Ausgabe 
(26.1.1915) 21. Erstes Blatt
Seite
152
 
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n Der Sießener Anzei erscheint täglich, Sonntags. Beilagen: viermal wöchentlich Gießener Familienblätter; zweunal wöchentl. Kreis⸗ blatt für den Kreis Gießen (Dienstag und Aran e wir iche Zeitfragen Fernsprech-Anschlüsse: für die Schristleitung 112 Verlag, Geschäftsstelled l Adresse für Drahtnach- richten: Anzeiger Glezen. Annahme von Anzeigen für die Tagesnummer bis vormittags 9 Uhr.

Es wird allen in Stadt und Land Meidung schwerer Bestrafung untersagt, vathaushaltungen zu veräußern oder son

Das Groß. Polizeiamt Gießen, die Großh. Bürgermeistereien der Land Kreises werden hiermit beauftragt, den Befolg der gestellter Zuwiderhandlungen sofort Anzeige

Erstes Blatt

Gießener Anzei

General⸗Anzeiger für Oberhessen

Rotationsdruck und verlag der Brühl'schen Univ.⸗Buch⸗ und Steindruckerei R. Lange. Schriftleitung, Geschäftsstelle u.

Die Sicherung der Volfsernährung.

Gießen, den 26. Januar 1915.

(WTB Großes Hauptquartier, lich.) Westlicher Kriegsschaupl

(Amt Gegend kdmpfe vor eini loren. hrend gestern nördlich nur Artillerieka

Die französischen An wurden sämtlich abgeschla für die Franzosen sehr

französischen Gefangene Oestlicher Kriegss Artilleriekampf auf der binnen und nördlich. Der gezwungen, einzelne Stellu zu rüumen. Nordöstlich vo Angriffe unter schweren schlagen. 0 Im nördlichen Polen keine Pilica ereignete f

ngen

e

Was wir vor einig 5 ist eingetroffen: iche Maßnahmen ange 7 8 sollen. Der Zwan schaftsleben eingeführt wird, wirken; im Ge Gefühl der Be wissen, daß wir können, daß unsere

mit Vertra Vorräte

reichen, weil fortan nichts mehr vergeudet werden kann.

Niemand wird dur digt. Die 9 ler, Müller, kulation und ist eine

schaffen und vaterländisch charakterlose Konkurrenz mag. Alle au über V in der Heimat Zurückgebliebenen Soldaten geworden sind, die

ch die gesetzli

Bäcker usw., f 6

einzufügen haben und denen ihre

werden. Die Bestimmungen sind lassen gerechte Ausn 1 offen und sind Es bedarf wohl keiner großen 15 hegen, daß Hoch und Nie nd, mit gleicher Freudigke Anordnungen Folge leisten um die prompte Durchführun wir das Hochgefühl, das de Schlacht gleichkommt.

it un und g zu

5

Mit Spannung haben wir den Beri

Admiralität über die Seeschlacht

Er ist inzwischen 2

die Engländer es ab u haben. Wir vertr ärung, daß die Sache sich doch

serer Torpedoboote

litten hatte, durch zwe Auch ein deutsches t den Untergang

5

eines

noch zweienglisch lichen Schiffe lassen Gefechtsentfernung, Betracht kommen, von Masten, 3 werden können allem auch au werden darf.

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f Menschenverluste

*

(WT B.) B

schloß heute e E

mit Brotgetreide und Fleischvorräten.

6

hl, sowie Mit Beginn des

von Nieuport und von Ppern fanden A statt. Südwestlich von Berry au Bac ging uns ein en Tagen den Franzosen entrissener Graben ver

mpf stattfand, kam es fanteriegefechten, die noch andauern. Im Argonnerwalde nördlich von von Taul lebhafte Artillerietätigkeit. griffe auf Hartmannsweilerkopf gen. Die Kämpfe im Walde sind verlustreich; nicht weniger als 400 französische Jäger wurden tot aufgefunden. Die Zahl der n erhöht sich. chauplatz: In Ostpreußen Front von Lötzen, östlich von Gum⸗ Feind wurde durch unser Feuer

n Gumbinnen wurden feindliche Verluften für die Russen abge⸗

ich nichts Wesentl Oberste Heeresleitung.

en Tagen als bevorstehend erachtet der deut rdnet, die uns die fan genteil, es tritt eine Beruh reiung in allen Volksschich uen in die Zukunft schauen

leiche Behandlung für a beseitigt

schädigend fgeregten Erörterungen erschwendung oder Genußsucht vers

men und Berücksichtigung besonderer praktisch schnell durchführbar. Worte mehr, um die Zuversicht drig, jung und alt, Stadt und

r Freude über eine gewonnene

etroffen und wir ersehen daraus, daß eugnen, gleichfalls ein Schiff verloren auen unserer deutschen amtlichen Er⸗

hat danach einen der englischen lreuzer, als er unter dem deutschen Feuer schon i Torpedoschüsse zum Sinken Luftschiff, das sich in der Näh feindlichen Kreuzers einwandfrei estellt. Es besteht sogar die begründete e Torpedobootszerstörer untergegangen sind. Ernstliche Beschädigungender seind⸗ ich deutscherseits infolge der großen namentlich soweit nicht feststellen, erstörung von Schornstei so daß auf weitere Ve.

8

erlin, 25. Jan. Der Bunde n über die

25. Januar. atz: In der rtillerie-

des Lagers von Chalons heute dort auch zu In⸗

Verdun und nördlich

südöstlich von Gumbinnen

Veränderung. Oestlich der

iches.

*

sche Bundesrat hat gesetz⸗ Volksernährung der damit in unser Wirt- n nirgends beunruhigend sigung und ein ten ein. Wir an Lebensmitteln aus- chen Anordnungen geschä⸗ lle, Landwirte, Händ⸗ ungesunde Spe⸗ enugtuung dem recht⸗ Gesinnten, da keine einzuwirken ver⸗ und Beschwerden chwinden, weil wir mit einem Male ebenfalls sich in den Organismus Rationen zugewiesen klar und wohldurchdacht,

d Festigkeit den gesetzlichen alles daransetzen werden, beschleunigen. Dabei haben

*

cht der englischen

in der Nordsee erwartet.

anders verhält. Eines un⸗ Schlacht⸗ stark ge⸗ gebracht. e befand,

Annahme, daß

Menschenverluste in 3. B. das Umfallen nen, hat beobachtet rletzungen und vor ohne weiteres geschlossen

aber

srat be⸗ ie Regelung des Verkehrs über Sicherstellungen von

bis zum 1. Februar l. Is. stwie abzugeben.

105. Jahrgang

Bekanntmachung.

mit Mehl Handel Treibenden, Mehl(Weizen-,

vorstehenden Anordnun zu erstatten.

g nachdr

schlagnahme der Roggen, sowie Weize mehl ein. Zur Dur zeigepflicht v

Vorräte von Weizen und u., Roggen Hafer⸗ und Gersten⸗ chführung der Beschlagnahme ist die An⸗ orgesehen. Für die Regelung des Ver⸗ brauchs wird eine Reichsverteilungsstelle errichtet. Die Ab⸗ gabe von Weizenmehl, Roggenmehl, Hafermehl und Gersten⸗ mehl im geschäftlichen Verkehr ist bom 26. bis 31. Januar boten. Bezüglich der Fleischvorräte wird den Städten und größeren Landgemeinden die Verpflichtung auferlegt, Vorrat an Dauerware zu beschaffen. Dazu verbreitet das Wolff-Bureau noch folgende Notiz: Durch die Presse geht ein Artikel derFrankfurter Zeitung, in welchem behauptet wird, das Vorgehen der Regierung in der Frage der Volksernährung sei durch Differenzen zwischen dem Reichsamt des Innern und dem. preußischen Handelsministerium verzögert worden. Die Behauptung ist unrichtig. Sowohl in der Frage der Höchstpreise wie in den andern Fragen der Volksernährung haben die verantwortlichen Leiter der genannten beiden Zentralbehörden von Anfang an in vollster Uebereinstimmung gearbeitet und tun es auch jetzt. Die bevorstehenden wichtigen Beschlüsse auf diesem Gebiet wer⸗ den das Ergebnis des vertrauensvollen Zusammenarbeitens der Reichs leitung und der preußischen Staatsregierung erkennen lassen. Berlin, 25. Jan.(WTB.) Das Staatsministerium er⸗ läßt folgende Bekanntmachung, betr. die Beschlagnahme des Brotgetreides: Durch Beschluß des Bundesrates vom heutigen Tage ist die Beschlagnahme aller Brotgetreide⸗ und Mehl⸗ vorräte für das gesamte Reichsgebiet angeordnet wor⸗ den. Im Privat besitz verbleiben außer kleineren Mengen unter einem Doppelzentner und außer Saatgut nur solche Vor⸗ räte, die in den landwirtschaftlichen Betrieben zur Ernährung der in ihnen beschäftigten Personen erforderlich sind. Das gesamte Brotmehl wird auf die Kommunalverbände nach dem Verhältnis der zu versorgenden Bevölkerung verteilt werden; die Kommunal- verbände werden den Verkauf der ihnen überwiesenen Vorräte an ihre zu versorgenden Einwohner so regeln, daß jedermann eine entsprechende Menge von Brot und Mehl erwerben kann und daß andererseits die Vorräte bis zur nächsten Ernte im Hochsommer voll ausreichen. In der ersten Uebergangszeit werden sich Un r egelmäßigkerten in der Brotversorgung naturgemäß nicht ganz dermerden lassen, sie werden aber bald und sicher überwunden werden. Daß die angeordnete Maßnahme weit tiefer in das wirtschaft⸗ liche Leben unseres Volkes eingreift als die anderen bisher von dem Bundesrat während des Krieges getroffenen wirtschaftlichen Anordnungen, unterliegt keinem Zweifel. Sie ist aber geboten, um eine ausreichende und gleichmäßige Ernährung unseres Volkes mit Brotgetreide bis zum Erdrutsch der neuen Ernte sicher zu stellen, und ist damit eine staatliche und nationale Lebensnot⸗ wendigkeit. Die bisherigen Maßnahmen haben sich nicht als ausreichend erwiesen, einen sparsamen Gebrauch unserer an sich zwar durchaus ausreichenden, aber doch immerhin beschränkten Brotgetreidevorräte zu gewährleisten. Insbesondere vermochten sie nicht die Verfütterung des Brotgetreides wirksam zu verhindern. Zur Erreichung des Zieles blieben nur zwei Wege: entweder eine ganz außerordentliche Erhöhung der Preise des Bortgetreides, deren starken Druck den Verbrauch eingeschränkt und namentlich die Verfütterung ausgeschlossen hätte, oder die Beschlagnahme aller Vorräte an Brotgetreide und ihre Vertei- lung an Kommunalverbände nach dem Verhältnis der zu ernäh⸗ renden Bevölkerung. Um dem deutschen Volke in der Kriegs⸗ zeit eine weitgehende Verteuerung des Brotes zu ersparen, ent⸗ schiedeng sich die Bundesregierungen für den zweiten Weg. Die getroffene Maßnahme gibt uns die Sicherheit, daß der Plan unserer Feinde, Deutschland auszuhungern, vereitelt ist; sie gewährleistet uns ausreichende Broternährung bis zur nächsten Ernte, sie macht unser Land auch in diesem wirtschaftlichen Kampfe unbesiegt. Die unbedingt notwendige, genaue und zuverlässige Ausfüh⸗ rung der Verordnung des Bundesrats wird an die Staats- und Kommunalbehörden, insbesondere auch an die bewährten Or- gane unserer Selbstverwaltung große Anforderungen stellen. Wir hegen das Vertrauen zu den Behörden aller Verwaltungen und zu jedem einzelnen Beamten, daß sie sich, auch soweit sie nicht vermöge ihres Amtes zur Mitwirkung be⸗ rufen sind, mit allen Kräften für die Durchführung der großen Aufgabe einsetzen und der Bevölkerung mit Rat und Tat zur Seite stehen werden. Der willigen Mitarbeit aller Kreise unseres Volkes und seiner wirtschaftlichen Organisationen sind wir ge⸗ wiß. Jeder Einzelne wird sich vor Augen halten, daß die ge⸗ wissenhafteste Befolgung der Anordnungen Über die Angabe seiner Vorräte, über das unbedingte Unterlassen jeder Verfütterung von Brotgetreide usw. ernste heilige Pflicht gegen das aterland ist, deren Verletzung ihm ganz abge sehen von den ehrenrührigen Gefängnisstrasen schwere sittliche Schuld aufbürden würde. Demgegenüber muß jede Rücksicht auf die Lebensgewohnheiten und persön⸗ lichen Interessen zurückstehen. Der vaterländische Geist, der feste Wille zum Siege, die sich in unserem Volke in dieser ge⸗ waltigen Zeit in so erhebender Größe offenbaren, geben uns die Gewißheit, daß jeder Mann und jede Frau im engeren und wei

1. Februar tritt die Be⸗

iusbesondere auch allen Konsumvpereinen, hiermit bel

gemeinden sowie die Großh. Gendarmerie des

I

.

Dienstag, 26. Januar 1015

Bezugspreis:

monatl. 75 Pf., viertel⸗ jährl. Mk. 2.20; durch Abhole- u. Zweigstellen monatl 65 Pf.; durch die Post Mk. 2. viertel⸗ jährl. ausschl. Bestellg. Zeilenpreis: lokal 15 Pf., ausw. 20 Pf. Haupt- schristleiter: Aug. Goetz. Verantwortlich für den politischen Teil und das Feuilleton: Aug. Goetz; für Stadt und Land, Vermischtes und Ge⸗ richtssaal: Otto Braun; für den Anzeigenteil: H.

Druckerei: Schulstr. 7. Beck, sämtlich in Gießen.

Roggen⸗, Hafer⸗ und Ger stenmehl) an Pri-

ücklichst zu überwachen und in Fällen fest⸗ 1

Großh. Kreisamt Gießen. Dr. Usinger.

der Walstatt, so wollen und werden auch wir Daheimgebliebenen zu unserem Teil den großen Kampf um des Reiches Bestand und Ehre siegreich durchhalten.

Berlin, 25. Januar 1915.

Staatsministerium: v. Bethmann Hollweg, Delbrück, von Tir⸗

pitz, Beseler, v. Breitenbach, Sydow, von Trott zu Solz, Freiherr von Schorlemer, Dr. Lentze, v. Loebell, Kühn, v. Jagow, Wild

v. Hohenborn.

Berlin, 26. Jan.(WTB. Nichtamtlich.) Eine Sonderaus⸗ a gabe des Reichsanzeigers veröffentlicht die Bekanntmachungen über die Regelung des Verkehrs mit Brotgetreide und Mehl, über die Sicherungen der Fleischvorräte sowie die Ausführungs⸗ anweisung zu der Verordnung des Bundesrats über die Regelung des Verkehrs mit Brotgetreide. Aus den Bestimmungen ist noch folgendes hervorzuheben: Getreide und Mehl werden mit Beginn des 1. Februar für den Kommunalverband beschlagnahmt, in dessen Bezirk sie sich befinden. Mehlvorräte, die sich auf dem Transport befinden, sind für den Kommunalverband beschlag⸗ nahmt, in dessen Bezirk sie nach beendetem Transport abge⸗ liefert werden. Angefangene Transporte dürfen beendet werden. Trotz der Beschlagnahme dürfen 1. Unternehmer landwirtschaft⸗ licher Betriebe zur Ernährung von Angehörigen ihrer Wirt⸗ schaft auf den Kopf und den Monat neun Kilogramm Brot⸗ getreide und zur Frühjahrsbestellung das erforderliche Saatgut verwenden, statt eines Kilogramms Brotgetreide können 800 Gramm Mehl' verwendet werden. 2. Unternehmer land⸗ wirtschaftlicher Betriebe und Händler dürfen Saatgetreide für Saatzwecke liefern, das nachweislich aus landwirtschaftlichen Betrie⸗ ben stammt, die sich in den letzten zwei Jahren mit dem Verkauf von Saatgetreide befaßten. Anderes Saatgetreide darf nur mit Ge⸗ nehmigung der zuständigen Behörde für Saatzwecke geliefert wer⸗ den. Ferner dürfen Händler und Handelsmühlen monatlich Mehl bis zur Hälfte der vom 1. bis einschließlich 15. Januar 1915 käuf⸗ lich gelieferten Mehlmenge veräußern. Bäcker und Kondi⸗ toren dürfen täglich Mehl in einer Menge, welche drei Vier⸗ teilen des durchschnittlichen Tagesverbrauchs vom 1. bis einschli lich 15. Januar 1915 entspricht, verbacken. Die Beschränkung a. d Menge gilt auch soweit sie beschlagnahmefreies Mehl verwenden. Im Falle der Enteignung hat der Erwerber für die überlassenen Vorräte einen angemessenen Preis zu zahlen. Soweit anzeige⸗ pflichtige Vorräte nicht angezeigt worden sind, wird für sie kein Preis bezahlt. In besonderen Fällen kann die höhere Verwaltungs⸗ behörde Ausnahmen zulassen. Bei Gegenständen, für die keine Höchstpreise festgesetzt sind, tritt an Stelle des Höchstpreises der Durchschnittspreis, der in der Zeit vom 1. bis einschließlich 15. Ja⸗ nuar 1915 an dem maßgebenden Marktorte gezahlt worden ist. Ist ein Durchschnittspreis nicht zu ermitteln, so sind die tatsäch⸗ lich gemachten Aufwendungen zu berücksichtigen. Bei unausge⸗ droschenem Getreide erstrecken sich die Beschlagnahme und die 7 Enteignung auch auf den Halm. 2 Aus den Bestimmungen über die ist hervorzuheben: Kommunalverbände Regelung ihres Verbrauches

Verbrauchsregelung

und Gemeinden, denen die 9 übertragen ist, können zu diesem Zweck insbesondere 4) auordnen, daß nur Einheitsbrote bereite werden dürfen, b) das Bereiten von Kuchen verbieten oder ein⸗ schränken, c) das Durchmahlen des Getreides auch in solchen Mühlen gestatten, die das gesetzliche Ausmahlverhältnis nicht erreichen, aber wenigstens bis zu 75 vom Hundert durchmahlen können. In diesen Fällen sind sie befugt, das Ausmahlver⸗ hältnis entsprechend festzusetzen, d) die Abgabe und die Entnahme von Brot und Mehl auf bestimmte Mengen, Abgabestellen und 2 Zeiten sowie in anderer Weise beschränken, e) Händlern, Bäckern und Konditoren die Abgabe von Brot und Mehl außerhalb des Bezirkes ihrer gewerblichen Niederlassung verbieten oder be⸗ schränken.

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Bericht der englischen Admiralität über die Seeschlacht in der Nordsee.

(WTB.) London, 25. Jan. Meldung des Bureaus: Die Admiralität berichtet vom 24. Heute früh bemerkte ein en glisches bestehend aus Schlachtkreuzern und leichten dem Befehl des Vizeadmirals Beatty und einer Flottille von Torpedobootszerstörern unter dem Befehl von Kommo⸗ dore Tyrrwhitt vier deutsche Schlachttreuzer, mehrere leichte Kreuzer und eine Anzahl Zerstörer, die westlichen Kurs verfolgten und sich offenbar nach der englischen Küste begeben wollten. Der Feind kehrte sofort um, als er unsere Schiffe erblickte, wurde aber verfolgt. Um Uhr kamen die SchlachtkreuzerLion,Tige? Princeß Royal,New Zeeland undIndo⸗ mitable in ein Gefecht mit den deutschen Kreuzern Derfflinger,Seydlitz,Moltle undBlücher der be⸗

Zwei andere deutsche 3

2

reits vorher aus der Feuerlinie kam.

Schlachtkreuzer wurden ernstlich beschädigt, konnten jedoch die Fahrt fortsetzen und ein Gebiet erreichen, wo die An⸗ wesenheit von deutschen Unterseebooten und Minen eine weitere Verfolgung unmöglich machte. Hein englisches Schiff ist verloren gegangen. Die

Reuterschen Januar:

Geschwader, Kreuzern, unter

teren Vaterland auch hier gern und opferfreudig ihre Schuldig⸗ keit tun werden. Wie unsere todesntutigen Trunpben draußen auf

Verluste an Menschen sind leicht. DerLion, der die Schlachtlinie anführte, hatte nur 11 Verwundete, feinen