1910
7. Oktober
Nr. 76
2 Wochen.
Großherzogliches Kreisamt Gießen.
Dr. Usinger.
Ml. Psg.
10 020 62
276 072 68
215 550 40
178 95
41 531 25
2 073 36
30 000 —
98 409 15
1 519 89
98
24
50
90
98
40
Ausstände Kassevorrat
16 095 31») 019
7 200 142 297 67 612 11645 21 835
33 15
51 838 75
Einnahme Mk. Psg. 364 000 —
und dieser besteht:
1. in barem Vorrat . .
2. lii Vortagen . . . .
3. in liquidierten Ausständen
Summe wie oben
Verglichen bleibt Nest
41 298 Mk. 10 Psg.
200 „ - ,
Bekanntmachung.
Uetr.: Den Verband der deutschen gemeinnützigen und unparteiischen Rechtsauskunftsstellen.
Der Verband der deutschen gemeinnützigen und unparteiischen Rechtsauskunftsstellen mit dem Sitz in Rixdorf erbietet sich, in allen Fällen, in denen sich Personen der ländlichen Bevölkerung in ihren Unfall- und Jnvalidenrentenangelegenheiten an ihn wenden, unentgeltlich Auskunft zu erteilen und die Vertretung vor dem Reichsversicherungsamt kostenlos zu übernehmen.
Die Anträge sind an den Vorsitzenden des Verbandes, Herrn Oberbürgermeister Kaiser, Rixdorf, Rathaus, zu richten.
Gießen, den 15. September 1910.
Großherzogliches Kreisamt Gießen.
Dr. Usinger.
14.
15.
Bezeichnung der Rubriken.
1. Beiträge der Kreise
2. Stiftungen, Schenkungen, Vermächtnisse
3. Allgemeine Verwaltung.....
4. Kreisstraßen..........
5. Unterricht, Wissenschaft und Kunst . .
6. Gesundheitspflege.......
7. Landwirtschaft, Gewerbe und Verkehr
8. Unterstützungen.........
9. Kapitalzmsen...... • •
10. Agiogewinn, Zinsvergütung, Retchs-
833 967 60
Abschluß
Die Einnahme beträgt . . .
Die Ausgabe beträgt . . . .
Auszug
aus der von Großh. Oberrechnungskammer festgestellten Rechnung der Provinzialkasse der Provinz Ober hessenfürdasRechnungslahrl 9 07. Ausgabe
Summe 792 436 35
. . . 833 967 60
. . . 792 436 35
der gewünschten Kurse größtenteils ihre Erledigung gefunden haben, können wir die baldige Erfüllung von Wünschen auf Abhaltung neuer Kurse in Aussicht stellen und empfehlen Ihnen dieserhalb'/ bei uns Ihre Gemeinden namhaft zu machen.
I. V.: W e l ck e r.
stempelsteuer..........
11. Zurückzuempfangeude und auszuleihende Kapitalien.......
12. Aufzuuehmende und zurückzuzahlende Kapitalien . . .
13. Ersatzposten und Nachlässe . . . .
Gießen, den 3. Oktober 1910.
Metr.: Die Eraänzungswahl des Kreistages des Kreises Gießen durch die 50 Höchstbesteuerten.
An die Groffh. Bürgermeistereien des Kreises.
Die Erledigung der Verfligung vom 30. ANgust l. Js. (Kreisblatt Nr. 67) wird in gefällige Erinnerung gebracht. Frist
Kreisblatt für den Ureis Giessen.
B e t r.: Pserdevormusterung.
In diesen! Jahre und zwar vom 4. November ab (die Termine werden demnächst veröffentlicht) findet im Kreise Gießest die Pserdevormusterung statt.
Es ist jeder Pferdebesitzer verpflichtet, seine sämtlichen Pferds zur Musterung zu stellen, mit Ausnahme:
a) der unter 4 Jahre alten Pferde,
b) der Hengste, , , v _. . . ,
c) der Stuten, die entweder hochtcageiid |ini> oder innerhalb der letzten 14 Tage abgefohlt haben (als hochtragend sind Stuten zu betrachten, bereit Abfohlen innerhalb der nächsten 4 Wochen zu erwarten ist), c
d) der Vollblut st Uten, die int „Allgemeinen deutschen Gestütbuch" oder den dazu gehörigen offiziellen — vom Unu>n* klub geführten — Listen eingetragen und von einem Vollbluthengst lt. Deckschein belegt sind, auf Antrag des Be- sitzers,
e) der Pferde, welche auf beiden Augen blind sind,
f) der Pferde, welche in Bergwerken dauernd unter Tag arbeiten, ,
g) der Pferde, welche wegen Erkrankung Nicht marschfayig sind oder wegen Ansteckungsgefahr den Stall nicht verlassen dürfen,
h) der Pferde, welche bei einer früheren in der betretsendest Ortschaft abgehaltenen Musterung als dauernd kriegsunbrauchbar bezeichnet worden sind (die vorübergehend kriegsunbrauchbaren sind von der Vorstellung nicht befreit)- i) der Pferde unter 1,50 m Bandmaß.
Außerdem ist das Kreisamt befugt, unter besonderen Umständen, namentlich in dringenden Fällen, Befreiung von der Vorführung eintreten zu lassen.
Bei hochtragenden Stuten (Ziffer e) ist der Pferdevorführungsliste der Deckschein beizufügen und in den unter d—g aufgeführten Fäll est sind vom Ortsvorstand ausgefertigte Bescheinigungen vorzulegen.
Von der Verpflichtung zur Vorführung ihrer Pferde sind ausgenommen:
1 Mitglieder der regierenden deutschen Familien (erstreckt sich nur auf die zum.persönlichen Gebrauch bestimmten Pferdch wogegen die in Wirtschaftsbetrieben verwendeten Pferd«
2. Äe^Gesandten fremder Mächte und das GesandtschaftK* personal: , ..
3. Die aktiven Offiziere und Sanitätsoffiziere bezüglich der von ihnen zum Dienstgebrauch gehaltenen Pferde):
4. Beamte int Reichs- oder Staatsdienste hinsichtlich der zum Dienstgebrauch, sowie Aerzte und Tierärzte hinsichtlich der zur Ausübung ihres Berufes an dem Tage der JJaific* rung unbedingt notwendigen eigenen Vferde:
I 5. Die Posthalter hinsichtlich berjenigen Pferdezahl, welche von ihnen zur Beförderung der Posten kontraktmäßig gehalten werden muß:
6. Die städtischen Berufsfeuerwehren.
I Pferdebesitzer, welche ihre gestellungspfichi I tigen Pferde nicht rechtzeitig oder vollzählig I vorführen, haben außer der gesetzlichen straft! I zu gewärtigen, daß auf ihr-e Kosten eine Zwangs*' I weise Herbeischaffung der nicht gestellten Pferds I v o r genommen wird.
Das Vorführen der Pferde durch alte gebrechliche Leute uny I durch Kinder ist verboten, dagegen empfiehlt sich die Verwendung I von Leuten, die bei berittenen Truppenteilen gedient halMi. Dl« I Pferde sollen gezäumt im übrigen aber blank, (ohne Geschirr) I vorgeführt werden. Schläger und bissige Pferde solleii ausdrüch- I sich als solche bezeichnet werden, um Unfällen vorzubeugen.
Für etwaige, durch Zuwiderhandlung gegen diese Vorschriften I entstehende Sck)äden sind die Pferdebesitzer haftbar.
Bei Pferden, welche bereits bei der vorjährigen Musterung I als kriegsbrauchbar bezeichnet wurden, sind außerdem unter Ver^ I antwortlickikeit der Bürgermeister die Bestimnmngstäfelchen ast dem linken Vackenstück der Halfter aiyubringen. Im übrigen I si,ch alle Pferde a.st derselben Stelle mit einem sichtbaren ZE
Gießen, am 29. Mai 1909.
Der Provinzialkasserechner r K au ß.
Revidiert, ohne daß sich für den Abschluß auf Seite Ißl eine Aenderung ergeben hat.
Darmstadt, den 21. September 1910.
Großherzogliche Oberrechstungskammer.
Ewald. Rostgnel.
Wird gemäß Art. 93 und 43 der Kreis- und Provinzial- Ordnung veröffentlicht.
Gießen, den 3. Oktober 1910.
Der Vorsitzende des Provinzialausschusses der Provinz Oberhessen.
_____________________Dr. U finger.
Gießen, 4. Oktober 1910.
Betr.: Die KreishaushaltungsschuleN.
Das Großherzogliche Kreisamt Gießen
au die Großh. Bürgermeistereien des Kreises.
Nachdem die vor Jahren gemachten Anmeldungen von Gemeinden zur KreiShau^yaltitngsschulL inzwischen durch Abhaltung
33 , 15 „
41 531 Mk. 25 Pig.


