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Ureisblatt für den Ureis Gietzen.
58 5, August 19|Q
Liotcitiülisdnttk der Brühl'scheu Univ.-Buch. unb Stciudruckerri. 9t U a n g e, föteöen.
Bekanutruachrrug.
B o t r.: Feldbereinignng in der Gemarkung L i ch.
x\n der Zeit von, 5. bis einschließlich 18. August 1910 liegt aus der Großh. Bürgermeisterei Lich während der Geschästs-
Bekanutmachuug.
S e t r.j FeWererrrigun in der Gemarklmg Leihgestern.
In der Zeit vom 3. bis einschließlich 16. August 1910 liegt aus dem Amtszimmer der Großh. Bürgermeisterei Leihgestern
das Prolekt über Ausführung von Drainagen nebst Beschluß der Vollzugskommission vom 14. Juli 1910
zur Einsicht der Beteiligten offen.
. C'mweirdungen hiergegen sind bei Meidung des Ausschlusses innerhalb der oben angegebenen Offenlegungsfrist bei Großh.' Bürgermeisterei Leihgestern schriftlich cinznreichen und zu begründen. 0
Friedberg, den 29. Juli 1910.
Ser Großherzogliche Feldbereinigungskommissär:
________Schnittspahn . Groß Herzogs. Kreisam tnionii.
Bekanntmachung
B e t^r.: Feldbercinigung Lang-Gön s.
nilf der Zeit vom 6 bis einschließlich 12. August 1910 liegt nut dem Amtszimmer der Großh. Bürgermeisterei Lang-Göns: cm Beschluß der Bollzugskommission vom 12. Juli 1910 ftber die Kreszenz- bezw. Pachtentschädiguiigen infolge Aus- suhrung des neuen Gönsbaches nebst zugehöriger Ucbcr- sichtskarte
zur Einsicht der Beteiligten offen.
. Gninuenbiingen hiergegen sind bei Meidung des Ausschlusses ilinerhalb der obenangegebelieil Offenlegnngsfrist bei Großh. Bürgermeisterei Lang-Göns schriftlich cinznreichen und zu begründen.
Friedberg, den 2. August 1910.
Ter Großherzogliche Feldbercinigungskommissär: Schnittspahn, Großh. Kieisamtmann.
Bekauiitmachnng.
Bet r.: Militärische Schießübungen.
>N! der Zeit vom 10. bis 20. August d. I. findet durch das c r-tm OIL Infanterie-Regiments Kaiser Wilhelm (2. Großh Scfi.) S!r 1 l6 c>n Scharfschießen statt, und zwar i» den, Gc- Innbe. Stoischen Allendors a. d. Lahn, Dutenhofen, Münchholzhausen, Bubtingsh«uscr-Hof, Stapvetberg, Hohc-Birkcu, Gros^Rechtenbach, Lützellinden.
Geschossen wird an den genannten Tagen von 7 Uhr vormittags bis 3 Uhr nachmittags.
Die Straße Groß-Rechtenbach—Lützellinden kann betreten werden, dagegen ist die Straße Groß-Rechtcnbach-Wctzlar gefährdet. J
. D Unbefugte lverden gewarnt, das bezeichnete Gelände während des Schießens zu betreten.
in Betracht kommenden Großh. Bürgermeistereien des Kreises Gießen werden beauftragt, Vorstehendes wiederholt zur Kenntnis der Ortsbewohner bringen zu lassen.
Gießen, den 29. Juli 1910.
Großhcrzogliches Kreisamt Gießen. 3- V.: L a u g e r m an».
stunden das Projekt über Abführung verschiedener Trainage- systeme nebst Beschlüsse der Vollzugskommission vom 23. und 30. Juli 1910 zur Einsicht der Beteiligten offen.
Einwendungen hiergegen sind bei Meidung des Ausschlusses ^cr Offenlegungsfrist bei Großh. Bürgermeisterei Lich schriftlich elnzureichelr.
Friedberg, den 31. Juli 1910.
Ter Großherzogliche Feldbereinigungskommissär: _____________e rf, tu 111 n n h n , Givnb Kieisointmann.
Bekaiurtttlachttirg.
23 c l r- •* Feldbercinigung O denhause n und Geilshausen.
-Las Projekt über Regulierung der Lumda in den Gemarkungen Odenhausen und Geilshausen nebst zugehörigen Beschlüssen liegt m der Zeit vom 5. bis einschließlich 11. August I. I. auf dem Amt^zininrer der Großb. Bürgcrmeisterci Odenhausen und in der Zeit vom 12 bis einschließlich 18. August l. I. aus deni Amts- zimmer der Großh. Bürgermeisterei Geilshansen zur Einsicht der Beteiligten offen.
Einwendungen hiergegen sind bei Meidung des Ausschlusses innerhalb der obenaugegebenen Offenlegungsfriften bei Großh. Bürge,me:sterei Odenhausen und Geilshausen schriftlich cinzu- rcichcn und zu begründen.
Friedberg, den 3. August 1910.
xcc Großhermögliche Feldbcreiiiigungskommissär: S ch n l t t s v a h,i. Kreisamtmann.
Bekattritlrrachttttg.
Betr.: Feldbereinignng Geilshausen; hier die Mitglieder der Vollzugskommission.
Ta der zuni Sachverständigen gewählte Landwirt Adolf Weber von Geilshausen gestorben ist, ist die Neuwahl eines Sachverständigen vorzunehmen.
... J^eni ich dies zur öffentlichen Kenntnis bringe, lade ich sämtliche beteiligte Grundeigentümer zur Neuwahl eines zur Voll- zugswmmission zu berufenden Sachverständigen auf:
Freitag den 19. A u g u st 1910,
, vormittags 10V? Uhr,
im Saale des Gastwirts Ludwig Hillgärtner zu Geilshansen ein - . Z" dieser Versammlung hat jeder anwesende beteiligte Grund^ agentinner eine Stimme. Tie Wahl erfordert zn ihrer Gültig- kat eine Mehrheit von Zweidritteilen der Anwesenden und ist unter dieser Voraussetzung auch für die nicht erschienenen Beteiligten verbindlich. '
Wird, was Zulässig ist, ein Stellvertreter der Sachverständiaett öum ordentlichen Sachverständigen gewählt, so findet alsbald auch die Wahl eines Stellvertreters statt.
Kommt eine gültige Wahl nicht zu Stande, so hat diel Landes-- rommisston den Sachverständigen zu ernennen
Friedberg, den 26. Juli 1910.
Ter Großherzoglichc Feldberanigungskommissär: K i r n b e r g e r, Großh. Kreisaintmann.
m .. Gießen, den 3. August 1910.
xjetr.: Tie Aufbesserung der Bezüge bedürftiger Lehrerwitwcn. Die Großh. KreisschMommWoli Gießen an die Schulvorstände des Kreises.
^ni 1. April 1910 ab können aus Staatsmitteln Beihilfen an bedürftige Lehrerwitwen bewilligt werden. Wir beauftragen Sie, wenn in Ihren Genieinden solche Witwen vorhanden sind, uns dieses , sofort bekannt zu geben. In Betracht kommen besonders btejenigen Witwen, die am 31. März 1900 schon Witwengeld bezogen haben, oder solche, die vom 1. April 1900 an mit Witwengeld _aich Gruird des Artikels 15 beß Gesetzes über die und Waisenkasse der Volksschullehrer zugegangen sind. Neben den Namen ist der Wohnort der Witwe und der letzte ^ienstort ihres verstorbenen Mannes anzngebcn. _____________________I. V.: Welcker._____________________ m . . . Gießen, den 4. August 1910.
®cjr.: Tie Feier des Sedanfestes.
Die Großh. Kreisschulkonniiission Gießen
an die Schulvorstände des Kreises.
, beauftragen Sie, das oben bezeichnete Fest in der bisher üblichen Weise abhalten zu lassen.
_____________________I. V.: Welche r.____________________ m L Gießen, den 4. August 1910.
Be^t r.: Tie Verwendung von Schulkindern bei Treibjagden. Die Großh. Kreisschllllioiimrisßon Gießen an die Schulvorstände des Kreises.
Großh. Ministerium des Innern, Mteilung für Schul- angelegenhelten, hat durch Versügung vom 26. Oktober 1907 an- geordnet, daß Schulkinder zum Zwecke der Veriven- d u n g b e i T r e i b j a g d e n n i ch t m e h r v o m S ch u l b e s n ch beurlaubt werden sollen. Wir ersuchen Sie, die Lehrer hieran zu erinnern.
_____________________I. V.: Welcher.____________________
Bekanlitmachnttli.
Betr.: Tie Veranstaltung von Verlosungen innerhalb des Groß- Herzogtums.
Ter Geflügel-, Vogel- und Kaiiinchenzuchtverein Echzell und I Umgegend beabsichtigt, mit der voraussichtlich am 29. und oO. Oktober d. Js. zu Echzell stattfindenden oberhessischen Ver- bands-Geslugel-Ausstellung eine Verlosung von Geflügel und Gc- I branchsgegenständeii zu verbinden. i
Großh. Ministerium des Innern hat die nachgesuchte Erlaubnis zur Veranstaltung dieser Verlosung unter der Bedingung I erteilt, daß bis zu 4000 Lose zu 0,50 Mk. das Stück ausgegeben werden dürfen und mindestens 60<y0 des Bruttocrlöses aus dem Verkaufe der Lose zum Ankauf von Gewinngegenstäuden zu ver- I wenden lind.
Zugleich ist der Vertrieb der Lose in der Provinz Oberhcssen I gestattet worden. |
Gießen, den 4. August 1910. ;
Grobherzogliches Kreisamt Gießen. I. V.: Welcher.


