Ausgabe 
18.7.1907
 
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Kreisblatt für »en Kreis Sietzen.

Nr. 52 23. Juli 11)07

Bekanntmachung.

Es wird zur öffentlichen Kenntnis gebracht, daß der Kreis­ausschuß während der Zeit vom 23. Juli bis 1. September d. Js. Ferien hält.

Während dieser Ferien können in öffentlicher Sitzung nur schleunige Sachen zur Verhandlung gelangen.

Auf den Lauf der gesetzlichen Fristen sind die Ferien ohne Einfluß.

Gießen, den 19. Juli 1907.

Ter Kreisausschuß des Kreises Gießen.

___________________________I. V.: Welcker. '_______________________

Gießen, den 20. Juli 1907.

B e t r.: Kontrolle über die im Privatbesitz befindlichen Vorräte an Schießpulver und Sprengstoffen.

Das Großherwgliche Kreisanri Gießen an die Großh. Bürgermeistereien der Landgemeinden des Kreises.

Wir sehen Ihrem Bericht binnen acht Tagen entgegen, ob und welche Personen sich im Besitze der rubrizierten Gegen­stände befinden. Tie Angaben in der «unzureichenden Ueber- sicht sind, wie folgt zu gliedern:

Sprengstoffe

brisante

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gewöhn­liche '

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Aufbewahrungs­ort

In der Uebersicht ist der durchschnittliche Bestand während des Jahres einzutragen, und sind nur solche Lager auszu­führen, welche mehr als 50 Kilogramm Schießpulver und ge­wöhnliche Sprengstoffe oder 10 Kilogramm brisante Sprengstoffe enthalten, gleichviel, ob das Lager einem Besitzer gehört oder ob es ein Sammellager von Sprengstoffen mehrerer Besitzer ist.

Bei Nichtvorhandensein der ohenerwähnten Stoffe ist Fehl­bericht zu erstatten.

Großherzogliches Krejsamt Gießen.

____________________I. V.: Welcker.____________________

Aekmmtnuchung.

Betr .: Rauschbrand zu Düngen.

Der bei je einem Schaf des Hch. I o ck e l VII., K. SchmidtV. und Hch. Seibert VII. zu Hungen ausgebrochene Rausch- brand ist erloschen.

Belr.: Milzbrand zu Watzenborn.

Der unter dem Viehbestand des Johann Häuser zu Watzenborn ausgebrochnene Milzbrand ist erloschen.

B e t r.: Rauschbrand zu BurkhardSselden.

Ter bei einem Schaf des Hch. Rühl III. zu Burk­hardsfelden ausgebrochene Rauschbrand ist erloschen.

B e t r.: Rauschbrand zu Hungen.

Der bei einem Schaf des Hch. Seibert VII zu Hungen ausgebrochene Rauschbrand ist erloschen.

B e t r.: Rotlausseuche zu Langsdorf.

Tie bei einein Schwein des Ph. Köhler VI. zu Langsdorf ausgebrocl^ene Rotlaufseuche ist erloschen.

Bet r.: Rotlaufseuche zu Trais-Horloff.

Bei einem Schwein des Heinrich Jacob zu Trais- Horloff ist Rollaufseuche festgestellt worden. Gießen, den 22. Juli 1907.

Großherzogliches Kreisamt Gießen.

I. B.: L a n g e r m a n n.

Amtliche Nachrichten über Viehseuchen.

Die über die Schafherde des Schäfers Karl G r e b zu Storndorf verhängte Gemarkungssperre ist wieder aufgehoben.

Das Vorkommen bon Viehseuche» im Groscherzogtum Hessen

während des Monats Juli 1907.

Milzbrand wurde festgestellt in Lützel-Wiebelsbach, Kreis Erbach, in Dauernhenn und Glauberg, Kreis Büdingen, und in Laubach, Kreis Schotten, je bei 1 Rind.

Rausch brand wurde festgestellt in den Orten des Kreises Gießen: Klein-Linden und Eberstadt je bei 1 Rind, Oppenrod und Hof-Güll je bei 1 Schaf, in Heisters, Kreis Lauterbach, bei 1 Rind, in den Orten des Kreises Schotten: Ober-Seibertenrod bei 1 Rind, Eichelsdorf und Burkhards je bei 1 Schaf.

SchN) eine roll au f wurde festgestellt in den Orten des Kreises Darmstadt: Weiterstadt bei 3, Griesheim bei 2, Arheilgen und Eberftadt je bei 1, in Biblis und Lampertheim, Kreis Bensheim je bei 1, in den Orten des Kreises Dieburg: Groß- Zimmern bei 4, Ober-Roden bei 3, Brandau bei 1, in Erbach und Raubach, Kreis Erbach, in Groß-Gerau und Gernsheim, Kreis Groß-Gerau, je bei 1, in den Orten des Kreises Heppen- herum: Lörzenbach bei 3, Rimbach und Bonsweiher je bei 2, in den Orlen des Kreises Offenbach: Mainflingen bei 4, Zell- Hausen bei 1, in den Orten des Kreises Gießen: Trais-Horloff bei 2, Bettenhausen bei 1, in Arnshain, Kreis Alsfeld, in Bingen­heim, Kreis üdingen,V in Friedberg, Kreis Friedberg, je bei 1, in den Orten des Kreises Lauterbach: Schlitz bei 2, Landenh-ausen, Hartershausen und Rimbach je bei 1, in Burkhards, Kreis Schotten, in Mombach und Bretzenheim, K'reis Mainz, in Alzey, Kreis Alzey, in Büdesheim, Kreis Bingen, je bei 1, in den Orten des Kreises Worms: Wornrs bei 4, Abenheim bei 2, Dalsheim, Eppelsheim, Herrnsheim und Osthofen je bei 1, zusammen bei 59 Schweinen, außerdem bei 3 geschlachteten Schweinen zu Worms'.

Tie Schweineseuche (Schweinepest) herrschte in Tarmstadl, Griesheim, Arheilgen, Pfungstadt und Messel, Kreis Tarmstadt, in Lorsch, Kreis Bensheim, in Crumstadt, Bischofs­heim und Trebur, Kreis Groß-Gerau, in Unter-Schönmattenwag, Kreis Heppenheim, in Ober-Ingelheim und Büdesheim, Kreis Bingen, ^nd in Osthofen, Kreis Worms.

Veknnntrrmchrmg.

Im Staatsverlag ist erschienen und durch alle Buchhand^ lungen zum Preis von 1 Mark zu beziehen:

Maßregeln zur Bekämpfung der Reblaus.

Amtliche Herausgabe filr das Großherzogtum Hessen, ent­haltend sämtliche aus die Reblaus bezügliche reichs- und landesrechtlichcn Vorschriften.

Tie Ausgabe ist im Auftrage Großh. Ministeriums des Innern von Landesökonomieral Müller bearbeitet.

6 Bogen, 8,j, in Umschlag broschiert.

Gießen, (tficn 18. Juli 1907.

Großherzogliches Krcisamt Gießen.

I. V.: Sanger mann.

Kekanntmachung.

Vetr»^ Das Droschkensuhrwesen während des Universitäts- Jubiläums.

Auf Grund de§ § 37 der Gewerbe-Ordnung und deS Art. 56 der Städte-Ordnung wird für die Dauer des in Gießen stattfindenden Universitäts-Jubiläums vom 30. Juli bis 4. August ds. Js. für daS Droschkenfuhrwesen bestimmt:

1. Die Ausstellung von Fuhrwerken und deren Ver­wendung während des Universitäts-Jubiläums ist nur den­jenigen Personen gestattet, welche ihr Vorhaben hei dem Großh. Polizeiamt Gießen angcmeldet haben.

2. Kutscher darf nur sein, wer mindestens 18 Jahre alt, des Fahrens kundig und gut beleumundet ist; er muß sauber und anständig gekleidet, sein Gefährt rein sein und hat dem Fahrgast gegenüber ein höfliches und anständiges Benehmen zu beobachten.

3. Die Fuhrwerke müssen mit gesunden, kräftigen Pferden bespannt, solid gebaut, gepolstert, von innen zu öffnen und mit Laternen versehen sein.