Danksagung.
Für die vielen Beweise herzlicher Teilnahme bei dem uns so schwer betroffenen Verluste unseres für das Vaterland so früh dahingeschiedenen Sohnes
Herrmann
sagen innigen Dank. ll#M
Familie Balth. Hinterlang.
Klein-Linden, 29. Oktober 1914.
Danksagung
- Für die vielen Beweise herzlicher Teilnahme am Verluste unseres lieben unvergesslichen Entschlafenen
Herrn Zahlmeister Ernst Wolf, ,.M
sage» ■wir »Ben unseren innigsten Dank.
Namens der tieftrauernden Hinterbliebenen
J. Wolf und Frau.
GRessen, den 99. Oktober 1914.
11070
Nachruf!
Jnioloe schwerer Verwundung starb den Heldentod siirS Vaterland der treue und unermüdliche Turnwart und Mitbegründer unseres Vereins
Ferdinand Schwalb
letr. d. Res. im Jns.-Negt. ..Kaiser WtlbclnC
Getr. d. Res. im Jns.-Negt. „Kaiser Wtlbclm" Nr. iis, :r. Komv.
Kon edlem Cünrakier und treuer Pslicht- crsülluna beseelt, sepie er leine gnnse Krall sur uniere edle Sache ein. Sein Hinscheiden be- dcuiet für uns einen schmerzlichen, unersetzlichen Verlust. iilSir werden ihn« stets ein ehrendes Andenie» bewahren. 11076
Turnverein „Gut Heil", Altcn-Bnseck.
Heute nacht 1 Uhr starh nach längerem Leiden meine liebe Frau, unsere gute Mutter, Schwiegermutter, Grossmuttcr, Schwester und Schwägerin
Frau Dorothea Kolb c;eb. Kaltenschnee
im Alter von 59 Jahren,
Die trauernden Hinterbliebenen: Heinrich Kolb, Lokomotivführer i. Familie Wilhelm Kolh Familie Karl Kolh Familie Ludwig Kolb.
Giessen (Henselstr. 10) Langen, Marburg, 29. Oktober 1914.
Die Beerdigung findet Samstag, den 31. Oktober 1914, nachmittags 3 Uhr, von der Kapelle des neuen Friedhofes aus statt. noei
Heute abend 6 Uhr entschlief sanft nach langem, mit grosser Geduld ertragenem Leiden unsere innigstgeliebte, treusorgende Mutter, Schwiegermutter, Schwester, Schwägerin und Tante
Frau Margarethe Mainzer Ww.
geb. Kessler
im 52. Lebensjahre.
Die tieftrauernden Hinterbliebenen.
Giessen, den 29. Oktober 1914. ° 758 *
Crednerstrasse 35
Die Beerdigung findet Sonntag, den 1. November, nachmittags 2 Uhr, von der Kapelle des neuen Friedhofs aus statt.
Nachruf.
Am 17. September d. Js. starb den Heldentod fürs Vaterland unser treues Mitglied
Heinrich Hammel IV.
Reservist der 12. Komp. Infanterie-Regts. Nr. 116. Ehre seinem Andenken.
Annerod, den 30. Oktober 1914.
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wird Dienstag, den S. November, S Uhr, Im Sitznnnssaale
des Stadthauses ahsrehatton. Tagesordnung: Bericht über das Jahr 1912/13; Ausschusswahl. 110S8Ü
Danksagung.
Jur die uns erwiesene liebevolle Teilnahme beim Hinscheiden unserer lieben Emschlasenen
Zm Kllthlilillt Steifer Me.
sagen wir allen unseren innigsten Dank.
Zie trtllknldeii Hiiiterblkbeilell.
Giehen, den 30. Oktober 1814.
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Höchstpreise für Speise-Kartoffeln.
Bekanntmachung.
Aus Grund der § 1 des Gesetzes, be!r. Höchstpreise, vom 4. August 1914 und § 1 der Bekanntmachung des Großh. Ministeriums des Innern, betreffend die Ausführung dieses Gesetzes, vom 7. August 1914 werden unter Aufhebung der früheren Festsetzungen die Höchstpreise für Speisekartoffeln einschl. freier Lieferung in den Aufbewahrungsraum des in der Stadt Gießen wohnenden Käufers mit sofortiger Wirksamkeit für die Stadt Giessen wie folgt festgesetzt:
1. für beste ausgelesene Speisekartoffeln der Doppelzentner Mk. 6.58
2. für geringere Ware der Doppelzentner....... 5.58
3. für beste Speisekartoffeln im Kleinverkauf das Kilogramm „ 8.87
Diese Festsetzungen haben nur die Bedeutung einer Obergrenze
siir die Preise.
Es ist selbstverständlich, daß geringere Preise insbesondere dann ge- fordert werden, wenn die Beschaffenheit der Ware oder sonstige Verhältnisse eS angemessen erscheinen lassen.
Die Verkäufer, unter denen alle Personen zu verstehen sind, welche mit Kartoffeln, sei es im Marktverkehr, in Läden oder sonstwie handeln, haben die vorstehend festgesetzten Preise mit Angabe der Menge, aus die sich die Preise beziehen, durch einen fichtbaren AnsHlag an den Berkaufs- ffcBctt zur Kenntnis zu bringen. Sie haben diesen Anschlag mit dem polizeiliche« Stempel versehen zu laffen und täglich während der BerkausS- zeit auszuhängen. Der Verkäufer hat ferner eine Wage mit geeich^n Gewichten bei der Verkaufsstelle aufzustellen und ihre Benutzung zum Nachwiegen der gekauften Waren zu gestatten.
Auf die hierunter abgedruckten §§ 2 und 4 des Gesetzes, betr. Höchst- preffe, vom 4. August 1914, wird besonders hingewiesen
Außerdem kann zur Verhinderung von Zuwiderhandlungen gegen die Dorschristen des genannten ß 4 die Schließung der Verkaufsstellen derjenigen Verkäufer erfolgen, welche die Jnnehaltung der Höchstpreise verweigern.
Gießen, deu 29. Oktober 1914.
Der Oberbürgermeister.
Keller. noss»
§ 2. Weigert sich trotz Aufforderung der zuständigen Behörde ein Besitzer der im § 1 genannten Gegenstände, sie zu den festgesetzten Höchstpreisen zu verkaufen, so kann die zuständige Behörde sie übernehmen und auf Rechnung und Kosten des Besitzers zu den festgesetzten Höchstpreisen verkarrsen, soweit sie nicht für deffen eignen Bedarf nötig sind.
ß 4. Wer die nach § 1 festgesetzten Höchstpreise überschreitet oder den nach § 3 erlaffenen AuSsührungsbestimmungen zuwiderhandelt oder Vorräte an derartigen Gegenständen verheimlicht oder der Aufforderung der zuständigen Behörde nach § 2 nicht nachkommt, wird mit Geldstrafe bis zu dreitausend Mark oder im IlnvermögenSfall mit Gefängnis bis zu sechs Monaten bestraft.
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von Hermann Sleinaoetiev oesvrochen von Maria Schild, und
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Hieraus:
SWeii&fiiä Snfltr
von Friedrich von Schiller.
Vu>n Schlus,:
Dos eiserne Kreuz
Lebensbild in l Sinsum von O'nttt i'3iihcvt, in neuer El»- richiunn von Sktchard Keliler. Ende gegen 1« Ubr. [““O


