Einzelbild herunterladen

Schwurgericht.

th. Gießen, 9. Dez.

Vor dem Schwurgericht wurde vorgestern gegen das noch un­bestrafte 23 Jahre atte Dienstmädchen Katharine Goetz aus Butz- hach wegen Kindestötung verhandelt. Tie Anklage vertrat Gerichtsassessor Knauß: die Verteidigung sührte Rechtsanwalt Schenk v. Schweinsberg. Es waren 13 Zeugen und als medizinische Sachverständige Mcdizinalrat Tr. Ncbl-Fricd- derg und Professor Dr. Berliner -Gießen zu hören.

Tic Angeklagte war geständig, ihr am (5. Juli in Butzbach un ehelich geborenes Kind gleich nach der Geburt getötet zu haben, lieber den Grund der Tat kann oder will sie keine Angaben machen. Tie Angeklagte hat ihr neugeborenes Kind zuerst durch ein Tacki- senster in die Regentrause geworfen. Als Gesellen ihres Dienst- Herrn aus das Gewimmer des armen Gcschöpschcns aufmerksam wurden und es retteten, und als der Dienstherr, der den Sach­verhalt erkannte, der unnatürlichen Mutter ihr Kind in die Kammer zurückbrachte, tötete diese es durch Verwundungen mit Glas scherben und durch Ersticken in einem Bcttkolrer. Durch die Ver­nehmung der Zeugen ist sestgestellt, daß die Angeklagte eine be­schränkte Person ist. sachverständiger Mcdizinalrat Tr. Ncbl ist cbenjall., der Ansicht, daß man cs in der Angeklagten init einer sehr beschränkten, Willensschwächen Person zu tun hat, welcher Ilmstand bei Abmessung der Strafe mildernd in Rücksicht zu ziet>en sei. Gleichwohl sei die Goctz sür ihre Tat strasrechtlich verantwort­lich zu machen. Professor Tr. Berliner hat die Angeklagte in der Klinik längere Zeit beobachtet. Tie hochgradige Beschränktheit der Goetz, die ebensalls unehelich auf die Welt gekommen ist und deren Mutter schon geistig minderwertig >var, in Verbindung mit der seelischen Erregung, in welcher sie sich bei der Tat befand, läßt es nicht ausgeschlossen erscheinen, daß sich die Angeklagte in einer krankhaften Storung ihrer Gristestätigkeit befand, durch welche bei Begehung der Tat ihre freie Willcnsbestimmung aus­geschlossen ivar. Ter Sachverständige erklärt, c-s könne diese Frage weder besaht, noch verneint werden, so daß er sein Gutachten dahin abgibt, daß es sich um einen Fall handelt, der sich auf der.Grenze bewegt.

An die Geschworenen werden die Schuldiragen wegen K i n d c s l ö t u n g und die Frage nach mildernden Umständen gestellt. Gerichtsassessor Knauß schildert kurz den Tatbestand der Anklage. Es unterliege nicht dem geringsten Zweifel, daß die Angeklagte ihr uneheliches Kind in oder gleich nach der Geburt getötet hat. Es handelt sich für den Richter um die Frage, ob die Angeklagte. ,zur Zeit der Begehung der Tat sich in einem Zustande der Bewußt­losigkeit oder krankhafter Störung der Gcistestätigkeit befand, durch welche die freie Willensbestimmung ausgeschlossen war. In diesem Punkte seien sich die gehörten beiden Sachverständigen nicht einig. Es habe aber der Richter die Pflicht, aus Grund der Bcweisaufnahme in der Sache selbst zu entscheiden und wie der Richter ein unbcschworenes Zerignis, als beweiskrästiger im Urteil bewerten könne, als rin unter Eid abgegebenes, so müsse man im vorliegenden Fall selbständig prüfen. Dabei würden die Ge­schworenen nach Lage der Verhältnisse dem Medizinalrat N e b l Recht geben, wonach die Angcktagte für verantwortlich zu erklären ist. Es kam der Angeklagten daraus an, das Kind zu beseitigen, weil die Mutter ihr im voraus erklärt halte, sic werde die Last, das Kind zu ernähren, nicht übernehmen Es gehe nicht an, die Angeklagte sür die begangene Tat straflos ausgehen zu lassen, was geschehen müßte, wenn man der Ansicht des Professors Ber­liner beitreten wollte. Ter Vertreter der Anklage tritt dafür ein, die Schuldsrage zu bejahen, aber auch das Vorliegen mildernder Umstände als vorliegend anzunehmen.

Ter Verteidiger Rechtsanwalt Schenk v. S ch w e i n s b e r g ist über die Frage der Tat mit dem Vertreter der Anklage einig. Er stellt sich aber aus den Standvunkt des Sachverständigen Pro­fessor Dr. Berliner, der als Sachverständiger einen Grcnzsall des 8 51 des StrG. als gegeben annimmt, wonach eine strafbare Handlung als nicht vorhanden angenommen werden muß.

Ter W a h r s p r u ch der Geschworenen lautet auf Kindes- tötung unter Zubilligung mildernder Umstände. Gcrichtsassessor K n a u ß beantragt eine Gefängnisstrafe von 2 Jahren und sechs Monaten, worauf die Untersuchungshaft als verbüßte Strafe in Abrechnung zu bringen sei. Der Verteidiger bittet auf die Mini­malstrafe von 2 Jahren Gefängnis zu erkennen. Ter Gerichtshof erläßt Urteil aus 3 Jahre Gefängnis unter Abrechnung von 1 Monate der Untersuchungshaft aus die Strafe. Die Angeklagte erkannte die Rcchtskrast des Urteils an.

vermischte».

* Ter Herzog a n d ie M ä gd e l e i n. Man schreibt der

F. Z. ans Braunschiveig: Einige junge Mädchen aus Fallers­leben hatten dem Verzog von Braunschweig eineLiebesgabe" in Gestalt von Zigarren ins Feld gesandt. Daraufhin erhielten sic folgenden launigen Bescheid vom Generalkommando des 10. Armee­korps : , ;

Ihr lieben kleinen Mägdelein!

Ihr habt so schöne Zigarren an den verzog gesandt: aber kch habe sie geraucht, dieweil er nur Zigaretten raucht. Grüß euch Gott, ihr lieben Kleinen! Gruß und Kuß!

v. Winterfeldt, Vauptmann im Generalstabe."

Ter verzog selbst hatte aber darunter geschrieben:

Es stimmt: er hat sie geraucht: aber ich gönne sie ihm. Er hal's verdient, Herzlichen Tank! Ernst August,"

* Soldatenabhärtung bei den Römern. Unt die römischen Soldaten zu außergewöhnlichen Marschleistungen, fähig zu machen, gewöhnte man sie daran, mit voller Ausrüstung gleich­sam im Lausschritt zu marschieren, in fünf Stunden zwanzig, zu­weilen sogar vierundzwanzig römische Meilen zurückzulegen, also bis zu 45 Kilometer (?). Bei solchen Märschen ließ man sie Lasten im Gewicht von 60 Pfund tragen. Sic mußten sich auch in der Gewohnheit üben, in voller Rüstung zu lausen und zu springeiu: Zu den llebungen wurden Schwerter, Wurfspieße und Pfeile ge­braucht, die doppelt so schwer waren wie die gewöhnlichen Waf­fen. Man stellte im alten Rom sogar den Tanz in den Ticnst der Kriegskunst. SaUust lobt Pompejns, weil er ließ sorang und eine Last trug, ivie nur je ein Mann seiner Zeit. Jedesmal, wenn die Römer sich in Gefahr glaubten, oder wenn sie einen Verlust wieder einbringen wotttcn, war es bei ihnen stehender

> Gebrauch, der Manneszucht einen besonders starken .Halt zu geben, As sie die Lattner bekriegten, ein ebenso kampfgeübtes Volk wie I sie selbst, war Manitus vor allem darauf bedacht, die Autorität des Befehls unerschütterlich ausrechtzuerhalten, Er ließ seinen Sohn hinrichtcn, der ohne seinen Befehl gesiegt hatte. Nachdem sie bei biumantia besiegt waren, entzog Scipio Aemilianus ihnen zunächst alles, was sie verweichlicht hatte. Er verkaufte all' Lasttiere des veeres, jeder Soldat mußte für dreißig Tage Ge­treide und 7 Schanzpfähle tragen. Sulla ließ die Soldaten seines Veeres. die vor dem Kriege gegen Mithridates zurückschrecktcn, io tüchtig arbcften, daß sie den Kamps als Ende ihrer Beschwerden forderten. Leute, itxie in solcher Weise abgehärtet wurden, waren gewöhnlich gesund. Wenigstens berichten die alten Autoren nichts davon, daß die römisckzen Heere, die in jo vielen Himmelsstrichen Krieg führten, besonders stark durch Krankheiten litten, während es in späteren Zetten vorkam, daß .Heere, ohne gekämpft ,z» luiben, in einem Feldzuge sozusagen zerschmolzen. Jeder Römeirs kräftiger und kricgsgeübter als sein Gegner, rechnete immer aut sich selbst: er besaß von Natur Mut, d. h. jene Tugend, die aus den: Gefühl der eigenen überlegenen Kraft beruht. Ta nun die römischen Truppen von den zeitgenössischen am besten diszipliniert waren, so kam- es selten vor, daß sie sich auch nach einem nnglück lieben Kampfe nicht wieder irgendwo sammelten. Machten sie auch einmal von der Zahl oder dem Ungestüm der Gegner über wättigt werden, so wußten sie doch schließlich ihren Händen d.'ir iSicg zu entreißen. Ihr Hauptaugenmerk war darauf gerichtet, zu selzen, worin der Gegner ihnen etwa überlegen sein konnte, sund dami sorgten sie zunächst für diesen Punkt.Ter Krieg war /für sie eine Denkübung, der Friede eine Leibesllbung," beincrkt ! treffend Mpntesglffen in seinen Betrachtungen über die Ursachen

der Größe de: Römer und ihren Verfall. Niemals bereitete ein Volk den Krieg mit größerer Umsicht vor und führte ihn mit größerer Bclzerztheft. 1

vanvel.

Zuckerrüben für Spiritus. Von seiten der land­wirtschaftlichen Brenner ist eine starke Bewegung im Gange, statt Kartoffeln Zuckerrüben während der Kriegszeit innerhalb des gesetzlichen Durchschnittsbrandes zu Spiritus zu verarbeiten. Dem Bundesrat liegt bereits ein diesbezüglicher Antrag zur Genehmi­gung vor.

Ter Verband deutscher HanfindUstrteller hat beschlossen, sofort eine Preiserhöhung sür Bindegarne irm l4 Pf. netto, für alle andern Garne mir 20 Pf. brutto cintreten zu lassen.

Märkte.

V i e h b o i - AI a r k t b e r i ch t vom 9. Tez.

PO. Wiesbaden.

Austrieb; Rinder 116 Kaller 203, Schale 15, Schweine 361.

Geschält mittel, geräumt.

Ochsen.

Dollfleilchige, ausgemältete, höchsten Schlacht­werte? im Alter von 47 Jahren . . . Junge, fleischige, nicht auSgemästele und älter«

aiisgemästete............

Mäßig genährte jungeund gut genährte ältere Bullen.

Vollfleilchige. ausgcw. höchsten Schlachtm.

Bollfleischige, jüngere.........

Färsen. R ii he.

Bollfleischige, ausgeniästete Färsen höchste»

-chlachtwertes............

Bollfleischige auSgemästele Kühe höchste» Schlachtwertes bis zu 7 Jahren ....

Weiiig gut entwickelte Färsen......

Kälber.

Feinste Mastkälber..........

Mittlere Plast- und beste Saugkälber . . .

ringe Saugkälber..........

Schafe.

Weldeinastschase:

Masllämmcr »nd Masthainmel.... 4l,l>< Geringere Masthainmel und Schale . . . illeltere Masthainmel, gut genährte junge Schafe und geringere Masllänimer . , . Sck> wci» e.

Bollsteischige Schivcine von 80 bis 100 kg

Lebendgewicht...........

Pollfleischige Schweine unter 80 kg Lebendgew. Bollfleischige Schweine von 100 bis 120 kg

Lebendgeivicht...........

Vollsteifchige Schweine von 120 bis 150 kg

Preise für 100 Pso. Lebend- Schlacht­gewicht.

Alk. Mk.

öl55

93-102

4850

43-47

88-93

8187

4246

3842

7582

6675

4854

8398

37-45

40-46

68-86

74-86

60-00

6054

3345

10000

83-90

6574

100,00

3400

86-00

7600

00-00

00-00

54'/,-56 54-54'/,

7072

69-70

56-57'/,

70-72

5455

68-69

Tie Marktpreise für Vieh und Frucht und die Gicßeuer Fleisch» und Brotpreise

am 7. Dezember 1914.

Schlachtviehpreise m Franks urt a. D!.

Fleischpreise in Gl eße n

Ochsen

Kälber

Schweine

50 Kg. Schlachtgewicht

85105 Alt.

>/, Kg. Schlachtgw. 6385 Pf. 7. , . 74-77 .

Kg. 86-96 Pfg.

7, . 80-84 . 7, . 80-96 .

Getreidepreise in Mannheim

Brotpreif« in Gießen:

Weizen 100 Kg. 00.00-00.00 Mk. Roggen 100 Kg. 23.60- 00.00 Mk.

Weißbrot 2 Kg. 68 6,,. Schivarzbrot 2 Kg. 64 Big,

Lingcsanvt.

(Für Form und Inhalt aller unter dieser Rubrik stehenden Artikel übernimmt die Redaktion dem Publikum gegenüber keinerlei Verantwortung.)

Mehr Zutrauen.

Die Sammeltätigkeit und Arbeit sür das Rote Kreuz wird leider durch mancherlei ungünstige Gerüchte über dasselbe erschwert. Wie haltlos solche sein können, auch wenn sie scheinbar auf sicherer Grundlage beruhen, zeigt das folgende:

Kommt in einer Gemeinde das Gerede auf. die mit viel Opfer- willigteit gespendeten Gaben würden verschleudert, der Unternehmer einer Truppenspeiseanstalt würde daraus so bezahlt, daß derselbe in der Regel an einein Spcisungstag einen Reingewinn von 600 Ibis 700 Mark einstecke. Daran, daß die Angabe richttg ist, sei gar nicht zu zweifeln:Es hat'S einer geschrieben, der es wissen muß, einer, der bei der Bahnhosswache steht, einer, der's dirett vom Bahnhosskommandanten hat." Ta ist der Brief, schwarz aus weiß, mit der Bitte:Gebt j a n i ch t s m e h r f ü r s R o t e K r e u z." Tie Folge kann man sich denken: In der Gemeinde und mehr oder weniger auch in den Nachbardörsern verwünscht ein jeder, daß er je etwas gespendet und hält von nun an den Beutel zu.

Und was war daran Wahres? Nichts! Ter Beweis ist schnell gesiihrt: das Rote Kireuz bat mit der betr. Msiitärspciseanstalt nichtdas Gering st c zu tun, es hat niemals Truppenspeisun- gen durch dieselbe bezahlt, sondern das ist und war stets Sache der Militärverwaltung, Also: trotzdemer's wissen muh", trotz­demer bei der Bahnhofswache steht", trotzdemer's direkt vom Bahnhosskommandanten hat", er hat doch ein törichtes Ge­rede weitergegeben, hat nicht genug geprüft, sondern am Ende noch vergrößert und aus einem:es soll sein", ein:es ist" ge­macht. Wann lernt wohl unser Volk seine Worte ettvas auf die Wag­schale zu legen, wann lernen tvenigstens die Männer das Schwätzen verachten?

Aber die Unüberlegtheit im Reden ist ja nur der eine Grund dafür, daß solche Gerüchte sich so leicht verbreiten. Wenn das besonders in den Landgemeinden allem Außergewöhnlichen gegen­über austretende Mißtrauen nicht wäre, dann fehlte dem ans­gestreuten Samen des bösen Geredes der fruchtbare Boden. Nichts ist davor sicher, nichts scheint dagegen zu helfen. Vor keiner Person macht es Halt, durch keine Maßnahme wird cs beschivichtigt. Eine Kontrolle durch ruhig erwägende, prüfende Kri­tik ist nur zu loben, aber das nörgelnde,den Andern alles böse z u t r a u e n" ist nichts Gutes, ist nur der Ausfluß einer kleinlichen Denkweise, die unserer Zeit ganz unwürdig ist. Wann wird man lernen, das stete Mißtrauen zu unterdrücken, und alle Fehler, die man zu erkennen glaubt, in Ruhe bei solchen Per­sonen vorzubringcn, die im Stande und gewillt sind, die Sachlage zu prüfen und gegebenenfalls Abhilfe zu schassen? -rr-

Briefkasteir der Redaktion.

Mnonyinc Anfragen bleiben unberücksichtigt.»

£. 8. in ®. Es handelt sich aller Wahrfcheinlichkeit nach um den Ort St. Sa nv eur. Nun existiere» aber allein in Frankreich vier Orte dieses Nainens. In der nächsten Nähe von Lille liegt jedoch keiner von dielen. Ter Alias verzeichnet aber einen Ort gleichen Namens in Belgien. Provinz Hennegau, der in westlicher Richtung von Liste mindestens 40 Km. entternt liegt. Um diesen dürfte es sich der Sachlageach wohl Handel». Besuche von An- aehörige» in Kriegslazarette» sind ausgeschlossen; doch werden die Verwundete» mit möglichster Beschleunigung m die Heimat über­führt und dann wird Ihnen die Reise ja möglich sein.

Amtlicher Wetterbericht.

Ocsfentlichcr Wetterdienst, Gießen. Wetlerausfichten in Hessen am Freitag, de» 11, Dezember 1914 : Trüb und regnerisch, südwestliche Winde, mild.

Meteorologische Beobachtungen der Station Gieße»

Tez.

1914

5 o.§

1=1 c ° g S

1«

e - "

I*

« 5 ts

Ä |

if

i

M

i*!i

Bat»

9 > 2«

739,5

11,3

75

75

SSW

2

8

Sonnenschein

9.1 t'- k

.38,3

91

6,6

76

8

2

3

Bew. Himmel

10.

<38,2

5,5

5,6

83

SW

2

8

Regen

I 1 III 1 Höchste Temperatur am 8. bis 9. Dez. 1911 --

ff- 11,8C.

Niedrigste

ff

,

8.

9.

, 1914 -

+ 8,8' ,

Niederschlag: 0,1 mm.

kirchliche Nachrichte»».

Israelitische Religionsgemeinde.

Gottesdienst in der äßnagoge (Süd-Anlage),

Samstag, de» 12. Dezember 1914:

Vorabend 4.30 Uhe,

Morgens 0.00 Uhr.

Nachniittags: 3.30 Ubr.

Sabbatausgang: 5.15 Uhr.

Israelitische Reliaionsgesellschaft.

Gottesdienst.

Sabbalfelse am 12. Dezember 1914:

Freitag abend 4.00 Uhr.

Samstag vormittag 8.30 Ulie.

Samstag nachmittag 3.30 Uhr.

Sabbat-Ausgang 5.15 Uhr,

Wocheiigottesdienst: Morgens 7.00, abend? 4.00 Uhr.

Letzte Nachrichten.

Ei» deutscher Konsul in England zum Tode verurteilt.

London, 9. Dez. (WTB. Nichtamtlich.) Das Reu- tersche Bureau meldet: Adolf Ahlers, ein in England naturalisierter Deutscher, bis zum Ausbruch des Krieges Konsul des Deutschen Rcickies in Sunderland, der des Hochverrats angeklagt war, weil er Deutschen behilflich gewesen war, Enland zu verlassen, ist vom Gericht sür schilt big erklärt und zum Tode verurteilt worden.

Prinz.Hussan Kemal Sultan von Aegtjptcn.

Mailand, 10. Tez. Nach einer Meldung desCorrierc dcfta Sera" aus Eairo ist die Ausrufung des Prinzen Hussa» Kemal zum Malet, das heißt zum Sultan von Aegypten und des Sudans eine beschlossene Sache. Prinz Hussan Kemal ist auch bereit, als Sultan den Thron zu besteigen. Tie englische Okkupation werde in ein Prolettorat nmgewandelt. Ter neue Staat soll von der Türkei ganz unabhängig sein. Das Ministerium des Aeußcrn wird abgeschafsft. (Das übernimmt natürlich die englische Regierung. D. Red.) Die fremden Staaten ziehen, wie cs heißt, ihre diplo­matischen Vertreter zurück.

Die Einschließung von Batum durch die Türken.

Berlin, 10. Dez. Zur Einschließung von Batum durch die türkischen Truppen lassen sich die Blätter aus Konstanti nopel melden: Die Besetzung von Geda durch die Türken ist efti neuer Schritt zur Einschließung Bat,uns von der L^ndseitc. Geda liegt südöstlich von Balun, und beherrscht die Stellung nach Aihalski, io daß Batum nunmehr vom Innern des Landes abge­schnitten ist. Tie türkischen Truppen haben alle Balun, umgeben­den Höhen und Tallesscl zwischen Berdschika. Maradit und Mat- schal besetzt. Tie Verbindungen der Russen zwischen dem oberen und unteren Teil des Tales von Adschara sind abgeschnitten. Ver­suche der Russen, südlich von Batum Truppen zu landen, wurden vereitelt, ebenso der Versuch, den aus den Höhen des Adschara- Talcs umzingelten russischen Streitkräften zu Hilfe zu kommen. Tie zu diesem Zweck entsandten russischen Kavallerie- und Jn- santerie-Abteilungen wurden mit großen Verlusten in die Flucht beschlagen. Im südlichen Teil des Tschorohk haben die türkischen Truppen Fortschritte gemacht und Cbarwatsch besetzt. In, Gebiete von Ardanosch haben die türkischen Truppen Laschan genommen. Griechisch-türkische Einigung.

Mailand, 9. Tez. Wie dasGiornale d'Jtalia" ans Athen meidet, hat die griechische Regierung ihre Neutralität in, türkisch-russischen Kriege beschlossen und wird davon die Mächte in Kenntnis setzen. 'SitLombardie" teilt mit, daß der türkische Gesandte am Freitag eine dreistündige Unterredung im griechischen Ministerium des Aeußern hatte, in der die iwch offen stehenden griechisch-türkischen Einigungsakten über die Mittcl- meerinseln unterzeichnet worden sind.

14V 000 Mann englische Bürgcrwachc.

Rotterdam, 10. Dez. Aus London wird berichtet: Bis­her meldeten sich für die von dem Zcntralverbande freiwilliger Bürgerkorps in zahlreichen Städten organisierten Bürgerwachc, der die Ausgabe zusällt. das Land vor einem fremden Einsall zu schützen, gegen 140000 Mann.

Verantwortlich fürFeuilleton",Gerichtssaal" u.Vermischtes": I. V.: A u g u st G o e tz. >_

Bekanntmachung.

Betr.: Aufruf des un ausgebildeten Landsturms II. Auf­gebots.

Durch Kaiserliche Verordnung vom 27. November 1914 (RGBl. S. 495) ist der u n a u s g e b i l d e t e Landsturm II. Ausgebots (so­weit dies nicht bereits durch die Verordnungen vom 1. und 15. August 1914 RGBl. S. 273, 371 erfolgt ist) ausgc- rufen worden.

Ter Ausruf bezweckt zunächst lediglich die Herbei,ührung der Eintragung in die Landsturmrolle.

Sämtliche, dem naus gebildeten Landsturm II. Auf - gebots angehürige Personen, die in den Jahren 1875 bis 1. August 1869 geboren sind, werden hiermit ausgesordert, sich in der Zeit vom 16. bis 20. Dezember 1914 bei den Großh. Bürger - mcistereien des Aufenthaltsortes unter Vorlage der Militärpopiere zur Landsturmrolle anzumeldcn.

Wer die Anmeldung zur Landfturmrolle in der vorstehend ge setzten Frist unterläßt, wird mit Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu 5 Jahren bestraft. Tie Ausgerusenen, die sich im Auslande aushalten, haben sich alsbald schriftlich oder mündlich bei dev deutschen Auslandsvertretungen zu melden.

Gießen, den 9. Dezember 1914.

Der Zivilvorsitzende der Ersatz-Kommission des Kreises Gießen I. B.: H e m m e r d c.

iriutomobil-flimhke»

Vermietung auf Tage und Wochen

Göbel & Appel

Bestellungen werden entgegengenommeu:

Alicestr. 25, Süd-Anlage 20, Telephon 102, Seltersweg 61, Telephon 916,

Hotel Kühne, Telephon 123. \nm