Herzog Wrecht war in grober Not uni» schulte Spruola dem Ora- urer entgegen, der ihn jedoch entscheidend schlug Aber anstatt jetzt Otzcnde M entsetzen, belagerte der Prinz die Stadt Slnis an der ser-ländischen Küste, die auch am 16. August 1604 in seine Hände siel. Erst jetzt wollte er auf Ostende losmanchiercn, doch waren dessen Tage schon gezählt. Me Stadt kapitulierte am 22. September 1604, nachdem sie drei Jahre und 80 Tage von den Spaniern belagert worden war. Spinola gewährte der tapferen Besatzung freien Abzug mit klingendem Spiel und fliegenden Fahnen nach der nächsten holländischen Festung Von der Stadt und ihrem blühenden Hafen war nur ein Schutthaufen geblieben, denn alle Einwohner waren inzwischen nach Sluis gezogen, wo Moritz von Dramen auch die Besatzung nicht alb Besiegte, sondern als Sieger empfing. Dem Heere Albrechts hatte aber die Belagerung nach einer bei eiueni gefallenen Spanier gefundenen Aufstellung 72 000 Mann gekostet, also über zweimal soviel als den Holländern.
Gietzener Strafkammer.
§ Gieße», 16, Oktober, Bier Monate Gefängnis «hielt der Schreincrlehrling Wilhelm U. aus Psnngstadt, der als Zwangszögling des Ohlystists in Lanterbach nntergebracht war, dort entlief, um angeblich nach Hanse z» ivander», sich aber in Lanzenhain des Verbrechens »ach § 176' St -G,-B. schuldig machte und verhaftet wurde.
Unterbrochen werden mußte die Verhandlung gegen den otetiach vorbestraften Korbmacher Karl St. ans Stumpertxnrod, dem eine Reihe von Einbruchsdiebstählcn zur Last gelegt wird. Es sollen wettere Zengen geladen und die Verhandlung am 20. l. M., vormittags 8'/. Uhr, fortgesetzt werden.
Märlte.
Stießen, 17. Ott Marktbericht, Auk den, lientigen Wochenmarkte kostete: Butter das Pfund 1,16—1 ,20 Mk.: Hühnereier 1 Stück 11—12 Bsg., 2 Stück 00 Psg.: Enteneier 1 St. 0 Psg.,
s2 St. 00 Psg.; Gänseeier 1 St. 0-0 Big.. 2 Sk. 00 Psg.: »äse »das Stück 10—12 Psg., Kasematte 2 Stück b—8 Psg,: Tauben das Paar 1,00—1,40 Mk., Hühner das Stück 1,50—8,00 Mk., Hahnen das Stück 1,50— 3,00 Mk., Enten das Stück 3,00—4,00 Mk., Gänse das VD.70-75 Psg.: Welsche4—»Mk.: Ochsenstcisch dasPsd. 88-96 Pig'. Rindfleisch das Piund 90—94 Psg., Kuhfleisch 80 Psg., Schweinefleisch das Pfund 70-86—96 Psg., Kalbfleisch dasVId. 80-8t Psg.. Hammelfleisch das Pfund 70—98 Plg.: Kartoffeln das Psnnd 3 Psg», Weißkraut das Stück 8—15 Psg.: Zwiebeln der Ztr. 8,00-10,00 Mk.: Milch das Liter 22 Psg.: Aepiel der Zentner
8—15 Dkk.: Birnen das Pfund 8—15 Big., Nüsse 100 Stück 40—00 Pkg., Zwetschen der Ztr. 10—12 Mark. — Marktzeit von 8 bis 2 Uhr.
Uirchliche Nachrichten.
Evangelische Gemeinde.
Sonntag, dem 18. Oktober, 19. nach Trinitatis.
, Gottesdienst.
r ' 3n der Stadttirche.
Vormittags 9'/. Uhr: Psarrer v. Schlosser.
Vormittags 11 Uhr: Kinderkirche sür die Matthäusgemeinde,
Psarrer v. Schlosser. Abends 5 Uhr: Psarrer Schwabe.
Beichte und heiliges Abendmahl für Matthäus- und Markus- aememde gemeinsam. Anmeldung vorher bet dem Psarrer jeder Gemeinde erbeten.
Mttivoch, den 21. Oktober, abends 8 Uhr! Kriegsbitstunde.
Psarrer Schwabe. 3n der Jehanneskirche.
Vormittags 9 1 /, Uhr: Pfarrer B e ch t o l s h e i in e r. Vormittags 11 Uhr: Kinderkirche flir die Lukasgemeinde.
Psarrer BechtolSheimer. Abend« 5 Uhr: Pfarrer A »s f« l d.
Beicht« und heiliger Abendmahl für die Lukas- und Johannes- gememde gememsam. Anmeldungen vorher bei dem Psarrer jeder Gemeinde erdetem
Abends 7 1 /, Uhr: Bereinigung der konfirniierttn männlichen Jngetch der Johannesgerneinde im Johannessaal und der konfir- ^mierten weiblichen Jugend im Lukassaal.
vibellrSitzchen fiir Schüler höherer Lehranstalten.
Für die jüngere Abteilung jeden Mittwoch von 6—7 ilhr, sür die ältere Abteilung jeden Sanistag von 6—7 Uhr im Johannessaal. Sibelkränzchen sür Mädchen aus der Zshannesgemeinde.
Jeden Dienstag von 6-7 Uhr im Johannessaal.
Wartburg-Verein (viezftraße 15).
Dienstag: Bibelstunde. Donnerstag: Lcseabend. Sonnlag: Vortragsabend.
Evangelischer Sotte^>ienft.
»iirchberg: Sonntag, den 18. Oktober, vorniittagS 10 Uhr; Ernte-Tanklest. Kollekte für Ostpreußen und Elsaß-Lothringen. Heil. Abendmabl für Danbringc» und Rnttershansen.
Lollar : Mittwoch, den 21 . Oft , abends 8Uhr: KriegSbetstnnde. Daubringen: Donnerstag, den 22. Oktober, abends 8 Uhr: Kriegsgebeilltliide. Dekan Gußmann.
rlatholische Gemeinde.
Sotterdienst.
Samstag, den 17. Oktober:
Nachmittags um 5 Uhr und abends um 8 Uhr: Gelegenheit zur bell. Beichte.
Sonntag, den 18. Okt., 20. Sonntag nach Pfingsten; Vormittags von 6 1 /, Uhr an: Gelegenheit zur hl. Beichte.
, um 7 Uhr: Die erste hl. Messe.
, »in 8 Ilhr: Austeilung der hl. Rommuuion
, um 9 Uhr: Hochamt mit Predigt.
„ um 11 Uhr: Hl. Melle mit Predigt. Militärgottesdienst.
Nachmittags um 6 Uhr: Christenlehre: darauf Rosenkranz- Andacht mit Segen.
Montag, Dienstag. Mittwoch, Donnerslaq, Freitag und Samstag, abends um 6'/, Uhr, ist Rosenkranz-Andacht mit Segen.
viaspora-Gotterdienst.
In Lich »nt 9 1 /, Uhr.
Amtlicher Teil.
Bekanntmachung.
Vom Ersatz-Bataillon Jnsanterie-Reginicnts Nr. 116 wird am Montag, den 19. und Dienstag, den 20. Oktober 1914, nördlich Großen-Buseck vom „Alte Berg" aus in der Richtung auf Treis a. d. Lda. Schießen mit scharfer Munition abgehalten.
Als Gesahrgegend kommt inbetracht das Gelände nördlich der Straße Großen-Buseck—Beuern und die Waldsläche zwischen Ben- ern, Climbach, Treis lLnmda), Tanbringen, Alten-Buseck und Großen-Buseck.
Das gefährdete Gelände darf von vormittags 8 Uhr bis nachmittags 6 Uhr nicht betreten werden.
Für die Absperrung der Zusahrtstraßen und Hauptwege sorgt das Bataillon.
Den Anweisungen der ausgestellten Posten ist Folge zu leisten.
Dies wird zur Beachtung öffentlich bekannt gegeben.
Gießen, den 14. Oktober 1914.
Großherzogliches Kreisamt Gießen.
I. B.: Hechler.
Bekanntmachung
der für die ausgetsobenen Landsturmpflichtigen geltenden Bestimmungen.
1. Für die ausgehobenen Laichsturmpflichtigen gelten vom Tage der Aushebung an die für di« Mannschaften der Landwehr (Seaoehr) bestehenden Besttmnrmigeu.
2. Die ausgrhobcnen Landstwrmpffichtigen treten in die Kontrolle der BezirksseLdinebel des DauMUchldeamts Gießen, des Meldeamts Alsfeld oder der Bezirkskon-pagnie Schotten. Sie find vernichtet, jede Aufenthalts per änderurm innerhalb 48 Stunden ihrer Kontrollstelle antzuzeigen und sich beim Verziehen in einen anderen Koutrollbezirk bei der dortigen Kontrollstelle innerhalb 48 Stunden mitzumelden. Die Meldungen können mündlich oder
schriitlick durch den zur Meldung Verpflichteten selbst erfolge
Bei schriftlichen. Meldungen ist Datum und Ort der Geburt, so,o« der frühere Wohnort und der Wohnort, für den die Anmeldung
ersolgt, genau anzugeben. Zuwiderhandlungen werden nach den Militargesetzen bestraft.
3. Tie nächsten inilitärischen Vorgesetzten der ansgebildeten Landstnnnpflichtigen sind die Feldwebel -des Hanpttneldeamts, des Meldeamts oder der Bezirkskompagnie und der Bezirkskommandcur. sowie deren Stellvertreter. Tic 'Mannschaften haben dienstliche,. Befehlen ilrrcr Vorgesetzten, öffentlichen 'Aufforderungen und Gestellungsbefehlen unbedingt Folge zu leisten. Im dtcnstlichen Ver. kehr mit den Vorgesetzten sind sic der militärischen Disziplin unterUwrscu.
4. Bei Anbringung dienstlicher Gesuche und Besäpverden smd die ausgehobenen Landsttirinpslickstigen verpflichtet, den vorge- schricbcncn Dienstweg einMhalten Gesuche sl»d an deir Bezrrks- feldwebel der Kontrollstelle zu richten, Bescluveideii dem Bezirk», konnnandenr vvrtzutragcn: richtet sich die Bescl/werde gegen diesen, so ist sie bei dem Bezirksadjntanten anzubrrngen. Di« Beschwerde darf erst fern folgenden Tage oder nari> Berbüßamg einer etwa verhängten Strafe erhoben und muß innerhalb einer Frist von 5 Tagen migebracht tverdcn.
' 5. lieber etwa stattfindende Kontrollversammlungen ergeht be
sonderer sBcsehl.
6. Ansgehobcue Laudsturmpflickttge können ungehindert per- reisen, haben jedoch der Kontrollstelle den Antritt der Reise und die Rückkehr zu melden, sobald die Reise länger als 48 Stunden dauert. Bei ,eder Abmeldung Mir Reise hat der Betreffende an- zngebm, durch welche dritte Person wahrend seiner Abwesenheit etwaige Befehle an ihn befördert werden können. Er bleibt icboch der Militärbehörde gegenüber allein dafür verantwortlich, daß ihnr jeder Befehl richtig zugeht.
7. Ein Ueberttitl vom ersten zum zweiten An Prebet sowie em Ausscheiden aus dem Landsturm findet bis zur Auflösung des Landsturms nicht statt.
8. Die vorstehenden Bestimmungen gelten sür die ausgebobenen Landslurmpslichtigen bi? zur Auflösung des Landsturms. Weitere Auskünfte werden durch die Bürgermeistereien und die B^rrks- fcidwcbel erteilt.
Naumann,
Oberstleutnant und Bezirkskowwandenr.
An den Oberbürflrrmrister der Stadt Giehen und an die Grohh. Bürgermeistereien der Landgemeinden
des Kreises.
Obige Bekanntmachung wollen Sie in geeignet erichemender Weile den Laichsturmpflichtigen bekannt geben und ihnen aut Ansorderu jEinsicht gestatten.
Gießen, den 15. Oktober 1914.
Großherzogliches Kreisamt Gießen.
I. B.: Hechler.
Bekanntmachung.
Gus Grund deS Art. 129 b II. 2 der Städteordnung wird hierdurch aus Antrag und im Einvernehmen mit der Lager- und Garnst sonkommandantur zu Gießen folgende Anordnung
erlassen:
1. Das Betteten des Kriegsgefangenenlagers ist llnbefugtrn
verboten.
2. Zivilpersonen ist es verboten, von den parallel dem Lager führenden öffentlichen Wegen in der Richtung nach der Umzäunung des Lagers zu abzu,v«ich«n und sich dem Zaun irgendwie zu nähern.
3. Jedes Stehenbleiben am Eingang des Gesaugeuenlagers ist
verboten.
4. Den Weisungen der mit dem Aussichtsdirnst in der Umgebung des Gefangenenlagers beauftragten Mtlftärpersoneu und SchuÄeute ist unweigerlich Folge zu leisten.
Zuwiderhandlungen gegen diese Anordnung werdcu mtt Geldstrafe bis zu 90 Mark, welche im Falle der Uneinbringlichkeit in tzaststtase umgcwandelt wird, bestraft.
Gießen, den 14. Oktober 1914.
Grvßherzvgliches Polizeiautt Gieße«.
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