3
Kinder
Es starben an: Zusammen:
Altersschwäche 6 (1)
Wochenbetterkrankung 1 (1)
Tuberkulose
2(1)
7,
Meteorologische Beobachtungen der Station Gkehen.
a=
ort. jj&S ZI 1910 b5-§
CM
Wetter
= 4- 15,4’0.
--- + 6,3 eC.
6.
6.
Niederschlag: — 0,0 mm.
Höchste Schlachtviehpreise in F r a n k i u r t a. M.
Fleischpreise in Sieben
am 5. bis 6. Oktober
10
5
3(1) 2
211 9“
2(2) 3
5
10
10
Sonnenschein Bed. Himmel
4
2
756,4
756,8
755,7
Ochsen
Kälber Schweine
vom 2.-15. Jahr.
ff
7, 0,40 „ 0,25
•y «o d JO £
Die Marktpreise für Vieh und Frucht und die Gießener Fleisch- nnd Vrotpreise am 3. Oktober 1910.
8e
50 Kg. Schlachtgewicht 88-93 Mk.
'/,Kg. Schlachtgeiv. 96—103BI
'/, , 70-00 „
2(21
3(2) 5(2) 2(2)
teil
ODj»
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K 2
Erwachsene: im
1. Lebensjahr:
6(1)
1(1) -
2(2) —
2(1) -
a2U) z
6.
6.
7.
Summa: 84 (17) 28 (16) 8 371)
Anm.: Die in Klammern gesellen Ziffern geben an, roie viel der Todesfälle in der betreffenden Krankheit auf von auswärts nach Gießen gebrachte Kranke kommen.
Wegen Erbauung der Wcffserleitung Weickartshain tvird die Kreisstraße Gründers—Weickartshain vom 7. d. Mts an bis auf weiteres für jeden Fuhrverkehr gesperrt. Dieser ist über Flensungen—Stockhausen zu leiten.
Gießen, den 5. Oktober 1910.
.Großherzogliches Kreisamt Gießen- J.B.r Weicker.
Monat«, lleberficht der TodersSlle in der Stadt Sietzen.
Monat September 1910.
Einwohnerzahl: angenommen zu 31,800 (infL 1600 Mann Militär).
SterdlichkeitSzifferr 13,0
nach Abzug von 17 Ortsfremden: 6,5 ’/oo.
7/ 3» 0,07 „ ,, - . einem ,;
Abweichende Angaben hinsichtlich her Stärke des vollständig vergällten Branntweins sind zulässig bei Behältnissen aus Holz bis zu 3 Hundertteilen, bet Behältnissen aus anderen Stoffen bis zu 1,6 Hundertteilen. Die wirkliche Stärke darf niemals hinter der in ß 15 Abs. 4 der Branntweinsteuer-Befreiungsord- Nuug vorgeschriebenen Mindestgrenze Zurückbleiben.
6 Wer Behältnisse der angegebenen Art mit vollständig vergälltem Bramckwein für den Kleinhandel befüllt, ist ver- pflichtet, die Behältnisse im Anschluß au die Befüllung unter Anbringung der vorgeschriebenen Sicherungen (Ziffer 3) zu verschließen und mit einer Bezeickmuna des Raumgehalts und Angabe der Stärke des Branntweins (Ziffer 5) zu versehen.
7 Wer Behältnisse nach Ziffer 6 befüllen und verschließen will, hat dies vorher dem Hauptamt und der Ortspolizeibehörbs Ir ßJlÄ anzumelden und dabei den Raum anzugeben, in dem dre Behältnisse befüllt und die Sicherungen angebracht werben sollen.
8. Das Hauptamt trägt die Anmeldung in ein Verzeichnis ein, erteilt über sie eine Bescheinigung und bestimmt das Kenn- zeichen (Ziffer 4), das an den Verschlüssen (Ziffer 3) anzu- bringen ist.
9. Das Befüllen der Behältnisse darf nicht in dem Raume vorgenommen werden, nt dem der Branntwein feilgehalten wird.
10. Die Sicheimngen sind anzubringen, bevor die Behältnisse M den zum Feilhalten bestimmten Raum geschafft tverden.
Wer ausweislich des Kennzeichens die Sicherung angebracht hat, haftet für die Richtigkeit des Inhalts der Behältnisse.
11. Sicherungen, die von, Beamten aus Anlaß hier Nachprüfung abgenommen werden, sind durch amtliche Verschlüsse zu ersehen, i wenn derjenige, bei dem nachgepruft wird, keine Einrichtungen i besitzt, um neue Sicherungen anzulegen.
12. Die Steueraufficht regelt der § 28 der Bramttwciusteuer- Kefreiungsordnung.
.2 , Zuwiderhandlungen werden nach den Vorschriften im siebenten Abschnitt des Branntweinsteueraesetzes bestraft.
, Werden die Fehlergrenzen (Ziffer 5) absichtlich ausgenutzt, um den Abnehmer des vollständig vergällten Branntweins
, täuschen, so kann die Direktivbehörbe dem Schulbigen die I Befugn^ entziehen, Behältnisse mit vollständig vergälltem Bräunt- I mein mit der vorgeschricbeuen Sicherung zu versehen.
15. Die vorstchenden Bestimmungen, treten am' 1. Oktober 1910 WU der Maßgabe m Geltung, daß die zum Feilhalten vollständig | vergällten Branntweine vor dMr 1. Oktober 1909 im Gebrauche gewesenen Behältnisse bis zum 30. September 1912 auch dann toeUer benutzt werden dürfen, wenn sie der Bestimmung über den I k a*!?l8rC^! (Ziffer 1) nicht erttsprechen, vorausgesetzt, daß sie I yaya) «fibringuna der in Ziffer 3 vorgesehenen Sicher-ungen ver- I 1,0)1 offen «oerben können (§ 150 des Branntweinsteuergesctzes, § 15 I "ibs. 3 der Branntweinsteuer-Befreiungsordnung).
yanvel.
_ ** Konkurse in Hessen. Heber ben Nachlaß deS
Johann Ohl III. m S ulz he i m wurde am 21. Sept, da« Konkursverfahren eröffnet. Notariatsgehitte Jakob St reu der in Nieder-Saulheim wurde zum Konkursverwalter ernannt. Konkurs- fordernngen sind bis -um 10. Oktober bei dem Amtsgericht Wörr- stadt anzuinelden. — lieber das Vermögen des Gast- und Land- w«rts Heuirich Gehrelh II. in Groß- Winternheim wurde
2°- September das Konkursverfahren eröffnet. Rechtsanwalt Schreiber in Ober-Ingelheim wurde zum Konursverwalter ernannt. Konkursforderungen sind bis zum 12. Oft. bei dem Amtsgericht Ober-Jngelheim anzumelden. — Heber den Nachlaß des Lehrers Johannes Peter Hartleb in D a r m ft a b t, gestorben at"26; wurde am 26. Sept, das Konkursverfahren
eröffnet, da der Nachlaß überschuldet ist und der Nachlaßverwalter Antrag aus Konkurseröffnung gestellt hat. Kailfmann Karl (5) ediert jn Darmstadt wurde zum Konkursverwalter ernannt. Konkurs- forderungen sind bis zlun 15. Oktober bei dem Amtsgericht Darm- stadt I anzumelden. — Heber das Vermögen des MetzgermeisterS Wilhelm Losch m Heßloch wurde am 26. Sept, das KoukurS- venahren Eröffnet, da der Gemeinfchnldner seine Zahlungen ein- gefteUt nnd die Konkurseröffnung beantragt hat. Rechtskonsulent S ch w a ii »n Osthofen ivnvbe zum Korikui^verwalter cinamit Konlursforderungen sind bis zum 20. Oft. bei dem Amtsgericht Osthofen anzumelden.
Lungenentzündung Herzfehler Schlagfluß anderen Gehirnkrankheiten
Darmkatarrh anderen Darm- krankhetten
Nierenkrankheiten KrebS
Verunglückung
deren Enden birtöi efrten Metallverschluh zusaMmengehalten werden, an Behältnissen aus Holz auch Bleche, Scheiben oder dergleichen, die aber nicht aufzunageln, sondern auhupressen sind. Beim Anbringen müssen die Metallverfchlüsse, Bleche usw. eine Prägung des vom Hauptamt bestimmten Kennzeichens (Ziffer 4) erhalten. Die Anbringung vorder geprägter Veiffchlutzstücke ist Nicht statthaft. Ein Lösen der Sichenrng und in Sonderheit ein Abnehmen des Metallverschlusses darf ohne Hinterlassung von Spuren der Gewalt nicht möglich fein.
4. Das Kennzeichnr besteht m einem großen lateinischen! ^ochnaber1, der die Direktivbehörbe, einem kleinen lateinischen Buchstaben, der daS Hauptamt bezeichnet, und einer Nummer M arabischen Ziffern.
6. Jedes Behältnis muß eine nicht abwischbare, licht- lmd Wasserbeständige Bezeichnung des Ramngehalts sowie eine An- Zabe derjenigen Stärke nach Gewichtsprozenten aufweisen, welche das Mkoholometer in dem vollständig vergällten Branntwein bei 15 Grab Wärme nach Celsius anzeigt; daneben darf auch noch die Alkoholstärke in Raumprrnenten angegeben werden. Die Bezeichnung des Raumgehalts sowie die Eingabe der Stärke kann auch auf Etiketten erfolgen, die mit Klebstoff auf den Behältnissen befestigt werden. Einer amtlichen Eichung der Behältnisse bedarf es nicht. Abweichungen von der Raumgehaltsangabe sind zulässig:
vts zu einem Liter für Behältnisse hon 50 Liter Raumgehalk, 7, 7, 0,60 r, 77 j: 20 7,
Getreidepreise in Mannhei m
Weizen 100 Kg. 21.00-21.25 Mk.
Roggen 100 Kg. 15.50—15.75 Mk.
2(2) -
3
2(2) -
8 (2) -
Höchste Temperatur
Niedrigste ,
7, Kg. 84-92 Pfg.
7, , 86- 88 , 7, , 80- 96 ,
Brotpreise in Gießen
Weißbrot 2 Kg. 62 Pfg.' Schivarzbrot 3 Kg. 54 Pfg.
14,7
9.3
75
NNW
12,6
12,8
9,7
90
NE
9,7
89
NE
Rotationsdruck der Brühl' jchen Univ.-Buch- und Steindrilckerri. R. Lange, Gießen.


