vcuttiu ^rincp. | MäuSburg 14. ^IQOOOOOOOOOqI uiiui Hl i «ussranung sturem u.preiswert
die Brühfsche Univ.-Druckerei.
Kreisblatt ftir »en Kreis Gietzen.
96 16. Dezember? . 1910
Großherzogliches Amtsgericht
Kunerls mit Firma
bemTLC3Ü;iri9n(Se£ b°" W 9Ronaten mit
Lich, den 15. Dezember 1910. /ia
au Srun?. 42 der Verordnung, die Anlegung des
Grundbuchs und die Ausführung der Grundbnchordnung beireifend I r» .. .
V»ntJ.3. Januar 1900 hat das Großhel zogliche Ministerium > Brühffdie UniDerHtäts-Druckerei • Gfehen
liefert biliigif ->
"stiz, beitiimnt, daß das Grundbuch und Berggrundbuch fit# ^/Sema^ung Ober-Steinberg, das Grrmdbuch und Berggrund-, tu* Ar die Gemarkung Schisfenberg mit Herrnwald und das Grundbuch ftir die Gemarkung Heibertshausen (Hof) vom 31. De-, Aeniber 1910 an als angelegt auzusehen ist.
Die Vorschriften dan'iber, was seitens der Beteiligten noch brs zu dieseur Zeitpunkte zu geschehen hat, können auf der "Amts-, stube der Großherzogl. Ortsgcrichtovorsteher zu Watzenborn-Stein- berg und Leihgestern hinsichtlich der Gemarkung Ober-Steinbera, aitf der Amtsstube des Großherzogl. Ortsgerichtsvorstchers zu Gießen hinnchtlich der Geinarkung Schiffenberg mit Herrmvald und auf der Amtsstube des Großherzogl. OrtsgerichtsvorsteherS z>u iL au bring en hinsichtlich der Gemarkung Heibertshausen. (öofl unc> aus dem Anschlag au den dortigen Ortstafeln erseheii Werder^
Gießen, den 12. Dezember 1910.
Großherzogliches Amtsgericht.
Die Aufbewahrung muß in einem aus dem Dachboden (Speicher) belcgeuen, mit keinem Schornstein rohr in Verbindung stehenden abgesonderten Raume erfolgen, welcher be- Kstndlg unter Verschluß gehalten und mit Licht r e t e n wird. Die Behälter müssen den Bestimmungen
Abs. /I imi> 2 b€x Verordnung, den Verkehr mit Spreng- I enhueber an fto?m &etr vom 3L September 1905 entsprechen und mit ft L h'rftther . geschlossenen Deckeln v ersehen sein. vinnenet rn
2. Die Ab g a b e von Feuerwerkskörpern a n Personen, von denen ein Mißbrauch derselben zu be- l c st, insbesondere an Personen unter lt> Z ahren ist verboten.
Diese Vorschrift findet' keine Anwendung auf Spiel- 0CTin9c Mengen. Von Sprengstoffen enthalten.
Zmüiplnttchcn (Amorces), die mehr als 7,5 Gramm Svrena- nii(dyuug sKnallsatz) auf 1000 Plättchen enthalten, dürfen als Spieltoaren nicht in den Verkehr gebracht werden ...n^bwcrbetreibcnde die gegen diese Vorschriften vcrstosten, Haden neben gerichtlicher Bestraftlng zu genuirtigen, daß ihnen der Handel Mit Feuerwerkskörpern untersagt wird.
3. Zuwider"
langen gegen diese Bestimmungen 5 des Relchsstrafgesetzbuches mitGcld- K ark oder mit Haft bestraft, soweit
Ivcrbcn nach 8 367 Ziffer L
Eä? rx? is/LU 150 sjy f oder mit" Haft bestraft, soweit »richt höhere Strafen — Gefängnis von drei Monaten 9 LV? 1^7" 1,nrf) § 9 des Reichsgesetzes vom
J. Znnr 1884 verwirkt sind.
. „ ,®n bewohnten oder Von Mens<l>en besuchten Orten ist
£ b br e n ii e n von Feuerwerkskörpern verboten
^uwcherhandlungen werden nach § 367 Ziffer 8 des Reichs- stra.gesetzbuches mit Geldstrafe bis zu 150 Mark oder mit H a ft b is zu sechs Wochen bestraft.
Wenn Eltern, V or m ün d er oder- a n d e r e Pe r so n e n. deren Obhut Kinder unter 12 Jahren oder sonstig» n nzur e ch n u n g s fad i g e Personen anvertraut sind, es an I vieles ein anoereü n dlufsM haben fehlen lassen und diese Personen An^ ru
während der Zeit, wo ,e ohne olche Aufsicht waren, eine der- "lochen,
artige Uebertretung begangen haben o wei^v "lach Artikel 44 des Hess Polizeistrasgesetzes die zur Beauf- ^^/lSung verpflichteten Personen beim ersten Falle polizeilich verwarnt, im Wiederholungsfälle AsA e il der auf die U eb e r tre t n n g selbitz
gehetzten Strafe belegt.
Gießen, den 14. Dezember 1910.
Großherzogliches Polizeiamt Gießen. Gebh a r d t.
)8 e t r.. Den Verkehr mit Feuerwerkskörpern.
SBtc sehen uns veranlaßt, die nachstehenden Bestimmungen -ur allgemeinen Kenntnis zu bringen mit dein An fügen, daß x.lI^0"'6mannichaft angeiviesen ist, Zuwiderhandlimgen unnach- ftchtlrch zur Anzeige zu bringen.
1. Wer Feuerwcrkskörper — Frösche, Craker«, Schivarmer, Zündplättchen (Amorces) usw. — seil halten will, muß hiervon uns Anzeige machen. Jin Kaufladen dürfen nicht mehr als 2% Kilogramm, im Hanse außerdem nicht Mehr als 10 Kilogramm vorrätig gehalten werden.
Auf Nachweis eines besonderen Bedürfnisses kann ausnahms- weste eine Lagerung im Hause bis zu 15 Kilogramm zeillveilia gestattet werden.
Es wird hiermit-ur öffentlichen Kenntnis gebracht, daß das nenerrrchtete Grundbuch der Gemarkung Bettenhausen nebst den dazu gehörigen Parzellenkarten auf dem Dienst- I ölmmer des Gr. Ortsgerichtsvorstehers zu Bettenhausen offen gelegt Nwrden ist. v 1
I s. . dbteiligten sind besngt, dasselbe während der Zeit I ^.^bnlegung in diesem Lokal einznsehen, aud> gegen I Entrichtung der vorschriftsmäßigen Gebühren von dem ae- I nannten ^rtsgerichtsvorsteher Grundbuchsauszüge .ui ver- I lverden sie von demselben auf die von den
I Feldgeschworenen entdeckt werdenden, sie betreffenden Febker I aufmerksam gemacht werden. 1
,a denjenigen, welche sich bei den Angaben des
Grundbuchs ruckjichtltch des Besitzstandes und der Ärösten-- angaben für beschwert erachten, steht es frei, bnmen etnet I 1I"1eLr,\recH,rf,P' Frist von sechs Monaten ihre Anstände .... -tf gutlrchein Wege bei dem Großh. Ortsgerichtsq I bvrjteher zu Bettenhausen, vor welchen sie ihren ettthugert | Gegner vorladen lassen können, zu beseitigen oder, insofern:
Ä"!^,Erfolg ist, ihre Ansprüche bei dem für Besitzstretttgketien zuständigen Gerichte geltend zu maclren.
Ist dieses Gericht em anderes als das unterzeichnete, ch.^°den ,re davon daß letzteres geschehen, itmerhalb der obigen Frist die Anzeige zu machen Dieselbe Anzeige regt ihnen innerhalb derselben Frist alsdann ob, ivemr sie bereits vor Cfienlemmg des Grundbuchs gegen ben biv- selbst einge ragenen Bosttzer eine Befitzklage a>,gestellt haben, m ,yjI6IauLb!efc!i Frist wirb bei- Besitz, wie ihn bas Grnnbbuch ergibt, in bezug auf bie Personen der Besitzer und die Großenangaben in allen denjenigen Fällen für richtig angenommen, in welchen weder eine gütliche Beseitigung bei dem genannten Ortsgerichtsvorsteher zu Pro- tokoll gegeben, noch eine gerichtliche Klage deshalb er- hoben und erforderlichen Falls beim unterzeichneten Gerichte zur Anzerbe gebracht worden ist. 1
I*.
treffenb b,e (Srtvetbimg des Grundeigentums, beigefngten bc1wd?ll-8t I“ lehen wünschen, aufgefordert, bie 1$en15ntrn0re..bV,"e" der festgesetzten Frist von sechs
Monaten bei dem znstandigen Gerichte zu stellen, und wenn dieses ein anderes als das unterzeichnete ist, bei diesem die
Bckauittmachttng.
B e 1 r.: Veterancnfttrsorge.
Öligen von Ihnen, welche unserer Auflage vom 18. November 1910 noch nicht nachgekommen sind, werden an deren Er- ledigrm,g mit Frist von 3 Tagen erinnert.
Gießen, den 14. Dezember 1910.
Großherzogliches Kreisamt Gießen.
__________________ I. V.: Welcker. _____________
Bekanntmachung.
Jöetr.: Umbau der Kreis striche @ i e 6 en — S3 i fern a r.
?^^ Ereisstraße Gießen—Wißmar ist von Donnerstag den 45. d. Mts. ab für sämtliches Fuhrwerk wieder sahibar.
Gießen, den 12. Dezember 1910.
Großherzogliches Kreisamt Gießen.
I. V.: Langermann.
Botatumsdruck der BrlihtFchen Unw.-BuL- und Stemdmcte«b R. Lange, Eichen.


