Ausgabe 
6.12.1910
 
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Nreisblatt für den Kreis Gietzen.

^rl^_ _________________ 6. Dezember _____ loTo

«» , r , Gießen, den 1. Dezember 1910.

*öetr.: Die Jahresberichte der Gcrverbeinspektionen für 1909 Das Grohlieyogliche Kreisamt Gießen an das Großh. Polizeiamt Gießen und

an die Großh. Bürgermeistereien der Landgemeinden des Kreises.

Wir weisen Sie an, die von Ihnen zu führenden Verzeichnisse über die Erlaubmserteilung nach § 105 c Abs. 4 und 105 f G.ü. (hcUe UslNger Gewerbe-Ordnung S. 236 und 251) so frühzeitig bei uns emzureichen, daß sie bis spätestens 3. Januar 1911 von ml* 1 *, , S" bändige Getoerbeinspeklion ab gesandt werden können. Wir bemerken daß die Verzeichnisse in Urschrift eingesandt werden rönnen und die Gewerbeinspcktionen für diesen Fall an- genneien sind, die Verzeichnisse sofort zu bearbeiten und alsdann zuruazusenden. In der Zwischenzeit kann von Ihnen bei etwa vorkommenden Fällen ein Htlssverzeichnis geführt werden, dessen Inhalt spater in die Hauptverzeichnisse nack>zutragen ist.

*?? miter Bezugnahme aus unser Amtsblatt Nr. 2 vom 16 März 1904, Ihre Berichte über die Revisionen in Gast- und Schankwirtschasteu und Bäckereien (so- wert sie die Veslimmungen der Bekanntmachungen vmn 23. 3a* yuar 1902 und 4. März 1896 betreffen) bis spätestens 2. Januar 1911 bei uns einzureichen.

Wir erwarten bestimmt, daß die Verzeichnisse rechtzeitig bei uns emlausen.

_______________________Dr. Usinger.______________________________ e t r.: Statistik des Wein- und Obstertrags.

An die Großh. Bürgermeistereien des Kreises.

,v ^Die Erlediyung der Verfügung vom 10. Juni 1910 (Kreis* ä» r) wird mit Frist von 3 Tagen in Erinnerung gebracht.

Gießen, den 30. November 1910.

Großherzogliches Kreisamt Gießen.

. ____________Dr. Usinger._________________________________

Bekanntmachung.

® e 11.: Zählung von Getverbebetrieben.

An die Großh. Bürgermeistereien des Kreises.

Soweit Sie noch mit Erledigung unserer Verfügung vom 2. November 1910 (Kreisblatt Nr. 84) rückständig sind, werden Sie hieran mit Frist von einer Woche erinnert.

Gießen, den 1. Dezember 1910.

Großherzogliches Kreisamt Gießen.

Dr. Usinger._____________'

Bekanntmachung.

Nachdem die Kreisstraßenbrücke über den Grenzgraben Hatten­rodHarbach fertig gestellt ist, wird die Kreisstraße von Hatten­rod nach Hakbach für jeden Fährverkehr wieder freigegeben.

Gießen, den 1. Dezember 1910.

Großherzogliches Kreisamt Gießen.

____________________________I. V.: W e l ck e r.____________________________

Bekanntmachung.

Die Kreisstraße GrünbergWeickartshain wird für jeden Fuhrverkehr wieder freigegeben.

Gießen, den 1. Dezember 1910.

Großherzogliches Kreisamt Gießen.

___________________I. V.: Weicker.___________________

Gießen, den 1. Dezember 1910.

Betr.: Gewerbe-Legitimationskarten.

Das Grolcherwgliche Kreisamt Gießen

an die Großh. Bürgermeistereien der Landgemeinden

. des Kreises

und das Großh. Polizeiamt Gießen.

Wek nach § 44 der Gewerbeordnung Warenbestellungen auf­sticht oder Waren ankaust, bedarf hierzu einer Legitimationskarte, welche nach § 44 a der Gew.-Ord. für die Tauer des Kalender­jahres erteilt wird. Sie wollen die Interessenten, welche ihren Geschäftsbetrieb im Jahre 1911 sortzusetzen oder zu beginnen beabsichtigen, durch wiederholte ortsübtick-e Bekanntmachung auf­fordern, ihre Anträge auf Erteilung der Legitimationskarte bei Ihnen jetzt schon und so zeitig zu stellen, daß sie zu Anfang des nächsten Jayres im Besitz der erforderlichen Legitimationskarten sein können. Die Anträge wollen Sie uns, unter Benutzung des von uns durch Ausschreiben vom 25. Januar 1906 Amts­blatt ohne Nummer vorgeschrtrbenen Formulars, baldigst vor­legen.

Zur Erstattung des Berichtes ist die Bürgermeisterei des N i e d e r l a s s u n g s 0 r t c s der Firma zuständig.

m Beantwortung der in dem Berichte vorgesehenen Fragen L aufs Genaueste vorzunehmeu, damit eine Rücksendung zur «ervottstandigung vermieden wird.

. Mr Erteilung der Legitimationökarte ist nach Taris Nr. 49 des Urkundenstempelgcsetzes ein Stempel von 5 Mark zu ver­wenden, weshalb Sie auf Seite 1 des Berichtes angeben wollen, ob die Einsendung des Betrags gleichzeitig mit demselben untf auf welche Art (durch Ueberbringer oder Posteinzahlung) erfolgt/ oder Zusendung gegen Nachnahme gewünscht wird.

Tie Einzahlung durch Postanweisung hat frei von Porto und Bestellgeld zu erfolgen.

.__Dr. llsinger.________________________________

Bekanntmachung.

Betr.: Feldbercinigung in der Gemarkung Eberstadt.

In der Zelt vom 7. bis einschließlich 14. Dezember l. Js. liegt werktags aus Großh. Bürgermeisterei Eberstndt zur Einsicht der Beteiligten offen:

1. ein Beschluß der Bollzugskommisslon über die Entschädigung derjenigen, die durch die Grenzregulierung mit Ober-Hör­gern Land verloren haben und über die Vertvendnng des Landes, das von Eberstadt nach Ober-Hörgern gefallen ist:

2. ein zugehöriges Verzeichnis nebst Lageplänen.

Einwendungen sind während der Offenlegung bei Großh« Bürgermeisterei Eberstadt schriftlich einzureichen und zu begrün.deu< Friedberg, den 29. November 1910.

Der Großhcrzogliche Feldberemiguiigskommissär: Kirnberger, Großh. Kreisamtmann.

io. Frankfurt a. M., 6. Dez. (Orim-Lelegr. öc-3Gieß» Anz.*) Amtliche dlotiernngen der tzentigeu Fruch tmarktvre ise. Weizen Ulf. 20.1 >20.55, Kurhess. Mk.20.15-20.25. norbb. 00 Mk., La Plata Kansas Mk. 00.0000.00, Roggen lhienger) 'Mk. 15.15 bis 'Mk. 15.3 0,' HerstelWetterauer > Mk. 16.5017.00, Gerste Franken Pfäliec Rleb Alk. 17.0018.00, Kleie Alk. 00.00 -00.00, Hafer Mk. 15.2a

bis Mk. 16.00, Rtais Mk. 13.75-14.00, Weizenmetzl 0 Alk. 30.0» bis 30.25, 2. Qualität Alk. 23.7500.00, 3. Qualität Alk. 22.85 blS 'Ulf. 00/ 0, 4. Qualität 'Mk. 00.00 -00.00, Roggeumetzl 0 'Mk. 23.0023.25, 1. Qualität Mk. 19.0019.50, 2. Qual. Mk. 00 00 bis 00.00, Weizeukleie Mk. 9.00 bis Mk. 9.50, Welzens hals 'Mk. 00.0000.00, Noggenkleie 'Mk. 9.50 bis Mk. 10.00, 'Malzkei ue 'Mk. 00.0000. «0, Raps Mk. 23.00 - 00.00, Biertreber 12.25-12.60. Alles ver 100 Kg. ab hier.

fc. Frankfurt a. M. Vi e h h of- M a r kt b e ri ch t vonr 5. Dez« Auftrieb: 'Jünber 1333, darunter Ochsen 384 (00 aus Oefterreicti), Bullen 38, Kühe und Färsen 911, Kälber 270, Schafe 329, Schweine 1821.

Tendenz: Rmder rege, voraus geräumt, Kälber sehr flau, Schate ruhig, abgejetzt, Schweine gedrückt, bleibt Ueberstand.

Preis für 100 Pfd, Lebend- Schlacht- gewicht

Ochsen. Mk. Mk«

Dollfleifchige, auSgemästete, höchsten Schlacht- ivenes, höchstens 6 Fahre alt 4954 8993

Junge fleischige, nicht ausgemäslete und ältere ausgemästete............ 4443 8087

Mäßig geliährte junge und gut genährte ältere 8845 7083

Bulle n.

Vollsteischige, ausgewachsene, höchsten Schlachtw. 4547 7578

Vollsteischige, jüngere......... 8943 6571

Färsen, K ü h e.

Vollsteischige auSgein. Färsen höchst. Schlachtw. 4245 7581

Vollsteischige ausgemästete Ktihe höchsten Schlacht- wertes bis zu 7 Jahren........ 4043 7477

Aeltere ausgemästele Kühe und wenig gut ent­

wickelte jüngere'Kühe und Färien .... 8289 6275

Mäßig genährte Kühe und Färsen .... 2431 4862

Kälber.

Feinste Mast-(Vollmilchmast) u. beste Saugkälber 5054 83-^00 Mittlere 'Mast- und giue Saugkälber .... 46-50 78 -85 Geringere Saugkälber..... . 4145 6976

Schaf e.

Mastlämmer und jüngere Masthammel . . . 3637 7678

Aeltere 'Masthammel und gut genährte Schafe 3100 7273

Schwein e.

Vollfleischige Schioeiue bis zu 2 Zentner Lebendgelvicht......... 52.0051.00 65.5967.00

Vollsteischige Schweine über 2 Zentner Lebendgewicht........ 53,0055.00 66,0069.00

Vollsteischige Schweine über 21/, Zentner

Lebendgewicht ....... 53.0055,00 67.0070.00

Jeltschweme über 3 Zlr.Lebendgev. . 51.5*) -53.0) 66.00«8.00

S.'makwnSdrnck Der Brübl ' lchrn llnto.-öitdi- und ©lemörucferrL DL Lauge, »teilen.