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batet, bätet noch den HnsklLiirgsbchiüsuogst efti Anspruch aus «rqatzftmg threr Bezüge nicht zustaud C ücäm tft ccat uurfassende Fürsorge für Arbeitslose und sonstige Erwerbslose durchtztrsüheetr, lja& find zunächst bk ixntjitojgct&at. Wer mich sonst sind alb- gemeine J^orgrnnrßnabmen ans Auloh des Krieges getrosten worden, die meist eine Ergänzung der vorstehend erwähntst Ge- biedc städtischer sdriegSwoUkchrtsEege bedachen.
lleber die Mittel, die für Unterstützung von Kriegerjrmiilrcn über die Mindestsätze des Reichsgesrtzes dinmts bereftgeftelft sind, liegen stahlen vor, die als vorläufige anzusehen sind. So sind xu- nächst zu verfügen in Neukölln über 1 Million, Breslau I ch Mil l,, Lmnnover 3 Mill., ferner (um hier auch kleinere Gemrinwescn zu erwähnen! Eisenach über 10 000 Mk., Greifswald 00 000 Mk,, fdft to l vi tz 30000 Mk. Die Bemrssmra der Unterstützungen erfolgt in den Städten noch verschiedenen Systemen. Teils werden Zuschläge zu den Reichssätzcn gezahlt, teils werden besondere llnter- stiltznngssätzc unter Anrechnung der Reichssätze sestgelegt. In innigen Städten werden mir die Höchstsätze der Unterstützung in Prozenten der Reichssätzc bestimmt. Sie bilden hier also nur den Rahmen, innerhalb dessen sich die Stadt die Berteilung Vorbehalten Ijtrt. Solche Höchstsätze betragen in: Mtvna 66^/, Prozent, Pina 150, Guben 100, Halle 200, München 50 P cvz. usw. Minde st- grenzen sind ebenfalls in einigen Städte» festgesetzt, so Naumburg 50, Bentheu 75, Gera 100 Prozent. Bei den festen llnterstütznngs- lätzen ergibt sich «in reicheres Bild. Meist sind Sätze nach Monaten, teilweise nach Tagen und vereinzelt nach Wochen deslinimt nwrden. Man bemüht sich oft. dk Unterstützungen gegenüber den Reichssätzen zu verfeinern und abzustusen. Das Reichsgesetz bat nur zwei Unterstützungssätze, einen für die Ehefrau und den anderen für die Sinder und sonstigen Angehörigen ohne Rücksicht aus Alter und Anzahl. Die Städte stufen nun teilweise die Sätze ab: nach der Gröhe der Familien, Zahl und Alter der Kinder usw, Eine Unter scheidung der Sätze nach Sommer und Winter ist seltener. Vereinzelt sind Bestimurungen über dir Anrechnung von Privatunter- stützmigcn und Renten getrosten, dagegen sollen in anderen Stadien neben der Unterstützung noch Mietbeträge gezahlt oder kostenlose 'Speisung in städtischen Volksküchen gewährt werden. Bei der Gewährung der Unterstützungen hat die Stadt zunächst die Frage der Bedürftigkeit ja prüfen, dann aber auch die der zweckmäßigsten Art der Unterstützung,
Die Bedürftigkeit bildet dk Voraussetzung der Unterstützung und wird darum in erster Liuie iestxuftellen scftn Naturgemäß, werden sich hierfür in der Hauptsache nur örtliche Maßstabe aus- stellen lassen. In allen Fällen aber werden die lausenden Unterstützungen von Arbeitgebern Berücksichsigurig sittden müssen. Besonderes Interesse verdienen in dieser Hinsicht dk allgemeinen Grundsätze, welche für euten wirtschaftlich-einheitlichen Bezirk, den Rhennsch-WesMstchen Industricbezirl, auf eurer Sitzung der vereinigten Stadt- und Landkreise für die Gewährung von Fran»- lienunterstützungen ausgestellt wurden. Als oberster Gamdsatz wurde hier hingestellt, dah nur den wirklich Bedürftigen gegcbcu ivird, daß nicht mehr gegeben wird, als zur Bestreitung der notwendigen Lebensbedürfnisse erforderlich ist, nnd nur soviel, als die beteiligten Liesernnqsverbände und Werke dauernd zu leisten imstande sind. Dies könne aber nur dadurch erreicht werden, dah die Äommunolverbündc Hand in Hand gehen mit Bergbau und Industrie, und dah möglichst jede Sonderstellung einzelner Betrieb« ocrmieden wird. Es wurde deshalb folgendes Prriahren empfohlen:
„Es iverden überall gemäß dem Gesetze Kommissionen gebildet, in denen auch dir Industrie in angemessener Zahl vertreten sein inuß. In jedem einzelnen Fall wird zunächst sorgfältig geprüft, ob überhaupt Bedürftigkeit vorlicgt. Wird diese Frage befallt, daun ist zunächst der Reichszuschuß zu gewähreit. Es ist dann weiter wieder in jedem einzelnen Fall zu vrüfen, ob ein hierüber hinaus- gebendes Bedürfnis vorliegl und loieoiel zur Befriedigung dieses 'Bedürfnisses zu geben ist. Nachdem diese J-eststckllungen getrosten sind, kann die Kommission dis zu zwei Drittel der staatlichen zoätze aus komimmaien Mitteln bewilligen. Mit der Industrie ist Won dcui Sommuiralverbande zu vereinbaren, daß der über dkfcn Satz hinansgehcnde Teil des durch die Konmnsjum fest- gefteAKn BettagrS von der Jnduift« str ihre eigewen Arbeiter zu tragen ist. Ist ein Arbeitgeber wicht vorhanden, oder ist er xn einer solchen Leistung wicht bereit, dann ist dreier Betrag von dem Lkferungsverbawde in erster Linie ans dem hierfür rat» gesammelten Kkegsfürsorgefonds und erst, wenn ent solcher nicht oder chcht tnehr u orbaitde it ist, a»S Mftkfir des Lkfeamysder- baudes Ui decken."
Auch die Frage der zweckmäßigsten Art der Uisterstützung kann nnr lokal entschieden tvcrden. Teilweise iverden Naturalien geliefert, teilweise Gutscheine für Lieferung non Essen aus den Volksspeisehallen, Oft wird ein Teil der Kommunalunterstübung als Mietsbeitrag bezeichnet, in anderen Städten wird die Verwaltung ermächtigt, mit Vermietern wegen Ermäßigung der Miete in Ber
ber Gipfel der Erxählungsktmst." Ter Jurist in chm wurde besonders auf das Psttcktologtsche gelenkt, nnd manchen „interessanten F-äll" aus seiner Praxis hat er in die Höhensphärc künstlerischer Formung gehoben Tenn Kröger ist nicht nur ein Erzähler, sondent aucli ein Künstler ersten Raitges, der den höchsten Vorbildern, einem Björnson und Tolstoi tutd vor allein Mau- vassont, nachstrebt und an die Ausgestaltung seiner Geschichten viel Mühe und holten Geschniack letzt. Wie tedem wahren Dichter genügt ihm dk Schilderung der Wirklichteit nicht. ,Ilch bin Realist oder hennihe mich dockt, es zu sein," lauiet sein Glaubcns- bekrnnlnis, „ein Fanatiker aber bin ich nicht. Ich will mir be- nmstt bleiben, daß ich nicht die Tinge selbst sehe, sondern ihre Abbilder erblicke, wie sie sich in der Viswn des Tächters darstellen. Ein zartes Blau der Ferne soll für und für Dinge und Personen mnwcben..."
— Ein englische« Treit sch kc-B u ch Ter Krieg, der so vieles vollbringt, hat ein Wunder vollbracht: die Engländer beschäftigen sich plötzlich mft deutscher Lfteratur, Nietzsche, den sie vorher mft einer gewissen gleichgültigen Wveiguirg betrachteten, wird Mode, und mit besonderer Betonung versuchen sie, so mit es die englische Zunge erlaubt, den Namen Treitschke ausztlsprechcn. Die Berleger, die sich früher selten an ein deutsches Btickt wagten, werfen Urbersetzungen deutscher Schriftsteller aus den Markt, uut die Konjunktur auszunutzen, und der englische Verleger des Buches über den ZnkunstSkrieq von General von Bernhardt hat sckton ein Vermögen verdient. Freilich saften sic dabei meist aus die salsche Seite nnd bringen wertloses Zeug heraus, das die Engländer über die deutsche Kultur nicht anfklärt, sondern ihre llnwisienheit in ein wüstes Zerrbild verwandelt. Wichtiger ist, daß die Briten nun auch endlich einmal etwas über den Historiker Treitschke erfahren, um den sie sich bisher wenig bekümmeet haben. Vor ims liegt ein soeben erschienene» englisches Buch, das den Titel „Treitschke, sein Leben und seine Werke" trägt, Wenn der Engländer, Mit dessen zkenntms frrnider Sprachen es ja meist schlecht bestellt ist, sch bisher über die Lehren des großen deutschen Geschichtsschreibers! tmterrichten wollte, so war er aus einen auch erst kürzlich heraus gRknrmeneit Atiszug aus seiner „Politik" angewiesen, die sich als eine üble Verballhornung darstrllt und seine Wschauitnnen itcht richtig wiedergibt. Wie unrecht die Engländer haben, Ivcnn sie in dem Schöpfer der „Deutschen Geschichte" einen „wilden Barbaren" sehen, der im Krieg das einzige Ziel für die Größe seines Volkes ,-rblickte, davon können sie sich erst jetzt überzeugen. Das neue Werk vermeidet es nämlich, einen Engländer über diesen dem Fnselvolk so fremden Geist reden zu lassen, sondern bietet eine gute Ucbersetzung der schölten Ertnimcnngen. die der einslmaltge Heidelberger Kollege Trritschkes, der bekannte Theologe Oldoli Hausratd, vor zwöls Jahren veröffentlicht hat und die etne prächltqe warm- herzige Würdigung Trcftschkes geben. Die künstlertschr Auffassung Trcitschkes von seinem Berns als Geschichtsschreiber wird denn auch von einigen englischen Krittlern nun besonders IterVoraehoben, tmd fie vergleichen ihn mft Maeaulah. Jedensalls können sich die Eng 'ander jetzt tum dem von ihnen so gehaßten ,Düsteren Treitschke' ein frenndlichcrcs und richtigeres Bild verschaffen, B.
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Die Unterstützung sttDtischer Angestellter und Arbeiter ist ebenfalls verschieden geregelt. Den Beamten bleiben ihre Bezüge allerdings^ uiwcrkürzt gewährt, die übrigen Angestellten und Arbcftcr der Stadt besitze» aber kein« Ansprüche dieser Art. Eine Fort- zahlung der Bezüge für dk ledigen Prioatdicnstverpflichtetrn und Arbeiter haben Bertin-Schöneberg und Ehrackottenburg in Höhe von 25 Prozent bewilligt. Sonst beschränken sich dk Vergünstigungen für dk ftmmrhewatetrn fast immer auf die Fortgcwährung der Bezüge für «urige Wochen, allenfalls Monate. Dk eigentlichen llnterstütsrngen der Angehörigen von städttscheu Angestellten und Arbeitern icrlso sosther ohne Beanfteneigenschafti werden meist in Prozenten der bisherigen Bezüge gewährt. Das volle Gehalt wird seilten für die ganze Dauer des Krieges gezahlt. (Altona, Bamberg, Buer, Kveseld, Hüdeshcim, Kaiserslautern, Karlsruhe nnd Lndwigsbafen'. Häufiger fft die Zahlung von Teilbeträgen des Gehalts oder Lohnes iu Prozenten des Gehalts, Im allgemeinen macht sich bei den Städten da» Bestreben geltend, die Angehörigen ihrer Angestellten und Arbeiter möglichst beffer zu stellen, als die sonstigen bedürftigen Kriegerfanrilien lanüers Remscheid!).
Weiter ist zu bedenken dk Fürsorge für Arbeitslose und sonstige Erwerbslose. Zunächst wurde auf dem Gebiete der Arbeitsvermittlung eine rührige Tätigkeft «msaltet. Verschiedentlich sind auch neue Arbeitsnachweis« eingerichtet worüeu, iu Stettin ein Arbefts- vetteilungsamt. Teilweise versuchet die Städte direft durch Gewährung von Arbeit der Arbeitslostgleit etwas zu steuern. Dk Weilerführnug und Ausgestaltung vorgesehener Arbeüen wurde oft beschlossen, außerdem iu manchen Fällen die Vergebung von Notstaudsarbeitrn Soweft diese Maßnahmen keine Hilf« schassen können, sind von einigen Städten Barunterstützungen an Arbeitslose vorgesehen, verschtedene der Gemeinden haben aus Fricdens- zettcn vorhandene Arbettslosenversicherralgen zur Bekämpfung der Kriegsarbeitslosigkeit nutzbar gemacht, andere haben besondere Kriegsarbcitslosensürsorge mft ins einzelne gehenden Vorschriften ins Leben gerufen, und wieder andere Städte haben ohne besondere Borschristen Mittel zur Bekämpfimg der KriegSarbeftslosigkeft bcreitgrstellt.
Mit diesen Maßnahmen erschöpft sich aber die Unterstützung von Arbeitslosen und sonst durch de» Krieg in Not Geratener, die keiner Kriegersamilre angehören, nicht. Dies ergibt sich ans den vereinzelt mitgeteillen Bcnnlliqnngen, die ausdrücklich sür solche Zwecke stattgrsuudeit haben. So hat beispielsweise Breslau dem Nationalen Frauendienst Ortsgruppe Breslau einmalig 20 000 Mark imd laufend nach Verwendung seiner Mfttcl monallich bis zur Höhe von 25 000 Mark und bis zum Gesamthöchstbetrage von 200 000 Mark linc ganzen also 220 000 Mark) zur Verfügung gesteift, die in der Hauptsache zur Unten Ätzung der durch den Krieg arbeitslos Gewordenen dienen sollen. Bonn und Gera haben vorläufig unbeschränkte Mittel für Arbeitslose zur Verfügung gestellt. In Hannover stehen für in Not Geratene, die den Ernährer nicht ins Feld geschickt haben, 500 000 Mark zur Verfügung, wovon 280 000 Nccuck sreiwillige Gaben sind, Linden hat zur Gewährung sreilvilliger, nicht den Charafter der Armensürsorge tragender Unterstützungen in solchen Notfällen einen Barbetrag von monallich 10000 Mark zur Verfügung gestellt.
In einigen Städten sind Eiitrichtungcn getroffen zur Beilegung von Sttcillgkeiten zwischen Gläubiger und Schuldner, Hanau bat ein Schiedsamt zur Schlichttcng von Metsstreittgkeiten gebildet. In Ludwigshasen hat der Stadlrat znm Zwecke der Vermittlung bei Streittgkeftcn, die mangels eines Rkoratoriums zwffchen tfiläubi- aer und Schuldner, sei es wegen Mietzins oder Schuldzins, rückständiger Beträge, Säumins in der Abtragung von Geschästsschul- den oder dergleichen entstehen, eine» Bermilllnngsansschuß eingesetzt. Dieser wird nach Bedarf zusaminentrrten und in mündlicher Aussprache mit Gläubiger und Schuldner aus Erzielung gütlicher Ilebereinkunst hinzuwftkcn suchen Aus dkse Weffr soll die für die Parteien zu sehr nnt Kosten verknüpfte Inanspruchnahme des Gerichts in der gegemoärtigen krittschen Zeft tnullchst vermieden wer» den. Stuttgart dat städllsche Einignngsausschüssc in Miet» und Hhvothekensackteii eingesetzt, di« imentgeltlich die Lermittlrinq von Vercinbarmigen zwisckten Vermietern und Mietern und zwischen Hhpothekengläickigern und Hypotbekenschniduern wegen der Bezahlung von Miet- und Hypothckenxinsr» übernehme«. Ferner ist hier eine städtische Bevcftnngsstelle in geschäftlichen Arkgetegenheiten ins Leben gerufen wordeti, dir nneittgelllich die Beratung von Gewerbetreibenden, insbesondere der Frauen von Krieg ste ilneh m ern, die raißergerichlliche Bermftllnng von Vergleichen und Stundn»g<- vertrügcn zwischen Gläubigern und solche« Schuldnern, dk infolge des Krieges vorübergcchend ihre Vrrvfftchtunge» nicht erfüllen Bb» nen, die Geschäftsaussicht zur Wwendong des Konkursversahrens usw, übernimmt. Richter nnd Rechtsanwälte haben sich zur Leitung dieser Stelle unentgeltlich zur Verfügung gestellt. Die Einrichtungen funktionieren nach den bis jetzt gemachten Ersahrnngen sehr gut imd werden lebhaft in Anspruch genommen.
Die Fürsorge der Städte erstreckt sich weiter auf die aus-- ziehenden oder verntundet heimkchrendcn Krieger. So hat Char- lottenbura der Medizinalabteilung des Kricgsministerinms 330 Betten ini Krankenhaus Westrnd zur Verfügung gestellt, Frankfurt a. Main 1100 Betten sür Kriegskraukenpslege so lange, als nicht ein stärkerer Andrang von erkrankten Zivilpersonen au die Au- stallcn hcrautritt. Städtische ttzebäude, lwupffächlich Schulen, sind zti Lazarettzweckcn zur Verfügung gestellt worden in Göttinqen, Kaiserslautern, Karlsruhe, Ludwigsbasrn und Lüdenscheid. Biele Städte bewirten die durchziehenden Krieger selbst oder unterstützen die Vereine, die diese BcunNung übernehmen.
Eine wichtige Rolle spielt auch dk Ernährungssragr Mehrfach sind schon bald itackt der Mobilmachung Volksküchen oder Suvvcnanstallcn eingerichtet worden, in denen Speisen zu billigen Preisen oder überhaupt uuentgelllich abgegeben werden sollen: so z.B. in Berlin Wlllmersdors, Baniberg. Forst, Haspe, Hörde, Kattowitz, München, Osnabrück, Rheydt und Rüstrinqru Ferner hat Linden einmalig 5000 Pdark nnd weiter sür jft>en Mono« 5000 Mark für Bereitstellung znberciteter Speisen an Bedürftige bewilligt
I» Breslau und Oberhausrn will) die Gemeindeein ko m m e n - steuer in gleicher Weise wie die Staatseinkommensteuer den im Felde Stehenden erlassen, itzelegentlich erfolgt Stundung mft den Bvr- bebaft, die Steuer später ganz zn streichen. Berschiedetie Städte — Brombrrg, Buer, Danzig, Gleiwitz, Kattowitz — hatten gleich nach der Mobilmachung Gutscheine oder Matzonwerfimgcn heraus- gegebrn, um dem vorübergehend ausgetretenen Mangel an Klein- gevt zu steuern. In Buer waren z. B. am 8 August 80 000 Mark im Umlaus. In verschiedrnen Städten sind Bürgerwehren eingerichtet worden, die zur Ergänzung der Polizei bcstimint sind. Der Dienst wird inrist ehrenamtlich versehen, doch wurden i 'J in Mannheim Beträge zur Verfügung gestellt, um bedürftigen Mitgliedern der Bürgerwehr jeden Tag eine Vergütung von ungefähr 3 Mark zahlen zu können.
Endlich wird ein« besondere Fürsorge den Kindern der irnter- stütznngsbedürttigcn Famftien tzngetvandt. wobei es sich meist darum bandeft, die Kinder der erwerbställgeu Frauen in Obhitt zu bringen. In Bamberg sollen für den Faft, daß in einer Franilic zahlreiche Kinder vorhanden find, oder die Mutter infolge Krank heit oder Arbeft an der ifteaussichttgung ihrer Kinder verhindert ist, solche Ztinder itnentgeltlich untergebracht werden in Anstalten, provisorisch hergrrichtelen Räumen oder in kinderlosen Familicn' Ist die Mutter vollständig verhindert, oder handelt cs sich um Kinder, dir infolge des Krieges verwaist find, dann ist außer der Unterbringung in Anstalteti und bei kinderlosen FamLien auch sür die Bereitstellung von Schlafgelegenheit Fürsorge getroffen. Durch geeignete Kostvlätze ist ferner dafür gesorgt worden, daß die Kinder von verhinderten Müttern eine ausreichende kräftige Nattrunq erhalten.
Die Kredftsürsorge der StLKr ist nicht nnnder wichtig. Das Darlchnskassengesetz voni 4. AuMist l 91 4 läßt für dk zu gewährenden Darlehm nur bestimmte Sicherheiten z». insbesondre sind Hyvvthekeu, Buchsordcrungen, Bürgschaften crnsgeschloffen. Als Ergänzung der staatlichen Darlchuskasscn ist deshalb an vielen Orten eine Aktion zur Begründung svgcncumter Kriegskrrditbanken oder Kricgsdarlchnskassen dnrchgeführt oder eingeleitet.
Eine Anxalil von Städten hat bcrefts ans eigenen Mittel« derartige Darlehnskassen gegründet. Solche städtZchen Krkgsdar»
lehaSdrffrn befdche« a in skr großen Grün er Gemeinden
CharloftenbuiA, Berlin-Schöneberg, Berlin-Wllmersdorf und Neukölln, ferner in Magdeburg und Eisenach. Die Gründung einer Kriegsdarlchnskasse ist seiner in Aussicht genommen in Herford; doch sind die Verhandlungen hier iwch nicht abgeschlossen.
Abgesehen von diesen rein städttschen Instituten ist fast allerorts eine Bewegung zur Gründung von Kriegskrrditbanken im Gange, an denen sich der Staat und Bertretungett voit Handel, tttib Gewerbe, Banken usw, beteiligen looften uttit die sich teilweise über größere Bezirke crsttccken (für Sachsen besteht z. B. itebeu lokalen Gründungen eine Kasse sür das ganze Königreich). Auch verschiedene Städte sind an diesen Gründungen berefts beteiligt.
kirchliche Nachrichten Loan-elische ämeiute.
Sonntag, den 29. November, 1, Advent. Kollekte für die durch den Krieg Geschädigten in Ostpreußen und Elsaß-Loihringen.
Gotterdlenst.
As ^ 3« der Stidttirche. ,
Vormittags 9‘/, Uhr: Pfarrer D. Schlosser.
Beichte und heiliges Abendmahl für Matthäus- und Markus- gemeinde gemeinsam, Anmeldung vorher bei deni Pfarrer jeder Gemeind« erbeten.
Vormittags 11 ^ Uhr: Kinderkirche für die Matthänsgemrinde.
Pfarrer v. S ch l o f f e r.
Abends 5 Uhr: Pfarrer Schwade.
Abend« 8 Uhr: Dorttag von Prob 0, Schoell au« Kriedbrrg : »Ter Krieg als Erzieher zum praktischen ChrislentuZn'.
Weitere Abendmahlsieiern werde« gehalten am 2. Advent lü- die Matthäusgemeinde und am 3. Advent für di« Martus- gemeinde, jedesmal im Abendgottesdienft. Zu dies«, beiden Abend- mahlsfetern wird besonders auch die konfirmiert« Jugand ein geladen.
Mittwoch, den 2. Dezember, abend« 8 Uhr: Kriegsbetstnnd«. Pfarrer v. Schlosser.
3« der Zohamierkirche-
Vormittags 9 1 /» Uhr: Plärrer BechtolSheimer.
Beichte und heilige« Abendmahl für die Luk««- und Io gemeind« gemeinfani. Anmeldungen vorher bei dem Pfarrer jeder Gemeinde erbeten.
Bormittags 11 X Uhr: Kinderkirche für die LtckaS getu a u tde.
Pfarrer Br cht o l» Hein»«.
Abend« 5 Uhr: Marrer A » S f e l d.
Abends VI, Uhr: Vereinigung der konfirmierten «eidliche»
Jugend der Lukasgemetnde int Lukasfaal, sowie der konfirntkrie» männliche» JuyenS der Johannesgemeinde im JohanneSfaal.
Nächstkünltigen Sonntag, den 6. Dezember, wird ui beiden Kirchen die alljährliche Kollekte für di« evangelisch«» Gemeinden in Oesterreich erhoben werden. An deniielben Tag« wird im AbcndgotteSdtenst Beicht« und heiliges Abendmahl für dk Sitte«- gemeinde gehalten, wozu besonders auch die konfirmierte Jugend «ingeladen wird. Anmeldungen iverden vorher bei dem Plaroec jeder Gemeinde erbeten. Die Abendmahlsseier der Johanu«»- gemeinde wird am 3. Sidvent, ebenfalls nn Abendgottesdienst, gehalten,
warkburg-verei», eoangelifcher ZStigling»- und Minner-Verein,
Sonntag, den 29. November, abends 8 Uhr; Bortrag und Besprechung.
Dienstag, den 1. Dezember, abends 8*/, Uhr: Btitelstmrde (Galater 6, 7—10).
Donnerstag, den 3. Dezember, abends 8'/, Uhr: Lefrabend.
Samstag, den 6. Dez., abends 8*/, Uhr: Aeitere Abteitnng. vibeikräifthen für Schüler höherer rehraastatte».
Für die jüngere Abteilmtg jeden Mittwoch von 6—7 Uhr, für die ältere Abletlung jeden CamStag von 6—7 Uhr ini JohanueSsaal.
Sibelkränzchen für Mädche» aas der
Jeden Dienstag von 8 — 7 Uhr im Johannessaal.
Sonntttgn-Verei» für Mädchen.
Jeden Semntagnachmittag van 2 Uhr ab Diegstr. 15 ty. <M» sprach«, Gesang. Spiel«. Bidttothek).
Lva«grtischer ötottesdienst.
Ki rch b rrg: Sonntag, den 29, 'November, vorinitetg« I> Uhr,
(Heil. Abendmahl für Stttttershause»->
8a«» r: Mittwoch, de» 2. Dez., abend« 8 Uhr: Krtrg Sd etftmch« . Danvrtng««: Donnerstag, den 3. De^mber, abend« 8^/, Uhrt Kriegsbetstimde. Deka« Guchm-er»«.
" tlatholisch« Sememde.
«ottesdieuft.
Sa-mStaa, den 28, Nove-arbser:
Nachinfttag« um 5 Uhr und abends um 8 Uhr: Getei^nhelt
pir heil. Beicht«.
Sonntag, den 29. Rov„ 1. Sonntag im Ad^sn-t. Vormittags von 60, Uhr an: Gelegenhett zur hl- Beichte.
, um 7 Uhr: Die erste hl. Messe.
, um 8 Uhr: Austeilung der hl. Kommunion.
, um 9 Uhr: Hochamt mit Predigt.
. um 11 Uhr: Hl- Mefle mft Predigt.
Nachmittags um 6’/, Uhr: Christenlehre ; darauf Atz,«,»»
Andacht,
Dienstag und Freckag abend um Vf, Uhr ist Kriegsbittandacht,
Freitag um 7 Uhr ist SegcnSmeffe.
viaspora-Sottesdienft.
In Hungen um »7, Uhr.
wurde dkse«
Zeichen att
Schutzmarke «ingetr. für Apotheker Rich. Brandt'« Schiortzer- Pillen, die sich sonnt seit 37 Jahren als Hausmittel bewährten bei Leibesverstopfung, Lartleibigkeft, ungenügendem Stuhlgang. Bon 35 Professoren der Medrz« angewandt und empfohlen.
Amtlicher Teil.
BekanntmeichttNK.
Vom Erfirtz Bataillon Znsanterie-Rrgftneuts Rr, M wird tat Montag, den 30. Novcmbrr, Dienstag, den 1. Dezember, Mittwoch, den 2. Dezember, Donnerstag, den 3, Dezetnber 1914, nördlich Großen -Bnstck vom „Altt Berg" aus in der Richtung ans Treis a b. Lda Schießen mft scharfer Munition abgc- haltru.
Als Gffadrgegeno kommt in Betracht das Gelände nördlüb der Straße Großen Buseck—Beuern und bk Waldstäche zwffchen Beuern. Climbach. Treis (Lnmdafi Daubringen, Alten-Buseck und Große» -Bnseck
Dar gesäbrdetr Gelände darf von vormittags 8llhr bis nachmittags 5 Uhr nicht betreten wcrden,
Ftr die Absperrung der Zusahrtstraßcn und .Hauptwege sorgt das Bataillon,
Den Anweisungen der ausgestrllttn Posten ist Folge zu lefftor.
Dies wird zur Beachtung össtutticki bekannt gegeben.
Gieße», de« 26, November 1911,
Großherzoqlickics Krcisamt Gießen,
I, V,: Hemmerdc.


