurzem in einer Stu- dentenversammlung eine Rede über die neutrale Stellung Norwegens und äußerte dabei:
Unbeschadet der Neutralität müsse die öffentliche Meinung mehr zu Wort kommen als bisher und zu Tatsachen, wie das Schicksal Belgiens und auch zu den belgischen und französischen Angriffen und
ldigungen gegen Deutschland entschiedenere Stellung nehmen. Das Verhältnis Norwegens zu Deutschland sei zwar in diesem Kriege stets freundlich gewesen, die Sympathien der Norweger seien aber überwiegend auf seiten der Entente, wie das bei den alten Handels- und Kulturbeziehungen Norwegens zu den Westmächten nicht anders zu exwarten sei. Englands Sieg gelte als selbstver⸗ ständlich. Die Oeffentlichkeit billige zwar die Politik des skandina⸗ vischen Zusammenhaltens, müsse aber nähere Aufschlüsse über die von Norwegen mit den anderen skandinavischen Regierungen betrof⸗ fenen Vereinbarungen verlangen, da bei der Verschiedenheit der auswärtigen Interessen der Fall doch möglich sei, daß die nor⸗ wegische und schwedische Politik in Gegensatz geraten.
Die Kritik, die Staatsminister Konnow an der Verab⸗ redung der skandinavischen Staaten hielt, berührt uns nicht. Wir glauben nicht, daß sie in Norwegen selbst viel Boden izndet. Dagegen können wir nicht vorbeigehen an den Wor-
ten, in denen der frühere Staatsminister seinen Landsleuten Parteinahme für Belgien und England anzuraten scheint. Sollte dies die Absicht des Ministers gewesen sein, so wür⸗ den wir eine solche öffentliche Aufforderung zu Sympathie⸗ kundg für unsere Gegner mit der Neutralität Nor⸗
2 schwer in Einklang bringen können. Wir verlangen nicht, daß irgend jemand seine Gefühle zu unseren Gunsten kommandiere, was wir aber von den Neutralen erwarten können, ist eine besondere Zurückhaltung und die Vermei⸗ dung einer Parteinahme in Fragen, die nicht spruchreif sind. Wir nehmen an, daß wir für diese Auslegung der Neutrali⸗ tt 9 in Norwegen die übergroße Mehrheit der öffent⸗ lichen 9 auf unserer Seite haben werden, und hoffen uns nicht 81 täuschen, wenn wir voraussetzen, daß die Rede des Staatsministers Konnow in der norwegis Oeffentlichkeit selbst nicht unwidersprochen bleiben wird. Die 9 die Deutschlands Feinde aus den Erklä⸗ rungen des Staatsministers Konnow ziehen könnten, wür⸗ den vielleicht diesen selbst nicht erwünscht sein. England, das die norwegischen Schiffahrtsinteressen so wenig rück- sichtsvoll behandelt, kann durch solche Aeußerungen nur in der Meinung bestärkt werden, daß es sich mit Norwegen noch mehr erlauben darf.
Aus dem Reiche.
Der Kaiser und die Eisenbahner. Berlin, 1. Febr. Die preußisch⸗hessischen Eisenbahner hatten 300000 Mark Se diese dem Kaiser 27 Geburtstag für Zwecke der Kr iegs⸗ wohltätigkeit zur Verfügung gestellt. Der Kaiser hat daraufhin folgendes Telegramm an den Minister v. Breiten⸗ bach gesandt:„Großes Hauptquartier, den 27. Jan. 1915. Mit* Befriedigung habe ich aus Ihrer Meldung vom 20. d. M. ersehen, welche staunenswerte Opfer⸗ freudigkeit die Beamten und Arbeiter der preußisch⸗ hessischen Eisenbahngemeinschaft und der Reichseisenbahnen durch die Aufbringung von mehreren Millionen Mark zur Linderung der schweren Wunden des Krieges betätigt en. Mit Freuden nehme ich die mir zum Geburtstag für ie Zwecke der.— dargebotene Spende von 300 000 Mark als eine besondere Aufmerksamkeit an und behalte mir die Bestimmung über ihre Verwendung n —— ersuche Sie aber schon jetzt,
——
allen beteiligten Eisen⸗
eamten und Arbeitern für ihr vorbildlich op erwilliges Verhalten und zugleich für ihre treue Pflichterfü ng unter schwierigsten Verhältnissen meinen Dank und meine An⸗
erkennung auszusprechen. gez. Wilhelm R.“ Vom badischen Landtage.
N Karlsruhe, 3. Febr.(WTB. Nichtamtlich.) Im freien Ausschuß des außerordentlichen Landtages begründete heute 7 minister Dr. Rheinboldt eingehend die einzige Gesetzesvorla der Regierung an den außerordentlichen Landtag: Bewilli⸗ E von 35 Millionen Mark, die zum Ersatz ausfallen⸗ der Einnahmen, vorübergehender Verstärkung der Betriebsmittel und Deckung der Kosten außerordentlicher Kriegshilfsmaßnahmen dienen sollen. Der Minister wies darauf hin, daß, wenn wir, was ja heute noch nicht gesagt werden könne, mit großen finan⸗
Einbußen aus diesem Kriege hervorgehen sollten, wir in Ordnung der Finanzen Badens wieder unverzagt von vorne anfangen würden. Es sei ihm nicht bange, daß das Verlorene wieder eingebracht werden könne, wenn die wirtschaftlichen
Kräfte— werden und wenn, wie der Minister zuversichtlich
hofft, nach dem Kriege die Opferfreudigkeit anhalte, die heute
das ganze Volk beseele, und die sich dann hauptsächlich in unver⸗ drossener Arbeit, in Geduld und Genügsamkeit zu zeigen haben
och] sind deshalb in diesem Falle an Wochengeld nur 361
Dr. Frhr. v. Dusch im Auftrage des Großherzogs mit einer Ansprache eröffnet werden.
Sozialdemokratie und Regierung.
Berlin, 4. Febr. Aus der sozialdemokratischen Reichstags⸗ fraktion teilt der„Vorwärts“ mit, die Fraktion hat sich mit der Frage beschäftigt, wie sich ihre Mitglieder gegenüber Er suchen der Regierung zur Mitwirkung bei politischen oder wirtschaftlichen Aufgaben verhalten sollen. Die Fraktion wiederholte ihren früheren Beschluß, daß keines ihrer Mit⸗ glieder ohne ihre Zustimmung oder wenn sie nicht versammelt ist, ohne die Zustimmung des Vorstandes, die Ausführung von Ersuchen der Regierung übernehmen darf. Sie beauftragt den Vorstand, bei der Genehmigung zurückhaltend zu sein.
*
Berlin, 3. Febr.(W. B. Amtlich.) Das Offiziers⸗ pensions⸗ und Mannschaftsversorgungs⸗ und das Militärhinterbliebenengesetz finden auf die als Kriegsfreiwillige in den aktiven Militärdienst Eingetre⸗ tenen in gleicher Weise Anwendung, wie auf die anderen Heeres⸗ angehörigen. Die hin und wieder geäußerte Besorgnis, daß die Kriegsfreiwilligen für sich und ihre Angehörigen keine Versor⸗ gungsansprüche hätten, ist daher unbegründet.
Straßburg, 3. Febr.(W. B. Nichtamtlich.) Seit gestern tragen die Mannschaften und Offiziere der freiwilligen Feuerwehr Straßburg, zurzeit Garnisonsfeuerwehr, Uni⸗ formen und Gradeabzeichen nach deutschem militärischem Muster und Zuschnitt.„Die früher getragenen Käppis sind bereits seit dem ersten Mobilmachungstage abgeschafft, ebenso auf einen Gou⸗ vernementsbefehl der Gebrauch der Clairons(Fanfarentrompeten nach französischem Muster).
Stuttgart, 3. Febr.(WTB. Nichtamtlich.) Nach dem „Staatsanzeiger“ hat Herzog Ülrich von Württem⸗ berg das Eiserne Kreuz erster Klasse erhalten.
5 Deutsche Kolonien.
Die deutschen Missionare in Deutsch-Ostafrika. Herrnhuth, 3. Febr.(WTB. Nichtamtlich.) Aus der schottischen Missionsstation Livingstonia am Nordwestufer des Nyassa⸗Sees kommt die erste Meldung über das Er⸗
Die im Bezirksamt in Neu-Langenburg tätigen Herrnhuther Missio⸗ nare, insonderheit der Schulleiter Gemuseus in Rungwe, waren alle wohl. Die am Sstufer des Sees tätige Berliner Mission habe keinen Schaden gelitten. Kein Feind sei über die Grenze ge⸗ kommen. Mehrere jüngere Missionare und Laienbrüder hätten an den Kämpfen teilgenommen.
Aus Stadt und Cand. Gießen, 4. Februar 1915.
Die Wochenhilfe während des Krieges.
Nachdem durch Notgesetz vom 4. August 1914 die Leistungen der Krankenkassen auf die Regelleistungen beschränkt worden waren, ist am 3. Dezember v. J. eine für die Volkserhaltung besonders wichtige Verordnung des Bundesrats in Kraft getreten, die auf dem Gedanken beruht, Wöchnerin nen eine ausreichende Wochenhilfe zu gewähren.
Anspruch auf diese Unterstützung haben vor allem Wöch⸗ nerinnen, deren Ehemänner durch die Mobilmachung zum Kriegs⸗ Sanitätsdienst usw. herangezogen worden sind, gleichviel, ob die⸗ chen gefallen oder an Krankheit gestorben, erkrankt,
selben inzwis verwundet oder gefangen genommen worden sind und deshalb Kriegsdienste nicht weiter leisten oder ihre Erwerbstätigkeit nicht aufnehmen können. Bedingung ist, daß der Ehemann vor Eintritt in den Kriegsdienst in den vorhergegangenen 12 Monaten oder un⸗ mittelbar vorher mindestens 6 Wochen bei einer reichsgesetzlichen Krankenkasse gegen Krankheit versichert war.
Als Wochenhilfe wird gewährt: 1. ein einmaliger Beitrag zu den Kosten der Entbindung in Höhe von 25 Mk.; 2. ein Wochengeld von 1 Mk. täglich(eenschließlich der Sonn- und Feier⸗ tage) auf die Dauer von 8 Wochen, von denen mindestens 6 Wochen in die Zeit nach der Niederkunft fallen müssen; 3. eine Beihilfe bis zum Betrage von 10 Mk für Hebammendienste und ärztliche Behandlung, falls solche bei Schwangerschaftsbeschwerden erforder⸗ lich werden; 4. für Wöchnerinnen, die ihre Neugeborenen stillen, ein Sitllgeld von 50 Pfg. täglich leinschließlich der Sonn⸗ und Feiertage) bis zum Ablauf der 12. Woche nach der Niederkunft.
War die öchnerin im letzten Jahre ihrer Niederkunft min⸗ destens 6 Monate selbst Mitglied einer reichsgesetzlichen Kranken⸗ kasse, so erhält sie, falls ihr nach der Satzung ihrer Kasse ein höheres Wochengeld zusteht, einen entsprechend höheren Betrag. Auch Wöchnerinnen, die bei einer Krankenkasse versichert, deren Ehe⸗ männer aber nicht Friegsteilnehmer sind, erhalten neben dem ihnen nach 195 der Reichs versicherungsordnung zustehenden Wochengeld die sonstigen Leistungen der Kriegswochenhilfe(Ent⸗ bindungskosten, Beihilfe für Hebammendienst, ärztliche Behand⸗ lung bei Schwangerschaftsbeschwerden und Stillgeld). Dasselbe gilt für die bei einer Krankenkasse versicherten Wöchnerinnen, deren Ehemann zwar Kriegsteilnehmer ist, vor seiner Einberufung zum Kriegsdienst aber nicht Mitglied einer reichsgesetz⸗ lichen Krankenkasse war. Die Wochenhilfe wird durch die Krankenkasse ausbezahlt, welcher der Ehemann angehört. Ist die Wöchnerin selbst Mitglied einer reichsgesetzlichen Krankenkasse, so leistet die letztere die Wochenhilse.
„Die Vorstände der Krankenkassen können beschließen, statt dem einmaligen Beitrag zu den Kosten der Entbindung und der Beihilfe für Hebammendienste und ärztliche Behandlung freie Behandlung durch Hebammen und Aerzte sowie etwa notwendige Arznei bei Niederkunft oder Schwangerschaftsbeschwerden zu gewähren.
Das Reich ersetzt den Krankenkassen die vollen Leistungen in allen Fällen, in denen nur der Ehemann Mitglied der betr. Kasse war, oder noch ist. Falls auch die Wöchnerin gegen Krankheit versichert ist, vergütet das Reich den Krankenkassen alle Leistungen mit Ausnahme des der Wöchnerin satzungsgemüß zustehenden Wochengeldes. Ist nur die Wöchnerin, nicht aber der Ehemann, Mitglied einer Krankenkasse, so hat die Kranken⸗ kasse alle Leistungen aus eignen Mitteln zu gewähren.
Die Verordnung über die Kriegs⸗Wochenhilse ist mit dem 3. Dezember 1914 in Kraft getreten. Diejenigen Wöchnerinnen, die vor dem 3. Dezember 1914 entbunden haben, können nur Mose en und Stillgeld und dies auch nur in beschränktem Maße beanspruchen. Ist die Wöchnerin z. B. am 15. November 1914 entbunden worden, so sind bis zum Inkrafttreten der Kriegs⸗ wochenhilfe(3. Dezember 1914) bereits 18 Tage 9 Es
* 38 Tage, an Stillgeld 84—18— 66 Tage zu zahlen. Wochengeld ist dann nicht mehr zu zahlen, wenn die Entbindung mehr als 8 Wochen vor dem 3. Dezember 1914 liegt, ebenso würde Still- eld in Wegfall kommen, wenn die Niederkunft mehr als 12 ochen vor dem 3. Dezember 1914 stattgefunden hat. Das Wochengeld ist auch dann weiterzuzahlen, wenn die Wöchnerin innerhalb der Bezugszeit eine Beschäftigung aufnimmt, dagegen erlischt der Anspruch auf Stillgeld, sobald die Wöchnerin das Neugeborene nicht mehr stillt. Die Wochenhilfe muß auch in Fällen der Tode, Fehl⸗ oder Frühgeburt geleistet werden, doch kommt hier selbstverständlich das Stillgeld in Weg⸗ fall. Der Anspruch auf die Leistungen der Wochenhilfe verjährt erst in zwei Jahren.
Bei Streitigkeiten zwischen der Wöchnerin und der Kranken- kasse über die Leistungen der Kriegswochenhilfe entscheidet in erster Instanz das Versicherungsamt, in zweiter und letzter Instanz das Oberversicherungsamt.
Außer den Krankenkassen, die durch diesen neuen Zweig so⸗ zialer Fürsorge wesentlich belastet werden, bringt das Reich durch die Einführung der Kriegswochenhilfe große finanzielle Opfer, die auf monatlich 2 Millionen Mark geschätzt werden. Es ist aber andererseits auch für die draußen im Felde stehenden Ehemänner eine große Beruhigung, daß ihre Frauen nach der Niederkunft vor äußerer Not geschützt und der bittersten Sorge um 995 4*
werde.— Wie bekannt, wird vormittag 9½½ Uhr der außer⸗
morgen Landtag durch den Präsidenten des Staatsministeriums
der Neugeborenen enthoben sund.
gehen deutscher Missionare in Deutsch-Ostafrika.
Auf dem Felde 05. 1
Aus Hessen und den Nachbargebieten. f
. Adol!, Notnb, Juf.-Rgt. 106, aus Darmstadt.— Landwehrmann Georg Baumgärtner, Res.⸗Jnf.⸗Rgt. 116, aus Darmstadt.— Louis Herrmann aus Bobenhausen II.— Unter- offizier Albert Eckhardt, Juf.-Agt. 130, aus Fürsurt.— Land- wehrmann Ferd. Krämer, Res.-Inf.-Rgt. 87, aus Weilburg.— Unteroff. Karl Steinbach, Res.-Ins.⸗Agt. 7, aus Löhnberg.— Landwehrm. Heinr. Dokter, 24. Res.⸗Jäger⸗Bat., aus Naun⸗ heim.— Leutnant d. Res. Landesassessor Wilh. Krekel, Jeld⸗Art.⸗ 1 Agt. 27, aus Wiesbaden.— Füsilier Johs. Reinhardt, Fü. ligt. 80, aus Holzhausen v. d. H. Res. Johann dermann, Res.-Inf.⸗Rat. 168, aus Ockstadt.— Landwehrm. Adam Grün e⸗ wald, Res.⸗Ins.⸗Rgt. 116, aus Heimertshausen.— Landwehrm. Friedrich Westerweller, Res.-Ins.⸗Rgt. 116, aus Jauerbach bei Nidda.— Res. Rud. Schwab, Res.-Agt. 116, aus Geiß⸗Nidda.
2
Ritter des Eisernen Kreuzes: Oberstleutn. und Regimentskomm. Schenck aus Weilburg(1. Kl.). Gefr. d. R. Konrad Ga th aus Ahausen, Inf.-Regt. 168, beim Stabe der 50. Res.⸗Inf.⸗Brigade. Gefr. Richard Leuser aus Wetzlar, Res.⸗Inf.⸗Regt. 80(1. Kl.). Rechtsanwalt Dr. Seyd aus Friedberg, Leutn. und Kompagnieführer d. L. I, Res.⸗Inf.⸗Regt. 80, 1. Bat. Feldw.⸗Leutn. Kgl. Förster Otto Koch und Off. Stellv. Lehrer Hermann Koch, Söhne des Hegemeisters a. D. Koch in Frankenberg. Wehrmann Sieg⸗ mund Nußbaum aus Niederklein, Inf.Regt. 167. Uffz. Lehrer August Döll aus Lanzenhain. Leutn. Geibel aus Dutenhofen, Inf.-Regt. 136. Uffz. Schwab, Inf.⸗Regt. 83, früher bei der Unteroffizierschule Wetzlar. Leutn. d. L. im Landw.⸗Inf. Regt. 87 Oberingenieur Friedrich Heicher aus Offenbach. Oberlt. und Kompagnieführer Ernst Efferz aus Biedenkopf, Landst.⸗Bat. Schlettstadt. Res. im Res.⸗Inf.⸗ Regt. 167 Joh. Jost Beimborn aus Herzhausen. Graf Schmising⸗Kerssenbrock aus Wiesbaden, Malteser⸗ Ritter und Delegierter beim Kriegslazarett des 7. A.⸗K. Gefr. Herm. Schult aus Hungen, Landw. Regt. 87. vorschüler Gefr. Friedrich Hofmann aus Dillenburg, 6. e zu Lötzen. Vizewacht⸗ meister Georg Raab, Drag.⸗Regt. 6, aus Beienheim. Vize⸗ wachtmeister Wilh Bausch, Beigeordneter in Nieder⸗Wöll⸗ stadt. Res. Johs. Fink aus Schrecksbach(1. Kl.).
* Oberstleutnant von Knobelsdorff, der Kommandeur des Landsturmbataillons Gießen, erhielt am Geburtstage des Kaisers das Eiserne Kreuz 2. Klasse.
* Ein Ernährungsmerkblatt ist von der. stelle für Volkswohlfahrt, Berlin W. 50, Augsburger Str. 61, herausgegeben worden, das wertvolle Ratschläge für die Küchen⸗ führung während der Kriegszeit enthält. Das Ernährungsmerk⸗ blatt wird zum Zweck der Verteilung an die Bevölkerung unent⸗ geltlich in größeren Mengen an Behörden, öffentliche Körper⸗ schaften und Anstalten, Geistliche, Aerzte, Lehrer und Lehrerinnen, J Gewerkschaften, Berufsvereine, Genossenschaften, Inhaber land⸗ wirtschaftlicher und gewerblicher Unternehmungen, Frauenvereine, gemeinnützige und religiöse Vereine versandt. Für Einzelbezug wird Beifügung eines Freikouverts erbeten. f
95 Amtliche Personal nachrichten. Die Groß⸗ herzogin hat am 30. Januar ds. Is. dem Pfarrer Gustav Mahr zu Langsdorf die evangelische Pfarrstelle an der Matthäus⸗ gemeinde zu Gießen übertragen.— Der Großherzog hat f am 30. Dezember v. Is. den Bahnwärtern Adam Heilmann zu Hetzbach, Edmund Körbel zu Stockstadt a. M. und Wilh, Löchel zu Göbelnrod, sämtlich in der Hessisch⸗Preußischen Efsen⸗ bahngemeinschaft, aus Anlaß ihrer Versetzung in den Ruhestand das Allgemeine Ehrenzeichen mit der Inschrift„Für treue Dienste“ verliehen.— Die Großherzogin hat am 15— nuar ds. Is. den n in der Hessisch⸗Preußi Eisenbahngemeinschaft Georg Köhler zu Mainz auf sein Nach⸗ suchen vom 1. Februar d. Is. an in den Ruhestand versetzt ihm aus diesem Anlaß das Silberne Kreuz des Verdienstordens Philipps des Großmütigen verliehen.— Am 12. Januar ds. Is. wurde der Lademeister in der Hessisch⸗Preußischen Eisenbahn⸗ gemeinschaft Sebastian Barnewald zu Kranichstein auf sein Nachsuchen vom 1. Februar ds. Is. an in den Ruhestand versetzt.
Die Tätigkeit der Gewerbe- und Kauf⸗ mannsgerichte im Großherzogtum Hessen erstreckte sich im Jahre 1913 auf 1701 Fälle von Rechtsstreitigkeiten, die bei den Gewerbegerichten, und 270 Fälle, die bei den Kauf⸗ mannsgerichten anhängig gemacht worden waren. Hiervon waren von ersteren 1590, von letzteren 240 auf Klage von Arbeitnehmern gegen Arbeitgeber geltend gemacht. Die Tätig⸗ keit der Gewerbegerichte als Einigungsämter wurde nur seitens der Arbeiter in 2 Fällen angerufen, während die Kaufmannsgerichte als Einigungsämter überhaupt nicht in Tätigkeit getreten sind.
Stadttheater. Nochmals sei auf den heutigen interessanten Vortrag des Herrn Norbert Jacques über Erlebnisse in Feindesland im Dezember 1914 bingewiesen. Der Vortrag beginnt um 8 Uhr, es sind kleine Preise festgesetzt.
Vaterländischer Abend. Man könnte meinen, daß in dieser Zeit, in der der Konzertverein. steh in so dan⸗ kenswerter Weise in den Wohlfahrtsdienst gestellt eine weitere Konzertveranstaltung des Guten zu viel ei. Indessen lann zur Anregung des Opfersinnes augenblicklich nicht nug geschehen, damit die Not, die der eg über einzelne Teile unseres Volkes gebracht hat, nach Möglichkeit gemil⸗ dert„ Andererseits unterscheidet sich die für Sonntag, den 7. d. Mts geplante Veranstaltung doch wesentlich von dem, was bisher musikalisch geboten wurde. Sechs hie⸗ sigechesangvereine haben sich unter Franz Bauers rühmlichst bekannter künstlerischer Leitung zu einer hier seltenen und daher umso lieber entgegengenommenen Dar⸗ bietung von Männerchören vereinigt. Das sor ausge⸗ wählte Programm enthält zudem durchweg leicht verständ⸗ liche Musik, der aber eine tiefgehende Wirkung eigen ist. Der Abend ist zur Hälfte dem Gedenken an unsere gefallenen Helden gewidmet. Körners„Gebet vor der 2 Uh⸗ lands„Der gute Kamerad“ und das ahnungsvolle„Morgen⸗ rot, Morgenrot“ von Hauf beherrschen die Stimmung dieses a Teiles. Die hieran anschließende Ansprache des Herrn Geh. Kirchenrats D. Eck wird den Gefühlen für unsere Gefallenen Ausdruck verleihen und zugleich hinüberleiten zum zweiten, allgemein vaterländischen Teil. Die beiden ersten Chöre, das
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von Franz Bauer für vierstimmigen Männerchor gesetzte „O euch hoch in Ger das 3 Vater⸗ landslied von Marschner, schlagen starke vaterländische Töne 1
von oft hinreißendem Rhythmus an. Die altniederländif Volkslieder in der Bearbeitung von Kremser, die den
bilden, werden auch diesmal ihre mächtige, erhebende zur Andacht stimmende 1 verfehlen. In dieses reiche Programm werden zwei Vorträge der so schnell be⸗ liebt gewordenen Kriegskapelle des Herrn Musikdirektors Krauße, Beethovens Egmont⸗OQuverture und eine Fan⸗ tasie aus Lohengrin, noch eine besondere Abwechslung brin⸗ gen. Man darf hoffen, daß alle Kreise unserer Mitbür,
durch zahlreichen Besuch den Eifer der Sänger und Musiker
bel d zugleich eine reiche Spende für unsere ost⸗ . heuer Velber de herben 8


