Ausgabe 
9.12.1910
 
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Berechtigung spätestens vis 1. «prll desselben

Lahres erfolgen.

8. Dos Gesuch mutz von dein Betreffenden selbst geschrie- b e n sein und ist hierzu ein B o g e u i m Aktenfvrmat (nicht Briefpapier) zu venveiiden. Auch ist die nähere Ad ress« vnzugeben. Das Gesuch ist an die unterzeichnete Behörde, ohne tzersünlichse Asdresse zu richten.

4. Dem Gesuche sind folgende Papiere beizufügen:

a) Geburtszeugnis (Auszug aus dem Zivil stau dsregister, nicht Taufschein).

d)Die Einwilligung des gesetzlichen Bertre- ters mit der Erklärung, daß für die Dauer des einjährigen Dienstes die Kosten des Unterhalts, mit Einschluß der Kosten der Ausrüstung, Bekleidung und Wohnung, von dem Bewerber getragen werden sollen; statt dieser Erklärung' genügt die Erklärung des gesetzlichen Vertreters oder eines Dritten, daß er sich dem Bewerber gegem'iber zur Tragung der bezeichneten Kosten verpflichte mid daß, soweit die Kosten von der Militärverwaltung bestritten werden, er sich dieser gegenüber für die Ersatzpflicht des Bewerbers als Selbstschuldner verbürge.

Die Unterschrift des gesetzlichen Vertreters und des Dritten, sowie die Fähigkeit des Bewerbers, des gesetzlichen Vertreters oder des Dritten, zur Bestreittrng t^r Kosten ist obrigkeitlich zu bescheinigen. Uebernimmt der gesetzliche Wertreter oder der Dritte die in vorstehendem Absätze be- «eichneteii Verbindlichkeiten, so bedarf seine Erklärung, so- jern er nicht schon kraft des Gesetzes zur Gewährung des Unterhalts verpflichtet ist, der gerichtlichen oder notariellen Beurkundung.

Der Regel nach ist dem Schrllzeugnis ein entsprechendes Formular beigefügt, auf welches ausdrücklich Bezug ge­kommen wird.

e) E i n U n b e s ch oltenheitszeuguis, welches für Zög- Unge von höheren Schulen (Gymnasien, Realgymnasien, Lwer Realschulen, Progymnasien, Realschulen, Realpro- gymnaslen, höl)ereu Bürgerschulen und sonstigen militär- berechtigten Anstalten) durch den Direktor der Anstalt, für mle übrigen jungen Leute durch die Polizei-Obrigkeü oder ihre vorgesetzte Dienstbehörde auszustellen ist.

d) Das Schulzeugnis.

Sodann wird noch besonders bemerkt:

TU pos, d) datzdie Schul zeug nisse, mit Ausnahme der Reife- tzeugnrsse, für die Universität und die derselben gleich-- gestellten Hochschulen und Reifezeugnisse für die Prima der Gymnasien, Realgymnasien und Öber-Realschulen, sowie Reifezeugnisse (Zeugnisse über die bestandene Schlustprüfung) der Progymnasien, Realprogymnasien Md Realsckmlen, sämtlich nach Muster 18 zur Wehr- Ordnung vom 22. November 1888 Neuabdruck Reg.-

<>. ! Nr- ,68 von 1901 ausgestellt sein müssen.

noOJ Übrigen wird auf die Bestimmungen der §§ 88, 89, 90, 93 und 94 der angeführten Wehrordnung verwiesen.

vrotzherzogliche Prüfungs-Kommission für Einjahrig-Freiwillige

, zu Darmstadt.

Der Vorsitzende: von Werner Regierungsrat.

Kelianntmachuiig.

Die nach § 6 des Reirhsgesetzes vom 21. Juni 1887 über Mc Naturalleistuiig für die bewaffnete Macht im Frieden ermittelten Dttrchschnittsmarktpreise betragen für den Lie­se rungsv er band, einschließlich eines Ausseylages von Fünf vom Hundert, für den Monat dLovember 1910 für 100 Kilo­gramm:

Hafer 16.65 Mk., Heu 6.8.5 Mk., Stroh 5.25 Mk Gießen, den 7. Dezember 1910.

Großherzogliches Kreisamt Gießen.

_____________________I. V.: Welcker.

Bekanntmachuttg.

® e VSht/fteniutg bö1t Gewerbelegitimationsrarten.

J- Nach 3 44 der Gewerbeordnung ist derjenige, welcher ein ßejcnbeö ©eiperbe betreibt, befugt, auch außerhalb des Gemeindebezirks semer gewerblichen Niederlassung persönlich pder durch m seinem Dienste stehende Reisende für die Zwecke

Bon dem zur Deckung der Geländeerwerbskosten für den Bahnbau GrünbergLondorf durch den Kreis Gießen tm ^zahre 1895 aufgenommeneu Kapital von 80 000 Mk fwb per 1. März 1911 zur Rückzahlung ausgelost die Obli­gationen Lit. B. Nr. 1 und 16 mit je 500 Mk. und Lit D 91t. 47 und 48 mit je 100 Mk.

Gießen, den 5. Dezember 1910.

Großherzogliches Kreisamt Gießen.

I V.: Welcker.

seines Geiverbebetriebs Waren aufzukaUfen und Bestel­lungen auf Waren zu suchen.

Hierzu ist nach § 44a der Gewerbeordnung eine Le giLi­ma tionstarte erforderlich, welche auf Antrag deS Inhabers des stehenden Gewerbebetriebs (Antrag Reisenden selbst genügt nicht) von der für belfert Niederlassungsort zuständigen Verwaltungsbehörde für die Dauer ernes Kalenderjahres und den Umfang des Reichs ausgestellt wird. cyx- < , Vrur Gewerbetreibende, die in Gießen eine gewerbliche Nier^rlassung haben, ist Großh. Kreisamt Gießen zuständig. or Die Beteiligten haben ihre diesbezüglichen Anträge f u r d as^ahr!911 alsbaldbeideruntevch zeichneten Behörde zu stellen.

Gießen, den 6. Dezember 1910.

Großherzogliches Pottzeiamt Gießen.

_________________Gebhardt. ______

Bekanntmachung.

B e 1 r.: Die Ausstellung von Wandergewerbescheinen. > Alle hier wohnhaften Personen, welche den Gewerbe­betrieb im Um her ziehen im Jahre 1911 sortsetzei, o c beginnen wollen, werden aufgefordert, ihre Anträg 4 auf Erteilung eines Wandergewerbescheines süp 1911 alsbald bei der unterzeichneten Behörde zu stellen.

Der Gewerbebetrieb im Umherziehen darf nicht eher begonnen werden, als bis der Gewerbetreibende im Besitze des Wander- gewerbescheines ist.

. Die Stempeltaxe für Wandergeimrbescheim btträgt t rAußerdem müssen alle Wandergewerbe treiben de, die Ausübung ihres Gewerbes die Wandergewerbe steuer entrichten.

Gießen, den 7. Dezember 1910.

Großherzogliches Polizeiamt Gießen.

Gebhardt.

wöchentl. Ueberficbf öcrtloöesfällt L ö. Stadt Sieben.

49- Woche. Bo in 27. Roo dis 3. Dez. 1910. Einwohnerzayl: angenounnen zu 31,800 (infi. iöoo ptann Militär). Slerblichkeitsstner: 25,41 °/01, »ach 2lbzug von 10 Ortsfremden: 8,17 7^.

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Märkte.

le. Frankfurt a.M. Vi e v y or- 91a r ft b c richt vom 8. Dez. Auftrieb: Rinder 131, darunter Achsen 11 (uO aus Ceften eicht Bullen <0, Kühe und Färsen 120, Kälber 651, Schate 317, Schweine 1295. '

Tendenz: Kälber lebhaft, ausverkoiilt, Schale ruhig, anS- verfaust, Schweine fest, geringer Ueberstand. Preis tür 100Psd.

Lebend- Schlacyr- , gewieM

. Kalber. Mk. Mk.

Feinste Mast-(Vollnnlchmast) u. beste Saugfälber 5358 88-96

Mittlere 'Rast- und gute Saugkälber .... 4852 81-88

Schale.

Mastläimner und jüngere Masthanunel . 3637 75-76

Geliere Mastbarnmel und gut genährte Schale 31-00 7373 Atäßiq genähne Hanuiiel und Schafe (Aierz-

schafe)............... 28-00 0600

Sch weine.

Voll fleischige Schweine über 2 Zentner

Lebendgewicht 62.00-54.00 65.50-67.50

VoUfleischige Schweine über 21/, Zentner

Lebendgewicht 52.00 -55.00 67.00-69 00 ^ettschiveine über 3 Ztr.Lebendge.v. . 53.00 -55.00 68.00- 7 .00 Fleischige Schweine 51.50-53.00 66/>06^)0

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