Ausgabe 
19.7.1910
 
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Kreisblatt W N Kreis Sietzen.

Ne. 53 19. Juli 1910

C5 i c fielt, den 16. Juli 1910.

Metr.: Die Fürsorgekasse für 93 c am le und Bedienstete der Land­gemeinden und Kommuualverbände; hier die Erhebung von Umlagen.

Das Großheyogliche Kreisamt Oießeir NN die Grofih. Bürnermciftereien der Landgemeinden, die Kirchenvorftlinde uiio die Vai stünde der israel. N.'ligions- gemeindcn des Kreises.

Sie wollen veranlassen, dafi die -inzwischen angeiorderten Umlagen zur Fürsorgekasse für Gemeindebeamten und Bediensteten baldigst zur Ablieferung kommen.

Es wird hierbei darauf aufmerksam gemacht, dafi diese Um­lagen von den Anstellungskörperschaften zu tragen [inb (bergt Art. 34, Ziffer 3 und Art. 4244 des Fürsorgekassengesetzes), nnb auch nicht im Wege privater Vereinbarung auf die Kassen- initglieder abaeivälzt werden köunen. Von deu Kassenmit­gliedern sind nur das Eintrittsgeld, die Nach­zahlungen für Anrechnung der Vordienstzeit, sowie der Jahresbeitrag von 3 Prozent des ruhegehalts­fähigen Einkoinmens aufzubringen. Vergl. Art. 34, Zis,er 1 und .Art. 35 des Fürsorgekassegesetzes.

______________________________Dr. Usinger._____________________________

Bekanntmachung.

B e t r,': Die Zulassung von Losen auswärtiger Lotterien zum Vertrieb im Grofiherzogtum.

Das Grofih. Ministerium des Jnueru hat Dem Verband Deutscher Beamtenvereiue im Einverständnis mit der Königl. Preufiischen Negierung gestattet, auch während der Zeit des Vertriebes der Lose zur ersten Klasse einer Königlich Preufiischen. Klassenlotterie feine Lose in Hessen anznkündigen, auszugeben und zu vertreiben (siehe Bekanntmachung vom 19. Mai 1910, Kreis­blatt Nr. 38).

Gießen, den 11. Juli 1910.

Grofiherzogliches Kreisamt Giefien.

______________________________Dr. Nsinger._____________________________

Bekanntniachiiiig.

Ketr.: Ausbruch der Pferdeinfluenza in Hunge n.

Bei einem Pferd des Landwirts H e i n r i ch K o n r a d Wil­helm Bender in Hungen ist die Influenza amtlich festge­stellt worden. Die vorgeschriebenen. Schutzmaßregeln (Gehöft­sperre usw.) sind angeordnet.

Giefien, den 18. Juli 1910.

Grofiherzogliches Kreisamt Giefien. ___________________I. V.: L a n g e r m a n n.___________________ Amtliche Uachrichte.l über Viehseuchen.

In einem Gehöfte zu Appenrod (Kreis Alsfeld) ist die Schweineseuche amtlich festgestellt. Dre Gehöftsperre ist ver­hängt.

Die in einem Gehöfte zu Bleidenrod (Kreis Alsfeld) fest- gestellte Schweineseuche ist erloschen. Die Gehöftsperre ist aufgehoben.

Die in einem Gehöfte zu Nieder-Gemünden (Kreis Alsfeld) ausgebrochene. Schweiuerotlausseuche (Backsteinblattern) ist er­loschen. Die Geböstsperre ist aufgehoben.

Der in zwei Gehöften zu Elpenrod (Kreis Alsfeld) ausge- brochene Schweinerotlauf (Backsteinblattern) ist erloschen. Die Gehöstsperren sind aufgehoben.

Der in einem Gehöfte zu Kirschgarten (Kreis Alsfeld) aus­gebrochene Schweinerotlauf (Backsteinblattern) isb erloschen. Die Gehöftsperre ist aufgehoben.

Die in einem Gehöfte zu Reuzendorf (Kreis Alsfeld) aus- gebrochene Schweineseuche (-pest) ist erloschen. Die Gehöft- sperre ist aufgehoben._______________________________________________

Bekanntmachung.

Betr.: Feldbereinigung in der Gemarkung Hausen (Kreis Giefien).

In der Zeit vom 14. bis einschließlich 27. Juli l. Js. liegt auf dem Amtszimmer der Grofih. Bürgermeisterei Hausen das Projekt über Aussühruug der Drainagen in den Fluren II, III, IV und V nebst Beschluß der Vollzugs- kommission vom 5. Juli 1910 zstr Einsicht der Beteiligten offen.

Einwendungen hiergegen sind bei Meidung des Ausschlusses ürnerhalb der oben angegebenen Ossenlegungsfrist bei Grofih. Bürgermeisterei Hausen schriftlich einzureichen und zu begründen.

Friedberg, den 10. Juli 1910.

Der Großherzogliche Feldbereiuiguirgskommissär: Schnittfpahn, Kreisamtmann.

Bekanntmachung.

V e t r.: Feldbereinigung in der Gemarkung Hattenrod.

In der Zeit vom 13. bis einschließlich 26. Juli l. J§. liegen auf dem Rathaus zu Hatteurod die Arbeiten des II. Ab­schnitts (Besitzstandsaufnahme) der Feldbereinigung Hattenrod' und zwar:

1. Die Bouitierungskarten;

, 2. 3 Bände Besitzstandsverzeichnisse;

3. 3 Bände Gütergeschosse;

4. die Zusammenstellung der Gütergeschosse' zur Einsicht der Beteiligten offen.

Termin zur Entgegennahme von Einwendungen findet daselbst Mittwoch den 2 7. I u l i 1910,

v o r mittags 9 y2 Uhr bi s 10 Uhr, statt, wozu ich die Beteiligten mit dem Aufügen einlade, daß die Nichterschcineuden mit Einwendungen ausgeschlossen sind.

Die Einwendungen sind schriftlich abzufassen und zu be.-t gründen.

Friedberg, den 9. Juli 1910.

Ter Großherzogliche Feldbereinigungskommissär: ____________Kirnberger, Grofih. Kreisamtmann.

Seliaimlmachung.

Velr.: Gebührentaris der Gesindeverinieterinneu u. Stellenvermiltler.

Bestehender Bestimmung gemäß bringen wir nachstehenden Gebührentarif der hiesigen Gesindeverinieterinneu und Stellen­vermittler zum Abdruck.

Nir Vermittlung eines Sienflbotai

»tvic peil . iuiy ivii

Gesindevermicterinnen; Mk. Mk.

Bärrn, Kirchenplatz 11...... . 5 7

Dülser, Neustadt 50......... 5 7

für Vermittlung einer Köchin mit einem Gehalt über 40 Mk..... 8 10

für Vermittlung eines Cervierfräuleins 10 10

Herr, Sonnenstraße 6........ 5 7

für Vermittlung einer Köchin mit

einem Gehalt über 40 Mk. ... 8 10

für Vermittlung eines Servierfräuleins 10 10

(welche von demselben zu zahlen sind)

Hetzger, Marktplatz 17........ 5 7

für Vermittlung einer Köchin mit

einem Gehalt über 40 Mk..... 8 10

für Vermittlung eines Serviersräuleins 10 10

Hüttenberger, Seltersweg 67...... 5 7

Lorenz, Dammstraße 25 5 7

Ccilcl, Dammstraße 43........ 5 7

Pitzer, Seltersweg 3..... 5 7

für Vermittlung von Köchinnen in

Wirtschatten und Hotels..... 8 10

Schmidt, Weserstraße 5........ 5 7

Stoll, Schloßgasse 17......... 5 7

Vaupel, Bahnhofstraße 30 . ...... 5 7

Weißenbach, Kreuzplatz 6....... 5 7

Zimmermann, Neuenweg 29...... 4 6

Von den Gebühren hat der Dienstbote jetveils 2 Mk. zu ent­richten.

Vermieterinnen Bärrn und Hetzger erheben von Dienstboten 1 Mk. Gebühr, die Vermieterinnen Herr, Dülser, Pitzer, Schmidt, Oertel, Stoll, Weißenbach und Zimmermann erheben von denselben feine Gebühr.

Gesindevermieterinnen Herr und Pitzer erheben von den Köchinnen keine Gebühr.

Die Vermieterin Schmitt (Teufelslustgärtchen) hat ihren Gewerbe­betrieb vorläufig eingestellt.

Stellenvermittler:

Germann, Wolkengasse:

für einen 1. Gesellen 3. Mk., 0 1/2. 2. y

U II 3. U 1.50 y

von welchen Gebühren Meister nr.b Geselle je die Hälfte zu ent­richten haben.

Gießen, den 7. Juli 1910.

Großherzogliches Polizeiamt Gießen.

Gebhardt.

Bekanntmachung.

Betr.: Die .Abhaltung des Jugendsestes.

Donnerstag den 2 8. Juli l. Js.,- nachmittags vost 2 Uhr ab, wirb bas biesjährige Jugenbfest im Philosophenwalde abgehalten werden.

Zwecks Aufrechterhaltung der öffentlichen Ordnung und Sicherheit bestimmen wir hiermit, daß am genannten Tage von