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»U berfebett, btt Nummer trVgr, unter welcher die Pferde in bet Pferdevorführungsliste aufgeführt sind.

Personen, welche nicht für Zwecke der Musterung beschäftigt ftjü>, ist das Betreten des Musterungsplatzes strengstens untersagt.

Kiesten, 6. Oktober 1910.

Großherzogliches Kreisamt Gießen..

I. B.: W e l ck e r.

Gießen- 5. Oktober 1910*

Bett.: Wie oben.

1.

2.

5.

Das GroßlMsgliche Kreisamt Gießen

an die Grotzh. Bürgermeistereien des Kreises.

Unter Hinweis auf vorstehende Bekanntmachung empfehlen wir Ihnen, alsbald die Pferdevorführungslisten, wozu Ihnen das Formular mit nächster Post zugeht, in zweifacher Aus­fertigung auszustellen.

Bei Aufstellung dieser Listen wollen Sie besonder- folgende Punkte beachten:

Für iedes Pferd ist eine Zeile zu benutzen, auch ist jedem Pferd eine Nummer zu geben und haben die Listen feiten-- wejse übereinzustimmen.

Aufzuführen sind :

a) bic bet der letzten Pferdemusterung als brauchbar, sowie dte als zeitig unbrauchbar befundenen Pferde (ver­gleiche Spalte 4 und 5d der letzten Liste), soweit sie Noch vorhanden sind;

d) die neu ^gegangenen und vorsührungspflichtigeni Pferde.

6. Alle Pferde eines Besitzers haben unmittelbar unterein­ander zu stehen und ist bezüglich der Pferdebesitzer die Reihenfolge der früheren Liste beizubehalten.

4. Die neu zugegangenen Pferde müssen in Spalte Bemer> hingen die B^eichnungneu" führen.

oppelt angefertigten neuen Pferdevorführungslisten Ukbst den voriahrrgen Listen, aus welchen der Abgang der ^^dUtch sein muß sobald als möglich, spätestens aber ms zum 25. d. MtS., unfehlbar an uns einzusenden und werden 11 jI stattgehabter Revision wieder zugehen. Die etwa '"Renten S1^ und Zugänge sind Ihrerseits in den ^ferdeverzeichnissen sorgfältig zu wahren.

________I. B.: Welcker.

Bekanntmachung.

e Er,: ^ldbereinigung in der Gemarkung Oppenrod.

Mit Entschließung vom 4. Oktober 1910 hat Großh. Mi- Innern, Mteilungstir Landwirtschaft, Handel und Gewerbe, den Zuteilun<rsplan von Oppenrod und der aus den Nachl- !^O"narkungen zugezogenen Teile auf Grund von Artikel 36 »7 in der Fassung der Bekannimachung

al« Kr vollziehbar erklärt. Ich bestimme nunmehr

?abe?ak^oSsadning tEigentiimsübergawg) den 15. Df»

O0" «*" Tage

®ie Ueberwctfung erfolgt unter folgenden Bedingrmgen-

^ f,ST?eiten Knncn «uf den neuen »stücken n 5* vorgenommen werden,

* ?Ee beteiligten Grundeigentümer müssen sich eine Verän- bexung der Zuteilung gefallen lassen, die infolge der Aus- ü0Ji ^ehoratwnSarbeiten, der Anlage von Wegen,

s KÄS StSW»

^r^dbera, den 6. Oktober 1910.

4?er ^roüberzogliche Feldbereinigungskommissär j Kirnberge r , Kreisamtmann.

Bekanntmachung.

ßetr.: Feldbereinigung in der Gemarkung Ober-Hörgern.

«»aS31 r I vom 5. bis einschließlich 18. Oktober l Js liegen auf dem Gemeindehaus zu Ober-Hörgern die Arbeiten des yL (BLsitzstaudsaufnahme und Bildung der

Arnbach -mf^ Grenzregulierung mit Münzenberg,

wambach und Holzherm zugezogenen Grundstücke und zwar-

A. Grenzregulierung MünzenbergOber-Hörgern Gemarkung Münzenberg.

1. zwei Zuteilungskarten,

2. ein Heft Besitzstandsverzeichnis,

§ em öeft Gütergeschosse,

4. ein Heft ÄufammpHftpm.HA rovu__________

» s 8 ass*

0 em yeft Zuteilungsverzeichnis

L. Gtrnzregulicrung G a mb ach - Ob - r- r fleXB Gemarkung Gambach. u

1- Vier Zuteilungskarten, v

g em Heft Besitzstandsverzeichnis,

A. ein Heft Gütergeschosse,

.4. ein Heft Zusammenstellung der Gütergeschosse,

6. ein Heft Gütergeschosse mit Zuteilungsplan,

6. ein Heft Zuteilungsverzeichnis.

(a Grenzregulierung Holzheim Ober- rgeLL Gemarkung Holzheim.

1. eine Zuteilungskarte,

2. ein Heft Besitzstandsverzeichnis,

8. ein Heft Gütergeschosse,

'4. ein Heft Zusammenstellung der Gütergeschosse-

5. ein Heft Gütergeschosse mit Zuteilungsplan,

6. ein Heft Zuteilungsverzeichnis.

zur Einsicht der Beteiligten offen.

Tagfahrt zur Entgegennahme von Einwendungen finbet da­selbst:

Mittwoch den 19. Oktober 1910, vormittags von 10 bis 11 Uhr, ftatt, Iüoju ich die Beteiligten unter der Androhung einlade, Last die Nichterscheinenden mit Einwendungen ausgeschlossen sind.

Die Einwendungen sind schriftlich einzureichen.

Die Vorzeigung der neuen Grundstücke findet:

MontagdewlO. Oktobevl910 anOrtundStelle und zwar diejenigen von Münzenberg mtt etwa 8x/z Uhr vormittags, diejenigen von Gambach von etwa vormittags 10 Uhr und diejenigen von Holzheim von mittags 12 Uhr ab statt.

Friedberg, den 30. September 1910.

D^'«Grvßherzogliche Feldbereinigungskommissär t __________Kirnberger, Großh. Kreisamtmann.________

Bekanntmachung.

In dem Verfahren zur Anlegung des Grundbuchs und Berg­grundbuchs für die Gemarkung Garbenteich beginnt die Anmel- dungsftist am 15. Oktober 1910, die Frist endigt am 14. Januar 1911. Die Vorschriften darüber, was seitens der Beteiligten während der Anmeldungsfrist zu geschehen hat, können auf der Amtsstube des Großh. Ortsgerichtsvorstehers zu Garbenteich und aus dein Anschlag an der dortigen Ortstafel ersehen werden.

Gießen, den 4. Oktober 1910.

__________________Großherzogliches Amtsgericht.__________________

Bekanntmachung.

Die unterm 21. September 1910 ungeordnete Sperre der Sandgasse von der Neustadt bis an das Gailsche Spritzenhaus! wird hiermit aufgehoben.

,Die unterm 8. August 1910 angeordnete Sperre des Großen Steinwegs und des Eichwegs wird hiermit aufgehoben.

Gießen, den 3. Oktober 1910.

Großherzogliches Polizeiamt Gießen.

____________Gebhardt._______________

Kelmnntmachung.

, Die nachstehenden Bestimmungen, die ant 1. Oktober l. Js', in Straft treten, bringen wir hierdurch zur öffentlichen Kenntnis Gießen, den 30. September 1910.

Großherzogliches Polizeiamt Gießen.

Gebhardt.

Die gemäß § 15 Ws. 3 der Branntweinsteuer-BefreiuNgs- arbnung von vnr erlassenen Bestimmungen über Art und 9tn- brtngung des BerschlusseS an Behältnissen des zum Kleinhandel bestimmten, vollständig vergällten Branntweins werden nachstehend veranntgegeben.

Berlin, den 18. März 1910.

Der Reichskanzler.

In Vertretung: Mermuth.

Bestimmungen

über Art und Anbringung des Verschlusses an Behältnissen M wm Kleinhandel bestimmten, vollständia nergiill,--«

1 Branntweins.

in BebSlw s e^von^p-r Branntwein darf im.Kleinhandel mW f°i-kelml!»r'werden die mi?

"brseh-'t ifiS? "(S09 W

.2, Zie zum Kleinhandel mit vollständig vergälltem Brannt­wein bestimmten Behältnissen müssen so beschassen sein daß ach Anlegung der vorgeichriebenen Sicherung (Ziffer 3) Branntwein nur durch eine Spuren der Gewalt hinterlassende Besckrädiauna entnommen werden kann. Diesen Slnforderunaen besteu Bebältuisse aus Metall, Glas, Ton oder ähnlichen^Stoff^n Behältnisse mit einem Raumgehalte von 20, 10, 5 ^>der einem hott 50 QihilrFmt j r*i P* ।einem Raumgehalt«!

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