Ausgabe 
5.9.1907
 
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Bekanntmachung

Betr-: Schweinerotlauf.

QUn=cJ b^uu Schweinebestarid des Heinrich Schäfer V. zu Clrn- 0X1 L,on Rotlaufseuche sestgefteNt ivorbcn. iseyvfuperre i,t verhängt-

a, .Tt-cr dem.^chweinebestand des Ehr- Ernst Bingel zu

Vl)n Rotlaufseuche sestgestcllt worden, weyöftsperre ist verhängt-

Tj, dem .Schtocinebestand des Hch Döpfer II. zu WfHWp r5 lwn Rotlaufseuche festgestellt nxjrbcii. ^vottlpexie tft verhängt-

*

Str-: Blüschenausfchlag zu Holzheim.

il,60Zi6Einl ^gebrochene

Flesten, den 3. September 1907.

Groß herzogliches Kreisamt Gießen.

2. V.: Froelich.

Sekranntmachnng.

ff^'tttlwntenfleuer-Ertlärungen zum

Notrufe der Gemerndesteuerveranlagung für 1908/09.

bom^lO6 <Wi 1895 die Kapitalrcntensteucr 5etr

auf erfolgt die Heranziehung zu dieser Steuer

f Grund einer Erklärung, welche jeder nach den einschlägigen $eihnimungen Steuerpflichtige über deiiJah^sbetraa feuer

l^,^WW&'!Ss

. »«käuäss

Sie Lei den Bürgermeistereien einraufenden Steuererklärungen Werden, und zwar insoweit verschlossen, uneröffnet an die Bor- Werden^ detreffenden Veranlagungskommission abgegeben .1t/> Formular zu den Steuererklärungen, welchem ein Aus- zug aus dem Gesetz und eine bezügliche nähere Anweisung bei-

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«"Ä ttÄÄäoo®. L Jiner Steuererklärung verpflichtet, sobald KmmH&neaVfie,^6tn9 SGocfi6cnbcn bcc »cranlagungs-

^iefjen, Grünberg, Hungen, Nidda, , den 29. Juli 1907.

~ (^roßherzoglichen Steuerkommissariate: xr- Metzler. Wenzel. Hoos. K'orfmann.

| <§ersonen, die Land- und Forstwirtschaft oder ein

^Ä;.n?tr/6c^ .bl-c ^um erstenmale mit Anlage- und L- ^l.eb^kawtal zur Vermögenssteuer veranlagt werden, eine schrift­liche Erklärung über das im land- und forstwirtschaftlichen ^I-^!?erb.ichen Unternehmen verwendete Anlage- und Be­triebskapital und die es belastenden Schulden abzngeben.

rb na$ dkrt. 2d des Gesetzes diejenigen deren

sonstiges Vermögen (Kapitalvermögen usw.) nach Abzug der da­rauf lastenden Schulden einen Wert von 3000 Mk. und melw bat 9r^n-1rbTer- ^^niagen ^^n^agung zur Vermögenssteuer zur Ab.gabe einer schriftlichen Erklärung über dieses Vermögen

-3u diesen Erklärungen sind die vom Großh. Ministerium der w^nach^D^b^-^rnrularien zu verivenden; dieselben sind le nach Wahl der steuerpflichtigen offen oder verschlossen in den Gemeinden des Kreises Gießen, soweit sie gehören:

r«U- &cn ^^.udg emeiiiden der Steuer ko mmissariate Gießen

^^a?9, ^un9en' ^lbba brs zum 15. September dieses

'v L5 )

21 ?tab^ bis 30. September dieses Jahres, ohne luui ll(?l9x .b^^balb eine besondere Aufforderung ab­zuwarten hat, bei der Bürgermeisterei des Wohnortes ÄÄSEKb

ble, Bc,tletsfcnbE" eteueitommiffariate zugesendet, an welch. .

rnaran3fn innerhalb vier Wochen unmittelbar

abzu^eben^'32 ®efefce3 fillb bie Vermögensstruererklärungen

L iür Minbejährige, für Abwesende, sowie für Personen, die fArttt ^iusnbcrt unter Bormundschaft oder Pfleg-

9 sind, von denen gesetzlichen Vertretern;

deren Ärwaltern' ^euervflicht unterliegen, von 3" ö^en aijberen Jetten von dem Steuerpflichtigen selbst

al^an??! hinsichtlich seines eigenen Vermögens, sowohl tu., and) beg Vermögens, das ihm nach Art. 10 des Gesetzes bei der Besteuerung zuzurechnen ist. q

c r, ?sbdaBe d'eser Erklärungen ist besonders zu beachten, daß Schulden und Lasten mir dann an dem rauhen Vermögen

J^rbfn können, wenn das Bestehen und die Höhe dieser ^ochult^n und Lasten nachgewiesen wird.

zutreffenden Veranlagung des ^r Abaab.9^» jcfy9lt^ dessen eme gesetzliche Verpflichtung k ^-.bgabe von Erklärungen nicht besteht, ist die Einreickun Me1^ lbpfnr^fharU rsbGI -bic ^öbc' ben Wert desselben uni uM^Abelastenden Schulden in eigenem Interesse des ©teucp enie^^mtürnUA^u$PenfWext' ba hierdurch unter Umständen Weiterungenvo^eb^ erwachsenden

utT 5)riian HriTf L .. * o richten wir an die hiernach

Bttirke^bierru/t ^^Niogenssteucrcrklarungen Verpflichteten unserer

h^runt die Aufforderung, ihre Erklärungeii bis zu dem Qn9 ?n?eÜX ^er,mn ?n. die betr. Bürgermeistereien oder direkt laus,'n^n9G^9G^ Zukußeri. Tie bei den Bürgermeistereien ein-

Steuererklärungen werden, und zwar insoweit ver- ramm ffin« i^'r bl< Vorsitzenden der betr. Veranlagungs- xommistion abgegeben werden.

.... ^rmularien zu den Steuererklärungen, welchen ein Aus- aeiüa? bierzu erlassenen Anweisung bei-

orteszu' äziehen ^M)b9e Von bcc Bürgermeisterei des Won-

Gießen, Grünberg, Hungen, Nidda,

' den 29. Juli 1907.

~ Großherzoglichen Steuerkommissariate: ^r- Metzler. Wenzel. Hoos. K'orfmann.

- titel be§r ^re6e§ ^infofetn1^^^rung sind nach Ar- dere Aufforderung der Ve'anlaaaüÄÄ ITn..feinen Fall ßcfon- eteu^hibicien,9m flangenen Steuerjahr bereits xm- ^a/IaT a bar vorausge- waren, auch inzwischen i Fn-p» U Renten steuer zugezogen keine den Bttrag von IM Mk -"witzelt und

ÄÄ^a9I iUä1 .KaPilalziusen ^Lg/'L^

Kvpitalrentenstruererklärung3 abz^ngZm^^" ®C,<6eä ba6tn bie t Msirisu äs*»

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verslichteten Bewohner unsrer lrentensteuererklärnngen

ihre Erklärungen bis u -öeatife hiermit die Aufforderung, treffenbtnh ?e3h-Cn,C,H Terminen an die bL

lassen. Tie b?i d^n Bürget,»ns gelangen zu klärungcii iverdcii, und" zwal Icm/aufenden Steuerer- an den Vorsitzenden der 6etreir/nbm $pr1nft6 °lfC?i '"'eröffnet übersendet werden. 1 rrLnDen Beranlagungskommlssionen I chem^ein Auszug"^.?/ dem °l"«'enst-u^ertlärungeii, wel-

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Krkannlmachung.

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