1910

7. Oktober

Nr. 76

2 Wochen.

Großherzogliches Kreisamt Gießen.

Dr. Usinger.

Ml. Psg.

10 020 62

276 072 68

215 550 40

178 95

41 531 25

2 073 36

30 000

98 409 15

1 519 89

98

24

50

90

98

40

Ausstände Kassevorrat

16 095 31») 019

7 200 142 297 67 612 11645 21 835

33 15

51 838 75

Einnahme Mk. Psg. 364 000

und dieser besteht:

1. in barem Vorrat . .

2. lii Vortagen . . . .

3. in liquidierten Aus­ständen

Summe wie oben

Verglichen bleibt Nest

41 298 Mk. 10 Psg.

200 - ,

Bekanntmachung.

Uetr.: Den Verband der deutschen gemeinnützigen und un­parteiischen Rechtsauskunftsstellen.

Der Verband der deutschen gemeinnützigen und unparteiischen Rechtsauskunftsstellen mit dem Sitz in Rixdorf erbietet sich, in allen Fällen, in denen sich Personen der ländlichen Bevölkerung in ihren Unfall- und Jnvalidenrentenangelegenheiten an ihn wenden, un­entgeltlich Auskunft zu erteilen und die Vertretung vor dem Reichsversicherungsamt kostenlos zu übernehmen.

Die Anträge sind an den Vorsitzenden des Verbandes, Herrn Oberbürgermeister Kaiser, Rixdorf, Rathaus, zu richten.

Gießen, den 15. September 1910.

Großherzogliches Kreisamt Gießen.

Dr. Usinger.

14.

15.

Bezeichnung der Rubriken.

1. Beiträge der Kreise

2. Stiftungen, Schenkungen, Vermächtnisse

3. Allgemeine Verwaltung.....

4. Kreisstraßen..........

5. Unterricht, Wissenschaft und Kunst . .

6. Gesundheitspflege.......

7. Landwirtschaft, Gewerbe und Verkehr

8. Unterstützungen.........

9. Kapitalzmsen......

10. Agiogewinn, Zinsvergütung, Retchs-

833 967 60

Abschluß

Die Einnahme beträgt . . .

Die Ausgabe beträgt . . . .

Auszug

aus der von Großh. Oberrechnungskammer fest­gestellten Rechnung der Provinzialkasse der Provinz Ober hessenfürdasRechnungslahrl 9 07. Ausgabe

Summe 792 436 35

. . . 833 967 60

. . . 792 436 35

der gewünschten Kurse größtenteils ihre Erledigung gefunden haben, können wir die baldige Erfüllung von Wünschen auf Abhaltung neuer Kurse in Aussicht stellen und empfehlen Ihnen dieserhalb'/ bei uns Ihre Gemeinden namhaft zu machen.

I. V.: W e l ck e r.

stempelsteuer..........

11. Zurückzuempfangeude und auszu­leihende Kapitalien.......

12. Aufzuuehmende und zurückzuzahlende Kapitalien . . .

13. Ersatzposten und Nachlässe . . . .

Gießen, den 3. Oktober 1910.

Metr.: Die Eraänzungswahl des Kreistages des Kreises Gießen durch die 50 Höchstbesteuerten.

An die Groffh. Bürgermeistereien des Kreises.

Die Erledigung der Verfligung vom 30. ANgust l. Js. (Kreis­blatt Nr. 67) wird in gefällige Erinnerung gebracht. Frist

Kreisblatt für den Ureis Giessen.

B e t r.: Pserdevormusterung.

In diesen! Jahre und zwar vom 4. November ab (die Ter­mine werden demnächst veröffentlicht) findet im Kreise Gießest die Pserdevormusterung statt.

Es ist jeder Pferdebesitzer verpflichtet, seine sämtlichen Pferds zur Musterung zu stellen, mit Ausnahme:

a) der unter 4 Jahre alten Pferde,

b) der Hengste, , , v _. . . ,

c) der Stuten, die entweder hochtcageiid |ini> oder innerhalb der letzten 14 Tage abgefohlt haben (als hochtragend sind Stuten zu betrachten, bereit Abfohlen innerhalb der nächsten 4 Wochen zu erwarten ist), c

d) der Vollblut st Uten, die intAllgemeinen deutschen Gestüt­buch" oder den dazu gehörigen offiziellen vom Unu>n* klub geführten Listen eingetragen und von einem Voll­bluthengst lt. Deckschein belegt sind, auf Antrag des Be- sitzers,

e) der Pferde, welche auf beiden Augen blind sind,

f) der Pferde, welche in Bergwerken dauernd unter Tag arbeiten, ,

g) der Pferde, welche wegen Erkrankung Nicht marschfayig sind oder wegen Ansteckungsgefahr den Stall nicht ver­lassen dürfen,

h) der Pferde, welche bei einer früheren in der betretsendest Ortschaft abgehaltenen Musterung als dauernd kriegs­unbrauchbar bezeichnet worden sind (die vorübergehend kriegsunbrauchbaren sind von der Vorstellung nicht befreit)- i) der Pferde unter 1,50 m Bandmaß.

Außerdem ist das Kreisamt befugt, unter besonderen Umstän­den, namentlich in dringenden Fällen, Befreiung von der Vor­führung eintreten zu lassen.

Bei hochtragenden Stuten (Ziffer e) ist der Pferdevorführungsliste der Deckschein beizu­fügen und in den unter dg aufgeführten Fäll est sind vom Ortsvorstand ausgefertigte Beschei­nigungen vorzulegen.

Von der Verpflichtung zur Vorführung ihrer Pferde sind ausgenommen:

1 Mitglieder der regierenden deutschen Familien (erstreckt sich nur auf die zum.persönlichen Gebrauch bestimmten Pferdch wogegen die in Wirtschaftsbetrieben verwendeten Pferd«

2. Äe^Gesandten fremder Mächte und das GesandtschaftK* personal: , ..

3. Die aktiven Offiziere und Sanitätsoffiziere bezüglich der von ihnen zum Dienstgebrauch gehaltenen Pferde):

4. Beamte int Reichs- oder Staatsdienste hinsichtlich der zum Dienstgebrauch, sowie Aerzte und Tierärzte hinsichtlich der zur Ausübung ihres Berufes an dem Tage der JJaific* rung unbedingt notwendigen eigenen Vferde:

I 5. Die Posthalter hinsichtlich berjenigen Pferdezahl, welche von ihnen zur Beförderung der Posten kontraktmäßig gehalten werden muß:

6. Die städtischen Berufsfeuerwehren.

I Pferdebesitzer, welche ihre gestellungspfichi I tigen Pferde nicht rechtzeitig oder vollzählig I vorführen, haben außer der gesetzlichen straft! I zu gewärtigen, daß auf ihr-e Kosten eine Zwangs*' I weise Herbeischaffung der nicht gestellten Pferds I v o r genommen wird.

Das Vorführen der Pferde durch alte gebrechliche Leute uny I durch Kinder ist verboten, dagegen empfiehlt sich die Verwendung I von Leuten, die bei berittenen Truppenteilen gedient halMi. Dl« I Pferde sollen gezäumt im übrigen aber blank, (ohne Geschirr) I vorgeführt werden. Schläger und bissige Pferde solleii ausdrüch- I sich als solche bezeichnet werden, um Unfällen vorzubeugen.

Für etwaige, durch Zuwiderhandlung gegen diese Vorschriften I entstehende Sck)äden sind die Pferdebesitzer haftbar.

Bei Pferden, welche bereits bei der vorjährigen Musterung I als kriegsbrauchbar bezeichnet wurden, sind außerdem unter Ver^ I antwortlickikeit der Bürgermeister die Bestimnmngstäfelchen ast dem linken Vackenstück der Halfter aiyubringen. Im übrigen I si,ch alle Pferde a.st derselben Stelle mit einem sichtbaren ZE

Gießen, am 29. Mai 1909.

Der Provinzialkasserechner r K au ß.

Revidiert, ohne daß sich für den Abschluß auf Seite Ißl eine Aenderung ergeben hat.

Darmstadt, den 21. September 1910.

Großherzogliche Oberrechstungskammer.

Ewald. Rostgnel.

Wird gemäß Art. 93 und 43 der Kreis- und Provinzial- Ordnung veröffentlicht.

Gießen, den 3. Oktober 1910.

Der Vorsitzende des Provinzialausschusses der Provinz Oberhessen.

_____________________Dr. U finger.

Gießen, 4. Oktober 1910.

Betr.: Die KreishaushaltungsschuleN.

Das Großherzogliche Kreisamt Gießen

au die Großh. Bürgermeistereien des Kreises.

Nachdem die vor Jahren gemachten Anmeldungen von Ge­meinden zur KreiShau^yaltitngsschulL inzwischen durch Abhaltung

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41 531 Mk. 25 Pig.