1 Vs Uhr nachniittags ab der Fuhrwerksverkehr n a ch dem Philosophenwalde nur den Mittelweg entlang iunb von da zurück nach der Stadt nur .durch die Eich-i gärten, von 6 Uhr nachmittags ab aber in umgekehrter Richtung zu bewerkstelligen ist.
Das Publikum wird gebeten, sich nicht in den Zug hineinzudrängen, auch nicht die Spielplätze im Philosophenwalde zu betreten oder in die Spiele einzugreifen und insbesondere beim Passieren des Zuges durch die Festplatzeingänge diese freizulassen-, Gießen, den 15. Juli 1910.
Großherzogliches Polizeiamt Gießen. Gebhardt.
Bekanntmachung.
In der Zeit vom 9. bis 16. Juli 1910 wurde in hiesiger .Stadt
gefunden: 2 Ringe, 1 Zwicker, 1 Satteltasche mit Inhalt, 1 Rasiermesser und 1 Damenuhr:
verloren: 1 schwarzer Stock mit Silbergriff, 1 Panamahut, 1 Zwicker, 1 schwarzer Regenschirm, 1 Umhang und 1 silberne Damenuhr mit Goldrändern.
Entflogen: 1 Papagei.
Zugeflogen: 1 Kanarienvogel.
Tie Empfangsberechtigten der gefundenen Gegenstände belieben ihre Ansprüche alsbald bei uns geltend zu machen.
Tie Abholung der gefundenen Gegenstände kann an jedem Wochentag von 11—12 Uhr vormittags und 4—5 Uhr nachmittags bei unterzeichneter Behörde Zimmer Nr. 1 erfolgen.
Gießen, den 16. Juli 1910.
Großherzogliches Polizeiamt Gießen.
Ge bhard t.
Warnung
vor dem unlauteren Geschäftsgebaren von Serienlvsgesellschaften.
Schon wiederholt ist vor bem' unlauteren Geschäftsgebaren zahlreicher inländischer und besonders ausländischer Unternehmen von sog. Serienlos-Spielgesellschaften gewarnt worden.
Tas Wesen dieser Unternehmen besteht darin, das; der Unternehmer einen Anteil an Serienlosen oder die Aussicht auf den Gewinn ans einer größeren oder kleineren Anzahl solcher Lose verkauft und daß die Zahlung des Kaufpreises in der Regel in Raten erfolgen kann.
Ter Betrieb solcher Geschäfte i st strafbar. Denn handelt cs sich um den Verkauf von Gewinnaussichten, so ist dies als öffentliche Veranstaltung einer Lotterie ohne vbrcgkeit- liche Erlaubnis anzusehen (§ 286 d. R.-Str.-Ges.-B.) und werden Losanteile gegen Teilzahlungen verkauft, so liegt ein Vergehen gegen § 7 des Reichsgesetzes, betreffend die Abzah- 1 ungsgeschäfte, vom 1 6. Mai 18 9 4 (R.-Ges.-Bl. S. 450) vor. Ter gewerbsnuißige Verkauf von Losanteilen wird aber auch in der Regel gegen das G r o ß h. H e s s i s ch e G e s e tz, b e t r. den Handel mit Anteilen und Abschnitten vo n Lose n zu L o t t e r i e n n n d A u s s P i e l u n g e n, v o m 11. A p r i l 1 8 9 6 (Reg.-Bl. S. 47) verstoßen.
Es kommt ferner das G ro ßh. Hessische Gesetz Vom 14. Februar 1906 (Reg.-Bl. S. 45) in Betracht, wonach das Spielen in an ßer hes si schen Lotterien, die nicht w: t sta a tl i ch er G ene hm i g u n g in: Großherzogtum hugelassen sind, bei Geldstrafe bis zu 600 M k. im Groß Herzogtum Hessen verboten ist.
Wenn hiernach einerseits derjenige, der einer derartigen Serienlosgesellschast bcitritt, nicht nur hierdurch sich an dem strafbaren Tun des Unternehmers beteiligt, sondern in den meisten Fälle,: (sofern es sich nämlich nicht ausschließlich um im Großherzogtum Hessen zugelassene Lotterie-Lose handelt) selbst eme mit empfindlicher Strafe bedrohte Handlung begeht, so rst andrerseits hiermit für ihn in den meiste:: Fällen auch eine er- H «bliche V e r m ö g e n s s ch ä d i g n n g verbunden, Ivie sich aus Nachstehendem ergibt.
TieSericnlosgesellschaften beruhen fa stöhne Ausnahme auf schwindelhafter Grundlage. Tie Beitrittserklärungen lassen die Natur des Geschäfts und die den Teilnehmern zustehenden Rechte nicht klar erkennen. Das Publikum wird durch die Anpreisung, daß jedes Los gewinnt und Nieten nicht existieren, sowie durch die fettgedruckten Gesamtbeträge der Gewinne aUgelockt. Dabei ist meist nicht bekannt ünd kann auch aus den Ankündigungen gar nicht ersehen werden, daß die Zahl der Teilnehmer an den fraglichen Gesellschaften unbeschränkt ist, die Summen der einzelnen Beiträge den von bem Unternehmer gezahlten Kaufpreis der Lose nm ein vielfaches übersteigen und daß deshalb der auf den Teilnehmer entfallende Gewinnbetrag fast ausnahmslos nur einen verschwindenden Teil der Gesamtsumme der gezahlten Beiträge ausmachen wird. Dazu besteht nicht einmal die Gewähr, daß der Unternehmer sich im Besitze der Lose befindet, an denen die Teilnehiner einen Anteil erwerben sollen. Zweifel der letzterwähnten Art sind namentlich hinsichtlich der ausländischen Unternehmer gerechtfertigt, welche
das Geschäft in Deutschland betreibe:^ oder durch Agenten betreiben lassen.
Wir sehen uns veranlaßt, auf diese Gesichtspunkte wieder-» holt hinzuweisen, da trotz häufiger Warnungen in der Presse, trotz zahlreicher Bestrafungen von Unternehmern derartiger Spiele !Gesellschaften, trotz der traurigen Erfahrungen vieler .Spieler ich immer noch Leute finden, die auf die verlockenden Anerbieten ie[et klugen Geschäftsunternehmer hereinsallen, namentlich wenn diese unter einer hochtrabenden Firma wie „Internationale Vereinsbank", „Nationale Renten- und K'reditbank", „Deutsch- österreichisches Bankeffekten- und Kvmmerzhaus" oder dergleichen auftreten.
Gießen? den 11. Juli 1910. I,
Gvoßherzogliches Polizeianit Gießen.
Gebhardt. t‘
Getreide-Wochenbericht
der Preisberichtstelle des Deutschen Landwirtschastsrats vom 12. bis 18. Juli 1910.
der Vorwoche in
170
(+
162
(+
2)
(+
15772(+
27,)
1627,(- 2'/ )
170 (4- 10)
156 (-
( + (+
ii
1)
2)
2)
5)
6)
1)
1)
2)
6)
3)
2)
160 1617,
175 1677,
164
209 ( +
212 (+
206 ( +
( + ( + (+
3)
4)
3)
5) o)
2)
6)
2)
3)
2)
11)
( + 17,) (4- 5) (+27») (- )
47,) 1)
( + 27») (+ 10)
Hafer 1477, (+ 155 (+ 150 (— 149 (+ 149 ( + 172 (+ 166 (+
205 (— j
205 (- )
209 (4- 3)
Königsberg Danzig Stettin Posen! Breslau Berlin Magdeburg Halle Leipzig Dresden Braunschweig Hamburg Hannover Düsseldorf Frankfurt a.M. Mannheim Straßburg Stuttgart München
208
212
214
205
195
207
200
221 2127,
215
145
148
143
143
145
146
145
152
154
153
145
145
149
156
167 (4- 2)
162 (4- 2)
173 (- )
213.75 (+ 2.50), Budapest Cff. 158.35 (— 2.45). Paris Liverpool Juli 162.55 (4* 7.95), Chicago ... Roggen: Berlin Juli 14d.uu (-r 1.50), Sept. 151.00 (- 1.25). Haier: Berlin Juli 150.75 (4- 0.25), Septeinber 154.50 (4- 2.00) Mk.
165 (4- (+
Weltmarktpreise: Weizen: Berlin Juli Sept. 196.60 (4- 3.00). " ' ‘ -----
Juli 209.70 (4- 5.60). Juli 169.75 (4- 6.00).
Es scheint jetzt sicher zu sein, daß der Frühiahrsweizen nicht nur in den Vereinigten Staaten, sondern wohl in noch größeren: Umfange in Kanada infolge der außergewöhnlichen Hitze und, Trockenheit einen starken Ansfall aufweise:: wird. Aus Winnipeg wurde am 14. Juli depeschiert, daß in den drei westlichen Provinzen Manitoba, Alberta und Saskatchewan die Weizen- etträge wegen anhaltender Trockenheit wahrscheiickich nur halb, so groß sei:: würden wie gewöhnlich. Infolgedessen hat sich in der letzten Woche die Weizenhausse an den amerikanischen Börsen noch weiter entwickelt. Juli-Weizen ist in Chicago von 160 auf 170 und September-Weizen von 157 auf 167 Mk. für die Tonne gestiegen. Wenn die europäischen Märkte und speziell der deutsche Markt dieser Aufwärtsbewegung gefolgt sind, so war dies neben der Knappheit der Ware und der stärkeren Nachfrage der Mühlen durch Ungünstige Nachrichten über die Weizenernte Rußlands mit- begriindet. Anhaltende Niederschläge sollen in Süd-Rußland die Woizenernte verzögert und qualitativ geschädigt haben, der Sommerweizen soll durch die vorangegangene Hitze bis zu 25 Prozent verbramU sein. Auch in T-eutschland ließ das Erntewetter noch zu wünschen übrig und trug mit zur Befestigung des Roggenmarktes bei. Eine noch größere Preisaufbesserung ist beim Hafer zu konstatieren, dessen Ernteaüssichtcn sich nur wenig gebessert haben.
225 (4- 6)
224 (+ 2)
Es stellten sich die Preise ß'ir inländisches Getreide am letzten Markttage in Mark pro 1000 kg je nach Qualität, wobei das Mehr (+) bezw. Weniger (—) gegenüber * ~
Klammern () beigefügt ist, wie folgt:
Weizen Roggen
Märkte.
— K a r t o ffe l n: a rk t - B e r i ch t von: 18. Juli 1910. Dort m und: Blaue Mk. 3.60, Holländer Mäuse Mk. 3.50. Hagen i. W.: Frühe weiße, Kaiserkrone Mk. 3.70, Oval blaue Mk. 3.90, Nieren, Paulsens Juli Alk. 3.90, Holländer Mäuse Mk. 4.50, Belgische Mäuse Mk. 4.05. Crefeld: Frühgelbe Mk. 5.20, Nieren, Paulsens Juli Mk. 5.00. Kempen a. Rh.: Neue lange Mk. 9,00, Holländer Mäuse Mk. 9.00, runde Eier- kartosfeln Mk. 9.00, Frührosa Mk. 8.09. Köln n. 97 h.: Oval blaue Mk. 3.50, Frühe weiße, Kaiserkrone Mk. 3.10, Rosen frühe Mk. 3.10, Neue lange, belgische Mk. 3.60, Frühgelbe, belgische runde Mk. 3.20, Nieren Paulsens Juli Mk. 3.7o, Holländer Mäuse Mk. 3.75. M a n n h e: m : Neue Pfälzer Kaiserkronen Mk. 3.20. W i l l i ch : Holländer Mäuse Mk. 10.00. (Alles für 60 Kg.)
Rotationsdruck der Brühl' scheu Univ.-Buch» und Steindruckerei. R. Lange, Gießen.


