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4.
Krämer.
5.
6.
Der Landwirtschaftskammer-Ausschub stellt den Gemeinden Sachverständige zur Verfügung, die das Bekämpfimgs- verfahren leiten und beaufsichtigen. Die hierdurch ent» ß^meütbe„ °^n 1,011 ca- 10—12 Mark übernehmen die
@Aic6en5 wird durch Einziehung der
,.r, Nachstehende Bekanntmachung des 2. Nassauischen Feld-Ar- , ^e^m,bt^176«Se?9wr 8Ur '"E-ichen «emsttns.
Großherzogliches Kreisamt Gießen, I. V.: L a n g e r m a n n.
Bekanntmachung.
Freitag den 2 6. August d Js wird ein Scharfschießen des Regiments in deni durch die Verbckdungs- lmien der nachstehend aufgeführten Ortschaften bezeichneten Ab- schuitte statthaben: Weckesheim, Heuchelheim, Gettenau, Echzell KWÄÄW. aÄ'1'*' Berstadt. Wte schossen toUb Ul bCr 9?^hntö von Südwest nach Nordost ge-
«"erhalbl der genannte,i Grenze gelegene Geläirde darf am 2b August von vormittags 10 Uhr ab bis nach Beendigung des Schießens (voraussichtlich 1 Uhr nachmittags) nickt betreten werden. Das Gelände ist durch Sicherheitsposten Vu leisten Anordnungen dieser Posten ist unbedingt Folge
Die Hegzeit der Feldhühner und Wachteln.
Auf Grund des § 3 der Verordnung vom 2. September 1893
Knla <?1 ben Stand der Ernte und der Wein-
Hegznt der Feldhühner und Wachteln für AuStarkenburg, Rheinhessen und Oberhessen mit Ausnahme der .Kreise Alsfeld, Lauterbach und Schotten auf den 21. August l. I. feftaefeht Kflr di?
^^uterbach und Schotten behält es bei der allgemeines Bestimmung, wonach die Hegzeit der genannten Wildarlen am 31. August endigt, fein Bewenden.
$arl2ft£bt' den 10. August 1910.
Großherzogliches Ministerium des Innern.
—________________9 V.: Hölzinger.__Krämer-
detr,? Den Beginn der landwirtschaftlichen Winterschulen uf -Lu 1V/ 11.
br *a öS 1910/11 an den landwirtschaftlichen Winter- schulen beginnt Montag den 7. November. *
Kpw 91 rty y <». z-**^r oövV mündlich bei
^*01 Vorsteher der betreffenden schule zu bewirken, von welchem 4^, Jahresbericht unentgeltlich bezogen und
jede gewünschte Auskunft eingeholt werden kann
I^^rmstadt, den 15. Juli 1910.
Ministerium des Innern, Abteilung für Landwirtschaft.
Handel und Gewerbe:
Kuverts mit Firma x
vrühl'sche Unioerfltäts-Vruckerei. R. Lange, Gietzen
Rotationsdruck der B r ü h l' Ich-n Univ.-Buch, und S^„druck°r-i. R. Lange, tLiehcu.---------------------
Bekämpfungsverfahren hat g e me inde w e i se zu qe- Dorgehen sämtlicher Grundsti,cksbesitzer der Erfolg sicher ist
,,a“f des Verfahrens sind an den
stskammer-Ausschuß in Gießen zu richten.
In Anbetracht der außerordentlich großen Schäden, die den Landwirten noch erwachsen können, fordern wir die Gemeinden .hiermit zur Anwendung obiger Mäusevertilgungsmethode auf.
Gießen, den 16. August 1910.
®ro^i?9li^e5 Kreisamt Gießen.
, I- V.: Langermann.
davor gewarnt, blind gegangene (nicht ?Ä^"^?^,^eschosse zu berufen, weil hierdurch das 8er- derselben herbeigeführt werden kann und diese/ mit großer ^bensgefahr verbunden ist. Von dem Auffinden eines derartigen Geschosses ist der betreffenden Ortsbehörde und von dieser dem Regiment unter genauer Angabe des Fundortes umgehend Mit- ^ilung zu machen. Das Geschoß muß bis zum Eintreffen des! Sprengkommandos unter Bezeichnung der Stelle durch ein War- mmgszeichen unberührt liegen bleiben. Der Find^ ert^lt als % eln 6IiS9L9an9onel beschoß mit Zünder 1 Mark^ Q'Lktne5nClmle^ne.n scharfen Zünder oder für ein Geschoß ohne - c bumg. Diese Beträge werden jedoch nicht bezahlt sobald ernneserb daß der Finder das Geschoß bewegt hat ' feiten* &Q7TrpP^unQ^n Flurschäden durch Zuschauer, für den )iese?ben^^ersiickt^^fh^^^^^? kemerlei Ersatz geleistet wird, werden
hip^L -1!? bec Chaussee Wölfersheim—Berstadt, mcbt ab gesperrt ist, aufzustellen,- von don auH i); das Schießen am besten zu sehen.
Frankfurt a. M., den 16. August 1910
Kommando des 2. Nassmiischen Feldartillerie-Regiments Nr. 63 Frankfurt a. M.
^^^?crh°ndlungcn kommende Weiterungen veranlaßt to ortet. m durch eine genaue Beobach-
blnsichtlich der Aufstellung der Urlisten der Schöffen S, Bestimmungen vermieden werden.
MrifUn $in sorgfältigste Beobachtung der Vor-
Mea °Rt b m^.^Ero'.chnung vom 14. Mai 1879
ffl ?inh '14Sh,« S hiernach sind die in den §8 32,
nüßt in 3hieb nrrfin*t5t’Fetfafl2ln958efe8£S bezeichneten Pionen SefT.fl ra. u£tflen aufjunehmen, während bei den m 8 85 del TlaUe Remp t” fie ablchnen können, in
SShS 4» s^brkungen der Liste anzugebeu ist. In allen urn 7 Ur welchen Zweifel darüber bestehen, ob eine in die lendet^ 30- ober 65. Lebensjahr vol-
in Sie sich durch eine Anfrage bei derselben oder
ist wckfO E19^ler Weise genau über deren Alter vergewissern. Es
P,- Personen, welche Sie für ungeeignet zum
neÄ SlhAsen oder Geschworenen halten, 6d tonen dto iuTHf?Pn Voraussetzungen vorliegen, aus der Liste weg-
Tf ?ie to0KP vielmehr diese Personen ebenfalls in ine
jÄiasw «xäb
SteS,?™ «*-»"«» ®-* UM
----I- B.: Langermann. _______
Krklmntmachimg.
^^kämpfung der Müuseplage durch MäusethphuK- ,, „Die durch das massenhafte Mftreten von Feldmäusen ae- I af9€ ^^^^^"Ä^^lch«stskammer-Ausschuß fitr I dlnlaß gegeben, den Gemeinden die Anwendung des I m? £^?^toa^xteH Vertilgungsverfahrens mit Hilfe der I E iu erleichtern und dieselben hierbei unter I
folgenden Bedingungen zu unterstützen: I
L Dre Lieferung von virulenten Reinkulturen des Mäuse- I ?SÄba51 Qrdel&br! bnTd) Vermittelung des Landwirt- I schattskammer-Ausschusses vom Pathologischen Institut zu I v?/tcy en. |
2- Der Landwirtschaftskammer - Ausschuß gewährt zur Be- I schaffiina der Typhuskulturen einen Zuschuß, dessen Höhe I Q bftn verfügbaren Mitteln richtet. I
■ ’ m Beschaffung des erforderlichen Brotes ist Sache der I Gemeinden. I
__Hölziuger.
Bektilttttmachnug.
Betr.: Feldbereinigung in der Gemarkung Ober-Bessingen , Zett vom 13. bis einschl. 26. August l. Fs liegt
auf dem Amtszimmer der Großh. Bürgermeisterei Ober-Bessinaen 29 3^nilt1910n'°ieft nebrt Kommissionsbeschluß vom Sur Einsicht der Beteiligten offen.
Einwendungen hiergegen sind bei Meidung des Aiisschlusscs m st^-^b5^>- 9 n g k g e hbNsw O f fe n l eg Mi g sf ri st bei Gr. Bürger-
meisterei Obor-Bestingen schriftlich einzureichen und zu begründen, Frredberg, den 7. August 1910. *
^ro^bterä°9^c^e Feldbereinigungskommissär: Krrnberger, Großh. Kreisamtmann.
Kekanntmachuiig.
fe,'.1 :'.1; «■ *■ sä”Ää
Gießen, ton 16. August 1910.
Großherzogliches Polizeiamt Gießen Gebhardt.
Bekanntmachung.
^re9<”tIidb tef hiesigen Viehmarktes, am 16. l. Mts iff ein Rind herrenlos zurückgeblieben '
melteT ei9cnlümfr wird ersucht, sich bei unterfertigt« Stelle äI|
Gießen, den 17. August 1910.
Großherzoglicheö Polizeiamt Gießen.
Gebhardt.


