Ausgabe 
1.10.1910
 
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Wk.

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Rotationsdruck der B r ü h l' scheu Univ.-Buch- und Steindruckerki. R. Lange, Gießen.

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Kalber, Schake und Preis pro lOOPfd. Lebend- Schlacht-

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kichenfakls zu vervollständigen^ auch ist Spalte 3, soweit noch nicht geschehen, zu d i e r e n.

Gießen, den 26. Oktober 1910.

.Großherzogliches Kreisamt Gießen.

___________________________I. V.: Welcker.___________________

Schweine.

Vollfleischige Schweine über 2 Zentner Lebendgeivicht

Vollfleischige Schweine über 2*/, Zentner

Lebendgeivicht

Fettschweme über 3 Ztr.Lebendgew. .

Fleischige Schweine

Bekanntmachung.

Auf Grund des § 60 der V ^ordrrung, die Anlegung des Grundbuchs imt) die Ausftlhrung de» I>rundbuchordiulng betreffend

lo. Frankfurt a. M. V i e l; h o f- Ai a r k t bericht vonr 31. Okt. Auftrieb: Rinder 1439, darunter Ochsen 462, Bullen 38, Kühe lind Färsen 939, Kälber 260, Schale 375, Schweine 1927.

Tendenz: Rinder ruhig, bleibt Ueberfland, Schweine ruhig, bleibt Ueberfland.

r")rucksachen aller Art

liefert In Jeder gewünschten Ausstattung preiswert die

Brühlsche Universitäts-Druckerei, Schulstr. 7

gewicht Ml.

Ochsen.

Vollster,chige, ausgein^-te, höchsten Schlacht­wertes, höchstens 6 Jahre alt

Junge fleischige, nicht alisgeinästete und ältere ausgemästete

Mäßig genährte junge und gut genährte altere Bullen.

Vollfleischige, ausgewachsene, höchsten Schtachtiv. votlfleischige, jüngere Färsen, h e.

Vollfleischige ausgenl. Färsen höchst. Schlachtro.

Votlfleischige ausgelnafleteKühe höchstenSchlacht- rverles bis zu 7 Jahren

Aeltere allsgemästete Kühe und wenig gut ent­wickelte jüngere Kühe und Färsen ....

Mäßig genährte Kühe mit) Färsen

Gering genährte Kühe und Färsen .... Kälber.

Feinste Mast-(Vollmilchmast) u. beste Saugkälber Mittlere Blast- und gute Saugkälber ....

Geringere Saugkälber Schafe.

Mastlänuner und jüngere Masthainmel . .

Aeltere Masthammel und gut genährte Schafe Mäßig genährte Hammel und Schafe (Merz­schafe) ...............

Märkte.

]c* ^Vflufjurt a. M., 31. Okt. (Orig.-Telegr. desGieß Anz. ) Amtliche Notierungen der heutigen Fruchtmarkt preise. Weizen Mk. 19.7500.00, Kurhess. Mk. 19.7520.00, nordd. 00 'Bit., La Plata Kansas Mk. 00.0000.00, Roggen (hiesiger) Mk. 15.15 bis Mk. 15.25,Gerste (Wetterauer) Mk.16.0016.50, Gerste Franken Pfälzer Ried Alk. 16.5017.00, Kleie Mk. 00.00-00.00, Hafer Mk. 15.25 bis Mk. 16.00, Mais Mk. 14.0000.00, Weizenmehl 0 Mk. 30.00 bis 30.25, 2. Qualität Mk. 23.7500.00, 3. Qualität Mk. 22.25 bis Mk. 00.00, 4. Qualität Mk. 00.00-00.00, Roqqenmehl 0 Mk. 23.0023.25, 1. Qualität Mk. 19.0019.50, 2. Qual'. Mk. 00 00 bis 00.00, Weizenkleie Mk. 9.00 bis Bit. 9.50, Weizenschale Mk. 00.0000.00, Roggenkleie Mk. 9.50 bis Mk. 10.00, Malzkeime Bit. 00.0000. )0, Raps Mk. 23.00-00.00, Biertreber 12.2512.60. Lllles per 100 Kg. ab hier.

ko. F-ranksnrt a. M., 31. Okt. (Orig.-Telegr. des »Gieß. Anzeigers".) K a r t o f f e l m a r k t. Man notierte: Frühkartoffeln in Waggons Mk. 6.306.50, im Kleinhandel Mk. 7.500.00 für je 100 Kg.

vom 13. JanUar 1900 wird bestimmt, daß das Berggrundbuchl für die Gemarkung Lang-Göns in Ansehung des Bergwerks Eisenstein- und BraunsteingrubeEduard von Türkh-eim" vom 1 Dezember 1910 ab als angelegt anzusehen ist. Alle nach dem 9. Mai 1908 an diesem Bergwerk erworbenen Rechte und Ein­wendungen, in Ansehung derer es nach dem § 31 der eingangs genannten Verordnung einer Anmeldung bedarf, sind vor bent 1. Dezember 1910 bei uns anzumelden, widrigenfalls ein Vorrang gegenüber den in das Berggrundbuch einzutragenden Rechten, in Ansehung derer die Anwendung nicht versäumt worden ist, verloren geht.

Gießen, am 28. Oktober 1910.

Großherzogliches Amtsgericht.

Bekanntmachung.

Großh. Ministerium der Justiz hat als Tag, an welchem m't der Anlegung des Grundbuchs für die Gemarkung Daubrmgen zu beginnen ist, den 31. Oktober 1910 bestimmt.

Gießen, den 31. Oktober 1910.

Großh. Amtsgericht.

Bekanntmachung.

B e t r.: Den Ladenschluß in den Geschäften der Lederhändler in Gießen.

In Ergänzung unserer Bekanntmachung vom 12. Septeniber 1910 (Kreisblalt Nr. 70) bringen wir zur öffentlichen Kenittnis, daß die Lederhändler Mit offenen Verkaufsstellen in Gießen an den Ausnahmetagen vor Weihnachten, Ostern und Pfingsten gemäß der ihnen von der Ortspolizeibehörde nach § 139e Abs. II Ziffer 2 der Gewerbeordnung erteilten Genehmigung ihre Geschäfte um 10 Uhr schließen dürfen.

Unter den genannten Ausnahmetagen vor Weihnachten (außer den obenbez-eichneten) ist auch der ganze Monat Dezember zu verstehen, wo die Offenhaltung der Verkaufsstellen bis 9 Uhr -ugelassen ist.

Gießen, den 27. Oktober 1910.

Großherzogliches Kreisamt Gießen.

I. V.: Langermann.______________

Bekanntmachung.

B e t r.: Feldbereinigung in der Gemarkung Birklar.

Mit Entschließung vom 20. Oktober 1910 hat Großh. Mini­sterium des Innern, Llbteilung für Landwirtschaft, Handel und Gewerbe, den Zuteilungsplan von Birklar auf Grund von Ar­tikel 36 des Feldbereinigungsgesetzes in der Fassung der Bekannt­machung vom 7. Juli 1906 für vollziehbar erklärt. Ich bestimme nunmehr als Zeitpunkt der Ausführung (Eigentumsübergang!) den 1. November 1910 und überweise hiermit mit Wirkung von diesem Tage den Beteiligter: die neuen Grundstücke.

Tie Ueberweisung erfolgt unter folgenden Bedingungen:

1. Meliorationsarbeiten können auf den neuen Grundstücken auch fernerhin vorgenommen werden,

2. bic beteiligten Grundeigentümer müssen sich eine Ver­änderung der Zuteilung gefallen lassen, die infolge der Ausftlhrung von Meliorationsarbeiten, der Anlage von Wegen, Gräben oder aus sonstigen Gründen innerhalb der Zeit der Ausführung dieser Arbeiten notwendig werden.

Ern hierdurch bedingter Ab- und Zugang von Gelände wird dem neuen Eigentümer nach dem Bonitätswert vergütet bezw. zugeschrreben.

Friedberg, den 23. Oktober 1910.

Der Großherzogliche Feldbereinigungskommissär: - S cd n i 11 s p a h n, Kreisamtmann.

Bekanntmachung.

Einstellung von Dreijährig-Freiwilligen für das III. ^eebataillon (Marine-Infanterie) tu Tsingtau (China).

: Oktober 1911, Ausreise nach Tsingtau: Januar 1912, Vermreise: Frühjahr 1914. Bedingungen: Mindestens l,6o m groß, kräftig, gesunde Zähne, vor dem 1. Oktober 1892 gcboren (jüngere Leute nur bei besonders guter körperlicher Ent­wicklung).

A c 3 Tsingtau wird außer Löhnung uird Verpflegung täglich Mark Teuerungszulage gewährt.

Meldungen mit genauer Adresse sind unter Beifügung eines vom Zivilvorsitzenden der Ersatzkommission ausgestellten Melde- fcherns zum freiwilligen Dienfteintritt auf drei Jahre zu rich­ten an:

Kommando des III. Stammseebataillons, Wilhelmshaven.

Bekanutmachttttg.

Einstellung von Drei- u n i> Vierjährig-Freiwil­ligen für die Matrosenartillerie-Abteilung Ktautschou (Küstenartillerie) in Tsingtau r (China).

mm , 'tetIun9: Oktober 1911, Ausreise nach Tsingtau: Januar 1912 bezw. 1913, Heimreise: Frühjahr 1914 bezw. 1915. Be- drngungen: Mindestens 1,64 m groß, kräftig, gesutide Zähne, vor dem 1. Oktober 1892 geboren (jüngere Leute nur bei bcfoitber^ guter^ körperlicher Entwicklung).

A .Sn Tsiirgtau wird außer Löhnung und Verpflegung täglich 0,50 Mark Teuerungszulage gewährt.

Melchmgen mit genauer Adresse sind unter Beifügung eines vom Zivilvorsitzenden der Ersatzkommission ausgestellten Melde- schents zum freitvilligen Dienfteintritt auf drei bezw. vier Jahre richten an:

Kommando der Stammabteilung der Matrosenartillerie Kiautschou,

- Cuxhaven.